25.09.2026, 23:29

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Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

25.09.2026
FR 18:50

RTR verlost Jagdpatent und kürt Erlegerbild: IG Wild beim Wild geht an die Ombudsstelle

Das gebührenfinanzierte RTR betreibt in der Hochjagd eine tägliche Beute-Hotline, verlost unter den gemeldeten Abschüssen das Jagdpatent 2027 und lässt das Publikum das «schönste» Erlegerbild wählen. Die IG Wild beim Wild reicht deshalb Beanstandung bei der Ombudsstelle SRG.R ein, mit Kopie an die UBI, wegen Verharmlosung von Gewalt und fehlendem Jugendschutz. Hintergrund im Beitrag RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild.

25.09.2026
FR 09:01

Sonderjagd: Das Amt weiss, was Mutterverlust anrichtet, und plant ihn trotzdem ein

Auf der Hochjagd kostet der Abschuss einer säugenden Hirschkuh 150 Franken Busse, auf der Sonderjagd ab 31. Oktober ist er Planerfüllung. Das Amt für Jagd und Fischerei hat in einer Fachbeurteilung vom März 2025 selbst begründet, warum: Verwaiste Kälber verkümmern sozial, und Hirschkühe, denen das Kalb weggeschossen wurde, meiden ein Gebiet langfristig. Im Sommer können sie ausweichen, im Wintereinstand «nur bedingt». Der Muttertierschutz im September ist damit kein Tierschutz, sondern ein Werkzeug, um die Kühe bis zum Dezember lernunfähig zu halten. Acht peer-reviewte Studien und die Bündner Rothirsch-Dissertation belegen, was das für Sozialstruktur, Rudelwissen und Winterphysiologie bedeutet. Zum Beitrag: Sonderjagd Graubünden: Im September geschützt, im Dezember zum Abschuss frei

25.09.2026
FR 04:35

25. September 2026: Kein Kopfgeld vom Kanton, aber sechs Monate Jagd auf den Fuchs, und Laax zahlt 40 Franken pro Tier

Der Kanton Zug hat seine Fuchsprämie gestrichen und wird dafür von sechs Hobby-Jägern vor Bundesgericht gezerrt (Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht), das Wallis zahlt weiterhin 15 Franken pro Fuchs und 20 pro Dachs. Und Graubünden? Die kantonale Verordnung über den Jagdbetrieb kennt keine Abschussprämie. Das heisst aber nicht, dass im Kanton kein Kopfgeld fliesst: Der Gemeindevorstand von Laax beschloss 2019, eine Prämie von 40 Franken für jeden Fuchs und jeden Dachs, den einheimische Hobby-Jäger auf Gemeindegebiet töten, auszuzahlen, die von der Gemeindekanzlei nach Begutachtung der Kadaver ausbezahlt wird (Graubünden: Stoppt das Fuchs- und Dachsmassaker). Ein Beschluss, der schon damals alles andere als im Zeitgeist war: fast dreimal höher als die Walliser Kantonsprämie, gefasst in einer Tourismusgemeinde, die sich als naturnah vermarktet.

Was der Kanton nicht mit Geld regelt, regelt er mit Zeit. Fuchs und Dachs sind während der Hochjagd im September, während der Niederjagd vom 1. Oktober bis 30. November und während der nächtlichen Passjagd von November bis Ende Februar freigegeben, in acht Jagdbezirken vom 1. bis 14. Oktober sogar ohne jede zeitliche Einschränkung. Sechs Monate Verfolgung für einen Beutegreifer. Die Bilanz laut Jahresbericht 2025 des Amts für Jagd und Fischerei: 2131 Füchse und 431 Dachse im Jahr 2024, 2010 Füchse im Jahr 2023. Die Passjagd-Zahlen 2025/26 hat der Kanton noch nicht einmal publiziert.

Dass dieser Aufwand wildbiologisch ins Leere läuft, belegt die Studie, die der Kanton Zug 2026 beim Büro SWILD in Auftrag gegeben hat. Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kamen im Mai 2026 zum Schluss, dass die Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt: Bejagte Populationen gleichen die Verluste durch mehr Nachwuchs, höhere Überlebensraten und Zuwanderung aus (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd). Der frühere Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbands, Robert Brunold, brachte die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase selbst auf den Punkt: «nicht nötig, aber berechtigt» (Graubünden Jagd: Verboten, ausser es nützt). Zug hat aus der Faktenlage Konsequenzen gezogen. Graubünden verwaltet weiter ein Hobby. Hintergründe: Schluss mit der Fuchsjagd und Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: Kanton Graubünden, Verordnung über den Jagdbetrieb (BR 740.025); Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jahresbericht 2025; Gemeinde Laax, Amtsblatt vom 25. Oktober 2019; SWILD, Fuchsjagd im Kanton Zug, Mai 2026.

18.09.2026
FR 11:08

Bündner Hobby-Jäger rechnen nach: Ist der Hirsch-Abschussplan im September erfüllbar?

Ein Bündner Hobby-Jäger hat der Redaktion eine Modellrechnung zugestellt, nach der 2026 nur rund 3’419 Hirsche jagdbar wären, bei einem Abschussplan von 4’616. Beim Nachrechnen zeigt sich: Selbst ohne Abzug für Nationalpark, Banngebiet und Wildasyle ergeben seine Quoten nur 4’315 jagdbare Hirsche. Entscheidend ist also, welcher Anteil des Bestands im September rechtlich überhaupt erlegt werden darf. Das Amt für Jagd und Fischerei muss die Alters- und Geschlechterstruktur von Gesetzes wegen erfassen, publiziert sie aber nicht. Die Kritik an der Sonderjagd auf Muttertiere und Kälber kommt dabei aus der Jägerschaft selbst. Zum Beitrag mit neun Fragen an das AJF.

16.09.2026
MI 07:59

Klosters: Sektion veröffentlicht Erlegerselfie trotz Kodex

Der Jagdverein Klosters, eine Sektion des BKPJV, postet auf Facebook ein Selfie eines Hobby-Jägers mit dem Kopf einer getöteten Gämse, versehen mit «Weidmannsheil» und Kleeblatt-Emoji. Der BKPJV-Kodex, dem die Sektion unterstellt ist, untersagt genau solche inszenierten Darstellungen. Hintergrund und Belege im Beitrag Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen.

15.09.2026
DI 08:32

Wolfsregulation auf 17 von 18 Rudeln ausgeweitet, Nutzen nicht belegt

Nach einem Bericht der «Südostschweiz» sind inzwischen sämtliche Bündner Regulationsgesuche bewilligt: 17 der 18 bekannten Rudel dürfen bis Ende Januar 2027 um bis zu zwei Drittel der Welpen dezimiert werden, das Calderas-Rudel soll vollständig entnommen werden. Eine öffentliche Übersicht des Bundes über alle Bewilligungen fehlt weiterhin. Gleichzeitig räumt Sven Buchmann von der Stiftung KORA, die das nationale Wolfsmonitoring im Auftrag des BAFU betreibt, ein, dass direkte wissenschaftliche Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar seien. Die Wirkung wird erst in einem bis 2029 laufenden Projekt untersucht. Die Regulation erfolge zudem nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern als gesellschaftspolitische Massnahme. Ausgerechnet das Calderas- und das Muchetta-Rudel wurden laut Buchmann nach der Welpenregulation auffällig. Die Risse sanken in Graubünden bereits vor Beginn der präventiven Regulation, das AJF nennt den Herdenschutz selbst als grossen Einflussfaktor. Entschieden wird über die Abschüsse von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört; autorisierte Hobby-Jäger werden während Hoch- und Sonderjagd einbezogen. Die Berner Konvention führt seit Dezember 2024 ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Ausführlich: Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt

12.09.2026
SA 05:55

«Keine wolfsfeindliche Position»? Die Verbandslinie sagt etwas anderes

Der oberste Bündner Hobby-Jäger Benjamin Hefti beteuert in der «Südostschweiz», die Bündner Jägerschaft und der kantonale Verband verträten keine wolfsfeindliche Position. Auch von Jagenden, die wegen der Wolfskonkurrenz kein Patent mehr lösten, wisse er nichts. Beides überzeugt bei näherem Hinsehen nicht: Dass Hefti keinen Fall kennt, belegt nur, dass er keinen kennt. Und die behauptete Neutralität steht in klarem Widerspruch zu den wiederholten Forderungen des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands nach weitgehenden Wolfsabschüssen, wie sie der Beitrag «Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt» nachzeichnet. Ein Verband ist an seiner politischen Linie zu messen, nicht an seiner Selbstdarstellung. Der ausführliche Faktencheck nimmt Heftis Aussagen Punkt für Punkt auseinander.

11.09.2026
FR 03:55

Um 20.20 Uhr fiel laut einem Hinweis im Raum Rueun am 9. September 2026 ein Schuss, rund 40 Minuten nach Sonnenuntergang (in Rueun an diesem Tag gegen 19.42 Uhr) und faktisch bei einbrechender Dunkelheit. Die Bündner Hochjagd erlaubt die Hobby-Jagd von 06:00 bis 20:30 Uhr.

Die Uhrzeit ist aber nicht nur ein formaljuristisches Problem. Bei diesen Lichtverhältnissen ist ein sauberer, tierschutzkonformer Schuss kaum zu gewährleisten. Wird ein Tier nur angeschossen, findet eine Nachsuche in der Dunkelheit realistisch erst am Folgemorgen statt. Für das verletzte Tier bedeutet das eine ganze Nacht mit unversorgten Schussverletzungen, Schmerz und Todesangst, ehe es aufgefunden und erlöst wird oder qualvoll verendet. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den Schiesszeiten und ihrer Kontrolle auf. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

09.09.2026
Mi 17:42

Surcasti: Hobby-Jäger abgestürzt und verstorben

In Surcasti ist am Dienstag ein 66-jähriger Hobby-Jäger während der Bündner Hochjagd leblos aufgefunden worden. Der Mann war am Vormittag nicht wie vereinbart an einem Treffpunkt erschienen. Seine Jagdkollegen starteten daraufhin eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden.

Kurz vor Mittag wurde der Hobby-Jäger in steilem, unwegsamem Gelände tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden stürzte er ab. Für die Bergung kam ein Rega-Helikopter mit Alpinspezialisten zum Einsatz. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den genauen Hergang sowie die Todesursache ab. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

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08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild

Das gebührenfinanzierte Radiotelevisiun Svizra Rumantscha betreibt in der Bündner Hochjagd eine tägliche Beute-Hotline, einen Fotowettbewerb mit toten Wildtieren und eine Grussstunde für Hobby-Jäger.

Wer in der Schweiz einen Haushalt führt, zahlt rund 335 Franken im Jahr an die Serafe.

Damit wird die SRG finanziert, und damit wird auch Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) finanziert, die rätoromanische Unternehmenseinheit der SRG. Was RTR mit diesem Geld während der Bündner Hochjagd 2026 macht, lässt sich auf der eigenen Website nachlesen: Der Sender führt ein Jagdportal, nimmt jeden Jagdtag telefonisch Abschussmeldungen entgegen, verlost unter den Einsendern ein Jagdpatent für 2027 und lässt das Publikum das «schönste» Foto der Jagd wählen. Das Siegerbild 2025 zeigt einen Hobby-Jäger mit einem Lebewesen, dass er erschossen hat.

Die Beute-Hotline

Vom RTR-Publikum gewähltes Foto der Jagd 2025: Hobby-Jäger neben erschossenem Hirsch, Gesicht unkenntlich gemacht
Das vom RTR-Publikum gewählte «schönste» Foto der Jagd 2025: ein Hobby-Jäger neben dem von ihm erschossenen Hirsch. Gesicht von der Redaktion unkenntlich gemacht. Quelle: rtr.ch, abgerufen am 25. September 2026

Die Aktion heisst «La Preda», die Beute. Laut RTR können Hörerinnen und Hörer an jedem Jagdtag, vom 3. bis 13. und vom 21. bis 30. September 2026, um 10:30 Uhr im Studio anrufen und ein getötetes Tier melden. Gefragt wird: Wer hat geschossen, welches Tier, an welchem Tag, um welche Uhrzeit und wo. Der Preis ist das Jagdpatent für das Jahr 2027. 2025 gewann laut RTR ein Hobby-Jäger aus La Punt Chamues-ch, nachdem seine Beute angemeldet worden war. Der Sender gratulierte «cordialmain».

Ein öffentlich-rechtlicher Sender vergibt damit eine kantonale Jagdberechtigung, also die behördliche Erlaubnis, Wildtiere zu töten, als Wettbewerbspreis. Man stelle sich vor, das Schweizer Fernsehen würde unter den Zuschauern einen Waffenerwerbsschein verlosen. Bei der Hobby-Jagd gilt das als Brauchtumspflege.

Der Fotowettbewerb

Parallel dazu läuft die Rubrik «Preda, atmosfera, cumpagnia», zu Deutsch «Beute, Stimmung, Kameradschaft». RTR fordert das Publikum auf, Fotos von der Jagd 2026 einzusenden, und hat dafür sogar eine Anleitung veröffentlicht: «Tipps und Tricks für bessere Jagdfotos». Am Ende der Saison wird per Publikumsabstimmung das schönste Bild gekürt. Der Sieger 2025: ein Hobby-Jäger mit dem von ihm getöteten Sechzehnender.

RTR behält sich in den Teilnahmebedingungen vor, Fotos nicht zu veröffentlichen, die «der Jagd oder dem Tier nicht würdig» sind. Der Sender hat also eine eigene Würde-Klausel, ähnlich wie der Bündner Jägerverband in seinem Kodex. Und wie beim Verband zeigt die Praxis, was die Klausel wert ist: Ein grinsender Schütze neben seinem toten Hirsch gilt als würdig genug für den ersten Platz.

Grussstunde, Jagd-Praktikant, Jagdmusik

Dazu kommt «Salids da chatscha», eine Sendung, in der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger gegrüsst, beglückwünscht und mit Musik bedacht werden, mit dem Jägergruss «en bucca d’luf» als Motto. Es gibt die Serie «Il practicant da chatscha», in der ein RTR-Moderator als Jagd-Praktikant die Saison begleitet, bei der Einkleidung beginnend. Es gibt die Rubrik «Tempra da chatscha en la musica» mit Chor-, Blasmusik- und Volksmusikstücken zur Jagd. Und es gibt seit 2007 die Reihe «Latin da chatscha», Jägerlatein, in der alte Hobby-Jäger ihre Geschichten erzählen.

Auch die Kleinsten werden bedient: In der Kindersendung «Minisguard» erklärt RTR, wozu die Jagd «überhaupt» nötig sei. Die Antwort fällt aus, wie sie bei einem Sender ausfällt, der im gleichen Atemzug ein Jagdpatent verlost.

Fairerweise: RTR berichtet auch über die Schattenseiten. Anfang September 2026 dokumentierte der Sender fünf Fälle aus Polizeimeldungen, in denen Bündner Hobby-Jäger Haustiere erschossen haben, zwei Pferde und drei Hunde, zuletzt das Pferd in Avers Cröt am ersten Jagdsonntag 2026. Diese Berichterstattung erfüllt eine journalistische Aufgabe. Daneben inszeniert das Jagdportal Abschüsse, Trophäen und jagdliche Geselligkeit jedoch weitgehend affirmativ.

Was das Gesetz von der SRG verlangt

Das Radio- und Fernsehgesetz setzt der SRG Grenzen. Nach Artikel 4 Absatz 1 RTVG dürfen Sendungen Gewalt weder verherrlichen noch verharmlosen. Nach Artikel 4 Absatz 4 müssen konzessionierte Programme in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Für das Online-Angebot der SRG gelten nach Artikel 5a RTVG dieselben Programmgrundsätze zu Sachgerechtigkeit und Gewaltdarstellung, das Vielfaltsgebot dagegen nur für Wahl- und Abstimmungsdossiers. Artikel 24 RTVG verpflichtet die SRG zudem, mit umfassender, vielfältiger und sachgerechter Information zur freien Meinungsbildung beizutragen.

Die Hobby-Jagd ist in Graubünden gesellschaftlich und politisch umstritten. Es gibt Volksinitiativen, Petitionen, Strafanzeigen und Gerichtsverfahren, und eine Untersuchung von 2024 mit 1’050 Befragten der Generation Z zeigt, dass Erlegerbilder in sozialen Netzwerken überwiegend Ablehnung auslösen. In den von uns geprüften Rubriken des RTR-Jagdportals fanden wir keine jagdkritische Einordnung, keine Stellungnahme einer Tierschutzorganisation, keine wissenschaftliche Perspektive auf die behauptete Notwendigkeit der Hobby-Jagd und keinen Hinweis auf alternative Modelle wie den seit 1974 jagdfreien Kanton Genf.

Ob eine tägliche Abschuss-Hotline und ein Publikumswettbewerb mit Bildern getöteter Tiere mit dem Verbot der Gewaltverharmlosung vereinbar sind, ist eine Frage, die sich an die Ombudsstelle SRG.R richten lässt. Jede Person kann dort innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung eine Beanstandung einreichen. Ein Sender, der Abschüsse als Publikumsspiel inszeniert und eine Jagdberechtigung verlost, ist jedenfalls kein neutraler Beobachter mehr. Er ist Teil der Jagdkultur, die er zu dokumentieren vorgibt. Und er tut das mit Geld, das auch jene Bündnerinnen und Bündner bezahlen müssen, die diese Kultur ablehnen.

Kommentar der IG Wild beim Wild

Der Bündner Jägerverband schreibt in seinem Kodex, Erlegerbilder müssten die Würde des Wildes respektieren. Seine Sektionen halten sich nicht daran, wie wir im Beitrag Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen dokumentiert haben. Die Bündner Justiz sieht keinen Anlass, solche Bilder zu prüfen, wie wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden beschrieben haben. Und jetzt zeigt sich: Der öffentlich-rechtliche Sender des Kantons macht aus denselben Bildern einen Wettbewerb.

Das ist aus unserer Sicht der eigentliche Skandal. Nicht, dass Jagdvereine posten, was Jagdvereine posten. Sondern dass eine gebührenfinanzierte Anstalt mit gesetzlichem Informationsauftrag die Hobby-Jagd behandelt wie ein Volksfest, Tötungen als Spielstand meldet und ein Jagdpatent verlost, als wäre es ein Skipass. Das Portal ist in weiten Teilen keine Berichterstattung über die Jagd, sondern Werbung für sie. Kein Polizist, kein Soldat dürfte mit seinen Opfern so posieren, wie es die Siegerbilder von RTR zeigen. Ein Polizist, der sich nach einem tödlichen Schusswaffeneinsatz lachend neben dem Getöteten fotografieren liesse und das Bild ins Netz stellte, wäre seine Stelle los, bevor der Tag zu Ende ist. Ein Soldat, der so mit Gefallenen posiert, würde unehrenhaft entlassen. Das Dienstrecht kennt hier keine Grauzone, und niemand käme auf die Idee, das Verhalten mit Brauchtum zu entschuldigen. Bei der Hobby-Jagd finanziert die Allgemeinheit die Bühne dafür.

Die IG Wild beim Wild dokumentiert die Bündner Jagdsaison 2026/27 laufend im Beitrag Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick.

Quellen (alle abgerufen am 25. September 2026):
RTR-Jagdportal «Chatscha grischuna»: https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha
«La Preda, Annunziai la preda» mit Teilnahmebedingungen (RTR, 2. September 2026): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/la-preda-annunziai-la-preda-3
Siegerbild 2025 «Quai è la pli bella fotografia da la chatscha 2025» (RTR): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-atmosfera-cumpagnia-quai-e-la-pli-bella-fotografia-da-la-chatscha-2025
«Tips e trics per meglras fotografias da chatscha» (RTR): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/chatscha-2024-tips-e-trics-per-meglras-fotografias-da-chatscha
«Preda per negligientscha» (RTR, 8. September 2026): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-per-negligientscha-dus-chavals-e-trais-chauns-ch-en-daventads-preda
Radio- und Fernsehgesetz (RTVG, SR 784.40), Art. 4, 5a, 24, 91 und 92.

Bundesgericht: CHWolf darf gegen Wolfsabschüsse nicht klagen

Sieben Rudel wurden 2023 auf BAFU-Zustimmung getötet. Ob das rechtmässig war, hat kein Gericht je geprüft. Das Urteil 2C_46/2025 im Detail.

Am 27. November 2023 stimmte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Tötung von sieben Wolfsrudeln zu: Calfeisental in St. Gallen, Beverin und Lenzerhorn in Graubünden sowie Augstbord, Hérens-Mandelon, Les Toules und Chablais im Wallis.

Drei Wochen später entzog das BAFU allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung. Die Kantone liessen schiessen. Der Verein CHWolf aus Einsiedeln reichte im Januar 2024 drei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Fast drei Jahre später steht fest: Kein Gericht wird je prüfen, ob diese Abschüsse rechtmässig waren.

Die sieben Freigaben gehörten zur ersten präventiven Regulierung im Winter 2023/24, die in mehreren Kantonen heftige Kritik auslöste. Wie die Praxis seither funktioniert, zeigt der Beitrag zur Wolfsregulierung in Graubünden.

Mit Urteil 2C_46/2025 vom 18. August 2026, publiziert am 25. September, hat das Bundesgericht die Beschwerden von CHWolf abgewiesen; die Parallelverfahren 2C_48/2025 (Graubünden) und 2C_49/2025 (Wallis) wurden mit dem St. Galler Verfahren vereinigt. Nicht in der Sache, sondern bereits an der Eingangstür: Der Verein sei nicht beschwerdeberechtigt. Was in der Agenturmeldung auf einen Satz zusammenschrumpft, ist bei genauer Lektüre ein Grundsatzentscheid, der die Spielregeln für den Rechtsschutz von Beutegreifern in der Schweiz neu festlegt.

Was das Bundesgericht entschieden hat

Das Gericht in Fünferbesetzung unter der Präsidentin Florence Aubry Girardin stellt zunächst etwas klar, das für CHWolf zunächst positiv klingt: Der Eintrag in der Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen (Anhang zur Verordnung VBO) ist nicht Voraussetzung für das Beschwerderecht. Er ist bloss deklaratorisch und begründet eine widerlegbare Vermutung. Wer nicht auf der Liste steht, kann im konkreten Verfahren nachweisen, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen von Artikel 12 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) erfüllt.

Genau diesen Nachweis sieht das Gericht bei CHWolf aber als gescheitert an. Und hier wird das Urteil zum Leitentscheid. Das Bundesgericht hält in Erwägung 8.1 selbst fest, dass es sich «zur Frage der gesamtschweizerischen Tätigkeit noch nicht im Einzelnen geäussert» habe. Nun tut es das. Die Formel lautet: Eine Organisation ist nur dann gesamtschweizerisch tätig, wenn kumulativ die Ausrichtung auf die ganze Schweiz in den Statuten steht und sich dieser Zweck aus der effektiven Tätigkeit in mindestens zwei Landesteilen ergibt. «Vereinzelte, singuläre Aktivitäten reichen dafür nicht.» Und diese Bedingung muss während der vollen zehn Jahre vor der Beschwerdeeinreichung ununterbrochen erfüllt gewesen sein.

Die Jahre 2014 bis 2017 als Stolperstein

Für CHWolf, das am 12. Januar 2024 Beschwerde einreichte, war damit die Zeit ab Januar 2014 massgebend. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinen Urteilen vom 28. November 2024 festgestellt, dass der Verein von 2014 bis 2017 «fast ausschliesslich in der Deutschschweiz tätig war». Zwei Herdenschutzprojekte 2014 und 2015 im deutschsprachigen Teil der Kantone Freiburg und Bern liess das Gericht nicht gelten: Eine Präsenz im deutschsprachigen Teil eines Westschweizer Kantons sei keine Tätigkeit in einem anderen Landesteil. Für 2016 und 2017 sei «gar keine Aktivität ausserhalb der Deutschschweiz nachgewiesen». Das Schulprojekt «Ein Wolf macht Schule» begann erst 2018. Und die Website des Vereins sei nur auf Deutsch verfügbar, weshalb er ein anderssprachiges Publikum «nach wie vor nicht erreichen zu wollen» scheine.

Diese Sachverhaltsfeststellungen hätte CHWolf vor Bundesgericht nur mit einer qualifizierten Willkürrüge angreifen können. Der Verein schilderte auf 14 Seiten seine Vereinstätigkeit von 2011 bis 2024, setzte sich laut Gericht aber nicht mit den konkreten Feststellungen der Vorinstanz auseinander. Das Bundesgericht wertete dies als «appellatorische Kritik» und liess den Sachverhalt unverändert.

Rhetorisch bemerkenswert ist Erwägung 10.3. CHWolf hatte argumentiert, es müsse genügen, dort tätig zu sein, wo der Wolf tatsächlich vorkomme. Das Gericht drehte das Argument um: Der Verein habe selbst vorgebracht, der Wolf sei 2015 im Tessin und 2016 im Wallis nachgewiesen worden. «Der Beschwerdeführer aber war weder ab 2015 im Tessin noch ab 2016 im Wallis aktiv.» Er sei somit «anders als der Wolf» in diesen Jahren nicht gesamtschweizerisch unterwegs gewesen.

350 Mitglieder gegen 5000 Windkraftgegner

Das Urteil zeigt auch, wer in der Schweiz nach Lesart des Bundesgerichts von «gesamtschweizerischer Bedeutung» ist. Es verweist auf die 29 Organisationen im VBO-Anhang, darunter Pro Natura, WWF, Schweizer Heimatschutz, SAC und VCS, und nennt sie als Massstab für «Grösse und Tragweite». CHWolf hatte 2024 rund 350 Mitglieder.

Aufschlussreich ist der Vergleich mit den Organisationen, die der Bundesrat zuletzt neu in die Liste aufnahm. 2018 waren es der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches und Dark-Sky Switzerland. 2024 kam der Verband «Freie Landschaft Schweiz» dazu, ein Dachverband von Windkraftgegnern mit 45 Mitgliedsorganisationen, die gemäss Erläuterungen des BAFU «über 5000 Personen vertreten». Wer gegen Windräder in der Landschaft vorgehen will, hat damit ein bundesrechtlich abgesichertes Beschwerderecht. Wer Wolfsrudel vor dem Abschuss schützen will, muss zuerst ein Jahrzehnt Präsenz in der Romandie oder im Tessin belegen.

Aarhus-Konvention: erneut offengelassen

CHWolf berief sich auf Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention, die Umweltorganisationen Zugang zu Gerichten garantiert. Das Bundesgericht wiederholt, was es schon mehrfach getan hat: Ob diese Bestimmung in der Schweiz direkt anwendbar sei, müsse «vorliegend nicht entschieden werden». Die Anforderung, in mehr als einem Landesteil statt in allen aktiv zu sein, entspreche den Vorgaben der Konvention «allemal». Der Europäische Gerichtshof, so das Bundesgericht selbst, verneint die direkte Anwendbarkeit ausdrücklich. Ein Verweis, der die Schweizer Praxis nicht gerade in ein günstiges Licht rückt: Eine Konvention, die weiten Gerichtszugang bezweckt, wird zum Argument dafür, den Zugang eng zu halten.

Was das Urteil für den Wolfsschutz bedeutet

Das Bundesgericht hat die Legitimationsfrage abstrakt geklärt und die Frage, ob das BAFU im November 2023 sieben Rudel zu Recht zum Abschuss freigab, für immer unbeantwortet gelassen. Der Feststellungsantrag von CHWolf, das BAFU habe widerrechtlich zugestimmt, wurde gar nicht erst behandelt: Er liege ausserhalb des Streitgegenstands. Selbst ein Erfolg hätte den Fall nur ans Bundesverwaltungsgericht zurückgeschickt, fast drei Jahre nach den Abschüssen. Die Gerichtskosten von 3000 Franken trägt der Verein.

Praktisch heisst das: Organisationen ausserhalb der VBO-Liste müssen künftig im Einzelfall nachweisen, dass sie die hohen Voraussetzungen von Artikel 12 NHG erfüllen. Für CHWolf ist dieser Nachweis gescheitert. Das Urteil verschiebt das Gewicht damit weiter zu den bereits gelisteten Grossverbänden. Dass diese den Weg auch beschreiten, ist nicht selbstverständlich. Pro Natura hat es getan und im Juni 2025 vor Bundesgericht recht bekommen, als der Abschuss eines Wolfs im Kanton St. Gallen als rechtswidrig beurteilt wurde. Im Dezember 2023 hatten Beschwerden grosser Verbände zumindest vorübergehend erreicht, dass Wolfsabschüsse im Wallis und in Graubünden gestoppt wurden. Gleichzeitig arbeitet das Parlament seit Jahren daran, das Verbandsbeschwerderecht weiter einzuschränken.

CHWolf schreibt in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026, die Begründung sei «nur schwer nachvollziehbar», da die Projektarbeit für Wolfs- und Herdenschutz seit 2012 die gesamte Schweiz betreffe. Der Verein räumt aber ein, dass er «aktuell mehrheitlich noch deutschsprachig orientiert» sei. Er hat inzwischen reagiert: Seit April 2026 ist «Ein Wolf macht Schule» auch auf Französisch verfügbar. Für die Zehnjahresfrist zählt das erst ab 2036. Bis dahin bleibt dem Verein das, was er beim Chöpfenberg-Rudel in Schwyz nun versucht: die Aufsichtsbeschwerde, die keine Legitimation voraussetzt, aber auch kein Recht auf einen Entscheid verschafft.

Die Wolfsregulierung in Graubünden, im Wallis und in den anderen Kantonen bleibt damit weitgehend eine Angelegenheit zwischen BAFU, Kantonsverwaltungen und den wenigen zum Verfahren zugelassenen Verbänden. Für kleinere, spezialisierte Organisationen wird der gerichtliche Weg nach diesem Leitentscheid deutlich schwieriger. Die Gerichte prüfen den Zugang. Die Sache selbst prüfen sie kaum je.

Quellen

  • Bundesgericht, Urteil 2C_46/2025, 2C_48/2025, 2C_49/2025 vom 18. August 2026, publiziert am 25. September 2026 (Volltext als PDF)
  • Bundesverwaltungsgericht, Urteile A-309/2024, A-374/2024, A-390/2024 vom 28. November 2024
  • Bundesamt für Umwelt, Zustimmungsverfügungen zur Regulierung von Wolfsrudeln vom 27. November 2023 und Entzug der aufschiebenden Wirkung vom 18. Dezember 2023
  • CHWolf, Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid vom 25. September 2026
  • Art. 12 NHG (SR 451); Verordnung über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO, SR 814.076); BAFU, Erläuterungen zur Änderung der VBO vom 27. November 2024
  • Aarhus-Konvention (SR 0.814.07), Art. 9 Abs. 3

Wallis: Uni-Bern-Studie zählt 37 Luchse statt der behaupteten 80

Das erste Luchs-Abschussgesuch der Schweiz stützt sich auf eine Hochrechnung, die Forschende der Universität Bern als fehlerhaft entlarven.

Der Kanton Wallis will als erster Kanton der Schweiz Luchse abschiessen lassen. Als Begründung dienen sinkende Reh- und Gämsbestände sowie ein angeblich stark gewachsener Luchsbestand: In der politischen Debatte war von bis zu 80 Tieren die Rede.

Eine am 25. September 2026 vorgestellte Studie der Universität Bern korrigiert diese Zahl deutlich nach unten. Im Winter 2025/26 lebten demnach 37 selbstständige Luchse im gesamten Kanton. Das 95-Prozent-Konfidenzintervall liegt bei 26 bis 52 Tieren, die kantonsweite Dichte bei 1,09 Luchsen pro 100 km².

Die Untersuchung liegt bislang als Preprint auf dem Server bioRxiv vor und wurde noch nicht in einem unabhängigen Peer-Review-Verfahren begutachtet. Für die laufende Debatte ist sie dennoch zentral, weil sie auf einer kantonsweiten, mehrjährigen Erhebung beruht und damit genau jene Datenbasis liefert, die dem Kanton fehlt.

Drei Winter, rund 100 Wildkameras, ein ganzer Kanton

Die Forschungsgruppe um Raphaël Arlettaz, Leiter der Abteilung für Naturschutzbiologie an der Universität Bern, erfasste den Bestand in drei Wintern zwischen 2023 und 2026 mit rund 100 Wildkameras im gesamten Wallis. Insgesamt werteten die Forschenden 899 unabhängige Luchsaufnahmen aus und identifizierten pro Winter 27, 31 und 34 erwachsene Tiere. Die Daten wurden unabhängig vom staatlichen Monitoring erhoben; die Bestandsschätzung erfolgte mit einer Dichtemodellierung nach dem Fang-Wiederfang-Prinzip, wie sie auch das offizielle Luchsmonitoring verwendet.

Die Studie belegt zugleich eine Erholung nach Jahren extrem tiefer Bestände. Zwischen 2010 und 2018 lebten im gesamten Kanton lediglich fünf bis acht selbstständige Luchse. Im Winter 2024/25 wiesen die Forschenden sieben Weibchen mit mindestens elf Jungtieren nach, im Winter 2025/26 vier Weibchen mit mindestens sieben Jungen.

Fast der gesamte Bestand konzentriert sich auf den Nordwesten des Kantons, wo die Walliser Population mit den Luchsbeständen in den Waadtländer und Berner Voralpen verbunden ist. Grosse Teile des Wallis, darunter die Penninischen Alpen südlich der Rhone, sind weiterhin kaum besiedelt.

Wie aus 37 Luchsen bis zu 80 werden

Nach Darstellung der Forschenden beruhen die höheren Zahlen auf einer methodisch problematischen Hochrechnung. Das staatliche Luchsmonitoring der Stiftung KORA gliedert die Schweiz in Referenzgebiete. Eines der drei für das Wallis relevanten Gebiete erstreckt sich nicht nur über das Nordwestwallis, sondern auch über Teile der Kantone Waadt und Bern, wo die Luchsdichte deutlich höher ist. Werden diese Werte auf das gesamte Walliser Kantonsgebiet übertragen, ergibt sich zwangsläufig eine zu hohe Schätzung. Zudem stammen die Referenzdaten aus unterschiedlichen Erhebungsjahren.

Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied im Nordwestwallis: Staatsrat Christophe Darbellay, der die Hobby-Jagd im Kanton beaufsichtigt und selbst Hobby-Jäger ist, gibt für dieses Gebiet eine Dichte von 5,2 Luchsen pro 100 km² an. Die Universität Bern berechnet für das strikt auf Walliser Gebiet begrenzte Untersuchungsgebiet 1,7 Luchse pro 100 km², rund dreimal weniger. Selbst dieser Wert liegt unter den Dichten anderer Schweizer Referenzgebiete.

«Populationsschätzungen müssen mit der Ebene übereinstimmen, auf der Managemententscheide getroffen werden», sagt Arlettaz. Werden Wildtierpopulationen in grossen ökologischen Räumen erfasst, politische Eingriffe aber entlang kantonaler Grenzen beschlossen, könnten Hochrechnungen die Lage vor Ort erheblich verzerren.

Abschussgesuch unter wissenschaftlichem Druck

Die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere wollte bis Ende Sommer ein Gesuch beim Bundesamt für Umwelt einreichen, mit dem Ziel, im Winterfenster vom 16. Januar bis 28. Februar 2027 erstmals Luchse töten zu dürfen. Eine Regulierung der streng geschützten Art setzt hohe Hürden voraus: Der Kanton müsste belegen, dass der Luchs das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt. Ob das Gesuch inzwischen eingereicht wurde, ist öffentlich nicht bekannt.

Die neue Bestandsschätzung stellt die Grundlage der bisherigen Argumentation infrage. Ein Bestand von 37 selbstständigen Luchsen bei knapp einem Tier pro 100 km² spricht nicht für eine Überpopulation, sondern beschreibt eine Art, die im Wallis in den 1980er- und 1990er-Jahren durch illegale Verfolgung ausgerottet worden war und sich erst seit 2020 wieder erholt. Die Forschenden empfehlen, die Population sich weiter ausbreiten zu lassen, bis die Tragfähigkeit im ganzen Kanton erreicht ist. Die heutige Konzentration im Nordwesten sei kein Hinweis darauf, dass der Luchs seine ökologischen Grenzen erreicht habe.

Dass sinkende Reh- und Gämsbestände dem Luchs zuzuschreiben sind, ist nicht belegt. Die Präsidentin des Oberwalliser Jägerverbands räumte gegenüber SRF selbst ein, es spielten immer verschiedene Faktoren zusammen. Auf Rehe und Gämsen schiessen im Wallis jedes Jahr in erster Linie Hobby-Jäger, nicht Luchse.

Einordnung

Der Fall zeigt ein Muster, das Wild beim Wild seit Jahren dokumentiert: Bestandszahlen zu Beutegreifern werden in politischen Debatten so ausgelegt, dass sie eine Abschussforderung stützen. Arlettaz selbst wird im «Nouvelliste» deutlich: Die kantonale Überschätzung sei «entweder Inkompetenz oder Bosheit».

Im Wallis wiegt das besonders schwer, weil die Luchspopulation dort über Jahrzehnte durch illegale Verfolgung klein gehalten wurde. Eine 2021 in «Frontiers in Conservation Science» veröffentlichte Studie desselben Teams dokumentierte am Rhoneknie ein Netz von 17 Schlingenfallen im wichtigsten Einwanderungskorridor des Luchses und kam zum Schluss, dass nur Wilderei die auffallend geringe Dichte im Unterwallis erklären kann. Wer Hobby-Jäger jahrzehntelang gewähren lässt und dann eine «Übervölkerung» beklagt, argumentiert gegen die eigene Aktenlage. Mehr dazu in unserem Beitrag zur mutmasslichen Luchs-Wilderei im Wallis und in der Analyse «Wallis fordert Luchs-Abschuss: Schiessen statt schützen».

Die IG Wild beim Wild fordert den Kanton Wallis auf, ein allfälliges Abschussgesuch zurückzuziehen, und das BAFU, ein eingereichtes Gesuch abzulehnen. Die Petition «Keine Luchsabschüsse im Wallis» kann weiterhin unterzeichnet werden. Aktuelle Entwicklungen dokumentieren wir laufend im Tracker zur Walliser Jagdsaison 2026/27.

Quelle: Verschueren, S., Braunisch, V., Debons, V. & Arlettaz, R. (2026): Matching lynx population estimates to management scale: conservation science vs politics in the western Swiss Alps. bioRxiv-Preprint, doi 10.64898/2026.08.25.747176. Medienmitteilung der Forschungsgruppe vom 25. September 2026; Keystone-SDA; Le Nouvelliste.

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

25.09.2026
Fr 12:50

Uni Bern zählt 37 Luchse statt 80: Abschussgesuch unter wissenschaftlichem Druck

Forschende der Universität Bern schätzen den Walliser Luchsbestand für den Winter 2025/26 auf 37 selbständige Tiere (Konfidenzintervall 26 bis 52). Die in der Politik genannten 80 Luchse beruhen auf einer Hochrechnung mit Daten aus Waadt und Bern. Staatsrat Darbellay gibt für das Nordwestwallis eine dreimal höhere Dichte an, als die Studie misst. Zum Artikel.

25.09.2026
Fr 04:30

15 Franken pro Fuchs, 20 pro Dachs: Das Wallis zahlt weiter Kopfprämien

Während der Kanton Zug seine Abschussprämien für Füchse und Krähen auf diese Saison hin gestrichen hat und sechs Hobby-Jäger deswegen bis vor Bundesgericht ziehen (Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht), hält das Wallis unbeirrt an der Kopfprämie fest. Der Beschluss über die Ausübung der Jagd 2026/27 (SGS 922.110) legt fest: Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere überweist jedem Hobby-Jäger 15 Franken pro getötetem Fuchs und 20 Franken pro Dachs. Zusätzlich übernimmt der Kanton die Kadaverentsorgungsgebühren. Als Nachweis genügen die zwei abgetrennten Vorderpfoten, die innert zehn Tagen nach Jagdschluss beim Wildhüter abzugeben sind. Füchse dürfen mit dem Patent E bis am 27. Februar geschossen werden.

Die Dimension: 2025 wurden im Wallis laut kantonaler Jagdstatistik rund 1’556 Füchse und 68 Dachse getötet, 2024 waren es gegen 1’900 Füchse. Das ergibt jährlich rund 25’000 Franken Kopfgeld aus der Staatskasse, die Entsorgungskosten nicht eingerechnet. Eingeführt wurden solche Prämien in den 1970er-Jahren zur Tollwutbekämpfung. Die Tollwut ist in der Schweiz seit 1998 getilgt, die Prämie im Wallis nicht.

Wie wenig dieses Kopfgeld bewirkt, hat der Kanton Zug 2026 wissenschaftlich prüfen lassen. Die vom Zuger Amt für Wald und Wild in Auftrag gegebene Studie des Büros SWILD von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt: Bejagte Populationen gleichen die Verluste durch mehr Nachwuchs, höhere Überlebensraten und Zuwanderung aus (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd). Zug hat daraus die Konsequenz gezogen und die Prämie als Relikt abgeschafft. Das Wallis belohnt das Töten von Beutegreifern weiterhin per Stück und ist neben Uri (30 Franken pro Fuchs) einer der letzten Kantone mit diesem System. Hintergründe: Schluss mit der Fuchsjagd und Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: Kanton Wallis, Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027 (SGS 922.110); Statistik der Walliser Jagd 2025 (DJFW, Stand 17.04.2026); SWILD, Fuchsjagd im Kanton Zug, Mai 2026; NZZ am Sonntag, 13. Mai 2023.

24.09.2026
Do 10:28

Bund gibt Jungwölfe zweier Rudel frei, drei Walliser Rudel sollen ganz verschwinden

Das BAFU hat am 18. September zwei Gesuche des Kantons bewilligt: Aus den Rudeln Nendaz-Isérables und Les Toules dürfen bis zum 31. Januar 2027 bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungwölfe getötet werden. Noch hängig sind drei weitere Gesuche, mit denen das Wallis die Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers vollständig beseitigen will. Damit stehen fünf der elf Walliser Rudel ganz oder teilweise zur Disposition. Risszahlen pro Rudel, Angaben zum Herdenschutz auf den betroffenen Alpen oder genetische Nachweise nennt der Kanton nicht, obwohl die Nutztierrisse im Alpsommer 2026 schweizweit von 402 auf 183 gesunken sind. Die ganze Einordnung im Beitrag Wallis darf Jungwölfe töten: Drei Rudel warten noch auf den Totalabschuss.

24.09.2026
Do 10:16

«Mehr als schiessen»? Canal9 zeigt die Hochjagd als Naturerlebnis

Der Walliser Regionalsender Canal9 hat in der «Tagesinfo» vom 23. September einen jungen Hobby-Jäger auf der Riederalp begleitet, unter dem Titel «Jagd: mehr als schiessen». Das Porträt zeigt die Hobby-Jagd als Tradition und Naturerlebnis. Wenig Platz haben darin die Schattenseiten: Die Hochjagd fällt mitten in die Hirschbrunft, in der Schwyzer Hobby-Jäger nicht jagen wollen, weil das Fleisch der Stiere kaum geniessbar ist. Das Abschussziel von 1700 Hirschen steigt trotz drei verfehlten Jahren wieder, Oberwalliser Metzger kritisierten 2024 häufige Bauchschüsse, und der Abschuss einer geschützten Wölfin in Herbriggen kostete 300 Franken. Die ganze Einordnung im Beitrag «Mehr als schiessen»? Die Walliser Hochjagd zwischen Imagefilm und Hirschbrunft.

19.09.2026
Sa 06:10

1’700 Hirsche als Ziel: Walliser Hochjagd startet mit derselben Vorgabe wie 2015

Am Montag, 21. September, beginnt im Wallis die Hochjagd. Laut «Walliser Bote» (pomona.ch, 18.09.2026) nehmen rund 2’100 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger teil, das Abschussziel beim Rotwild liegt bei 1’700 Hirschen. Neu ist diese Zahl nicht. Bereits 2015 lautete die Vorgabe 1’700 Hirsche, damals bei 2’700 Patentinhabern. 2022 waren 1’630 geplant und 1’744 wurden geschossen. 2023 waren 1’700 geplant und 1’411 wurden erreicht, 2025 waren 1’650 geplant und 1’415 wurden erreicht. Trotz drei verfehlter Pläne in Folge steigt die Vorgabe 2026 wieder auf 1’700.

Wer seit über einem Jahrzehnt Jahr für Jahr gleich viele nichtmenschliche Tiere töten lässt, reguliert keinen Bestand, sondern bewirtschaftet ihn. Die Hirsche gleichen die Verluste durch höhere Nachwuchsraten aus, die Planzahl bleibt, der Kreislauf beginnt von vorn. Die Forschung dazu haben wir in Jagd im Faktencheck zusammengetragen. Welche Rolle Beutegreifer spielen könnten, zeigt der Beitrag Ohne Wolf kein Wald.

Bemerkenswert ist, wie der Kanton die Quote absichert. Laut Beschluss über die Ausübung der Jagd 2026/27 schiesst die Wildhut nach, wenn die Hobby-Jagd die Planzahl verfehlt. Teilgebiete kantonaler Banngebiete können für den Abschuss von Hirschkühen, Schmaltieren und Kälbern geöffnet werden. Beschwerden gegen den Beschluss ist die aufschiebende Wirkung entzogen. Schutzgebiete und Rechtsschutz gelten also nur so lange, wie sie der Strecke nicht im Weg stehen.

Der Vergleich mit Graubünden zeigt zwei Wege zum selben Ziel. Graubünden schont säugende Hirschkühe und Kälber im September und gibt sie im November und Dezember auf der Sonderjagd frei, die faktisch jedes Jahr stattfindet. Das Wallis kennt keine institutionalisierte Sonderjagd, schiesst Kühe und Kälber dafür bereits während der Hochjagd, öffnet dazu Banngebiete und lässt die Wildhut nachschiessen, wenn die Quote verfehlt wird. Und während Graubünden die erste Jagdphase vor die Brunft legt, fällt die Walliser Hochjagd vollständig in jene Wochen, in denen Schwyzer Hobby-Jäger das Fleisch der Stiere für kaum geniessbar und die Störung für nicht waidmännisch halten. Hintergründe zum Bündner Modell liefert der Beitrag Neun Fragen zum Hirsch-Abschussplan 2026, die Saison dokumentiert der Graubünden-Tracker.

Gleichzeitig warnt die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere vor akuten Naturgefahren. In Blatten im Lötschental bleibt die Bergsturz-Sperrzone für die Hobby-Jagd geschlossen, im Blinnental wird eine grössere Felsmasse überwacht. Bei Randa drohen am Hängegletscher Weisshorn und am Bisgletscher Eisabbrüche bis hin zu grösseren Eislawinen. Ein Gebirge in Bewegung, dazu 2’100 Bewaffnete mitten in der Hirschbrunft: Für Wildtiere wie für die Freizeitbevölkerung beginnt die unruhigste Zeit des Jahres.

18.09.2026
Fr 16:20

300 Franken für eine erschossene Wölfin: Herbriggen zeigt das Walliser Justizproblem

In Herbriggen im Mattertal hat ein Hobby-Jäger eine geschützte Wölfin erschossen, die er mit einem Fuchs verwechselt haben will. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis büsste ihn laut «Walliser Bote» mit 300 Franken, das Jagdpatent bleibt. Zum Vergleich: Ein weggeworfener Zigarettenstummel kostet im Wallis neu 80 Franken. Dieselbe Erklärung gab es bereits im Januar 2024 im Goms, als ein Hobby-Jäger bei der nächtlichen Fuchspassjagd eine Wölfin erlegte. Von den 13 seit 1999 nachweislich gewilderten Wölfen der Schweiz entfallen sieben auf das Wallis. Während Norwegen zehn Wolfswilderer ins Gefängnis schickt und Frankreich für einen erschlagenen Luchs über 30’000 Euro verlangt, rechnet das Wallis eine Wölfin zum Tarif einer Ordnungsbusse ab. Die ganze Einordnung im Beitrag 300 Franken für eine Wölfin: Wie die Schweizer Justiz Wilderei zur Bagatelle macht.

12.09.2026
Sa 07:15

Wallis: In einer Woche startet die Hochjagd, mitten in der Hirschbrunft, während Schwyzer Hobby-Jäger genau das ablehnen

In rund einer Woche beginnt im Wallis die Hochjagd, also mitten in der einsetzenden Hirschbrunft (Mitte September bis Mitte Oktober). Dass dieser Zeitpunkt unter Hobby-Jägern selbst umstritten ist, zeigt aktuell der Blick in die Innerschweiz. Im Kanton Schwyz laufen Hobby-Jäger gegen die Bejagung brunftiger Hirsche Sturm, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens die Fleischqualität: Hirschfleisch von einem Stier aus der Brunftzeit hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird daher für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen. Im Klartext: Das erlegte Tier wird als kaum geniessbar eingestuft.

Zweitens gilt es unter Hobby-Jägern als nicht «waidmännisch», die Tiere in der Brunft zu stören, wenn sich die Stiere an den Brunftplätzen um die Rangordnung sammeln. Trotzdem setzte sich am Ende der Jagddruck durch: Nach Protesten der Jägerschaft gab die Schwyzer Jagdverwaltung kurzfristig einen «Stierentag» frei, damit die Hobby-Jäger die mehrendigen Hirsche, also männliche Tiere mit Geweih, noch vor dem brunftbedingten Geschmacksverderb erlegen konnten.

Das Wallis macht die brunftzeitliche Bejagung dagegen zum regulären Modell. Was Schwyzer Hobby-Jäger als geschmacklich wie jagdethisch fragwürdig verpönen, ist im Wallis fixer Bestandteil der Hochjagd. Wir dokumentieren die Walliser Saison ab Start.

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund

JagdSchweiz argumentiert gegen sich selbst: Die Widersprüche des Dachverbands im Überblick

Vom Fuchs bis zum Wolf, von der Baujagd bis zum Blei: Die Positionen von JagdSchweiz heben sich gegenseitig auf. Ein Blick in die eigenen Papiere des Verbands.

Wer die Positionspapiere von JagdSchweiz nebeneinanderlegt, stösst auf wiederkehrende Spannungen.

Der Dachverband der Schweizer Hobby-Jägerschaft verweist beim Fuchs auf die ökologische Rolle grosser Beutegreifer, während sein Vizepräsident im Parlament eine zahlenbasierte Begrenzung der Wolfsbestände vorantreibt. Er beschreibt die Selbstregulation der Wildtiere als Realität und erklärt die Hobby-Jagd trotzdem zur Notwendigkeit. Er räumt die Giftwirkung von Blei ein und lehnt ein Verbot ab. Der Streit mit dem Ökologischen Jagdverein Schweiz ist nur die sichtbarste Folge. Die folgende Übersicht stützt sich ausschliesslich auf Dokumente von jagdschweiz.ch und auf öffentlich dokumentierte Vorgänge.

Der Wolf als Regulator des Fuchses und als Ziel einer Obergrenze

Im Positionspapier zur Fuchsjagd vom 20. November 2025 nennt JagdSchweiz das Fehlen von Spitzenprädatoren als einen von vier Gründen für hohe Fuchsbestände. Luchs und Wolf würden Mesoprädatoren wie den Fuchs begrenzen. Der Verband zitiert dazu dieselbe Forschung wie der Ökologische Jagdverein.

Rund zwei Wochen später, in der Wintersession 2025, reichte Ständerat Fabio Regazzi die Motion 25.4464 ein. Sie verlangt einen Paradigmenwechsel: Wölfe sollen regional reguliert werden können, sobald ein vordefinierter Schwellenwert überschritten ist. Massgebend wären zahlenbasierte Kriterien, nicht mehr der Nachweis konkreter Schäden. Zehn Monate später nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 116 zu 73 Stimmen an. Laut Handelsregister ist Regazzi Vizepräsident des Vorstandes von JagdSchweiz.

Damit steht ein Interessenkonflikt im Raum: Derselbe Verband, der die regulierende Wirkung von Wolf und Luchs auf den Fuchs anerkennt, wird von einem Vizepräsidenten mitgeführt, der die Wolfsbestände unabhängig von eingetretenen Schäden begrenzen will. Zugespitzt: Das Symptom wird bejagt, die Ursache ebenfalls, und in beiden Fällen bleibt die Hobby-Jägerschaft die vorgeschlagene Lösung.

2013 mit dem WWF unterschrieben, 2026 gegen den WWF beschlossen

Die Motion widerspricht nicht nur dem Fuchspapier, sondern auch einer Vereinbarung, die JagdSchweiz selbst mitunterzeichnet hat. 2013 einigte sich der Verband mit Pro Natura, WWF Schweiz und dem Schafzuchtverband unter Moderation des BAFU auf gemeinsame Grundsätze zur Politik gegenüber Beutegreifern. Darin heisst es, Abschüsse seien bei schadenstiftenden Einzeltieren möglich und bei etablierten Beständen im Schadensfall. Alle Beteiligten verpflichteten sich, die ökologische Rolle der Beutegreifer anzuerkennen und zu kommunizieren.

Der Schadensbezug war der Kern dieses Kompromisses. Genau ihn streicht die Motion Regazzi. Pro Natura und WWF, die damaligen Partner, bekämpfen den Vorstoss heute als «Rasenmähermethode». JagdSchweiz hat das Papier von 2013 weiterhin auf seiner Website, unter der Rubrik «Positionen».

2023 vertraut, 2025 für wirkungslos erklärt

Im Mai 2023 lehnte der Vorstand von JagdSchweiz die Wolfsinitiative ab, die den Wolf zur ganzjährig jagdbaren Art machen wollte. Die Begründung ist bemerkenswert: Würde der Wolf jagdbar, rückten die Hobby-Jäger in die Verantwortung, insbesondere beim Bezahlen der Wildschäden. Ausserdem habe man sich für das neue Jagdgesetz eingesetzt und vertraue darauf, dass es vernünftig umgesetzt werde.

Zweieinhalb Jahre später bezeichnete der Vizepräsident desselben Verbands das einzelfallbasierte System dieses Gesetzes in seiner Motion als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos. Das Vertrauen von 2023 hat das Jahr 2025 nicht überlebt. Und die veröffentlichte Begründung für die Ablehnung der Wolfsinitiative stellte weder den Schutzstatus noch die ökologische Rolle des Wolfs ins Zentrum, sondern die Wildschadenkosten der Hobby-Jäger.

Bodenbrüter schützen und Bodenbrüter schiessen

Die Hauptrechtfertigung der Fuchsjagd im Papier von JagdSchweiz ist der Schutz bodenbrütender Vögel wie Birkhuhn und Waldschnepfe sowie des Feldhasen. Derselbe Verband verteidigt die Jagd auf genau diese Arten und zusätzlich auf Alpenschneehuhn und Schneehase. Er hat 2022 bei Wildtier Schweiz ein Gutachten bestellt, das den politischen Druck auf eine Unterschutzstellung abwehren soll. Die Kernthese: Eine Tierart könne von ihrer Jagdbarkeit profitieren. Dasselbe Gutachten beziffert die jährlich erlegten Waldschnepfen im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2020 auf 1773 Tiere, davon 1396 im Tessin, und führt die Art in der Roten Liste der Schweiz als «verletzlich».

Das Gutachten sagt zudem, der starke Rückgang des Feldhasen sei weitgehend auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückzuführen, und die Gefährdung der Raufusshühner beruhe vor allem auf Lebensraumverlust. Das ist exakt die Position des Ökologischen Jagdvereins. Für die Fuchsjagd bleibt damit nichts übrig: Wenn der Lebensraum das Problem ist, löst der Fuchsabschuss es nicht. Und wenn Birkhuhn und Schnepfe geschützt werden müssen, dann zuerst vor der Hobby-Jägerschaft, die sie jährlich zu Tausenden erlegt.

Die Baujagd: Ausgestorben und unverzichtbar zugleich

Im Januar 2022 hielt die Präsidentenkonferenz von JagdSchweiz in einem Positionspapier fest, die Baujagd werde gemäss einer Umfrage nicht mehr oft betrieben. Im November 2025 erklärte das Fuchspapier die winterliche Baujagd zur besonders effizienten und unverzichtbaren Methode für eine regional intensive Fuchsbejagung.

Das Papier von 2022 liefert noch mehr. Es bezeichnet die Ausbildung der Bauhunde als «das A und O der Unfallverhütung» und räumt gleichzeitig ein, dass es trotz mehreren privaten Initiativen bisher nicht gelungen sei, eine einzige Schliefenanlage in der Schweiz zu realisieren. Die Hunde, die laut Verband zwingend ausgebildet sein müssen, können in der Schweiz nicht ausgebildet werden. Als Grund für den Erhalt der Baujagd nennt das Papier schliesslich, dass bei einem Verbot die weitere Existenz der Zucht von Dackel- und Terrierrassen in Frage gestellt wäre. Der Fuchs wird also im Bau getötet, damit eine Hunderasse ihren Verwendungszweck behält.

Blei ist giftig, ein Verbot trotzdem unnötig

Die Position von JagdSchweiz zu bleifreier Munition, datiert vom Februar 2016 und weiterhin gültig, beginnt mit dem Eingeständnis, dass Bleirückstände in erlegten Wildtieren Steinadler und Bartgeier vergiften und töten können. Sie verweist auf die Studie der Vogelwarte Sempach und des Bündner Jagdamts. Der Verband empfiehlt jedem Hobby-Jäger, wenn immer möglich bleifrei zu schiessen. Im selben Papier lehnt er ein generelles Verbot von Bleimunition ab.

Das Leitbild des Verbands preist Wildbret unterdessen als gesunde, rückstandfreie Lebensmittel, die eine sinnvolle Alternative zu industriell erzeugter Nahrung böten. Die Behörden sehen das anders. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, mit Bleimunition erlegtes Wild nur selten zu essen, und rät Kindern bis sieben Jahre, Schwangeren, Stillenden und Frauen mit Kinderwunsch ganz vom Wildkonsum ab, weil nicht auszuschliessen sei, dass das Tier mit Blei geschossen wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält seit 2010 fest, dass es für Blei keine unbedenkliche Dosis gibt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung warnt, dass sich Bleisplitter weit um den Schusskanal verteilen, und beziffert die Bleiaufnahme in Jägerhaushalten auf bis zum Zehnfachen eines gewöhnlichen Vielverzehrers. Und die Krebsforschungsagentur der WHO stuft rotes Fleisch, zu dem Reh, Hirsch, Gams und Wildschwein zählen, als wahrscheinlich krebserregend ein, verarbeitetes Fleisch wie Trockenfleisch als krebserregend.

Rückstandfrei ist also weder das Fleisch noch die Werbung dafür. Genau dieses Fleisch serviert JagdSchweiz beim Wildbuffet im Bundeshaus rund hundert Parlamentarierinnen und Parlamentariern, ohne ein Wort zu den Warnungen der eigenen Bundesbehörde. Die Studienlage fasst die Übersicht Wildbret und Gesundheitsrisiken zusammen. Wie der europäische Dachverband FACE dasselbe Spiel auf EU-Ebene spielt, hat Wild beim Wild dokumentiert.

Das Leitbild: Selbstregulation ja, Jagd trotzdem

Das Leitbild von JagdSchweiz enthält einen Satz, den man dem Verband im Streit um die Selbstregulation vorhalten wird: Wildtierbestände regulierten sich, auch in der Kulturlandschaft, von selber. Der Verband räumt damit die zentrale These der Jagdkritik ein und fügt an, diese Selbstregulation brächte Schäden, Unfälle, Massensterben und Seuchen mit sich. Beleg dafür liefert er keinen. Der Kanton Genf lebt seit 1974 ohne Hobby-Jagd, ohne dass eines dieser Szenarien eingetreten wäre.

Im selben Leitbild heisst es, Jagd bedeute oft den Verzicht auf Abschüsse. Das Fuchspapier verlangt eine regional sehr intensive und zeitlich anhaltende Bejagung. Das Leitbild erklärt, Schweizer Hobby-Jäger lehnten tierquälerische Methoden grundsätzlich ab. Der Verband verteidigt Baujagd, Fangjagd mit Kastenfallen und die Hundeausbildung am lebenden Fuchs. Und während der Ökologische Jagdverein die Trophäenjagd ablehnt, nennt das Leitbild von JagdSchweiz Trophäen ausdrücklich als Teil des Jagens.

Der Kodex: Verwerten und nachsuchen, ausser man tut es nicht

Der Jagd-Kodex von JagdSchweiz verpflichtet die Hobby-Jäger: «Was ich erlege, verwerte ich selber oder führe es soweit möglich der Verwertung zu.» Nach Angaben des Verbands landen rund 60 Prozent der erlegten Füchse nicht einmal in der Pelzverwertung.

Der Kodex verpflichtet ausserdem zur zeitgerechten Nachsuche, wenn ein Tier nicht im Feuer liegt. Im Kanton Zug haben sechs Patentjäger das Bundesgericht angerufen, um die Nachsuchepflicht aufzuheben und die Prämie von zehn Franken pro Fuchsschwanz zurückzuholen. Eine Stellungnahme des Dachverbands, der die Nachsuche als Ehrensache verkauft, liegt nicht vor.

Ruhezonen begrüssen, Nationalparks bekämpfen

Das Leitbild verspricht, Jäger begrüssten Ruhezonen und Jagdbeschränkungen, wenn sie sachlich begründet und notwendig seien. Die Praxis sieht anders aus. Im November 2016 scheiterte der Parc Adula rund um das Rheinwaldhorn an der Urne, ein Projekt mit 250 bis 300 Millionen Franken Investitionen und rund 200 Arbeitsplätzen für abwanderungsbedrohte Berggemeinden. Die Hobby-Jägerschaft in Graubünden und im Tessin mobilisierte dagegen, weil in der Kernzone nicht gejagt werden sollte. Im Juni 2018 folgte das Nein zum Parco Nazionale del Locarnese, obwohl Kanton, acht Gemeinden und das BAFU dahinterstanden. Zu den prominenten Gegnern gehörte der damalige Nationalrat Fabio Regazzi, bereits damals im Vorstand von JagdSchweiz, der das Jagdverbot in der Kernzone bekämpfte.

Die Schweiz hat seit 1914 einen einzigen Nationalpark. Zwei Anläufe für einen zweiten sind gescheitert, beide Male mit der organisierten Hobby-Jägerschaft in der Gegnerschaft. Ein Verband, der Naturschutz als sein Kerngeschäft ausgibt, hat zweimal verhindert, dass Natur ohne Flinte geschützt wird. Wie der Verband seinen «öffentlichen Auftrag» sonst versteht, zeigt der Faktencheck zur Broschüre «Die Jagd schützt und nützt».

Kommentar: Ein Verband ohne Linie, aber mit Vizepräsident im Ständerat

Die Widersprüche folgen einem Muster. Wo Wissenschaft die Hobby-Jagd rechtfertigen könnte, wird sie zitiert. Wo dieselbe Wissenschaft die Hobby-Jagd überflüssig machen würde, wird sie ignoriert. Die Fuchsjagd braucht fehlende Wölfe, also müssen Wölfe fehlen. Bodenbrüter brauchen Schutz vor dem Fuchs, aber nicht vor der Flinte. Blei ist tödlich für Adler, aber nicht verbietbar. Die Baujagd ist selten, aber unverzichtbar. Nationalparks sind wünschenswert, solange man darin jagen darf.

Der Ökologische Jagdverein zeigt, dass man dieselben Quellen auch ehrlich lesen kann. Dass JagdSchweiz das nicht tut, ist keine Frage der Faktenlage, sondern der Interessen. Und diese Interessen sitzen mit Fabio Regazzi im Ständerat, im Gewerbeverband und im Vorstand des Verbands zugleich. Wer Konsistenz sucht, findet sie nur an einer Stelle: Am Ende jeder Position von JagdSchweiz steht, dass Hobby-Jäger schiessen dürfen.

Sonderjagd Graubünden: Im September geschützt, im Dezember zum Abschuss frei

Im September ist der Abschuss einer säugenden Hirschkuh in Graubünden ein Fehlabschuss mit 150 Franken Busse, auf der Sonderjagd ist er Planerfüllung. Das Bündner Jagdamt hat selbst aufgeschrieben, warum: Im Wintereinstand können die Kühe nicht mehr ausweichen.

Verliert ein Hirschkalb seine Mutter, verliert es Führung und Rang im Rudel und wird verstossen.

Das sagt der Luzerner Wildhüter Daniel Schmid, wie der Beitrag Emmental und Entlebuch: Mehr Hirschkühe im Visier, verwaiste Kälber werden verstossen dokumentiert. In Graubünden weiss man das seit Jahrzehnten. Es steht in einer Dissertation, die das kantonale Amt für Jagd und Fischerei mitkonzipiert hat, und in einem Papier, das das Amt selbst publiziert hat. Trotzdem plant der Kanton jeden Herbst eine zweite Jagdphase, deren gesetzlich festgelegte Funktion es ist, die auf der Hochjagd nicht erreichte Zahl weiblicher Tiere und deren Kälber nachzuholen.

Was im September Busse kostet, ist im November Plan

Auf der Bündner Hochjagd im September sind Kälber und säugende Kühe nicht jagdbar. Wer trotzdem eine säugende Hirschkuh oder ein Kalb erlegt, begeht einen Fehlabschuss. Anhang 1 zur Verordnung über den Jagdbetrieb (Stand 1. August 2025) setzt dafür je 150 Franken Ordnungsbusse fest. Die Sonderjagd, je nach Region zwischen dem 31. Oktober und dem 20. Dezember an maximal zehn halben Tagen pro Gebiet, kehrt diese Logik um. Dieselbe Verordnung hält fest, dass die Abschusspläne für die Sonderjagd so festgelegt werden, dass die fehlende Anzahl weiblicher Tiere erlegt wird. Für die Planung geht der Kanton in der Regel von einem weiblichen Streckenanteil von 70 Prozent aus.

Wie gross diese Lücke werden kann, zeigt das Jagdjahr 2023: Nach der Hochjagd erklärte der Kanton, dass auf der Sonderjagd noch 2’218 weibliche Hirsche und deren Kälber getötet werden müssten. Am Ende lag die sogenannte qualitative Zielerfüllung bei 80,8 Prozent. Wie dieses Zweistufensystem funktioniert, zeigt die Analyse von 4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist. Dass selbst Bündner Hobby-Jäger den Widerspruch benennen, dokumentiert der Beitrag Bündner Hobby-Jäger rechnen nach: Neun Fragen zum Hirsch-Abschussplan 2026. Der Absender nennt den Eingriff in die Wintereinstände dort «ethisch nicht verantwortbar» und hält fest: Wären Kälber ohne Mutter nicht gefährdet, gäbe es im September keinen Grund für eine Busse. Drei der neun Fragen an das Amt für Jagd und Fischerei betreffen genau diesen Punkt: die wildbiologische Begründung des Widerspruchs, den Verbleib verwaister Kälber und die Vereinbarkeit der Sonderjagd mit der Winterruhe. Das Amt hat die Fragen nicht beantwortet. Die Antwort auf die sechste steht allerdings seit März 2025 auf seiner eigenen Website, und sie ist aufschlussreicher, als dem Amt lieb sein dürfte.

Das Amt kennt die Folgen und benennt den wahren Grund

Am 28. März 2025 hat das Amt für Jagd und Fischerei eine achtseitige «Fachliche Beurteilung über den Schutz von säugenden Hirschkühen und Kälbern während der Bündner Hochjagd» publiziert. Anlass war ein Antrag der Jägersektionen der Mesolcina, unterstützt vom Bergell, an den letzten zwei Hochjagdtagen Kälber und säugende Kühe freizugeben. Das Amt lehnt ab und erklärt dabei, weshalb es im September schützt, was es im November töten lässt.

Zum Kalb schreibt das Amt: Verliert es nach der Säugeperiode das Muttertier, könne es zwar physiologisch überleben, verkümmere aber sozial. Verwaiste Kälber fänden keinen Anschluss bei anderen Tieren, die fehlende Führung bedeute grossen Stress, behindere die körperliche Entwicklung, die Sterblichkeit sei hoch. Aus Tierschutzsicht wäre es optimal, ganz auf den Abschuss von Mutter- und Jungtieren zu verzichten. Das ist die Aussage von Wildhüter Schmid aus dem Entlebuch, unterzeichnet von der Bündner Jagdbehörde.

Der Grund, weshalb das Amt trotzdem im Winter auf Kühe und Kälber schiessen lässt, steht im Abschnitt über den Muttertierschutz als «jagdliches Steuerungsinstrument». Hirschkühe seien starke Traditionsträger, ihr Verhalten werde ausgeprägt an die Jungtiere weitergegeben. Besenderungsprojekte hätten gezeigt, dass Kühe ein Gebiet langfristig und grossräumig meiden, wenn ihnen dort das Kalb weggeschossen wurde. Ein Pilotprojekt im Prättigau, bei dem 2013 bis 2015 an den letzten Hochjagdtagen Kälber freigegeben wurden, brach deshalb innert drei Jahren von sieben Kälbern auf eines ein und wurde gestoppt. Im Sommer, so das Amt, könnten die Kühe in Schutzgebiete oder in Nachbarkantone ausweichen. Die Wintereinstände seien viel kleiner, dort habe die Hirschkuh «nur bedingt die Möglichkeit, langfristig auszuweichen und sich der Bejagung zu entziehen». Über den gleichzeitigen Abschuss von Kuh und Kalb heisst es, damit würden «keine Zeugen hinterlassen», die aus dem Erlebnis lernen.

Das Fazit des Papiers nennt den Zweck des Septemberschutzes an erster Stelle: Er stelle sicher, dass «die Effizienz der Hochjagd langfristig hoch bleibt». Der Muttertierschutz in Graubünden ist demnach keine Grenze der Hobby-Jagd, sondern ihr Werkzeug. Geschützt wird im September, damit die Kühe nicht lernen. Geschossen wird im Dezember, wo sie nicht mehr ausweichen können. Das Amt beschreibt damit selbst, dass es das Wissen der Kühe kennt, nutzt und am Ende gegen sie wendet.

Der Kanton hat es selbst aufgeschrieben

Im September 2025 hat Thomas Rempfler vom Schweizerischen Nationalpark an der Universität für Bodenkultur Wien seine Dissertation zum Raum-Zeit-Verhalten des Rothirsches eingereicht. Grundlage ist das Bündner Rothirschprojekt «Ingio via?», das der Kanton und der Nationalpark 2015 gemeinsam lanciert haben. Hannes Jenny vom Amt für Jagd und Fischerei gehört zum Beraterteam, hat die Idee für die Hauptstudie mitentwickelt und die Feldarbeit mitorganisiert. Das Amt hat die Analyse mitfinanziert. Die Arbeit ist damit keine Aussensicht, sondern die wissenschaftliche Selbstbeschreibung des Bündner Jagdsystems.

Zur Hochjagd steht dort (Kapitel 1.1.5): Kälber und ihre Mütter sind nicht jagdbar, um etablierte Verhaltenstraditionen zu erhalten, auch bei standorttreuen Tieren ausserhalb der Schutzgebiete. Der Kanton anerkennt also, dass die Bindung zwischen Kuh und Kalb und das im Rudel weitergegebene Wissen populationsökologisch wertvoll sind. Zur Sonderjagd steht im selben Dokument, dass seit 1987 in einer zweiten Jagdphase im November und Dezember an maximal zehn halben Tagen «gekeult» wird, mit besonderem Augenmerk auf das Geschlechterverhältnis der Abschussquote. Was im September aus wildbiologischen Gründen tabu ist, wird im Dezember zur Planposition.

Die Dissertation liefert auch die Geschichte dazu. Zwischen 1956 und 1966 konzentrierte sich die Bündner Jagd rund um den Nationalpark auf säugende Kühe. Das Ergebnis, so die Arbeit unter Verweis auf Jenny und Filli 2014: Der Jagddruck traf vor allem Tiere, die den Sommer nicht im jagdfreien Nationalpark verbrachten, was dem langfristigen Jagderfolg schadete. Und zum Fehlen reifer Stiere hält sie fest, dass ein Mangel an älteren, erfahrenen Männchen während der Brunft dazu führte, dass nur wenige dominante Stiere übrig blieben, was übergrosse Rudel und eine verlängerte Brunft zur Folge hatte. Beides sind Bündner Erfahrungen, publiziert unter Mitwirkung der Bündner Jagdbehörde. Was Wildhüter Schmid im Entlebuch beschreibt, ist in Graubünden seit Jahrzehnten aktenkundig.

Mutterverlust wirkt ein Leben lang

Das Standardargument für die Sonderjagd lautet, ein fünf bis sieben Monate altes Kalb sei ohnehin fast selbstständig. Die Langzeitstudie auf der schottischen Insel Rum, die Rothirsche seit 1974 individuell verfolgt, widerlegt das. Andres und Kollegen zeigten 2013, dass der Verlust der Mutter sowohl vor als auch nach dem Absetzen das Sterberisiko für beide Geschlechter erhöht. Bei männlichen Kälbern war zudem die körperliche Verfassung beeinträchtigt, messbar an einer geringeren Wahrscheinlichkeit, mit 16 Monaten Geweihe zu bilden. Bei weiblichen Tieren hielt der Nutzen der lebenden Mutter das ganze Leben lang an.

Im Januar 2026 legte ein Team um Kathreen Ruckstuhl von der Universität Calgary mit Beteiligung des Max-Planck-Instituts für evolutionäre Anthropologie und der Universität Cambridge nach. Ausgewertet wurden über 40 Jahre Daten von 295 Hirschkühen aus 24 mütterlichen Linien. Ergebnis: Die Stärke der sozialen Bindungen einer Hirschkuh korreliert mit ihrem Überleben, mit der Zahl ihrer Kälber und mit der Zahl der Kälber, die selbst das Fortpflanzungsalter erreichen. Die Autorinnen und Autoren stufen den Effekt als vergleichbar mit Umwelt- und Körperfaktoren ein. Die Studie zeigt eine Assoziation, keine experimentell geprüfte Ursache. Aber sie belegt, dass Sozialbindungen bei Hirschkühen kein Beiwerk sind, sondern ein Prädiktor für Überleben und Fortpflanzung. Eine Jagdplanung, die Mutterlinien als Abschusskategorie führt, müsste diese Folgen erfassen. Graubünden tut es nicht.

Das Wissen des Rudels ist nicht vererbt, sondern gelernt

Bündner Rotwild wandert saisonal zwischen Sommer- und Wintereinständen. Wo diese liegen, welche Hänge zuerst ausapern, wo Ruhe herrscht: Das ist kein Instinkt, sondern Kultur. Jesmer und Kollegen wiesen 2018 in «Science» an umgesiedelten Dickhornschafen und Elchen nach, dass Wanderungen von Huftieren durch Lernen und kulturelle Weitergabe entstehen. Weniger als neun Prozent der umgesiedelten Tiere wanderten, gegenüber 65 bis 100 Prozent in Herden, deren Tradition nie unterbrochen worden war. Geht das Wissen verloren, dauert es nach Einschätzung der Forschenden Jahrzehnte, bis es sich neu bildet.

Thurfjell, Ciuti und Boyce zeigten 2017 an besenderten Wapiti-Kühen in Kanada, dass Hirschkühe mit dem Alter lernen, Hobby-Jägern auszuweichen. Ab etwa zehn Jahren sind sie für Hobby-Jäger fast unerreichbar, und mit jeder überlebten Saison werden sie besser darin. Für Graubünden heisst das: Genau die Kühe, die die Hochjagd überleben, tragen das Wissen des Rudels. Die Sonderjagd im Wintereinstand, wo sich die Verbände sammeln, ist das Instrument, um sie trotzdem zu erwischen. Das Amt sagt es in seinem Papier vom März 2025 selbst.

Jagd im Sparmodus

Rothirsche fahren im Winter ihren Stoffwechsel herunter. Arnold und Kollegen dokumentierten 2004 an besenderten Tieren eine Senkung der Herzfrequenz um rund 60 Prozent gegenüber dem Sommer und einen nächtlichen Hypometabolismus, mit dem die nichtmenschlichen Tiere Energie sparen. Die Bündner Dissertation bestätigt für die Studiengebiete im Kanton, dass Rothirsche im Winter Energie sparen und nachts nicht kompensieren, was sie tagsüber an Äsung verpassen. Die Sonderjagd trifft die Tiere also in einer physiologischen Phase, in der jede Flucht durch Schnee Reserven kostet, die nicht nachgeholt werden können. Zudem hält die Arbeit fest, dass Jagdaktivität die Rothirsche dazu bringt, ihre Lebensräume auch nachts vorsichtiger zu wählen, obwohl in der Schweiz nachts nicht gejagt werden darf.

Eine Kamerafallen-Studie aus den italienischen Ostalpen, publiziert 2026 nach fünf Jagdsaisons, ergänzt das Bild: Rothirsche reagierten auf Jagd und Freizeitnutzung stärker als auf Wölfe, mit zunehmender Nachtaktivität und Meidung von Wegen. Jagddruck drängt die Tiere in Deckung und Dunkelheit, und damit in genau jene Waldflächen, deren Verbiss später als Argument für weitere Abschüsse dient. Wie das Verbiss-Narrativ funktioniert, zeigt das Dossier Wald und Wild: Das Verbiss-Narrativ.

Die Hobby-Jagd selektiert anders als der Wolf

Die Übersichtsarbeit von Milner, Nilsen und Andreassen in «Conservation Biology» 2007 fasst zusammen, was selektive Jagd in Huftierpopulationen anrichtet: Sie kann Sozialstrukturen und Dominanzhierarchien destabilisieren und zum Verlust sozialen Wissens führen. Bejagte Populationen zeigen durchwegs Sterblichkeitsmuster, die sich deutlich von unbejagten unterscheiden. Darimont und Kollegen ergänzten 2009 in «PNAS», dass Menschen im Gegensatz zu den meisten Beutegreifern hohe Anteile einer Population entnehmen und gezielt grosse, fortpflanzungsfähige Erwachsene treffen. Wolf und Luchs nehmen überwiegend Kälber, Kranke und Geschwächte. Hobby-Jäger nehmen Gesunde. Die Bündner Jagdbetriebsvorschriften anerkennen diesen Unterschied selbst, indem sie in Regionen mit Wolfsrudeln den weiblichen Abschussanteil senken.

Die Frage, die der Kanton nie stellt

Jahrzehntelang standen in Graubünden die Stiere im Vordergrund der Hobby-Jagd. Was das genetisch bedeutet, haben Hard, Mills und Peek 2006 für Rotwild modelliert: Sinkt das Verhältnis fortpflanzender Männchen zu Weibchen durch Jagd unter etwa 15 zu 100, kann die effektive Populationsgrösse so weit schrumpfen, dass das Anpassungspotenzial gefährdet ist. Der Effekt entsteht sowohl über das verzerrte Geschlechterverhältnis als auch über das sinkende Alter der fortpflanzenden Stiere. Die entscheidende Grösse dafür, das Geschlechterverhältnis der erwachsenen Tiere nach der Hochjagd, weist der Kanton nicht aus. Eine schnelle genetische Verarmung des Bündner Rotwilds ist damit nicht belegt. Belegt ist, dass niemand sie prüft.

Planerfüllte Bestände sind keine gesunden Bestände

Der Kanton Graubünden misst den Zustand seines Rotwilds an drei Grössen: Bestand, Geschlechterverhältnis, Kälberanteil. Sozialstruktur, Altersstruktur, Lernverhalten und Störungsdruck kommen in der Planerfüllung nicht vor. Was nicht gemessen wird, kann auch nicht als beschädigt ausgewiesen werden. Dabei hat die Bündner Jagdbehörde alles, was sie wissen müsste, selbst aufgeschrieben: Kuh-Kalb-Bindungen sind erhaltenswert, Verhaltenstraditionen sind erhaltenswert, verwaiste Kälber verkümmern sozial, das Fehlen reifer Stiere hat die Brunft schon einmal aus dem Takt gebracht, und die Jagd auf säugende Kühe rund um den Nationalpark war bereits einmal ein Fehlschlag. Aus Sicht von Wild beim Wild ist die Sonderjagd die institutionalisierte Wiederholung dieses Fehlers unter Winterbedingungen, und das Amt hat im März 2025 selbst beschrieben, warum es sie gerade dort ansetzt: weil die Kühe im Wintereinstand nicht mehr entkommen. Die Fragen 6 bis 8 aus dem Neun-Fragen-Beitrag sind damit beantwortet, zwei davon durch die Forschung, eine durch das Amt selbst. Offen bleibt nur, ob das Amt für Jagd und Fischerei sie auch gegenüber der Öffentlichkeit beantwortet.

Wäre der Bestand nach der Hochjagd gesund strukturiert, bräuchte es keine zweite Runde auf Kühe und Kälber. Die Sonderjagd ist damit nicht die Korrektur eines Problems, sondern der jährliche Beweis, dass die Hobby-Jagd in Graubünden keine gesunden Wildbestände schafft, sondern planerfüllte. Laufende Vorfälle aus der Bündner Jagdsaison dokumentiert der Graubünden-Ticker.

Quellen: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden (2025): Fachliche Beurteilung über den Schutz von säugenden Hirschkühen und Kälbern während der Bündner Hochjagd, 28. März 2025; Kanton Graubünden, Verordnung über den Jagdbetrieb (BR 740.025) mit Anhang 1 Ordnungsbussen, Stand 1. August 2025, sowie Jagdbetriebsvorschriften 2025/2026; Rempfler, T. (2025): The impact of habitat characteristics on spatio-temporal behaviour of red deer. Dissertation, BOKU Wien, frei zugänglich auf parcs.ch; Andres, D. et al. (2013): Sex differences in the consequences of maternal loss in a long-lived mammal, the red deer. Behavioral Ecology and Sociobiology; Ruckstuhl, K. E. et al. (2026): Associations between lifetime fitness and social bonds in female red deer. Royal Society Open Science; Jesmer, B. R. et al. (2018): Is ungulate migration culturally transmitted? Science; Thurfjell, H., Ciuti, S., Boyce, M. S. (2017): Learning from the mistakes of others. PLOS ONE; Arnold, W. et al. (2004): Nocturnal hypometabolism as an overwintering strategy of red deer. American Journal of Physiology; Milner, J. M., Nilsen, E. B., Andreassen, H. P. (2007): Demographic side effects of selective hunting in ungulates and carnivores. Conservation Biology; Darimont, C. T. et al. (2009): Human predators outpace other agents of trait change in the wild. PNAS; Hard, J. J., Mills, L. S., Peek, J. M. (2006): Genetic implications of reduced survival of male red deer under harvest. Wildlife Biology.

Emmental und Entlebuch: Mehr Hirschkühe im Visier, verwaiste Kälber werden verstossen

Bern und Luzern verlagern die Rotwildjagd auf weibliche Tiere. Was das für die Kälber bedeutet, sagt ein Wildhüter offen, und in Schangnau wurde eine noch tragende Hirschkuh erschossen.

Verliert ein Hirschkalb seine Mutter, verliert es auch die Führung und seine soziale Stellung im Rudel und wird verstossen.

Das sagt der Luzerner Wildhüter Daniel Schmid gegenüber der «Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch». Trotzdem verlagern die Kantone Bern und Luzern die Hobby-Jagd auf Rothirsche in dieser Saison gezielt auf weibliche Tiere. In Schangnau wurde Anfang September zudem eine Hirschkuh erschossen, die noch tragend war.

Im Kanton Bern begann die Rotwildjagd am 1. September, in Luzern bereits am 1. August. Mit steigenden Beständen und Schäden an Wald und Kulturen begründet, hat Bern die Abschusszahlen um sechs Prozent erhöht. Im Wildraum 5 zwischen Lüderen und Schangnau sind 26 Rothirsche freigegeben, 15 davon weiblich. Luzern strebt laut seinen Jagdbetriebsvorschriften 2026 ein Verhältnis von mindestens anderthalb weiblichen auf ein männliches Tier an. Geschossen werden sollen mindestens 195 Rothirsche, darunter 82 überjährige weibliche Tiere, dazu ein Kälberanteil von rund 30 Prozent.

Erst die Kuh, dann der Stier

Wie konsequent der Druck auf die weiblichen Tiere organisiert ist, zeigt ein Detail der Luzerner Vorschriften. Einen Spiesser oder Stier darf ein Hobby-Jäger erst schiessen, wenn er vorher sogenannte Kahlwildpunkte gesammelt hat: zwei pro Hirschkuh, einen pro Schmaltier, einen halben pro Kalb. Wer den ersten Stier will, muss also zuerst eine Kuh oder zwei Kälber töten. Auch Bern koppelt die Freigabe von Kronenhirschen an einen vorherigen Abschuss von Kahlwild.

Die Logik dahinter erklärt Schmid in der «Wochen-Zeitung»: Der Abschuss von Stieren verändere die Bestandsentwicklung kaum. Werden viele Stiere geschossen, beteiligen sich zudem junge Hirsche an der Brunft, was den Anteil weiblicher Tiere weiter wachsen lässt. Reife Stiere dagegen zeugten tendenziell mehr männliche Kälber, wie Forschungsprojekte gezeigt hätten. Hobby-Jäger schiessen lieber männliche Hirsche, räumt Schmid ein, nicht nur wegen der Trophäe, sondern auch, weil das Risiko eines Irrtumsabschusses geringer sei.

Schmid beschreibt damit eine Entwicklung, die nach Einschätzung von Wild beim Wild auch mit der langjährigen Trophäenorientierung der Hobby-Jagd zusammenhängt: Jahrzehntelang stand der Abschuss männlicher Hirsche im Vordergrund. Nun sollen die Folgen mit mehr getöteten Kühen korrigiert werden.

Was mit dem Kalb geschieht

Die Rotwildkälber kommen im Mai und Juni zur Welt. Beim Luzerner Jagdstart Anfang August sind sie zwei bis drei Monate alt, beim Berner Jagdstart rund drei bis vier Monate. Führende Hirschkühe sind in Luzern geschützt, als Merkmal gilt ein aktiv milchbildendes Gesäuge, das Milch trägt. Der Schutz hat jedoch eine Lücke: Werden Kalb und Kuh gemeinsam geschossen, gilt auch die milchtragende Kuh als nicht führend. In Bern dürfen milchtragende Kühe geschossen werden, sofern zuerst das Kalb getötet wird und beide Tiere gemeinsam zur Kontrolle vorgewiesen werden.

Überleben könnte ein älteres Kalb ohne Mutter grundsätzlich, sagt Schmid, denn es frisst längst auch Pflanzen. Entscheidend sei aber der Verlust von Führung und Rang im Rudel. Getrennt würden Kuh und Kalb vor allem bei der sogenannten lauten Jagd mit Hunden, die in Luzern ab Oktober praktiziert wird.

Wird in Luzern eine milchtragende Kuh irrtümlich geschossen, gilt sie nur dann als nicht führend, wenn auch das Kalb bis spätestens zum Einbruch der Nacht des zweiten Folgetags getötet wird. Die Wildhut kann diese Frist um einige Tage verlängern, danach soll weiterhin versucht werden, das verwaiste Kalb zu erlegen. Was in der Sprache der Vorschriften nüchtern klingt, bedeutet für das Kalb Tage ohne Mutter, ohne Schutz und ohne Platz im Verband, bevor auch es erschossen wird, sofern man es überhaupt findet. Dass solche Fälle keine Randerscheinung sind, zeigt der Kanton Tessin: Im Tessiner Jagdbericht 2024 sind 143 erlegte säugende Hirschkühe ausgewiesen, wie der Beitrag 190 Selbstanzeigen, 186 Verfahren: Was der oberste Tessiner Hobby-Jäger «fast verschwunden» nennt dokumentiert. Bereits 2022 berichtete Wild beim Wild über Hobby-Jäger im Tessin, die auf säugende Hirschkühe schiessen.

Die tragende Hirschkuh von Schangnau

Am 3. September 2026 wurde in der Gemeinde Schangnau eine Hirschkuh geschossen, die noch tragend war. Das bernische Jagdinspektorat bestätigt den Fall gegenüber der «Wochen-Zeitung». Der Abschuss fiel in die erste Jagdwoche, in der in Bern vom 1. bis 6. September ausschliesslich Kahlwild geschossen werden durfte, also Kühe, Schmaltiere und Kälber. Vergleichbare Fälle seien aus den vergangenen Jahrzehnten nicht bekannt, auch Luzern hat nie einen derart späten Geburtstermin festgestellt. Die Fachleute des Inspektorats sprechen von einer aussergewöhnlichen Ausnahme und vermuten eine sehr späte Befruchtung im Januar, rund drei Monate nach der üblichen Brunftzeit.

Folgen hat der Fall keine. Weil es sich um einen Einzelfall handle, sehe Bern keinen Anlass, den Jagdbeginn am 1. September zu verschieben. Auch für den Schützen bleibt der Abschuss ohne Konsequenzen, da nicht davon auszugehen gewesen sei, dass die Kuh noch tragend war.

Die Begründung ist aufschlussreich. Regeln, die davon ausgehen, dass der Schütze den Zustand eines Tieres vor dem Schuss nicht erkennen muss, verlagern das Risiko vollständig auf das Tier. Dasselbe Prinzip gilt beim Muttertierschutz: Ob eine Kuh ein Kalb führt, ob sie Milch bildet, ob sie trägt, beurteilt der Schütze in Sekunden, oft in der Dämmerung und auf Distanz. Wie wenig dabei offengelegt wird, zeigt Bern gleich selbst: Aktuelle Abschusszahlen gibt der Kanton gemäss «Wochen-Zeitung» nicht bekannt.

Rotwild, das lernt

Luzern liegt mit 84 geschossenen Rothirschen rund 20 Tiere hinter dem Vorjahresstand zurück. Hirsche seien schwieriger zu jagen als Rehe, sagt Schmid, weil sie meist nur in der Dämmerung vom Hochsitz aus erreichbar seien. Das Rotwild, das in der Region erst seit rund 20 Jahren bejagt wird, lernt aus der Situation, und die Muttertiere gäben ihr Wissen an die Jungtiere weiter. So haben die Tiere gemerkt, dass sie im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn nichts zu befürchten haben. Luzern hat deshalb erneut beim Bund Regulationsabschüsse im Schutzgebiet beantragt, gestützt auf eine Verfügung von 2026. Die dort getöteten Tiere zählen zur ordentlichen Jagdstrecke.

Wiederholter Jagddruck kann dazu beitragen, dass Rotwild scheuer wird, seine Aktivität in Dämmerung und Nacht verlagert und Rückzugsräume aufsucht. Im Entlebuch beschreibt Schmid genau diesen Lerneffekt. Die Antwort darauf ist nicht weniger Jagddruck, sondern Abschüsse auch dort, wo das Gesetz Ruhe garantieren soll. Und gezielt getroffen werden jene Tiere, die das Wissen des Rudels weitergeben: die erfahrenen Kühe. Welche Folgen der Verlust von Leittieren und Sozialstrukturen für Wildtierpopulationen hat, fasst die Seite Jagd im Faktencheck zusammen.

Wie Kantone ihre Hirschzahlen begründen und was sie dabei nicht offenlegen, zeigt auch die Analyse 4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist. Laufende Vorfälle aus der Bündner Hochjagd dokumentiert der Graubünden-Ticker.

Quellen: «Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch», 24. September 2026 (Bruno Zürcher); Kanton Luzern, Jagdbetriebsvorschriften 2026; Kanton Bern, Festlegung der Jagdperiode 2026.

Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht

Zehn Franken pro Fuchsschwanz, fünf pro Krähe: Weil der Kanton Zug diese Prämien gestrichen hat und an der Nachsuchepflicht nach Fehlschüssen festhält, klagen sechs Hobby-Jäger in Lausanne.

Sechs Zuger Hobby-Jäger haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen mehrere Bestimmungen der kantonalen Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 eingereicht.

Das berichten die «Zuger Zeitung» und der «Bote der Urschweiz» gestützt auf eine Mitteilung der Beschwerdeführer. Parallel dazu haben die sechs beim Regierungsrat eine Rüge und eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Direktion des Innern eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Vorschriften überschritten die kantonalen Befugnisse, verletzten übergeordnetes Recht und schadeten der Biodiversität.

Im Zentrum stehen zwei Punkte. Der Kanton zahlt keine Prämien mehr für getötete Füchse und Krähen. Und er verlangt nach jedem Schuss ohne Abschusserfolg eine Nachsuche mit einem geprüften Hund.

Den direkten Gang nach Lausanne begründen die Beschwerdeführer damit, dass der Kanton Zug keine kantonale abstrakte Normenkontrolle für solche Verordnungen kennt. Laut «Bote» bestätigt die Direktion des Innern, dass es keine kantonale Vorinstanz gibt. Auf die laufende Saison hat das Verfahren vorerst keinen Einfluss: Solange das Bundesgericht nicht über die beantragte aufschiebende Wirkung entschieden hat, gelten die Vorschriften unverändert. Die Hobby-Jagd dauert in Zug je nach Wildart vom 1. September 2026 bis zum 15. Februar 2027.

Zehn Franken pro Fuchsschwanz

Bis zur letzten Saison vergütete der Kanton Zug sogenannte Umtriebsprämien: 10 Franken pro abgelieferter Fuchslunte, wie der Fuchsschwanz in der Jägersprache heisst, und 5 Franken pro Krähe. So stand es in § 20 der Jagdbetriebsvorschriften 2025/26. Die Direktion des Innern hat diese Bestimmungen am 29. Juni 2026 aufgehoben, seit dem 3. Juli 2026 gelten sie nicht mehr. Erhalten bleibt einzig die Möglichkeit, im Rahmen von Sonderbewilligungen Prämien für Abschüsse schadenstiftender Tiere auszurichten. Beschwerdeführer Charly Keiser sieht darin einen geringeren Anreiz, Beutegreifer zu bejagen, und zeigt sich «fassungslos». Werden Füchse und Krähen nicht mehr ausreichend geschossen, gerieten Bodenbrüter, Rehkitze und Feldhasen unter Druck, so die Argumentation. Die sechs verlangen die «sofortige Rücknahme» der Bestimmungen.

Die Direktion des Innern hält dagegen, die Frage sei fachlich geprüft und in der kantonalen Jagdkommission ausführlich diskutiert worden. Füchse und Krähen dürften weiterhin geschossen werden, gestrichen sei einzig der pauschale finanzielle Anreiz. Einen fachlichen Grund, den Jagddruck auf diese Arten mit Geld zusätzlich zu erhöhen, sehe man nicht. Wo es konkrete Artenschutz- oder Schadensprobleme gebe, würden gezielte Massnahmen ergriffen.

Ein Stück pro Schwanz ist die älteste Form der Wildtierpolitik: Sie belohnt die Tötung, nicht deren Wirkung. Die Logik stammt aus der Zeit, als Füchse, Greifvögel und Rabenvögel pauschal als «Raubzeug» galten, wie der Beitrag Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd nachzeichnet. Dass ein Kanton diese Kopfprämie 2026 abschafft, ist kein Angriff auf die Biodiversität, sondern das späte Ende eines Relikts.

Die Studie, die der Kanton selbst bestellt hat

Die Streichung steht nicht für sich allein. Nach der Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf liess das Zuger Amt für Wald und Wild die Fuchsjagd durch das Büro SWILD untersuchen. Die 25-seitige Studie von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Zuger Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt. Bejagte Populationen gleichen Verluste durch mehr Nachwuchs, bessere Überlebensraten und Zuwanderung aus. Die Jagdkommission beschloss daraufhin am 16. Juni 2026 drei Massnahmen, darunter, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern. Die Hintergründe dokumentieren die Beiträge Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd.

Am 19. Juni 2026 bestätigte Landammann Andreas Hostettler dem Petitionär die Beschlüsse der Jagdkommission schriftlich. Zehn Tage später, am 29. Juni, hob die Direktion des Innern die Umtriebsprämien für Füchse und Krähen auf. Einen ausdrücklichen Zusammenhang zwischen Studie, Kommissionsbeschluss und Prämienstreichung stellt die Berichterstattung nicht her. Zeitliche Abfolge und Inhalt legen ihn jedoch nahe: Eine Abschussprämie ist proaktive Förderung in ihrer reinsten Form. Wer ihre Wiedereinführung verlangt, ficht im Kern die Konsequenz aus einer wildbiologischen Fachstudie an.

Auch das Biodiversitätsargument der Beschwerdeführer hält der Forschungslage nicht stand. Der Rückgang von Feldhase, Rebhuhn oder Feldlerche geht in erster Linie auf intensive Landwirtschaft, fehlende Deckung und Lebensraumverlust zurück. Rehkitze sterben in der Schweiz vor allem unter dem Mähwerk. Wo Füchse bejagt werden, füllen Jungtiere und Zuwanderer die Lücken rasch, der Druck auf Bodenbrüter bleibt bestehen. Selbst aus Jägerkreisen kommt inzwischen Widerspruch, wie der Beitrag Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage zeigt. Die Studienlage ist auf der Seite Jagd im Faktencheck zusammengestellt.

Nachsuche nach jedem Fehlschuss

Der zweite Streitpunkt ist Paragraph 17 der Jagdbetriebsvorschriften. Er verlangt, dass nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg unverzüglich eine Nachsuche mit einem dafür geprüften Hund eingeleitet wird. Die Beschwerdeführer halten das für unverhältnismässig und für weitergehend als das Bundesjagdgesetz. Selbst nach einem Schuss, bei dem man sicher sei, nichts getroffen zu haben, müsse eine Nachsuche organisiert werden.

Die Direktion des Innern begründet die Regel mit einem einfachen Tierschutzgedanken: Bleibt der Abschusserfolg aus, lässt sich nicht in jedem Fall ausschliessen, dass ein Tier trotzdem verletzt wurde. Ein vermeintlich sicherer Fehlschuss sei deshalb nicht mit einem unverletzten Tier gleichzusetzen. Tatsächlich ist die Pflicht nicht neu. Bereits die Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 enthielten sie in § 17 im Wesentlichen gleichlautend, samt sofortiger Meldung an die Wildhut. Für 2026/27 wurden einzelne Absätze angepasst, der Grundsatz blieb unverändert. Angefochten wird also keine neue Auflage, sondern eine Tierschutzregel, unter der die Zuger Hobby-Jägerschaft seit Jahren jagt.

Genau hier liegt der Kern. Ob ein Schuss getroffen hat, beurteilt der Schütze selbst, oft in der Dämmerung, auf Distanz und unter Anspannung. Ein angeschossenes Reh, ein Fuchs mit zerschossenem Kiefer oder ein Hirsch mit Laufschuss flüchtet nicht selten ohne erkennbares Zeichen und stirbt Stunden oder Tage später. Wie wenig die Kontrolle ohne klare Pflichten greift, zeigt der Fall aus Amden, in dem ein angeschossenes Tier nicht nachgesucht wurde: «Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen. Eine Nachsuchepflicht nach jedem Fehlschuss verlagert das Risiko dorthin, wo es hingehört: vom verletzten nichtmenschlichen Tier zum Menschen, der geschossen hat. Dass ausgerechnet diese Mindestregel des Tierschutzes bis vor Bundesgericht bekämpft wird, sagt mehr über das Selbstverständnis eines Teils der Zuger Hobby-Jägerschaft als über die Vorschrift.

Eine Minderheit gegen den eigenen Verband

Die Beschwerdeführer sprechen von einer «falschen politischen Ausrichtung» und werfen dem Kanton vor, lokale Verhältnisse sowie die Interessen von Biodiversität, Landwirtschaft und Jägerschaft zu übergehen. Die Direktion des Innern entgegnet, aus dem Unmut einzelner Hobby-Jäger lasse sich nicht ableiten, dass diese Anliegen nicht berücksichtigt worden seien. Die Vorschriften würden jedes Jahr mit der Jagdkommission und der Jägerschaft erarbeitet. Der Zuger Kantonale Patentjägerverein stehe hinter den Jagdbetriebsvorschriften.

Damit stehen sechs Einzelpersonen nicht nur gegen die kantonale Verwaltung, sondern auch gegen den eigenen Verband. Das Bundesgericht wird prüfen, ob die Zuger Regeln mit übergeordnetem Recht vereinbar sind. Eine Frage beantwortet das Verfahren schon heute: Zug zeigt, dass ein Kanton aus wildbiologischen Befunden Konsequenzen ziehen kann, und der Widerstand dagegen nicht aus der Wissenschaft kommt.

Alle Informationen zur Fuchsjagd im Kanton Zug, zum Entscheid und zu den Kontaktdaten finden sich auf der Kampagnenseite Fuchsjagd im Kanton Zug. Den Überblick über alle Kantone bietet Schluss mit der Fuchsjagd, die Hintergründe im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: «Zuger Zeitung» / «Bote der Urschweiz», 24. September 2026; Kanton Zug, Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 und 2026/27 (BGS 932.111).

Wallis darf Jungwölfe töten: Drei Rudel warten noch auf den Totalabschuss

Fünf von elf Walliser Wolfsrudeln stehen ganz oder teilweise zur Disposition. Wie die Anträge begründet sind, bleibt öffentlich unklar.

Das Bundesamt für Umwelt hat dem Kanton Wallis erlaubt, aus zwei Wolfsrudeln bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere töten zu lassen.

Gleichzeitig sind drei Gesuche für die vollständige Entnahme weiterer Rudel hängig. Damit will der Kanton fünf seiner derzeit elf Wolfsrudel ganz oder teilweise beseitigen.

Was der Bund am 18. September bewilligt hat

Gemäss Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 18. September 2026 hat das BAFU zwei Gesuche zur sogenannten proaktiven Regulierung gutgeheissen. Betroffen sind die Rudel Nendaz-Isérables und Les Toules. In beiden Rudeln dürfen bis zu zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungwölfe getötet werden. Die Verfügungen gelten seit dem 18. September 2026 und laufen bis zum 31. Januar 2027.

Eingereicht hatte der Kanton seine Anträge am 28. August 2026, insgesamt fünf. Rechtsgrundlage ist die revidierte Jagdverordnung (JSV), die seit dem 1. Februar 2025 Abschüsse erlaubt, bevor ein konkreter Schaden eintritt. Der Kanton begründet die Eingriffe damit, Konflikte in Gebieten mit Nutztierrissen zu verringern.

Drei Rudel sollen ganz verschwinden

Weniger Beachtung finden bisher die drei übrigen Gesuche. Für die Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers beantragt das Wallis die vollständige Entnahme, also die Tötung aller Tiere. Über diese Gesuche hat das BAFU noch nicht entschieden, sie sind hängig.

Die Rechnung ist einfach: Per 17. September 2026 zählt der Kanton elf Rudel auf seinem Gebiet. Fünf davon stehen ganz oder teilweise zur Disposition. Werden alle Anträge bewilligt, verschwinden drei Familienverbände vollständig, zwei weitere verlieren einen Grossteil ihres Nachwuchses.

Die Begründung bleibt unsichtbar

Öffentlich nicht nachvollziehbar ist, worauf sich die Anträge im Einzelnen stützen. Die Medienmitteilung nennt keine Risszahlen pro Rudel, keine Angaben zum Herdenschutz auf den betroffenen Alpen und keine genetischen Nachweise, die Schäden einem bestimmten Rudel zuordnen. Dabei ist genau das die Frage, an der sich die Verhältnismässigkeit eines Eingriffs messen lässt.

Schweizweit sind die Nutztierrisse im Alpsommer 2026 deutlich gesunken. SRF berichtete von 183 gerissenen Nutztieren gegenüber 402 in derselben Periode des Vorjahres. David Gerke, Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, hielt gegenüber SRF fest, dass Regulierungsabschüsse lokal entlasten könnten, für den grossflächigen Rückgang aber nicht verantwortlich seien. Entscheidend sei der Herdenschutz. Gerade das Wallis, das einen grossen Teil seines Wolfsbestands geschossen hat, verzeichne weiterhin mehr Risse als andere Kantone, vor allem dort, wo der Herdenschutz lückenhaft sei.

Die Walliser Vorgeschichte

Das Vertrauen in die Walliser Wolfspolitik ist angeschlagen. Wild beim Wild hat dokumentiert, wie eine als «Einzelwolf» freigegebene Wölfin erschossen wurde, die sich später als Muttertier herausstellte: Wallis: «Einzelwolf» war Muttertier, Bericht verschwiegen. Die Bilanz der letzten Regulierungsperiode findet sich in der Walliser Wolfsbilanz 2025/2026.

Was eine Totalentnahme bedeutet

Ein Wolfsrudel ist eine Familie. Wird es vollständig entfernt, bleibt ein Territorium zurück, das früher oder später von neuen, oft jungen und unerfahrenen Tieren besetzt wird. Ob das die Konflikte mit der Nutztierhaltung verringert oder neue schafft, hängt wesentlich davon ab, ob die Herden auf den betroffenen Alpen geschützt sind. Ohne wirksamen Herdenschutz verschiebt ein Totalabschuss das Problem, statt es zu lösen.

Offene Fragen an Kanton und BAFU

  • Wie viele Nutztierrisse wurden den Rudeln Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers je einzeln zugerechnet, und in welchen Zeiträumen?
  • Wie viele Vorfälle ereigneten sich trotz korrekt umgesetztem Herdenschutz?
  • Welche Herdenschutzmassnahmen bestanden auf den betroffenen Alpen, und wie wurde ihre Umsetzung kontrolliert?
  • Welche genetischen Nachweise ordnen die Schäden welchem Rudel zu?
  • Nach welchen Kriterien unterscheidet das BAFU eine Regulierung von der vollständigen Entfernung eines Rudels, und bis wann wird entschieden?

Solange diese Fragen unbeantwortet sind, kann nicht beurteilt werden, ob die beantragten Totalabschüsse verhältnismässig sind. Wild beim Wild wird über die Entscheide des BAFU berichten. Hintergründe zur Schweizer Wolfspolitik im Dossier Wolf in der Schweiz.

Quellen: Kanton Wallis, Medienmitteilung vom 18.09.2026; watson.ch/Keystone-SDA, 18.09.2026; SRF: Haben die umstrittenen Wolfsabschüsse doch etwas gebracht?

«Mehr als schiessen»? Die Walliser Hochjagd zwischen Imagefilm und Hirschbrunft

Regionalmedien zeigen die Hobby-Jagd gern als Tradition und Naturerlebnis. Das Wild kommt dabei oft nur als Kulisse vor.

In der «Tagesinfo» vom 23. September 2026 porträtiert der Walliser Regionalsender Canal9 einen «Jungjäger», wie ihn der Sender nennt.

Gemäss Sendungsbeschrieb sind während der Hochjagd über 2000 Hobby-Jäger im Wallis unterwegs. Der Titel des Beitrags: «Jagd: mehr als schiessen».

Es geht hier nicht um die porträtierte Person. Es geht um die Frage, welches Bild der Hobby-Jagd ein regionales Medium vermittelt und welche Perspektiven darin Platz haben.

Was zur Hochjagd auch gehört

Die Walliser Hochjagd hat am 21. September begonnen. Rund 2100 Hobby-Jäger sollen in dieser Saison 1700 Hirsche erlegen, obwohl die Abschussziele in den letzten drei Jahren verfehlt wurden.

Die Jagdzeit fällt in die Brunft des Rothirsches, die von Mitte September bis Mitte Oktober dauert. In dieser Phase sind die Tiere ganz auf die Fortpflanzung ausgerichtet. Im Kanton Schwyz lehnen selbst Hobby-Jäger die Jagd auf Hirschstiere während der Brunft ab. Das Fleisch brünftiger Stiere hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen, berichtete der «Bote der Urschweiz» am 8. September 2026. Die Schwyzer Hobby-Jäger wollen die Stiere deshalb vor der Brunft erlegen. Im Wallis dagegen ist die Hobby-Jagd mitten in der Brunft das reguläre Modell. Die laufenden Vorfälle dokumentiert unser Live-Ticker Wallis Jagd 2026/27.

Zur Realität gehört auch die Schussqualität. 2024 machten Oberwalliser Metzger öffentlich, dass sie schlecht geschossenes Wild nicht mehr verarbeiten wollten. Der Präsident der Oberwalliser Metzger kritisierte gegenüber SRF häufige Bauchschüsse, nach denen Fleisch entsorgt werden müsse, und nannte als Ursache zu viele Hobby-Jäger für zu wenig Wild. Der Oberwalliser Jägerverband widersprach.

Und zur Realität gehört die Strafpraxis. Ein Hobby-Jäger, der in Herbriggen eine geschützte Wölfin erschoss und angab, sie für einen Fuchs gehalten zu haben, kam mit einer Busse von 300 Franken davon und durfte seine Jagdberechtigung behalten: 300 Franken für eine Wölfin.

Fragen, die ein Porträt stellen könnte

  • Wie geht es dem Wild während der Brunft, wenn gleichzeitig über 2000 Bewaffnete im Gelände sind?
  • Wie viele Tiere werden angeschossen und müssen nachgesucht werden?
  • Warum steigt das Abschussziel, obwohl es drei Jahre in Folge verfehlt wurde?
  • Was sagen Wildtierbiologinnen, Wandernde oder der Tierschutz zur Hochjagd?
  • Wird die Behauptung, die Hobby-Jagd erfülle einen ökologischen Auftrag, überprüft oder nur wiedergegeben?

Ein Porträt muss nicht jede Kritik abbilden. Doch wenn Regionalmedien die Hobby-Jagd Jahr für Jahr vor allem als Tradition und Naturerlebnis zeigen, entsteht ein Bild, in dem das Wild nur als Kulisse vorkommt.

Wie die Hochjagd abläuft und was sie für Tiere bedeutet, erklärt unser Beitrag Hochjagd Schweiz: Ablauf, Tierschutz und kritische Einordnung.

Quellen: Canal9, Tagesinfo vom 23.09.2026; Bote der Urschweiz, 08.09.2026; SRF, 12.09.2024; Kanton Wallis, SGS 922.110

FACE: Wie die Jagdlobby der EU‑Behördenmeldungen umschreibt und Bleiverbote entkernt

Drei Posts in einer Woche: Der Dachverband der Hobby-Jäger macht aus einem Fangprogramm ein Managementvakuum, aus einer Hundeimpf-Warnung ein Jagdargument und aus einem entkernten Bleiverbot einen Naturschutzerfolg.

Ein Verband, drei Posts, drei Verdrehungen.

FACE nennt sich «European Federation for Hunting and Conservation» und vertritt in Brüssel nach eigenen Angaben sieben Millionen Hobby-Jäger. Auch JagdSchweiz gehört dem Verband an, jener Verband, den wir bereits als Fabrik für Fehlinformation beschrieben haben. Der Dachverband in Brüssel arbeitet nach demselben Prinzip, nur mit grösserer Reichweite: Was FACE veröffentlicht, wandert in die Argumentationsketten der nationalen Jagdverbände, auch hierzulande. Es lohnt sich deshalb, genau hinzuschauen, was der Verband allein in der vergangenen Woche auf seinen Kanälen verbreitet hat. Drei Beispiele, drei Muster.

Cabañeros: Das «Managementvakuum», das keines ist

«What happens when wildlife populations are no longer managed?», fragt FACE und verweist auf den spanischen Nationalpark Cabañeros, wo die Hobby-Jagd seit Dezember 2020 verboten ist. Die Antwort des Verbands: Überweidung, Bodenerosion, Notstand.

Die Wirklichkeit ist eine andere. Die spanische Nationalparkbehörde legte einer Delegation des Europaparlaments im Februar ihren Huftier-Managementplan vor: Bis 13. Februar 2026 waren 5’252 Hirsche und 1’101 Wildschweine gefangen worden, 78 beziehungsweise 64 Prozent der vorgesehenen Entnahmen. Der Park verfügt dafür über 13 Fanganlagen für Hirsche und neun für Wildschweine. Von einem «Managementvakuum» kann also keine Rede sein: Der Nationalpark wird aktiv bewirtschaftet, mit Fang statt mit Gewehr. Für die privaten Flächen im Park wurde im Januar 2026 zusätzlich eine Vereinbarung zur Bestandskontrolle unterzeichnet.

Wer der Delegation die «Überpopulation» vorführte, verschweigt FACE: Es war die Asociación de Afectados, ein Zusammenschluss der Eigentümer von neun Privatfincas im Park, die mit dem Verbot ihre Jagdeinnahmen verloren haben. Die Visite wurde vom Partido Popular vorangetrieben, mit dem erklärten Ziel, Spanien über Brüssel zur Wiederzulassung der Jagd zu drängen. Ecologistas en Acción kritisierte, die Delegation habe kein Treffen mit Umweltverbänden gesucht und folge den Anliegen einer Handvoll Grossgrundbesitzer; die Jagd sei die Hauptursache der Umweltprobleme im Park, nicht deren Lösung. Cabañeros war vor der Parkgründung 1995 ein Jagdgut, in dem die Hirschbestände bewusst hochgehalten wurden. Die heutige Dichte ist ein Erbe der Hobby-Jagd, nicht ihrer Abwesenheit.

Lettland: Aus einer Impfwarnung wird ein Jagdargument

Zweites Beispiel: «Why fox population management matters», titelt FACE und beruft sich auf eine Meldung des lettischen Veterinärdienstes PVD vom 23. September. In Füchsen bei Ādaži wurde Staupe nachgewiesen.

Die Behördenmeldung ist eine Warnung an Hundehalter: Vor Waldspaziergängen soll geprüft werden, ob der Hund gegen Staupe geimpft ist; Hunde sollen an der Leine geführt und Kontakte mit Füchsen, anderen Wildtieren oder Kadavern vermieden werden. Die Leiterin der Tierseuchenüberwachung betont ausdrücklich, dass Staupe und Listeriose in Lettland längst bekannt sind und der Fall keine neue Seuchenlage anzeigt, sondern an die Impfprophylaxe erinnert. Gemeldet wurden die auffälligen Füchse von Anwohnern. Von Jagd, Abschuss oder Bestandsregulierung ist in der Meldung keine Rede.

Das alles hat FACE hinzugedichtet und «Source: PVD» daruntergesetzt. Fachlich ist die Konstruktion unhaltbar: Abschuss senkt die Krankheitsprävalenz in Fuchspopulationen nicht, sondern erhöht den Anteil Jungfüchse und die Wanderbewegungen, was Kontakte fördert. Die Tollwut hat es vorgemacht: Jahrzehnte Fuchsabschuss und Baubegasung brachten nichts, die orale Impfung machte Europa tollwutfrei. Das Staupevirus zirkuliert zwischen Haus- und Wildtierpopulationen; genau deshalb ist eine hohe Impfquote bei Hunden zentral, ergänzt durch Leinenführung und das Meiden auffälliger Tiere. Das sagt der PVD. Abschussforderungen folgen daraus nicht.

Dass die zentrale Rechtfertigung der Fuchsjagd auch im Jägerlager bröckelt, zeigt unser Beitrag Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage. Die Studienlage dazu findet sich auf unserer Seite Jagd im Faktencheck.

Bleischrot: Sieben Jahre Aufschub als «Erfolg»

Das dritte Beispiel ist kein Unsinn, sondern eine Bilanz, und gerade deshalb aufschlussreich. FACE erklärt seinen Mitgliedern, warum sie das EU-Bleischrotverbot nicht mehr bekämpfen sollen. Der Verband hält die finale Beschränkung für «workable». Die Übergangsfrist für Bleischrot wurde auf sieben Jahre verlängert, gegenüber den 18 Monaten, die der Risikobewertungsausschuss der EU-Chemikalienagentur empfohlen hatte, und den drei Jahren im Kommissionsvorschlag. Bleikugeln und Flintenlaufgeschosse wurden vollständig aus dem Anwendungsbereich gestrichen; die europäische Verteidigungsagenda sei dabei ein wesentlicher Faktor gewesen.

Aus einem Gesamtverbot aller Bleimunition mit kurzer Frist wurde ein Schrotverbot mit sieben Jahren Karenz. FACE verfolgt das Dossier nach eigener Angabe seit fast 20 Jahren. Jedes Jahr Aufschub bedeutet weitere Tonnen Blei in Feuchtgebieten, in Böden, in Wasservögeln und Greifvögeln. Dass Stahlschrot heute schon zu vergleichbaren Preisen erhältlich ist und die Munitionsindustrie den Umstieg innert sieben Jahren liefern kann, sagt FACE selbst. Damit fällt das Hauptargument für die lange Frist in sich zusammen.

Besonders zynisch ist die Rettung der Bleikugel über die Sicherheitsdebatte. Jagdmunition ist keine Militärmunition. Gerettet wurde genau jene Munition, die bei Schalenwild in Fleisch und Aufbrüche splittert, Steinadler und Bartgeier vergiftet und laut dem Ratsdokument zur Beschränkung für Kinder in Jägerfamilien ein moderates bis hohes Gesundheitsrisiko durch Blei im Wildfleisch bedeutet. Und der Massstab, an dem FACE den Umstieg in Dänemark, den Niederlanden und Flandern misst, ist entlarvend: kein Rückgang der Jägerzahlen und der Jagdstrecken. Nicht weniger vergiftete Vögel, sondern gleich viele Hobby-Jäger und gleich viele tote Tiere gelten als Erfolg.

Wie die Vertagung zustande kam, haben wir im Juli dokumentiert: EU vertagt Bleiverbot bei Jagdmunition auf sieben Jahre. Die Hintergründe zu Blei in Wildfleisch, Böden und Greifvögeln stehen im Beitrag Bleimunition: Giftige Jagdmunition und ihre Folgen für Mensch und Tier.

Der nächste Hebel: Stresstest der Naturschutzrichtlinien

Im selben Monatsbericht kündigt FACE an, wo es als Nächstes ansetzt. Die EU-Kommission unterzieht die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie einem «Stresstest» im Rahmen ihrer Vereinfachungsinitiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. FACE interessiert sich dabei vor allem für einen Punkt: das Verfahren zur Anpassung der Anhänge. Der Verband räumt ein, die Relevanz dieses Punkts für die Wettbewerbsfähigkeit sei «not quite clear», organisiert aber nächste Woche einen Anlass im Europaparlament dazu; Gastgeber ist der spanische PP-Abgeordnete Juan Ignacio Zoido.

«Anhänge anpassen» heisst im Klartext: Wolf, Biber, Kormoran, Gänse und weitere Arten aus den strengen Schutzkategorien holen oder in die jagdbaren Anhänge verschieben. Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention war die Blaupause; die Schweiz hat dabei im Windschatten der EU agiert. Was FACE in Brüssel vorbereitet, landet mit Verzögerung in den Vorstössen von JagdSchweiz und den kantonalen Jägerverbänden. Dazu unser Dossier Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd.

Was das für die Schweiz bedeutet

Die Schweiz übernimmt REACH nicht automatisch. Bleischrot ist hierzulande nur bei der Jagd über Gewässern und in Feuchtgebieten verboten, bei bleifreier Kugelmunition herrscht ein kantonaler Flickenteppich. Selbst die von FACE auf sieben Jahre gestreckte EU-Frist wäre damit ehrgeiziger als der Schweizer Stillstand. Und die Argumentationsmuster, die FACE liefert, funktionieren in Bern und in den Kantonen genau gleich wie in Brüssel: Fangprogramme werden zum «Managementvakuum», Impfwarnungen zum Jagdargument, Verzögerungen zum Naturschutzerfolg.

Wer den Verband als Naturschutzorganisation wahrnimmt, sollte seine Posts lesen, bevor er sie teilt.

Quellen

  • Europäisches Parlament, Petitionsausschuss: Missionsbericht zum Nationalpark Cabañeros (Delegation 16. bis 18. Februar 2026, Bericht angenommen 6. Mai 2026)
  • eldiario.es, 19. Februar 2026: «Dueños de fincas de Cabañeros alegan ‹deterioro ecológico› para denunciar la ‹superpoblación› de animales»
  • Ecologistas en Acción Castilla-La Mancha, 13. Februar 2026: Stellungnahme zur Delegationsvisite in Cabañeros
  • Revista Jara y Sedal, 7. Mai 2026: Bericht zum PETI-Beschluss mit den Fangzahlen der Nationalparkbehörde
  • Pārtikas un veterinārais dienests (PVD) / LSM, 23. September 2026: Staupe bei Füchsen in Ādaži
  • FACE, 22. September 2026: «The EU restriction on lead gunshot: FACE’s assessment»
  • Rat der Europäischen Union, Dok. 11840/26, 13. Juli 2026: Entwurf der REACH-Beschränkung für Blei in Schrotmunition
  • Europäische Kommission: Stress test of the Birds and Habitats Directives
  • FACE, 22. September 2026: «Member States Cautious about Changing the Nature Directives»

Wildbuffet im Bundeshaus: JagdSchweiz serviert Lobbyarbeit auf dem Teller

Rund 100 Parlamentarierinnen und Parlamentarier liessen sich von JagdSchweiz bewirten. Der Verband der Hobby-Jäger spricht offen von einem Lobbyanlass.

Rund 100 Mitglieder des eidgenössischen Parlaments folgten am 14. September 2026 der Einladung von JagdSchweiz in die Galerie des Alpes im Bundeshaus.

Auf dem Buffet lagen Reh aus Luzern, Gams aus dem Tessin, Hirsch aus der Waadt, Wildschwein aus Solothurn und Trockenfleisch aus dem Wallis. Was der Dachverband der Hobby-Jäger in seinem eigenen Bericht über den Abend schreibt, ist bemerkenswert deutlich: Das Wildbuffet gehöre zu den wichtigen Lobby- und Netzwerkanlässen des Verbands im Bundeshaus.

Damit benennt der Verband selbst, was bei solchen Anlässen sonst nur indirekt sichtbar wird. Das Wildbuffet dient nicht allein Tradition und Kulinarik, sondern ausdrücklich dem politischen Networking. Die Hobby-Jagd, ausgeübt von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung, pflegt so den direkten Draht zu jenen, die über Jagdgesetz, Artenschutz und den Umgang mit Beutegreifern entscheiden.

«Kontakte, bevor sie dringend benötigt werden»

JagdSchweiz schreibt, beim Buffet liessen sich Kontakte aufbauen, «bevor sie dringend benötigt werden». Zwischen Stehtischen würden politische Anliegen angesprochen und Themen angestossen. Genannt werden Artenvielfalt, Wald, Landwirtschaft, Wildschäden, Tiergesundheit sowie der Umgang mit Beutegreifern wie dem Wolf. Ein persönliches Gespräch, so der Verband, leiste oft mehr als Positionspapiere oder E-Mails.

Offen bleibt, welche konkreten Geschäfte, Forderungen oder Gesetzesvorhaben am Abend besprochen wurden. Ebenso nennt der Bericht weder die Kosten des Anlasses noch dessen Finanzierung. Diese Fragen sollten JagdSchweiz und die Parlamentsdienste beantworten. Das Muster dahinter dokumentiert unser Dossier Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen.

Ein Ständeratspräsident aus der Jagdgruppe

Besonders stolz ist JagdSchweiz auf zwei Gäste: Nationalratspräsident Pierre-André Page (SVP/FR) und Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR). Der Verband betont eigens, dass Engler selbst aktiver Hobby-Jäger ist. Laut Register ist er zudem Vizepräsident der Parlamentarischen Gruppe «Jagd und Biodiversität», die JagdSchweiz als wichtiges Bindeglied zwischen Jägerschaft und Parlament beschreibt. Dass ein Mitglied dieser Gruppe den Ständerat präsidiert, verleihe der Hobby-Jagd «eine besondere Ehre», heisst es im Bericht.

Englers Haltung in Wildtierfragen hat wildbeimwild.com bereits im Beitrag Umweltrating entlarvt die «Mitte» im Ständerat beleuchtet.

Sekretariat in Zofingen

Das offizielle Register der parlamentarischen Gruppen (Stand 1. September 2026) zeigt, wie eng Verband und Parlamentsgruppe verbunden sind. Das Sekretariat der Gruppe «Jagd und Biodiversität» führt ein Mitarbeiter von JagdSchweiz, eingetragen ist die Geschäftsstelle des Verbands in Zofingen. Der Interessenverband organisiert damit die Parlamentsgruppe, die seine Anliegen im Bundeshaus vertreten soll.

Mitglieder sind laut Register sechs Männer aus zwei Parteien: die Ständeräte Stefan Engler (GR) und Fabio Regazzi (TI), beide Mitte, sowie die Nationalräte Lorenz Hess (BE, Mitte), Thomas de Courten (BL, SVP), Roman Hug (GR, SVP) und Markus Schnyder (GL, SVP). Als Ziele nennt die Gruppe unter anderem eine «freiheitliche Jagd», einen die Hobby-Jagd respektierenden Naturschutz und ein «liberales Waffenrecht». Die Biodiversität im Gruppennamen steht damit neben Forderungen, die mit Artenschutz wenig zu tun haben.

Die Namen sind keine Unbekannten. Fabio Regazzi trieb die Regulierung des Wolfs mit Nachdruck voran, wie Wolfsobergrenze: Bundesrat folgt Regazzi zeigt. Lorenz Hess, unter dessen Schirmherrschaft das Buffet stattfand, präsidiert die Gruppe und den Berner Jagdverband. Zu seinen Mandaten berichtete wildbeimwild.com etwa in Skandal: Lorenz Hess verschweigt erneut Mandat.

Wildbret als Botschafter: Was die WHO dazu sagt

JagdSchweiz preist das Buffet als Botschafter für die Hobby-Jagd, unmittelbar und genussvoll. Wildbret sei ein hochwertiges, regionales Lebensmittel. Die Weltgesundheitsorganisation sieht das nüchterner. Ihre Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch, also Geräuchertes, Gepökeltes, Gesalzenes und Getrocknetes, als krebserregend für den Menschen ein. Das ist Gruppe 1, dieselbe Kategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen. Genau solches Fleisch stand im Bundeshaus auf dem Buffet: Trockenfleisch aus dem Wallis.

Rotes Fleisch, zu dem Reh, Gams, Hirsch und Wildschwein zählen, führt die WHO als wahrscheinlich krebserregend (Gruppe 2A). auf. Die Einstufung beschreibt, wie gesichert ein Zusammenhang mit Krebs ist, nicht wie gross das Risiko pro Portion ausfällt. Ein Teller Trockenfleisch ist nicht so gefährlich wie Asbest. Die Beweislage, dass verarbeitetes Fleisch Darmkrebs verursachen kann, ist aber ebenso eindeutig. Die Einzelheiten erläutert die WHO in ihren Fragen und Antworten.

Beim Wildbret kommt ein Problem hinzu, das Fleisch aus dem Schlachthof nicht kennt: Munitionsreste. Bleisplitter verteilen sich weit um den Schusskanal im Gewebe. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung warnt, dass die Bleibelastung von Wildfleisch gesundheitlich bedenklich sein kann, besonders für Kinder, Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch. Blei schädigt das Nervensystem, anorganische Bleiverbindungen stuft die IARC zudem ebenfalls als wahrscheinlich krebserregend ein. Belege sammelt unsere Studienseite im Abschnitt Bleimunition, die Übersicht Wildbret und Gesundheitsrisiken: Was Studien zeigen fasst die Studienlage zusammen.

Auch was auf dem Etikett steht, ist nicht immer verlässlich, wie Jeder dritte Betrieb schummelt bei Wildbret-Deklaration belegt. Von alldem steht im Bericht von JagdSchweiz kein Wort. Serviert wurde den Volksvertretern ein Genussprodukt, verschwiegen ein Gesundheitsrisiko. Bemerkenswert ist zudem die Gams aus dem Tessin auf den Tellern, just während im Kanton eine Hochjagdsaison mit Todesfällen und Unfällen läuft.

Neuer Präsident, altes Rezept

Für Flurin Filli, seit Juni 2026 Präsident von JagdSchweiz, war es das erste Wildbuffet in dieser Funktion. Erfolgreiche Interessenvertretung braucht Vertrauen und persönliche Kontakte, schreibt der Verband, und empfiehlt den Anlass ausdrücklich zur Nachahmung in den Kantonsparlamenten. Die nächste Ausgabe im Bundeshaus ist für den Herbst 2028 angekündigt.

Wer verstehen will, warum Jagdgesetze in der Schweiz so oft den Wünschen der Hobby-Jäger folgen, sollte deshalb nicht nur Abstimmungsresultate lesen, sondern auch Gästelisten und Register. Hintergründe bieten Jagdverwaltung und Jagdverbände: Verflechtung in der Schweiz, weitere Analysen die Kategorie Jagdgesetz.

Quellen: JagdSchweiz, Bericht zum Parlamentarier-Wildbuffet (Ronja Stöckli); Parlamentsdienste, Register der parlamentarischen Gruppen, Stand 1. September 2026; WHO/IARC, Monografie 114 zu rotem und verarbeitetem Fleisch; Bundesinstitut für Risikobewertung.

Wolf-Schwellenwert: Nationalrat stimmt Abschüssen auf Vorrat zu

Naturschutzverbände warnen, dass Abschüsse nach fixen Bestandszahlen Rudel zerreissen und mehr Nutztierrisse verursachen könnten.

Der Nationalrat hat am 23. September 2026 die Motion 25.4464 von Mitte-Ständerat Fabio Regazzi (TI) mit 116 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat hatte bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Damit muss der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage ausarbeiten, um Wölfe in einer Region zum Abschuss freizugeben, sobald die Population einen gemeinsam mit den Kantonen festgelegten Schwellenwert überschreitet.

Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz kritisieren den Entscheid in einer gemeinsamen Medienmitteilung als kontraproduktiv und unnötig. Laut den Verbänden gab es seit der natürlichen Rückkehr des Wolfs bereits über 220 parlamentarische Vorstösse zu dieser einen Tierart, mit zunehmender Kadenz und Radikalität.

Was die Motion 25.4464 verlangt

Regazzi begründet seinen Vorstoss mit dem Wachstum der Wolfspopulation und bezeichnet das heutige System der einzelfallbasierten Abschussbewilligungen als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos. Die Motion 25.4464 verschiebt damit den Massstab: weg von nachgewiesenen Schäden oder konkreten Konflikten, hin zu einer populationsbezogenen Obergrenze. Wie weit die spätere Gesetzesvorlage noch konfliktbezogene Kriterien enthält, ist offen.

Die Verbände befürchten, dass ein Bezug zu drohenden oder eingetretenen Konflikten mit Nutztieren wegfallen würde. Sie bezeichnen das Modell als «Rasenmähermethode», die sich an künstlich festgesetzten Bestandszahlen orientiert. Eine gezielte Regulierung von Rudeln in Konfliktgebieten bei gleichzeitiger Schonung unauffälliger Wölfe fände so nicht mehr statt.

Warum Abschüsse in unauffälligen Rudeln Probleme schaffen

Der zentrale Einwand ist biologisch: Werden Wölfe aus Rudeln geschossen, die bisher keine Nutztiere gerissen haben, können diese Familienverbände auseinanderbrechen. Versprengte, unerfahrene Einzeltiere greifen eher auf leicht erreichbare Nutztiere zurück. Abschüsse nach Bestandszahlen könnten deshalb mehr Konflikte erzeugen statt weniger. Die wissenschaftlichen Grundlagen dazu sind im Faktencheck zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd auf Wildtiere zusammengestellt.

Dass bereits die heutige Praxis Fehler produziert, zeigen die Fehlabschüsse von Leitwölfen im Jura, in Graubünden und im Wallis.

Proaktive Regulierung besteht bereits

Das 2022 revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) erlaubt schon heute eine proaktive Regulierung. Laut den Verbänden werden mittlerweile jährlich rund hundert Wölfe abgeschossen. Der WWF Schweiz bezifferte den Anteil in der dritten Regulierungsperiode von September 2025 bis Januar 2026 erneut auf rund einen Drittel des Schweizer Wolfsbestands.

Gleichzeitig scheitert der Vollzug oft. Gruppe-Wolf-Geschäftsführer David Gerke verwies gegenüber SRF auf das Tessin, wo zwanzig Wölfe freigegeben, aber nur fünf erlegt wurden. Eine starre Obergrenze löst dieses Problem nicht.

Nutztierrisse sinken laut Verbänden das vierte Jahr in Folge

Gemäss der Medienmitteilung ist die Zahl der Nutztierrisse durch den Wolf 2026 bereits zum vierten Mal hintereinander gesunken, und der Rückgang hat sich verstärkt. Der Kanton Graubünden verzeichnete bis Ende Juli lediglich 30 Risse, im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum noch über 60. Die Verbände verweisen zudem darauf, dass der Bund die Mittel für den Herdenschutz erhöht und im Mai bekräftigt hat, dass dieser ein zentraler Pfeiler im Umgang mit dem Wolf bleibt.

Auch die unterlegene Minderheit aus SP und Grünen in der vorberatenden Nationalratskommission argumentierte, die Wirkung der bestehenden Instrumente müsse zuerst bewertet werden. Eine stärkere Unterstützung der Alpwirtschaft sei wirksamer als eine Obergrenze.

Parlament wartet die eigene Analyse nicht ab

Mit dem Kommissionspostulat 25.3027 hat das Parlament selbst eine Evaluation der Jagdgesetzänderungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen 2027 vorliegen. Ohne sie abzuwarten, hat eine Mehrheit bereits die nächste Gesetzesrevision beschlossen. Laut den Verbänden verunsichern die ständigen Revisionen die Älplerinnen und Älpler ebenso wie die Wildhut und behindern die Kantone bei der Umsetzung des geltenden Rechts.

Wie es weitergeht

Umweltminister Albert Rösti hat angekündigt, die Motion mit einer Gesetzesänderung umzusetzen. Die Vorlage geht danach erneut durch beide Räte. Gegen die Revision des Jagdgesetzes kann das Referendum ergriffen werden, womit die Stimmbevölkerung das letzte Wort hätte.

Nachtrag: Was die Zahlen sagen und was offen bleibt

Auch schweizweit stellen die Zahlen die Begründung der Motion in Frage. Im Alpsommer 2026 wurden gemäss SRF 183 Nutztiere gerissen, in derselben Periode des Vorjahres waren es 402. Gleichzeitig leben in der Schweiz rund 350 Wölfe in über 40 Rudeln. David Gerke hielt gegenüber SRF fest, dass Regulierungsabschüsse lokal entlasten könnten, der grossflächige Rückgang aber auf den Herdenschutz zurückgehe. Selbst das BAFU schrieb in seinem Bericht vom Mai 2026, ein gebremstes Bestandswachstum lasse sich erst nach mehreren weiteren Regulierungsperioden sicher bestätigen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Mindestbestand und Obergrenze. Die heute geltenden zwölf Rudel beschreiben, was es für das Überleben des Wolfs in der Schweiz mindestens braucht. Sie sind weder ein ökologisch begründeter Zielbestand noch eine politische Obergrenze. Wird der Mindestwert faktisch zum Höchstwert, droht genau die Rasenmähermethode, vor der die Verbände warnen.

Die Motion selbst legt keinen Wert fest. Offen ist, wie hoch der Schwellenwert sein soll, ob er national oder regional gilt, ob er Rudel oder einzelne Tiere zählt, wie das Monitoring aussieht und welche Rechtsmittel gegen Abschussverfügungen bleiben. Ein Referendum hätte einen Präzedenzfall: 2020 lehnte das Stimmvolk bereits eine Revision des Jagdgesetzes ab.

Kommentar: Politik nach Zahlen statt nach Schäden

Die Motion 25.4464 löst kein Problem, das die Daten belegen. Die Risse sinken, der Herdenschutz wirkt, die Regulierung existiert. Was bleibt, ist ein politisches Signal für eine Politik, die den Wolf über Bestandsgrenzen zurückdrängen will. Ein Schwellenwert macht aus einem geschützten Beutegreifer faktisch eine Art, die nach Kontingent reduziert wird, unabhängig davon, ob ein einzelnes nichtmenschliches Tier je ein Schaf angerührt hat. Wer vor der eigenen Evaluation Fakten schafft, zeigt, dass es nicht um Evidenz geht.

Mehr Hintergründe im Dossier Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Hobby-Jagd sowie in der Kategorie Jagdgesetz.

Fuchs «Chance»: Angefahrener Jungfuchs lernt im Hundepool wieder gehen

In England erhält ein gelähmter Rotfuchs Hydrotherapie, in der Schweiz stand ein Fuchsretter vor Gericht.

Im Juni wurde in Huthwaite in der englischen Grafschaft Nottinghamshire ein junger Rotfuchs von einem Auto erfasst.

Der Autofahrer liess das verletzte Jungtier auf der Strasse liegen und fuhr weiter. Eine Person aus der Nachbarschaft entdeckte den Fuchs und bemerkte, dass seine Hinterbeine nicht mehr funktionierten.

Die Finderin wandte sich zuerst an zwei Tierärzte. Beide erklärten ihr, das Jungtier müsse eingeschläfert werden. Sie suchte weiter und stiess auf die Mansfield Wildlife Rescue, eine registrierte Wohltätigkeitsorganisation unter der Leitung von Gründerin Cheryl Martins. Dort erhielt der Fuchs, den das Team «Chance» taufte, zunächst Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente, während die Tierärztin der Organisation die Schwere der Verletzung abklärte.

Schwimmtraining im Becken für Hunde

Nach einer Impfung begann die Therapie. Einmal pro Woche geht Chance zu Mansfield Canine Swim & Splash, dem Hydrotherapie-Angebot des Mansfield Canine Centers. Das Becken dient normalerweise Hunden, die sich von Verletzungen oder Operationen erholen. Die Sitzungen erhält der Fuchs kostenlos.

Den Hunden begegnet Chance dort nicht, und auch der Kontakt zu Menschen wird bewusst tief gehalten. Ins Wasser begleitet ihn einzig seine Betreuerin Chelsea von der Rettungsorganisation.

Die Hinterbeine reagieren wieder

Die Behandlung zeigt Wirkung: Chance stützt sich zunehmend auf seine Hinterbeine, gewinnt das Gefühl in ihnen zurück und strampelt damit im Wasser. Kann er sich vollständig erholen, soll er ausgewildert werden. Ein ähnlicher Fall aus England endete anders: Die Füchsin Sweep wurde nach ihrer Genesung so zahm, dass sie nicht mehr in die Wildnis zurückkonnte (zum Artikel).

Mehr Füchse werden Opfer des Strassenverkehrs

Cheryl Martins beobachtet in diesem Jahr deutlich mehr angefahrene Füchse. Sie führt das auf die Überbauung ihrer Lebensräume und auf die Hitze zurück: Die Tiere müssten weiter und öfter tagsüber nach Nahrung und Wasser suchen, wenn auf den Strassen mehr Verkehr herrscht. Fünf Füchse wurden ihrer Station dieses Jahr nach Verkehrsunfällen gebracht, im Vorjahr waren es zwei. Ein Teil davon gehe darauf zurück, dass die Organisation bekannter geworden sei. Martins geht aber von einem deutlichen Anstieg aus, zumal viele angefahrene Tiere am Strassenrand liegen blieben.

Auch in der Schweiz ist der Strassenverkehr für Füchse eine erhebliche Gefahr. Die eidgenössische Jagdstatistik weist solche Verluste als Fallwild getrennt von den Abschüssen durch Hobby-Jäger aus.

Wie die Schweiz mit verletzten Füchsen umgeht

In der Schweiz hätte Chance diese Chance kaum bekommen. Der Kanton Zürich verlangt bei einem Wildunfall, den Vorfall umgehend der Polizei via 117 zu melden, welche die zuständige Jagdaufsicht informiert. Wer einen Unfall nicht meldet, kann sich strafbar machen. Zudem soll man Abstand wahren, das Tier nicht berühren und am Unfallort auf den Jagdaufseher oder den Wildhüter warten.

Für Füchse gilt eine besonders strikte Regel. Der Kanton ordnet sie der Gruppe der grossen Wildsäuger zu, zusammen mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Dachs, Luchs und Wolf. Diese Tiere dürfen weder transportiert noch in eine Tierarztpraxis gebracht werden. Sie sind am Fundort zu belassen, und nur die Jagdaufsicht darf entscheiden, ob das Tier zu erlösen ist. Wird ein solches Tier dennoch in eine Praxis gebracht, ist es unverzüglich zu euthanasieren. Die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zur Versorgung von Wildtieren sind laut Kanton seit dem 1. Februar 2025 schweizweit einheitlich geregelt. Eine Rehabilitation, wie sie Chance in England erhält, ist für einen verletzten Fuchs in diesem System nicht vorgesehen.

Wie heikel private Hilfe werden kann, zeigte ein Fall aus dem Bezirk Meilen ZH. Im Juni 2025 verfing sich ein Jungfuchs in einem flexiblen Weidenetz. Ein 53-jähriger Unternehmer durchtrennte das Netz mit Messer und Gartenschere und befreite das Tier, das verletzt davon humpelte. Weil er danach weder Polizei noch Jagdaufseher informierte, beantragte die Staatsanwältin laut NZZ eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 120 Franken und 300 Franken Busse wegen fahrlässiger Tierquälerei.

Das Bezirksgericht Meilen sprach den Mann frei. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, der Freigesprochene erhält rund 5200 Franken für seine Anwaltskosten. Das Urteil vom 11. Mai 2026 ist bislang nicht rechtskräftig.

Kommentar: Zwei Blicke auf dasselbe Tier

In England kämpfen eine Wildtierrettung, eine Tierärztin und ein Therapiezentrum um einen einzelnen Fuchs, nachdem zwei Tierärzte ihn bereits aufgegeben hatten. In der Schweiz wäre derselbe Fuchs in einer Tierarztpraxis unverzüglich getötet worden. Über sein Schicksal entscheidet hierzulande die Jagdaufsicht, also jenes System, das den Fuchs zugleich als jagdbares Tier verwaltet. Wer auf eigene Faust hilft, riskiert im Extremfall ein Strafverfahren.

Der Fall «Chance» zeigt, dass nichtmenschliche Tiere als Individuen wahrgenommen werden können und nicht bloss als Bestandsgrösse. Dass es anders geht, beweisen auch der Kanton Genf ohne Hobby-Jagd und der Schweizerische Nationalpark. Warum die Fuchsjagd wissenschaftlich nicht zu begründen ist, dokumentiert die Kampagne Schluss mit der Hobby-Jagd auf den Fuchs. Die Studienlage findet sich im Dossier Jagd im Faktencheck.

Quellen: «20 Minuten» (22.9.2026), «Chad», BBC, NZZ (12.5.2026), Kanton Zürich (Veterinäramt)

Kopfloser Hirsch bei Luc Besson: Hobby-Jägerverband widerspricht dem Regisseur

Der Regisseur macht Hobby-Jäger für einen kopflosen Hirsch vor seinem Haus verantwortlich, der Verband der Orne widerspricht, und es ist nicht der erste Konflikt um Bessons Rückzugsort für Hirsche.

Der französische Regisseur Luc Besson hat am Sonntag, 20. September 2026, auf X das Foto eines toten Hirsches ohne Kopf veröffentlicht.

Der Kadaver lag nach seinen Angaben vor seinem Haus im Département Orne in der Normandie. Besson macht Hobby-Jäger dafür verantwortlich. Sinngemäss schreibt er, nun würden die Hirsche vor seinem Haus geköpft und die Körper zum Verrotten liegen gelassen, und fragt, wie man da noch von der «Noblesse» der Hobby-Jagd sprechen könne. Dazu verweist er auf die eben eröffnete Hobby-Jagdsaison.

Was der Hobby-Jägerverband sagt

Gegenüber dem französischen Hobby-Jagdportal «Chasse Passion» weist die Fédération départementale des chasseurs de l’Orne jeden Zusammenhang mit der Saisoneröffnung zurück. Präsident Christophe de Balorre argumentiert, das nichtmenschliche Tier weise keine Schussverletzung auf und sei stark verwest, also deutlich vor dem fraglichen Wochenende gestorben. Als mögliche Ursachen nennt der Verband die Strapazen der Brunft, eine Kollision mit einem Fahrzeug oder einen Zaun, der auf Bessons Foto zu erkennen sei. Zudem sei der Kadaver dem Office français de la biodiversité (OFB) bereits mehr als eine Woche zuvor gemeldet worden. Unabhängig bestätigt ist diese Meldung bisher nicht.

Chasse Passion wirft dem Regisseur vor, seine Anschuldigung ohne jede Prüfung an Zehntausende Follower verbreitet zu haben. Bemerkenswert ist eine Passage im selben Artikel: Weil weder eine Schussverletzung noch eine Abschussmarke zu sehen sei, würde ein Kenner der Hobby-Jagd eher das OFB wegen Wilderei einschalten. Selbst das Hobby-Jagdportal hält also ein Delikt für plausibler als einen Unfall.

Kein Einzelfall: Besson und die Hobby-Jäger der Orne

Chasse Passion stellt Bessons Reaktion als Überreaktion dar. Die Vorgeschichte zeigt, warum der Regisseur misstrauisch ist.

2019 und 2021: Besson duldet auf seinem 160 Hektar grossen Anwesen am Rand des Staatswalds von Saint-Évroult keine Hobby-Jagd. Der Hobby-Jägerverband der Orne verklagte ihn deshalb auf 122’198 Euro: Die Hirsche, die auf seinem Land Ruhe finden, würden bei benachbarten Landwirten Schäden anrichten. Am 26. Dezember 2019 wies das Gericht in Argentan die Klage ab. Es fand weder ungewöhnliche Hirschkonzentrationen auf dem Grundstück noch Belege dafür, dass die Schäden von diesen Tieren stammten. Der Verband zog das Urteil weiter und scheiterte im Oktober 2021 auch vor der Cour d’appel de Caen; er musste Besson die Prozesskosten erstatten. Wir haben damals unter dem Titel «Frankreich: Ökologische Massenmörder verlieren Prozess» berichtet.

Februar 2025: Am 21. Februar 2025 drangen zwei Hobby-Jäger mit einer Hundemeute auf das Anwesen ein. Ein gehetzter Hirsch hatte sich auf die Terrasse von Bessons damals 85-jähriger Mutter geflüchtet. Einer der Männer hielt das Geweih fest, der andere tötete das Tier mit einer Klinge, während die Mutter die Szene filmte. Besson erklärte damals, solche Übergriffe auf sein Eigentum kämen immer wieder vor. Unser Bericht: «Hobby-Jäger töten Hirsch auf dem Grundstück von Star-Regisseur».

Januar 2026: Das Strafgericht Argentan sprach die beiden Männer, 33 und 41 Jahre alt, am 20. Januar 2026 schuldig: unerlaubte Hobby-Jagd auf fremdem, eingefriedetem Grund und Hobby-Jagd mit verbotenen Mitteln. Sie verloren den Jagdschein für ein Jahr, müssen einen Kurs des OFB zu Jagdrecht und Sicherheit besuchen und erhielten Geldbussen von 1’200 und 600 Euro. Zudem müssen sie den Nebenklägern gemeinsam 3’000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Gericht hielt fest, der Hirsch sei nicht tödlich verletzt gewesen. Bessons Mutter sagte, sie hätte sich eine deutlich härtere Strafe gewünscht. Im Februar 2026 legte einer der beiden Berufung ein.

September 2026: Nun der kopflose Hirsch vor dem Haus.

Besson steht mit solchen Erfahrungen nicht allein. Bereits im Januar 2025 hatte Tom Arthus-Bertrand, Sohn des Fotografen Yann Arthus-Bertrand, ähnliche Vorfälle auf seinem Land öffentlich gemacht und eine Petition gegen die Hetzjagd mit Hundemeuten lanciert. Wer in Frankreich Wildtieren einen Rückzugsort bietet, muss offenbar damit rechnen, dass die Meute ihn trotzdem betritt.

Die offene Frage: Wer hat den Kopf abgetrennt?

Die Erklärung des Verbands betrifft die Todesursache, nicht den Zustand des Kadavers. Ein Zaun, ein Auto oder ein Brunftkampf trennen keinen Kopf ab. Das hat ein Mensch getan. Im September tragen Rothirsche ihr voll ausgebildetes Geweih. Wer einem toten Hirsch in dieser Zeit den Kopf nimmt, nimmt in aller Regel die Trophäe mit.

Ob ein Hobby-Jäger, ein Wilderer oder ein Trophäensammler am Werk war, lässt sich aus dem Foto nicht ableiten. Bessons Vorwurf ist damit nicht belegt. Die Version des Verbands, der Hirsch sei eines natürlichen Todes gestorben und habe mit der Hobby-Jagd nichts zu tun, erklärt den entscheidenden Befund aber ebenso wenig. Und der Verband, der jetzt vorschnelle Schuldzuweisungen beklagt, stand Besson schon mehrfach gegenüber: 2019 und 2021 als Kläger, 2025 als Dachorganisation der Männer, die auf seiner Terrasse einen Hirsch erstachen.

Einordnung

Der Fall zeigt ein bekanntes Muster: Tote Wildtiere mit Spuren menschlicher Einwirkung werden selten aufgeklärt, und die Deutung liegt am Ende bei den Beteiligten. Der Verband verteidigt seine Mitglieder, bevor die Behörde ermittelt hat. Wie schwer sich Frankreich mit der Verfolgung von Delikten im Umfeld der Hobby-Jagd tut, zeigen auch der Prozess um die nächtliche Wilderei mit dem Geländewagen und das Verfahren gegen Olivier Bouygues wegen mutmasslicher Wildtierverfolgung.

In der Schweiz sieht die Lage kaum besser aus. Wie mild Wilderei hierzulande bestraft wird, zeigt der Fall der Wölfin im Mattertal, der den Schützen 300 Franken kostete. Weitere Fälle sammeln wir in der Rubrik Kriminalität und Jagd.

Ein Rückzugsort wie jener von Besson wäre in der Schweiz zudem kaum möglich. Das Jagdregal liegt bei den Kantonen, und Grundeigentümer können die Hobby-Jagd auf ihrem Land in den meisten Kantonen nicht untersagen. Mehr dazu in unserer Rubrik zum Jagdgesetz. Ob die Hobby-Jagd Wildschäden überhaupt wirksam senkt, wie es der Verband der Orne vor Gericht behauptete, ist umstritten. Die Studienlage fassen wir in «Jagd im Faktencheck» zusammen.

Quellen: Chasse Passion (22.9.2026), France 3 Normandie, France Bleu Orne, Fondation 30 Millions d’Amis, Freiheit für Tiere.

Tätermonitoring ohne Waffencheck: der blinde Fleck im Kampf gegen Femizide

Frankreich dokumentiert seit Jahren, wie oft Jagdgewehre bei Femiziden im Spiel sind. Die Schweiz baut ein Tätermonitoring, das genau diese Waffen gar nicht erfasst.

Der Nationalrat hat am 22. September 2026 gleich mehrere Motionen gegen häusliche Gewalt überwiesen.

Herzstück der Debatte war ein nationales Tätermonitoring, ein System, das gefährliche Gewalttäter erfassen und fortlaufend überwachen soll. Der Ansatz ist richtig. Er hat nur einen blinden Fleck, und dieser blinde Fleck ist ausgerechnet das tödlichste Tatmittel überhaupt.

Ein Monitoring ist nur so scharf wie seine Register

Ein Tätermonitoring lebt vom Datenabgleich. Es kennzeichnet eine Person als Hochrisikotäter und verknüpft diese Kennzeichnung mit Kontaktverboten, Meldepflichten und im Ernstfall mit Haft. Doch was nützt die schärfste Überwachung, wenn niemand prüft, ob dieselbe Person einen Jagdpass besitzt und zu Hause einen Waffenschrank voller Gewehre stehen hat? Wer Täter überwacht, aber ihre Waffen ignoriert, beobachtet die Gefahr und lässt das Werkzeug liegen.

Was Frankreich längst dokumentiert

In Frankreich ist die Datenlage klarer als bei uns. Rund ein Drittel aller Femizide wird dort mit Schusswaffen verübt. Und unter diesen Schusswaffen dominiert eine Kategorie: das Jagdgewehr. Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil zeigte in ihrer Dissertation zu Partnerschaftstötungen (Universität Poitiers, 2011), dass Jagdgewehre rund 71 Prozent der dabei eingesetzten Schusswaffen ausmachen, weil sie als «Gelegenheitswaffen» griffbereit im Haushalt stehen. Das Kollektiv «Féminicides par conjoint ou ex-conjoint» zählte für 2020 und 2021 Jagdwaffen in rund einem von vier Femiziden insgesamt. Eine Recherche der Journalistinnen Laurène Daycard und Fanny Marlier im Amnesty-Magazin «La Chronique» ermittelte zudem in 104 von 168 Schusswaffen-Femiziden das Täterprofil: 35 Prozent waren Hobby-Jäger, davon 8 Prozent ehemalige.

Die Schweiz sammelt die Zahlen gar nicht erst

Hier beginnt das eigentliche Problem. Die Schweiz gehört zu den Ländern mit der höchsten Dichte an privaten Schusswaffen in Europa. Trotzdem weist die Kriminalstatistik bis heute nicht aus, welche Rolle Jagdwaffen bei Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld spielen. Wo Frankreich zählt, schaut die Schweiz weg. Und wo keine Zahlen erhoben werden, lässt sich bequem behaupten, es gebe kein Problem. Hinzu kommt: Der Waffenentzug nach einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt erfolgt nicht systematisch, sondern von Fall zu Fall. Wie dünn die Schweizer Datengrundlage tatsächlich ist, haben wir in «Jagdwaffen und Gewalt: Was die Schweizer Daten zeigen» aufgearbeitet.

Warum ausgerechnet die Hobby-Jagd den Abgleich fürchtet

Ein automatischer Abgleich zwischen Tätermonitoring, Waffenregister und Jagdpass wäre technisch simpel und politisch überfällig. Dass er nicht kommt, hat einen Grund: Kein anderer Kreis privater Waffenbesitzer hat ein derartiges Interesse daran, dass Jagdwaffen in der Statistik unsichtbar bleiben und in der Debatte tabu. Denn sobald sauber gezählt würde, geriete das Selbstbild der Hobby-Jagd als harmloses Naturhandwerk ins Wanken. Es geht nicht um einen Generalverdacht gegen alle Hobby-Jäger. Es geht um die schlichte Weigerung, ein bekanntes Risiko überhaupt zu messen. Und diese Weigerung kostet im Zweifel Menschenleben.

Was jetzt zu fordern ist

Ein Tätermonitoring, das diesen Namen verdient, muss drei Register zusammenführen: die Liste der Hochrisikotäter, das Waffenregister und den Jagdpass. Wird eine Person als Gefährder erfasst, gehören Waffen und Jagdberechtigung automatisch auf den Prüfstand, im Ernstfall sofort entzogen. Dazu braucht es eine Kriminalstatistik, die Jagdwaffen endlich separat ausweist.

Genau diese Forderungen haben wir im Mustertext «Schutz vor häuslicher Waffengewalt: Jagdwaffen, Hobby-Jäger und Femizide» bereits ausformuliert, anschlussfähig an die nun laufende Bundesdebatte. Der Nationalrat hat das Tätermonitoring gewollt. Jetzt muss er es auch scharf stellen. Ein Monitoring, das die Jagdwaffe ausblendet, bleibt ein Papiertiger mit Zielfernrohr. Denn die Gewalt vom Hochsitz bleibt selten dort, wo sie geübt wird. Sie wandert mit ins Haus.

Delaware: 74-jähriger Hobby-Jäger erschiesst Frau, die er für einen Hirsch hielt

Eine 39-Jährige überquert mit einem Mann und zwei Kindern ein Feld bei Ellendale. Ein 74-jähriger Hobby-Jäger schiesst aus seinem Ansitz, weil er nach Angaben der Polizei einen Hirsch gesehen zu haben glaubte. Die Frau stirbt im Spital.

Im US-Bundesstaat Delaware hat ein 74-jähriger Hobby-Jäger eine 39-jährige Frau erschossen, weil er sie nach Angaben der Polizei für einen Hirsch hielt.

Der tödliche Schuss fiel am Freitag, 18. September 2026, gegen 19.40 Uhr auf einem offenen Feld bei Ellendale im Sussex County.

Das Opfer, Santos Maria Chilel Soto aus Georgetown, war zu Fuss mit einem Mann und zwei Kindern über das Feld unterwegs. Zur selben Zeit war Walter Moorhead aus Salisbury im benachbarten Bundesstaat Maryland auf der Hobby-Jagd auf Hirsche. Er sass laut Delaware State Police in einem bodennahen, getarnten Ansitz («ground blind»), sah eine Bewegung und feuerte mit seinem Gewehr, weil er einen Hirsch zu sehen glaubte. Der Schuss traf die 39‑Jährige. Einsatzkräfte versorgten sie noch am Tatort, im Spital wurde sie kurz darauf für tot erklärt.

Anklage nach tödlichem Schuss

Moorhead wurde noch am Tatort festgenommen. Die Ermittler der Mordkommission gehen davon aus, dass er den tödlichen Schuss abgab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung («manslaughter»), Waffenbesitz während der Begehung eines Verbrechens sowie dreifache rücksichtslose Gefährdung ersten Grades vor. Nach der Vorführung vor dem Friedensgericht kam er gegen eine Barkaution von 43’000 US-Dollar wieder frei.

Kein Naturereignis

Der Fall zeigt die tödliche Folge einer Missachtung der elementarsten Sicherheitsregel im Umgang mit Schusswaffen: Wer schiesst, muss sein Ziel zweifelsfrei erkennen. Ein Mensch, der mit zwei Kindern und einem weiteren Erwachsenen ein offenes Feld überquert, darf nicht wegen eines Umrisses oder einer Bewegung zum Ziel eines Gewehrschusses werden. Dass der Schütze einen Hirsch gesehen haben will, erklärt den Tod von Santos Maria Chilel Soto nicht, es benennt den Fehler: Es wurde geschossen, bevor das Ziel sicher identifiziert war.

Auch in der Schweiz sind Menschen im Umfeld der Hobby-Jagd gefährdet. Die offizielle Statistik zählt rund 300 anerkannte Jagdunfälle pro Jahr. Rein rechnerisch verunfallt alle 29 Stunden jemand. Eine vollständige, unabhängige Übersicht über sämtliche Toten und Verletzten durch Hobby-Jägerwaffen fehlt bis heute. Die IG Wild beim Wild fordert deshalb seit Jahren eine Altersobergrenze für die Hobby-Jagd sowie verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungsprüfungen nach niederländischem Vorbild.

Für Santos Maria Chilel Soto und ihre Angehörigen bleibt ein Spaziergang über ein Feld untrennbar mit einem tödlichen Schuss verbunden. Der Fall aus Delaware reiht sich in jene Ereignisse ein, bei denen ein Mensch durch eine Waffe stirbt, die für eine blosse Freizeitbeschäftigung geführt wurde.