Frankreich: Hobby-Jäger rasen nachts Wildtiere tot und kommen vor Gericht
Sechs Männer jagten nachts mit dem 4x4 Hirsche und Frischlinge zu Tode. Am 4. Juni 2026 forderte die Staatsanwaltschaft in Bourges Haft und Permissentzug.

Symbolbild
Am 4. Juni 2026 verhandelte das Berufungsgericht Bourges einen der brutalsten Wildereifälle Frankreichs der letzten Jahre: Sechs Männer im Alter zwischen 24 und 43 Jahren sollen nachts mit einem Geländefahrzeug Wildtiere verfolgt und überfahren haben, danach posierten sie mit den toten Tieren für Fotos und Videos.
Die Staatsanwaltschaft forderte zwischen fünf und vierzehn Monaten Bewährungsstrafe, den Entzug der Jagdscheine und Waffenbesitzkarten, Führerausweisentzug sowie Bussen zwischen 1’000 und 4’000 Euro (Quelle: France 3 Centre-Val de Loire, 4. Juni 2026). Das Urteil wurde auf den 1. Oktober 2026 vertagt.
Tatbestand: Nachtjagd mit Fahrzeugen auf Damhirsche, Hirsche und Frischlinge
Die Männer wurden beschuldigt, im Departement Cher am 25. Februar 2025 nachts gemeinsam ohne Jagdberechtigung mit Fahrzeugen und Waffen gejagt zu haben. Das Gericht zeigte während der Verhandlung beschlagnahmte Videos und Fotos, auf denen die Angeklagten Damhirsche, Rothirsche und Frischlinge mit einem 4 × 4 jagten und nach dem Tod der Tiere damit posierten.
Einer der Angeklagten erklärte, er sei zwar vor Ort gewesen, habe sich jedoch distanziert, als die Tiere getötet wurden: «Ich wollte Wildtiere bei Nacht sehen. Als ich sah, dass sie Tiere töteten, habe ich mich von der Gruppe abgewandt.»
Bemerkenswert: Einer der Angeklagten war verantwortlicher Leiter einer der rund 350 Hundemeuten-Jagdequipagen in Frankreich – jener Jagdform also, die besonders lautstark «Respekt gegenüber dem Tier» für sich beansprucht, obwohl das völliger Unfugs ist. Selbst die Vertreter der Vénerie, der traditionellen französischen Hatz zu Pferd, verurteilten die Taten scharf: «Das ist absolut inakzeptabel. Die Vénerie respektiert das gejagte Tier mehr als jede andere Jagdform», erklärte Pierre-François Prioux, Präsident der Société de vénerie, laut France 3.
Freispruch in erster Instanz – wegen eines Verfahrensfehlers
Das Verfahren hatte eine bezeichnende Vorgeschichte. Das Tribunal judiciaire de Châteauroux sprach die sechs Angeklagten im April 2025 frei, weil die Fotofallen des Office français de la biodiversité (OFB) nach Ansicht des Gerichts ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft aufgestellt worden waren – was die gesamte Beweiskette als nichtig erscheinen liess.
Daraufhin legten die Zivilparteien Berufung ein. Auch beim ersten Berufungstermin im November 2025 kam es zu keiner Verhandlung in der Sache: Die Verteidigung konzentrierte sich erneut auf Verfahrensfragen rund um die Fotofallen des OFB.
Die Verteidigung wiederholte diese Strategie auch am 4. Juni 2026. Die Anwälte beantragten erneut Freispruch mit dem Argument, die Beweismittel seien durch Verfahrensfehler bei der Beweiserhebung unverwertbar. Einer der Verteidiger erklärte: «Wir glauben fest daran, dass Verfahrensmängel diesen Fall durchziehen und eine Sachprüfung ausschliessen.»
Ein Muster, kein Einzelfall
Der Fall aus dem Cher steht nicht für sich. Er reiht sich in ein europaweites Muster ein, das die IG Wild beim Wild seit Jahren dokumentiert.
In der Schweiz wies die Kantonspolizei Uri 2023 in einer Verkehrskontrolle bei Nacht auf einem Beifahrersitz eine schussbereite Schrotflinte mit aufmontierter Taschenlampe sicher – klassisches Ausrüstungsmuster für die Nachtjagd auf Wildtiere. Im spanischen Teruel verhaftete die Nationalpolizei im März 2026 drei Hobby-Jäger wegen mutmasslicher Tierschutzvergehen. In Deutschland verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik zuletzt über 1’000 Wildereifälle pro Jahr, wobei Expertinnen und Experten von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen (Bundesumweltministerium, Antwort auf Grünen-Anfrage).
Das Schweizer Dossier zur Jagdkriminalität zeigt, dass Wilderei kein Randphänomen ist: Keine nationalen Statistiken, eingestellte Verfahren, strukturelle Straflosigkeit. Der ehemalige Walliser Regierungspräsident Jean-René Tornay hatte öffentlich die Formel «sehen, schiessen, schaufeln, schweigen» verwendet – ein Satz, der Gegenstand einer Strafanzeige wurde (Quelle: Dossier Wilderei Schweiz, wildbeimwild.com).
Warum Selbstkontrolle im Hobby-Jagdmilieu nicht funktioniert
Das Kernproblem der Wilderei ist nicht fehlendes Recht, sondern fehlende Kontrolle. Hinzu kommt eine Besonderheit des Hobby-Jagdmilieus: Viele Hinweise auf Wilderei bleiben intern. Wer in engem sozialen Kontakt zu anderen Hobby-Jägern steht, zeigt diese seltener an (Quelle: Wilderei Schweiz: Verbreitung, Dunkelziffer und Strafverfolgung).
Was die Bevölkerung als «kontrollierte Jagd» versteht, ist in der Realität ein Selbstverwaltungsmodell, in dem meist Hobby-Jäger Hobby-Jäger kontrollieren. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde, eine zentrale Datenbank oder einen automatischen Entzug der Jagdbewilligung bei Verurteilung – all das kennt das System nicht (Quelle: Dossier: Hobby-Jäger regulieren – nicht die Beutegreifer).
Das Berufungsurteil im Fall von Bourges ist für den 1. Oktober 2026 angekündigt. Es wird zeigen, ob ein Gericht die Beweiserhebung durch eine Naturschutzbehörde als legitim anerkennt – oder ob ein zweiter Freispruch die strukturelle Straflosigkeit im Hobby-Jagdmilieu einmal mehr bestätigt.
Weiterführende Links
- Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz (Dossier)
- Wilderei Schweiz: Verbreitung, Dunkelziffer und Strafverfolgung
- Hobby-Jäger regulieren – nicht die Beutegreifer (Dossier)
- Die spanische Nationalpolizei verhaftet drei Hobby-Jäger
- Deutschland: Wilderei beliebt bei Hobby-Jägern
LASS UNS IN VERBINDUNG BLEIBEN!
Wir möchten dir gerne die neuesten Neuigkeiten und Angebote im Newsletter zukommen lassen.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →





