Nidwalden: Hobby-Jäger erlegte zwei Hirsche nach Schusszeit-Ende
Rund 15 Minuten zu spät geschossen: Das Obergericht Nidwalden bestätigte eine Gesamtforderung von über 8'000 Franken.
Ein Hobby-Jäger hat im Kanton Nidwalden zwei Rothirsche rund 15 Minuten nach Ende der erlaubten Schusszeit erlegt.
Das Obergericht Nidwalden bestätigte am 7. November 2024 die Verurteilung wegen mehrfacher fahrlässiger Widerhandlung gegen das Jagdgesetz. Zusammen mit Busse, Wertersatz und Verfahrenskosten hat der Mann der Gerichtskasse 8’270 Franken zu bezahlen. Das anonymisierte Urteil wurde am 17. April 2026 publiziert.
Zwei Schüsse in der Dämmerung
Am Abend des 6. September 2022 begab sich der Hobby-Jäger gegen 19.30 Uhr zu einer Waldlichtung oberhalb einer Liegenschaft in der Gemeinde X. Während der Hochjagd vom 1. bis 20. September 2022 waren die Schusszeiten im Kanton Nidwalden auf 06.00 bis 20.30 Uhr begrenzt. Als die Hirsche aus dem Wald traten, gab der Hobby-Jäger zwei Schüsse ab und erlegte ein Hirschkalb sowie einen Spiesser, einen jungen Hirsch.
Eine Anwohnermeldung bei der Polizei brachte den Fall ins Rollen. Zwei Auskunftspersonen gaben an, die Schüsse erst nach 20.40 Uhr gehört zu haben. Der Hobby-Jäger selbst blieb bei seiner Darstellung, den zweiten Schuss abgegeben zu haben, als die Kirchenglocke 20.30 Uhr schlug. Das Gericht ging zu seinen Gunsten von den frühesten genannten Zeiten aus und kam zum Schluss, dass beide Schüsse nach 20.30 Uhr fielen.
Streit um Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Das Kantonsgericht Nidwalden hatte den Mann im März 2024 wegen fahrlässiger Tatbegehung mit einer Busse von 2’500 Franken bestraft. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil ans Obergericht weiter. Sie verlangte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Widerhandlung und eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 115 Franken.
Die Anklage argumentierte, der Hobby-Jäger habe um 20.20 Uhr letztmals auf die Uhr geschaut und gewusst, dass er nur bis 20.30 Uhr schiessen durfte. Als erfahrener Hobby-Jäger mit rund 40 Jahren Praxis hätte ihm bewusst sein müssen, dass die Zeit knapp wurde. Er habe das «extreme Jagderlebnis» nicht verpassen wollen und die Überschreitung der Schusszeit in Kauf genommen.
Das Obergericht folgte dieser Argumentation nicht. Es kam zum Schluss, der Hobby-Jäger habe sich aufgrund der Aufregung in der Situation zeitlich verschätzt und sei überzeugt gewesen, noch innerhalb der Schusszeit zu schiessen. Damit fehle der für einen Vorsatz nötige Wissens- und Willensanteil. Bei pflichtgemässer Vorsicht hätte er das Zeitfenster jedoch im Blick behalten müssen, etwa indem er vor den Schüssen erneut auf die Uhr geschaut hätte. Es bleibt deshalb bei der fahrlässigen Tatbegehung.
Über 8’000 Franken zu bezahlen
Das Obergericht bestätigte die Busse von 2’500 Franken, bei schuldhafter Nichtbezahlung ersatzweise zehn Tage Freiheitsstrafe. Hinzu kommen ein Wertersatz von 4’000 Franken zugunsten des Kantons Nidwalden sowie Verfahrenskosten von 1’770 Franken. Insgesamt hat der Hobby-Jäger der Gerichtskasse 8’270 Franken zu bezahlen. Der beschlagnahmte Verwertungserlös von 272 Franken für das erlegte Kuhkalb wurde eingezogen.
Da die Staatsanwaltschaft mit ihren Anträgen scheiterte, gehen die Kosten des Berufungsverfahrens von 1’500 Franken zulasten der Staatskasse. Nicht mehr angefochten war ein zusätzlicher Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz: Der Jäger hatte eine Feuerwaffe transportiert, ohne Waffe und Munition zu trennen.
Strenge bei der Form, Milde beim Wirkungswillen
Der Fall zeigt eine Grundspannung der Hobby-Jagd. Schusszeiten sind keine Bürokratie, sondern Schutzregeln. Sie sollen sicherstellen, dass nur bei ausreichendem Licht geschossen wird, dass Tiere sicher angesprochen und nicht angeschossen werden und dass die Jagd kontrollierbar bleibt. Wer in der Dämmerung schiesst, erhöht das Risiko von Fehlschüssen und qualvoll endenden Tieren.
Bemerkenswert bleibt die Begründung: Einem Hobby-Jäger mit vier Jahrzehnten Erfahrung wird zugutegehalten, er habe sich in der Aufregung um die Zeit verschätzt. Was als entlastender Umstand gewertet wird, lässt sich auch anders lesen. Wenn Routine und Erfahrung gerade nicht davor schützen, im entscheidenden Moment die einfachste Regel zu missachten, stellt sich die Frage nach der Verlässlichkeit des Systems insgesamt. Die Differenz zwischen «noch erlaubt» und «bereits verboten» entscheidet hier über Leben und Tod von Wildtieren.
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