22. Juni 2026, 11:42

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Kriminalität & Jagd

Drei Hobby-Jäger verurteilt: Gericht bestätigt das Recht, Hetzjagden zu filmen

Das Tribunal correctionnel d'Orléans wertete den Griff nach dem Smartphone von Pierre Rigaux als versuchten Diebstahl in Gemeinschaft.

Redaktion Wild beim Wild — 22. Juni 2026

Das Tribunal correctionnel d’Orléans hat am 19. Juni 2026 drei Hobby-Jäger wegen versuchten Diebstahls in Gemeinschaft schuldig gesprochen.

Die Männer hatten dem jagdkritischen Aktivisten Pierre Rigaux das Mobiltelefon entreissen wollen, mit dem er eine Parforcejagd filmte. Die Tat geht auf den 23. November 2024 im Wald von Orléans zurück.

Was geschah

An jenem Tag verfolgte Rigaux eine «chasse à courre», die in Deutschland und der Schweiz längst verbotene Hetzjagd mit Hundemeuten zu Pferd, und dokumentierte sie mit seinem Handy. Mehrere Beteiligte gerieten mit ihm aneinander. Drei von ihnen versuchten, ihm das Gerät aus der Hand zu nehmen.

Vor Gericht räumte einer der Angeklagten den Griff nach dem Telefon ein, deutete ihn aber um: Es sei nicht um Diebstahl gegangen, sondern darum, die Aufnahmen zu löschen. Man habe nicht gefilmt werden wollen, weil Rigaux die Bilder nicht zur Dokumentation, sondern zur Abschaffung der Hobby-Jagd nutze. Es sei bereits das dritte Mal gewesen, dass er gefilmt worden sei.

Die rechtliche Bewertung

Staatsanwalt Grégoire Hue stellte klar, dass schon eine vorübergehende Aneignung des Telefons ausreiche, um einen versuchten Diebstahl zu begründen. Das Gericht folgte dieser Linie. Die drei Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von 500 Euro auf Bewährung verurteilt und müssen Rigaux zusätzlich 100 Euro Schadenersatz zahlen.

Ursprünglich standen auch Vorwürfe wie Gewalt und Morddrohungen im Raum. Nach der Ermittlung wurden diese jedoch nicht vor Gericht verfolgt. Übrig blieb allein der Griff nach dem Smartphone.

Ein anerkanntes Recht, die Hobby-Jagd zu filmen

Rigaux begrüsste das Urteil in den sozialen Netzwerken. Er sieht darin eine Bestätigung des Rechts, Aktivitäten der Hobby-Jagd im Staatswald zu filmen. Genau das ist der Kern, den die Jagdpresse in ihrer Berichterstattung lieber überdeckt: Wer eine öffentliche Tätigkeit in einem öffentlichen Wald dokumentiert, handelt rechtmässig. Wer dem mit dem Griff nach fremdem Eigentum begegnet, macht sich strafbar.

Im öffentlich zugänglichen Staatswald gilt die Hobby-Jagd als kollektive, öffentlich sichtbare Tätigkeit ohne Anspruch auf Bildschutz. Das Filmen ist durch das berechtigte Informationsinteresse gedeckt, in Frankreich ebenso wie in Deutschland und der Schweiz.

Die Société de vénerie hatte vor der Verhandlung erklärt, sie verurteile jede Gewalt, kritisierte aber zugleich Methoden, die sie als provokativ und auf Skandalisierung angelegt bezeichnete. Dieselbe Organisation hatte sich schon in anderen Fällen demonstrativ von Übergriffen distanziert, während die dokumentierten Praktiken für sich sprachen.

Die verräterische Lehre der Jagdpresse

Bemerkenswert ist, welche Lehre Teile der französischen Jagdmedien aus dem Urteil ziehen. Statt die Tat selbst zu hinterfragen, lautet der Tenor: Hobby-Jäger sollten ruhig bleiben und keinesfalls nach Handy oder Kamera greifen, weil sonst das Bild der gesamten Hobby-Jagd Schaden nehme. Es geht also nicht um Recht oder Unrecht, sondern um die öffentliche Wirkung. Sorge bereitet nicht das Filmen, sondern dass es aufgedeckt wird.

Genau hier liegt der wunde Punkt. Eine Tätigkeit, die transparente Beobachtung scheut und beim Filmen reflexhaft nach fremden Geräten greift, offenbart, wie wenig sie der Öffentlichkeit standhält. Die Kamera wird zur Bedrohung, weil das Gefilmte unbequem ist.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Auseinandersetzungen zwischen Hobby-Jägern und ihren Kritikern in Frankreich. Erst kürzlich standen Hobby-Jäger in einem anderen Verfahren wegen mutmasslicher Wilderei vor Gericht, und auch im Verhältnis zwischen Landwirten und Hobby-Jägern entladen sich die Spannungen zunehmend.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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