Bündner Hobby-Jäger nach Wolfsabschuss im Puschlav verurteilt: Busse statt Konsequenz
Ein Hobby-Jäger erschiesst im Puschlav einen geschützten Wolf und kommt mit einer Busse davon.

Am 18. Juni 2026 hat die Bündner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Hobby-Jäger erlassen, der im Puschlav einen geschützten Wolf erschossen hatte.
Der Mann muss eine Busse zahlen und den Wert des getöteten Tieres ersetzen. Sein Jagdpatent behält er. Die Nachricht wurde von der Bündner Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone-SDA bestätigt, nachdem sie zuvor vom Tessiner Radio und Fernsehen RSI publik gemacht worden war.
Der Fall reiht sich in ein Muster ein, das in der Schweiz auffällig oft zu beobachten ist: Ein geschützter Beutegreifer wird illegal getötet, die Strafverfolgung bestätigt den Vorfall Monate später, und am Ende steht eine Busse, die in keinem Verhältnis zum ökologischen und rechtlichen Gewicht der Tat steht.
Abschuss am ersten Tag der Hochjagd
Die Ereignisse gehen auf den 1. September 2025 zurück, den ersten Tag der Hochjagd in Graubünden. In der Val Poschiavo wurde der Kadaver eines männlichen Wolfs mit einer Schusswunde gefunden. Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) stellte umgehend klar, dass im Puschlav zu diesem Zeitpunkt keine Abschussbewilligung für Wölfe vorlag. Damit war von Anfang an klar: Es handelte sich um einen illegalen Abschuss, nicht um eine reguläre Regulierung.
Kantonspolizei und Wildhut leiteten sofort Ermittlungen ein. Der tote Wolf wurde für forensische und biologische Analysen an das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern überführt. Zusätzlich erfolgte eine genetische Untersuchung am Laboratoire de Biologie de la Conservation der Universität Lausanne. Im Februar 2026, fünf Monate nach dem Fund, eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen einen Hobby-Jäger. Am 18. Juni 2026 erging der Strafbefehl, den der Mann akzeptierte, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Fahrlässigkeit statt Vorsatz: Wie die milde Strafe zustande kommt
Zentral für das Strafmass ist die rechtliche Einordnung der Tat. Die Behörden gehen davon aus, dass der Hobby-Jäger während der offiziellen Jagdzeit auf ein Tier schoss, ohne zu erkennen, dass es sich um einen geschützten Wolf handelte. Das Bundesgesetz über die Jagd (JSG) unterscheidet hier deutlich: Wer einen Wolf vorsätzlich tötet, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wer fahrlässig handelt, wie im vorliegenden Fall, kommt mit einer Busse von maximal 10’000 Franken sowie Schadenersatz davon. Ein Patententzug, wie er etwa bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Tötung von Menschen oder Tieren im Rahmen der Jagd vorgesehen ist, bleibt hier aus.
Diese Konstruktion wirft eine grundsätzliche Frage auf, die auch in unserem Dossier zu Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentiert ist: Wie lässt sich im Nachhinein zuverlässig zwischen «hat nicht richtig hingeschaut» und «hat bewusst weggeschaut» unterscheiden, wenn der einzige Zeuge der Schütze selbst ist? Die Beweislast liegt faktisch beim toten Tier, das keine Aussage mehr machen kann.
Kein Einzelfall: Die Schweizer Wildereistatistik zu Wölfen
Der Puschlav-Fall ist gemäss den Daten der Stiftung Kora und der Gruppe Wolf Schweiz mindestens der vierte dokumentierte Fall von Wolfswilderei in Graubünden seit 1999, schweizweit sind es mindestens 13 nachweislich gewilderte Wölfe seit derselben Referenzperiode. Die Gruppe Wolf Schweiz weist gegenüber Keystone-SDA regelmässig darauf hin, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte: Angeschossene Tiere, die fliehen und unauffindbar verenden, tauchen in keiner Statistik auf.
Besonders eindrücklich ist der Fall Wallis, der best dokumentierte Brennpunkt der Schweizer Jagdkriminalität: Von den 13 seit 1999 nachweislich gewilderten Wölfen entfielen sieben allein auf diesen Kanton. Der ehemalige Walliser Regierungspräsident Jean-René Tornay prägte dazu die inzwischen viel zitierte Formel «sehen, schiessen, schaufeln, schweigen», ein Satz, der später selbst Gegenstand einer Strafanzeige wurde. Die Universität Bern dokumentierte 2020 unter der Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz ein System von Schlingenfallen am einzigen Luchs-Migrationskorridor ins Wallis und sprach von einem «systemischen Problem» und einer «Kultur des Schweigens» in den Amtsstuben.
Solche Strukturen erklären, weshalb Fälle wie jener im Puschlav selten sind, nicht weil Wilderei selten vorkommt, sondern weil sie selten aufgeklärt wird. Die Bündner Staatsanwaltschaft selbst geht laut eigenen Angaben von zwei bis drei Fällen pro Jahr aus, die überhaupt bis zur Anklage kommen, was in einem Umfeld mit dichtem sozialem Zusammenhalt innerhalb der Hobby-Jagdszene auf eine erhebliche Dunkelziffer schliessen lässt.
Was die milde Sanktion politisch bedeutet
Der Puschlav-Fall fällt in eine Phase, in der die Hobby-Jagd auf Wölfe in der Schweiz ohnehin in beispiellosem Ausmass stattfindet, legal wie illegal. Allein in der Regulierungsperiode vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 wurden in Graubünden 35 Wölfe proaktiv erlegt, wie unser Beitrag Wölfe unter Dauerfeuer: Wie die Schweizer Jagdpolitik Wissenschaft und Ethik ignoriert aufzeigt. In diesem Umfeld hoher legaler Abschusszahlen sinkt die Hemmschwelle für illegale Abschüsse zusätzlich, und die Kontrolle, wer wann auf welches Tier geschossen hat, wird schwieriger.
Dass ein Hobby-Jäger nach der nachweislichen Tötung eines streng geschützten Tieres sein Patent behält und lediglich eine Busse zahlt, sendet ein Signal: Das Risiko einer Entdeckung ist gering, und selbst im Entdeckungsfall bleiben die Konsequenzen überschaubar. Für eine Art, deren Bestand trotz intensiver Regulierung nur langsam wächst und die weiterhin unter erheblichem politischem Druck steht, ist das ein Umstand, der die Debatte über wirksame Kontrolle und konsequente Strafverfolgung in der Schweizer Jagdpraxis neu befeuert.
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