1. Juli 2026, 19:08

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Petition: Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Kanton Wallis bereitet als erster Kanton der Schweiz ein offizielles Gesuch vor, um im kommenden Winter Luchse abschiessen zu dürfen. Staatsrat Christophe Darbellay, selbst Hobby-Jäger, begründet den Vorstoss mit zurückgehenden Reh- und Gämsbeständen im Oberwallis. Unerwähnt bleibt dabei, dass der Eurasische Luchs in der Schweiz genetisch stark verarmt ist: Gemäss KORA haben die Alpenluchse ihren Vorfahren gegenüber 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren. Fachstellen fordern deshalb eine genetische Auffrischung des Bestands, nicht dessen Reduktion. Wie drastisch sich diese Inzucht auswirken kann, zeigt der dokumentierte Fall eines Luchses ohne Ohren im Jura, dessen Fehlbildung Fachleute auf die genetische Verarmung der Art zurückführen.

Hinzu kommt: Ausgerechnet im Wallis wurde der Luchs über Jahrzehnte systematisch gewildert. Eine 2021 publizierte, peer-reviewte Studie der Universität Bern dokumentierte ein Netz von 17 Schlingenfallen im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis, mehr dazu im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz. Pro Natura Wallis weist zudem darauf hin, dass im Kanton jährlich rund 1000 Rehe durch die Hobby-Jagd selbst geschossen werden. Ein wissenschaftlicher Beweis für die Schuld des Luchses am Rückgang der Bestände fehlt. Wie Wildtierpolitik ohne den Interessenkonflikt zwischen Amt und Hobby-Jagd aussehen kann, zeigt der Kanton Genf seit über 50 Jahren.

Wir fordern einen sofortigen Verzicht auf das Abschussgesuch und eine wissenschaftlich fundierte, von der Hobby-Jagd unabhängige Wildtierpolitik im Wallis.

Link: Wallis wünscht erstmals Luchse abzuschiessen – obwohl die Art genetisch am Limit ist

Die Petition richtet sich an: Staatsrat Christophe Darbellay, Grosser Rat des Kantons Wallis, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Sehr geehrter Herr Staatsrat Darbellay
Sehr geehrte Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Wallis
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesamts für Umwelt

Ich wende mich mit grosser Sorge an Sie, weil der Kanton Wallis erstmals in der Schweiz ein offizielles Gesuch zur Regulierung, also zum Abschuss von Luchsen, vorbereitet.

Der Eurasische Luchs ist in der Schweiz keine robuste, sondern eine genetisch ausgezehrte Art. Die Schweizer Luchse stammen von wenigen, teils eng verwandten Gründertieren aus den slowakischen Karpaten ab. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse ihren Vorfahren gegenüber 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, jene im Jura 30 Prozent. Inzucht ist bereits heute ein existenzielles Problem, unter anderem belegt durch gehäufte Herzgeräusche bei betroffenen Tieren sowie durch den dokumentierten Fall eines Luchses ohne Ohren im Jura, dessen Fehlbildung auf die genetische Verarmung der Art zurückgeführt wird. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) halten fest, dass der Bestand mittelfristig genetisch aufgefrischt werden muss. Einen Abschuss ausgerechnet jetzt zu beantragen, kehrt die fachliche Logik um.

Der Kanton Wallis ist beim Luchs zudem kein neutraler Boden. Ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern) hat 2021 in «Frontiers in Conservation Science» nachgewiesen, dass der tiefe Luchsbestand im Unterwallis auf systematische Wilderei zurückzuführen ist. Im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis wurde ein Netz von 17 Schlingenfallen gefunden, einige davon noch betriebsbereit. Es dauerte 20 Jahre von den ersten Hinweisen bis zur ersten Verurteilung eines Jägers wegen Luchswilderei.

Ein wissenschaftlicher Beweis, dass der Luchs für den Rückgang der Reh- und Gämsbestände im Wallis verantwortlich ist, fehlt bis heute. Gemäss Pro Natura Wallis werden im Kanton jedes Jahr rund 1000 Rehe durch die Hobby-Jagd selbst geschossen. Der Luchs erfüllt zudem eine wichtige ökologische Funktion, indem er das Wild in Bewegung hält und so den Wald vor übermässigem Verbiss schützt.

Ich fordere Sie auf:

Das Gesuch um eine Regulierung respektive um Abschüsse von Luchsen im Wallis nicht einzureichen, solange die Art gemäss KORA und FIWI genetisch am Limit ist.

Konsequente Massnahmen gegen die dokumentierte Luchswilderei im Kanton zu ergreifen, statt eine bereits dezimierte Population zusätzlich zu regulieren.

Die Interessenlage von Amtsträgern offenzulegen, die als Hobby-Jäger über Abschussgesuche auf streng geschützte Arten entscheiden oder diese vorbereiten lassen.

Ein allfälliges Gesuch beim Bundesamt für Umwelt ist abzulehnen, denn Rehe und Gämsen dienen als Beutetiere in erster Linie den Beutegreifern selbst als Nahrungsgrundlage und nicht der Hobby-Jagd.

Mit freundlichen Grüssen

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