Wallis wünscht erstmals Luchse abzuschiessen – obwohl die Art genetisch am Limit ist
Staatsrat Christophe Darbellay, selber Hobby-Jäger, lässt ein Abschussgesuch vorbereiten, während Studien Inzucht und massive Wilderei im Kanton belegen.
Wildtiere sind in der Schweiz rechtlich herrenlose Sachen – res nullius, Gemeingut des gesamten Volkes.
Das Jagdregal verleiht Hobby-Jägern kein Eigentumsrecht an ihnen, sondern nur eine staatlich gewährte Nutzungsbefugnis. Wer diese Nutzungsbefugnis dazu einsetzt, geschützte Beutegreifer zu beseitigen, die biologisch unverzichtbar sind, missbraucht ein Privileg auf Kosten des Allgemeinwohls.
Der Kanton Wallis plant eine Schweizer Premiere mit fragwürdigem Vorzeichen: Erstmals soll ein Kanton eine behördliche Regulierung von Luchsen beantragen.
Staatsrat Christophe Darbellay bestätigte gegenüber dem «Walliser Boten», dass sein Departement ein offizielles Gesuch vorbereiten lässt, mit dem Ziel, im kommenden Winter erstmals Luchse abschiessen zu dürfen. Begründet wird der Vorstoss mit zurückgehenden Reh- und Gämsbeständen in einzelnen Regionen, vor allem im Oberwallis.
Was in der amtlichen Argumentation unerwähnt bleibt: Der Eurasische Luchs ist in der Schweiz keine robuste, sondern eine genetisch ausgezehrte Art. Und ausgerechnet im Wallis ist er über Jahrzehnte systematisch illegal getötet worden.
Eine Art, die «frisches Blut» braucht
Die Schweizer Luchse stammen von wenigen, teilweise eng verwandten Gründertieren aus den slowakischen Karpaten ab, die in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt wurden. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse gegenüber ihren Vorfahren in der Slowakei 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, jene im Jura 30 Prozent.
Die Folgen sind keine Theorie mehr. Weil die Population aus nur wenigen, teils verwandten Gründertieren hervorgegangen ist, ist die genetische Vielfalt tief und Inzucht zunehmend ein existenzielles Problem; ohne genetische Vielfalt kann sich der Luchs nur schwer an veränderte Umweltbedingungen oder neue Krankheitserreger anpassen. Beobachtet wurden unter anderem gehäuft Herzgeräusche, die mit genetischen Faktoren in Verbindung gebracht werden. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) halten deshalb fest, dass der Bestand mittelfristig genetisch aufgefrischt werden muss, etwa durch Tiere aus den Karpaten. Dass der Luchs trotz Comeback bedroht bleibt, zeigen auch neuere Studien zum Zustand der Schweizer Luchspopulation.
Je nach Monitoringjahr leben rund 300 bis 360 selbständige Tiere in der Schweiz; für das biologische Jahr 2024/2025 weist KORA 364 unabhängige Luchse aus, davon 246 in den Alpen, 86 im Jura und 32 in der Nordostschweiz. Der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und gilt als national prioritäre Art. Vor diesem Hintergrund einen geschützten Beutegreifer zum Abschuss freizugeben, dessen grösstes Problem der fehlende genetische Austausch ist, kehrt die fachliche Logik schlicht um.
Im Wallis wurde der Luchs systematisch gewildert
Der Kanton Wallis ist beim Luchs kein neutraler Boden. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass es im Wallis weniger Luchse gibt, als aufgrund der Eignung des Gebiets zu erwarten wäre; im Unterwallis erfasste KORA im Fotofallen-Monitoring südlich der Rhone zeitweise keinen einzigen Luchs.
Den Grund lieferte ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern). Die Forschenden prüften, ob der tiefe Bestand an der Dichte oder Positionierung des Fotofallen-Netzwerks oder an mangelnder Beute liegen könnte, konnten diese Hypothesen jedoch entkräften, womit allein die Wilderei-Hypothese übrig blieb. Die 2021 in «Frontiers in Conservation Science» publizierte und peer-reviewte Studie dokumentierte ein Netz von 17 Schlingenfallen am Rhoneknie, im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis; einige Fallen waren bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Wir haben den Fall unter dem Titel «Wallis: Systematische Wilderei» ausführlich dokumentiert.
Die juristische Aufarbeitung ist ernüchternd. Es dauerte im Wallis 20 Jahre vom ersten Hinweis bis zur ersten Verurteilung eines Jägers wegen Luchswilderei, und aufgeklärt wurde der Fall erst durch die Arbeit der Universität Bern. Ein Jäger gab an, bereits zehn Luchse mit Fallen erlegt zu haben; eine Verurteilung gelang erst, als sich an den gefundenen Fallen seine DNA-Spuren nachweisen liessen. Beim Luchs ist der illegale Abschuss laut WWF Schweiz die zweithäufigste Todesursache. Mehr dazu im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.
Ein Staatsrat, der privat Hobby-Jäger ist, lässt ein Abschussgesuch auf eine streng geschützte Art vorbereiten, deren Bestände in seinem Kanton nachweislich durch Wilderei dezimiert wurden. Das ist kein Zufall, sondern ein Interessenkonflikt, der offen benannt werden muss. Wildtiere gehören dem Volk, nicht der Hobby-Jagd-Lobby. Ein Amt, das dieses Gemeingut verwaltet, ist gegenüber der gesamten Bevölkerung rechenschaftspflichtig und nicht gegenüber einer Minderheit von rund 4 Prozent Hobby-Jägern. Der Kanton Genf zeigt seit über 50 Jahren, wie Wildtierpolitik ohne diesen Interessenkonflikt aussieht: professionell, transparent und wirksam.
Wer trägt die Verantwortung für den Rückgang?
Die Naturschutzseite widerspricht der amtlichen Darstellung deutlich. Der Grüne Grossrat und Pro-Natura-Geschäftsleiter Jérémy Savioz reichte eine dringliche Interpellation ein; aus Sicht der Naturschützer ist der Abschussplan wissenschaftlich nicht begründet, der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und erfüllt mit dem In-Bewegung-Halten des Wilds eine wichtige Funktion gegen Verbiss im Wald. Pro Natura verweist zudem darauf, dass im Wallis jedes Jahr rund 1000 Rehe geschossen werden, und sieht es als nicht bewiesen an, dass der Luchs für den Rückgang der Wildbestände verantwortlich ist.
Anders gesagt: Der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis ist nicht der Luchs, sondern die Hobby-Jagd selbst. Dass nun derselbe Staatsrat, der privat dem Hobby-Jagd-Milieu angehört, einen geschützten Beutegreifer als Konkurrenten ins Visier nimmt, wirft Fragen nach der Interessenlage auf.
Hohe rechtliche Hürden
Der Weg zum Abschuss ist eng. Der Luchs ist deutlich stärker geschützt als der Wolf; eine Regulierung wäre nur möglich, wenn der Kanton wissenschaftlich nachweisen kann, dass das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt ist, und ein Abschuss wäre nur im kurzen Winterfenster vom 16. Januar bis 28. Februar erlaubt. Über das Gesuch entscheidet am Ende das Bundesamt für Umwelt.
Genau dieser wissenschaftliche Nachweis dürfte schwierig werden, solange die zentrale Frage ungeklärt ist: Wie kann ein Kanton einen «zu hohen» Luchsdruck geltend machen, dessen Population nachweislich durch Wilderei künstlich tief gehalten wurde und dessen Tiere zunehmend unter Inzuchtfolgen leiden?
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