30. Juli 2026, 03:05

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Kriminalität & Jagd

Spreitenbach antwortet erst, als die Aufsicht anklopft

Sechs Wochen lang liess der Gemeinderat Spreitenbach das Auskunftsbegehren der IG Wild beim Wild unbeantwortet. Dann reichte die Plattform ein Schlichtungsgesuch und eine Aufsichtsanzeige ein. Einen Tag nachdem beide kantonalen Aufsichtsstellen aktiv wurden, traf die Antwort der Gemeinde ein. Sie ist dünn, ausweichend und bestätigt unfreiwillig die Kritik.

Redaktion Wild beim Wild — 11. Juni 2026

Manchmal erzählt eine Kopie-Zeile mehr als ein ganzer Brief.

Am 9. Juni 2026 beantwortete der Gemeinderat Spreitenbach erstmals das Auskunftsbegehren nach Öffentlichkeitsgesetz, das die IG Wild beim Wild am 27. April 2026 eingereicht hatte. Am Fuss des Schreibens stehen zwei Empfängerinnen in Kopie: die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres und die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz.

Genau diese beiden Stellen hatten einen Tag zuvor, am 8. Juni 2026, der Gemeinde Post zugestellt. Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz eröffnete auf unser Schlichtungsgesuch hin einen Vermittlungsversuch nach § 31 IDAG. Die Gemeindeabteilung stellte dem Gemeinderat unsere Aufsichtsanzeige wegen Rechtsverweigerung zu und setzte ihm eine Frist bis zum 6. Juli 2026 für eine Vernehmlassung samt Akten.

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Die Chronologie spricht für sich. Vom 27. April bis zum 8. Juni: Schweigen. Die Frist von 10 Tagen gemäss § 19 Abs. 1 VIDAG verstrich, die im Gesuch gesetzte Frist vom 27. Mai verstrich, keine Eingangsbestätigung, keine Fristerstreckung, nichts. Am 8. Juni werden die Aufsichtsbehörden aktiv. Am 9. Juni antwortet die Gemeinde. Die Begründung für die Verspätung: «Feiertage und ferienbedingte Abwesenheiten».

Was die Gemeinde zugibt

Inhaltlich ist das Schreiben über weite Strecken ein Eingeständnis. Für die Jagdmesse Schweiz, die Terra Expo und die Sportfischermesse war laut Gemeinde keine kommunale Veranstaltungsbewilligung erforderlich. Sicherheits- und Verkehrsfragen wurden nicht pro Anlass geprüft, sondern pauschal im seinerzeitigen Baubewilligungsverfahren. Reklamebewilligungen wurden keine erteilt. Und wörtlich: «Tierschutzrechtliche Aspekte wurden durch die Gemeinde nicht geprüft.»

Damit bestätigt die Gemeinde, was der Veterinärdienst Aargau bereits schriftlich festgehalten hatte: Die Jagdmesse der Hobby-Jäger lief durch sämtliche Kontrollebenen hindurch. Keine Meldung an den Veterinärdienst, keine Kontrolle vor Ort, kein Aktenstück, und nun amtlich bestätigt auch keine kommunale Prüfung irgendeiner Art. Eine Veranstaltung mit Waffen, Trophäen und Tierbezug fand in einem System statt, in dem sich jede Ebene für unzuständig erklärt.

Lebende Tiere, von denen niemand wusste

Besonders brisant wird die Aktenlage durch ein Detail aus dem Messeprogramm selbst: An der Jagdmesse fanden mehrfach Jagdhundevorführungen statt. Der Veterinärdienst hielt jedoch fest, ihm hätten «keine Kenntnisse über eine Vorführung lebender Tiere» vorgelegen. Es wurden also nachweislich lebende Tiere an einer kommerziellen Messe vorgeführt, ohne dass die Fachbehörde davon wusste, geschweige denn prüfen konnte, ob die Vorgaben der Tierschutzverordnung eingehalten wurden oder ob eine Bewilligungspflicht nach Art. 13 TSchG bestand, der das Verwenden lebender Tiere zu Werbezwecken einer Bewilligung unterstellt. Der Veterinärdienst hat in seinem Schreiben ausdrücklich darum gebeten, ihm konkrete Hinweise mitzuteilen. Dieser Bitte sind wir nachgekommen.

Was die Gemeinde verweigert

Zu den Fragenkomplexen rund um die Strafanzeige gegen unsere Plattform verweigert der Gemeinderat jede Auskunft, pauschal unter Verweis auf «laufende strafrechtliche Abklärungen». Unbeantwortet bleiben damit auch Fragen, die mit dem Strafverfahren selbst nichts zu tun haben: Gibt es einen formellen Gemeinderatsbeschluss zur Petition nach Art. 33 Abs. 2 BV? Wie viele individuelle E-Mails gingen tatsächlich ein? Wurden vor der Strafanzeige Stellungnahmen beim BAKOM oder bei Datenschutzstellen eingeholt? Gab es eine externe Rechtsberatung? Das sind Fragen zum Verwaltungshandeln der Gemeinde, nicht zum Strafverfahren. Zur Petition mit ihren 170 Unterzeichnenden heisst es lapidar: «Ihre Petition wurde zur Kenntnis genommen.» Wie aus dieser Petition überhaupt eine Strafanzeige gegen die Kritisierenden wurde, haben wir ausführlich dokumentiert.

Die Hebel, die der Gemeinderat nicht angerührt hat

Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, Tierschutz sei allein Sache des kantonalen Veterinärdiensts. Das ist eine Verkürzung. Eine Recherche in der Aargauer Gesetzgebung zeigt: Der Gemeinderat hatte mindestens vier eigene Handlungsinstrumente und hat keines genutzt.

Erstens: kommunale Tierschutzaufgaben. Die kantonale Verordnung über den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung (SAR 393.111) geht ausdrücklich davon aus, dass Gemeinderäte Aufgaben des Tierschutzes erfüllen. Der Veterinärdienst beaufsichtigt die Gemeinderäte in diesem Bereich und kann ihnen Aufgaben übertragen. Wer behauptet, als Gemeinde gar nichts mit Tierschutz zu tun zu haben, hat die eigene Rechtsgrundlage nicht gelesen.

Zweitens: Meldung und Amtshilfe. Spätestens seit der Petition vom November 2025 wusste der Gemeinderat von substanziierten Hinweisen auf Missstände, gestützt auf die STS-Erhebung zu rund 60’000 tierschutzwidrigen und damit strafbaren Reptilienhaltungen in der Schweiz, mit der Umwelt Arena als Drehscheibe. Eine simple Weiterleitung an den Veterinärdienst hätte genügt, um die Fachbehörde zu aktivieren. Sie erfolgte nie: Der Veterinärdienst bestätigte uns schriftlich, dass ihm zur Jagdmesse keinerlei Meldung vorlag. Nach Art. 24 TSchG schreitet die zuständige Behörde bei festgestellten Missständen unverzüglich ein. Behörden, die wegsehen, können sich dieser Pflicht nicht durch Nichtwissen entziehen, das sie selbst organisiert haben.

Drittens: die eigene Polizei. Im dualen Aargauer Sicherheitssystem ist die Regionalpolizei Vollzugsorgan des Gemeinderats. Der Gemeinderat hätte seine Repol anweisen können, an der Jagdmesse oder den Reptilienbörsen Präsenz zu zeigen und Feststellungen zu treffen. Auch das geschah nicht, nicht einmal, nachdem am 8. März 2026 vor der Umwelt Arena ein Tierschutzaktivist tätlich am Hals angegriffen wurde.

Viertens: das Baurecht. Die Gemeinde schreibt selbst, die Veranstaltungen erfolgten «im Rahmen der bestehenden baurechtlichen und betrieblichen Bewilligungen». Genau dort liegt ihre ureigene Kompetenz: Als Baubewilligungsbehörde könnte sie prüfen, ob wiederkehrende kommerzielle Tierbörsen und eine Messe für Hobby-Jäger von der Zweckbestimmung einer Halle gedeckt sind, die als Leuchtturm der Umweltbildung konzipiert und vermarktet wird. Wie die Umwelt Arena ihre Nachhaltigkeitsmarke gegen das Tierwohl ausspielt, ist dokumentiert. Die baurechtliche Frage hat ihr bisher niemand gestellt, am wenigsten die eigene Gemeinde.

Eine Behörde, eine einzige Handlung

Zieht man die Bilanz, bleibt ein bemerkenswerter Befund. In einem Konflikt um Tierschutz, öffentliche Sicherheit und die Glaubwürdigkeit einer als nachhaltig vermarkteten Institution hat der Gemeinderat Spreitenbach über Monate exakt eine einzige aktenkundige Handlung vorgenommen: die Strafanzeige gegen die Plattform, die die Missstände öffentlich gemacht hat. Verantwortlich dafür sind der Gesamtgemeinderat, Gemeindepräsident Markus Mötteli (Die Mitte), Vizegemeindepräsidentin Doris Schmid-Hofer (FDP) sowie die parteilosen Räte Adrian Mayr und Mike Heggli. Dieselben vier Personen, an die sich die Protestmails richteten, liessen auch die drei Schreiben unserer Plattform unbeantwortet, bis die Aufsichtsbehörden intervenierten. Keine Meldung, keine Kontrolle, keine Prüfung, kein Polizeieinsatz, keine Antwort auf drei Schreiben, bis die Aufsichtsbehörden intervenierten. Aber eine Strafanzeige wegen angeblich 850 Protestmails, eine irreführende Darstellung, denn dahinter stehen 170 Absenderinnen und Absender, deren Mails lediglich an je fünf Adressen der Gemeinde gingen.

Dass die Gemeinde nun, kaum klopfen ÖDB und Gemeindeabteilung an, innert eines Tages antworten kann, beweist im Übrigen eines: Gekonnt hätten sie es immer, bei allen drei Schreiben. Gewollt haben sie es erst, als sie mussten.

Wie es weitergeht

Das Schlichtungsverfahren bei der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz läuft weiter, denn die Antwort der Gemeinde lässt die zentralen Fragenkomplexe offen. Bis zum 6. Juli 2026 muss der Gemeinderat zudem gegenüber der Gemeindeabteilung DVI Stellung nehmen und seine Akten einreichen. Wir haben beiden Stellen unsere Ergänzungen zugestellt. Der Gemeinderat hat sechs Wochen geschwiegen, als er freiwillig hätte antworten können. Jetzt antwortet er, weil er muss. Wir bleiben dran.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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