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Tierrechte

Parlament verankert Verbot für tierquälerisch erzeugten Pelz im Gesetz

Nach der Schlussabstimmung steht das Import- und Handelsverbot im Tierschutzgesetz. Bis tierquälerischer Pelz tatsächlich aus den Läden verschwindet, vergehen allerdings noch Jahre.

Redaktion Wild beim Wild — 2. Oktober 2026

Die Schweiz hat das Verbot für Pelze aus tierquälerischer Produktion definitiv im Gesetz verankert.

Mit der Schlussabstimmung vom 2. Oktober 2026 haben National- und Ständerat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative verabschiedet. Künftig sind die kommerzielle Einfuhr solcher Pelze und der Handel damit im Inland im Tierschutzgesetz verboten. Laut den beteiligten Tierschutzorganisationen ist die Schweiz das erste Land weltweit mit einem gesetzlichen Importverbot, das an tierquälerische Produktionsmethoden anknüpft.

Hinter dem Entscheid stehen VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland. «Heute ist ein grosser Tag für die Tiere», sagt Katja Schönenberger, Geschäftsleiterin von VIER PFOTEN Schweiz.

Was das Parlament beschlossen hat

Der Bundesrat hatte im Mai 2025 zweigleisig gehandelt. Er erliess ein Importverbot auf Verordnungsstufe, das am 1. Juli 2025 in Kraft trat. Gleichzeitig legte er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag vor, der über die Initiative hinausgeht und auch den Handel innerhalb der Schweiz verbietet. Der Nationalrat stimmte im September 2025 zu, wie Wild beim Wild berichtete. Der Ständerat folgte am 15. September 2026 mit 43 zu 1 Stimmen.

Aus einer Verordnung, die der Bundesrat jederzeit anpassen könnte, wird damit ein Gesetz. Andreas Rüttimann von der Stiftung für das Tier im Recht spricht von einem dauerhaften gesetzlichen Tierschutzstandard. Das Initiativkomitee hatte angekündigt, die Volksinitiative zurückzuziehen, falls das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag verabschiedet.

Zertifizierung statt Branchenstandards

Kern des Verbots ist ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Künftig sollen Pelze für die kommerzielle Einfuhr und den Verkauf nur zugelassen werden, wenn ihre Produktion die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt. Dazu gehört, dass die nichtmenschlichen Tiere arttypisches Verhalten ausleben können und ihnen keine Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden.

Laut den Organisationen hat das Parlament Versuche der Pelzindustrie zurückgewiesen, die Kriterien über eigene Branchenlabels mitzubestimmen. Weil die Anforderungen deutlich über heute übliche Haltungsbedingungen hinausgehen, dürften die meisten aktuell gehandelten Produkte aus der kommerziellen Pelzindustrie künftig nicht mehr importiert werden. Die Eckpunkte des Programms will das BLV bis Ende 2026 erarbeiten.

Ein langer Weg seit der Deklarationspflicht

Jahrelang setzte die Schweiz auf die Pelzdeklaration. Sie scheiterte, das sieht inzwischen auch der Bundesrat so. Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz zieht daraus den Schluss, dass Deklaration und freiwilliger Verzicht nicht reichen, um einen Tierschutzmissstand zu beseitigen.

Wild beim Wild hat diese Entwicklung über Jahre begleitet: von der Kampagne für ein Pelzimportverbot 2021 über die Kritik an den Lücken im Schweizer Tierschutzgesetz bis zum Moment, als der Bundesrat 2023 ein Importverbot erst prüfte. Wie es in den Herkunftsländern aussieht, zeigen die Recherchen zur Pelztierhaltung in Finnland, wo Füchse in Käfigen bis zur Unkenntlichkeit gemästet werden.

International bleibt Israel ein Bezugspunkt: Das Land verbot 2021 als erstes den Verkauf von Pelz für die Mode. Die Schweiz geht nun einen eigenen Weg und setzt bei der Einfuhr an.

Die Fristen laufen bis 2030

Was in der Medienmitteilung der Organisationen fehlt: Bis das Verbot greift, dauert es noch. Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen der Verordnung um zwei Jahre verlängert, damit die Pelzbranche ihre Produktion anpassen kann. Tierquälerisch erzeugte Pelze dürfen demnach erst ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden.

Bis dahin hängen solche Produkte weiter in Schweizer Geschäften. Für die nichtmenschlichen Tiere in den Pelzfarmen bedeutet die Verlängerung zwei weitere Produktionsjahre unter Bedingungen, die künftig die gesetzlichen Anforderungen für Import und Handel in der Schweiz nicht erfüllen.

Und der Pelz aus der Hobby-Jagd?

Der Entscheid zielt auf Produktionsmethoden im Ausland. Ein Kapitel bleibt dabei ausgeklammert: der Pelz, der in der Schweiz selbst anfällt. Am Bündner Fellmarkt in Thusis wechselten 700 bis 800 Fuchsfelle für 8 Franken pro Stück den Besitzer. Getötet wurden diese Füchse nicht in Pelzfarmen, sondern bei der Hobby-Jagd.

Der Grundsatz, den STS-Geschäftsführer Marco Mettler formuliert, trifft deshalb auch die Hobby-Jagd: Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Er darf aber auch nicht dort aufhören, wo das Leiden im eigenen Land stattfindet. Wer Pelz aus ausländischer Käfighaltung als tierquälerisch einstuft, muss sich der Frage stellen, warum der Abschuss von Füchsen hierzulande als Brauchtum gilt, obwohl er aus Sicht der IG Wild beim Wild ökologisch nicht notwendig ist. Warum die Fuchsjagd fachlich nicht haltbar ist, zeigt Wild beim Wild im Dossier-Bereich. Weitere Beiträge zum Thema finden sich in der Kategorie Tierrechte.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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