Jetzt geht’s dem Pelz an den Kragen
Das Verbot tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und markiert damit einen historischen Schritt: Die Schweiz ist das erste Land Europas, das ein solches Verbot verankert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» verabschiedet.
Um der wichtigen Thematik Rechnung zu tragen und den Tierschutz zu fördern, stellt der Bundesrat der Pelz-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, sowohl den Import als auch den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen im Tierschutzgesetz zu verbieten. Mit der Verankerung eines Handelsverbots innerhalb der Schweiz geht der Gegenvorschlag noch einen Schritt weiter als die Volksinitiative, die lediglich ein Importverbot vorsieht. Die für den Gegenvorschlag massgebende Definition von «tierquälerisch» sind die internationalen Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Als nicht tierquälerisch gilt unter anderem eine Tierhaltung, die das arttypische Verhalten ermöglicht und bei welcher den Tieren keine Schmerzen, Verletzungen und kein Leid zugefügt werden.
Händler müssen tierschutzkonforme Produktion belegen
Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen beim Einkauf von Pelzprodukten deren Herstellungsmethode künftig abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen. Der Bund wird im Rahmen von Kontrollen im Inland und an den Grenzen überprüfen, ob dieser Nachweis vorliegt. Widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte werden aus dem Verkehr gezogen und fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Pelz-Initiative und seinen indirekten Gegenvorschlag für Änderungen im Tierschutzgesetz verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Volksinitiative zur Ablehnung und beantragt die Annahme des indirekten Gegenvorschlags.
Da es dem Bundesrat ein Anliegen ist, rasch ein Importverbot für tierquälerische Pelze einzuführen, hat er an seiner heutigen Sitzung bereits ein Importverbot auf Verordnungsstufe erlassen. Es tritt am 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft.
Trotz dieses wichtigen Fortschritts zeigen sich Tierschutzorganisationen enttäuscht darüber, dass die Regelung nicht weiter gefasst wurde. Zu kritisieren ist insbesondere, dass der Einsatz grausamer Totschlagfallen nicht als tierquälerisch gelten soll und das Fell von auf diese Weise getöteten Tieren somit nicht vom Importverbot erfasst ist.
Unterstütze unsere Arbeit
Mit deiner Spende hilfst du, Tiere zu schützen und ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.
Jetzt spenden →