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Wald kaufen und jagdfrei halten: Wie Privateigentum zur Schutzzone für Wildtiere wird

Der EGMR hat das Recht längst bestätigt: In Deutschland möglich, in Österreich blockiert, in der Schweiz fehlt nur der politische Wille.

Redaktion Wild beim Wild — 15. Juni 2026

Ein Stück Wald kaufen, die Bäume stehen lassen, der Natur ihren Lauf lassen: Was nach einem teuren Traum klingt, ist erschwinglicher, als die meisten denken.

Ein Bericht des Schweizer Radio und Fernsehens zeigt Privatleute, die genau das tun, aus Liebe zur Natur, nicht aus Gewinnstreben. Für jagdkritische Menschen stellt sich dabei sofort die weiterführende Frage: Kann man auf dem eigenen Wald die sogenannte Hobby-Jagd — Freizeitjagd ohne existenzielle Notwendigkeit — ausschliessen und so eine echte Ruhezone für Wildtiere schaffen?

Wald kaufen ist möglich, aber selten sichtbar

Wer noch nie ein Wald-Inserat gesehen hat, ist damit nicht allein. Waldparzellen werden kaum öffentlich ausgeschrieben, der Handel läuft traditionell still über die örtlichen Revierförster, über Nachbarn und über Erbschaften. Inzwischen gibt es jedoch spezialisierte Marktplätze sowie länderübergreifende Waldbörsen für den gesamten deutschsprachigen Raum. Die Preise variieren stark, die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, seit der Pandemie ist der Wunsch nach eigenem Wald spürbar gewachsen.

Wichtig zu wissen: Wer Wald kauft, erwirbt kein frei verfügbares Grundstück. Das Waldgesetz schränkt die Eigentumsrechte stark ein. Es gilt ein Bauverbot, das Betretungsrecht für die Allgemeinheit bleibt bestehen, und es kommen Bewirtschaftungspflichten hinzu. Den Wald «privatisieren» kann man also nicht. Was man jedoch erreichen kann, ist der Ausschluss der Hobby-Jagd, und genau hier wird es politisch.

Wo man Wald und Land kaufen kann

Weil Wald nur selten offen ausgeschrieben wird, lohnt sich ein gezieltes Vorgehen. Drei Wege führen am ehesten zum Ziel.

Den lokalen Forstdienst ansprechen. Der klassische und meist empfohlene Weg in der Schweiz: Die zuständige Revierförsterin oder der Revierförster der Wunschgemeinde kennt die örtlichen Besitzverhältnisse und weiss oft, wer verkaufsbereit ist. In Deutschland und Österreich übernehmen die kommunalen oder Landesforstämter eine ähnliche Rolle.

Spezialisierte Waldmarktplätze nutzen. Inzwischen gibt es Plattformen, die genau die Lücke der öffentlichen Inserate schliessen:

  • Schweiz: Wooded.ch (Waldmarktplatz mit Angeboten und Gesuchen, kostenlos für beide Seiten) und TerraWald.ch (diskrete Off-Market-Vermittlung).
  • DACH-weit: die Wald-Börse mit Angeboten und Gesuchen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
  • https://my-forest.de/wald-kaufen/
  • Allgemeine Immobilienportale: Auf grossen Suchportalen tauchen Waldflächen meist nur als Teil grösserer Liegenschaften auf, eine Suche nach «Wald» oder «Waldgrundstück» mit E-Mail-Alarm kann sich aber lohnen.

Selbst ein Inserat schalten. Wer eine bestimmte Region im Blick hat, kann ein Gesuch in der Lokalzeitung oder in forstlichen Fachzeitschriften aufgeben. Da viele Waldbesitzer einen Bezug zur Landwirtschaft haben, sind auch landwirtschaftliche Anzeigenblätter ein sinnvoller Ort.

Ein realistischer Hinweis: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, günstige Parzellen für wenige Franken pro Quadratmeter sind — vor allem im deutschen Raum — eher die Ausnahme als die Regel. Wer kauft, sollte sich vorab über die Pflichten als Waldeigentümer informieren, denn Geduld und Ortskenntnis sind oft wichtiger als das Budget.

Der Schlüssel: jagdliche Befriedung aus ethischen Gründen

Die rechtliche Grundlage ist längst gelegt, und zwar nicht durch ein einzelnes Urteil, sondern durch eine gefestigte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In gleich drei Verfahren gegen drei verschiedene Staaten kam der Gerichtshof zum selben Schluss: Chassagnou gegen Frankreich (1999), Schneider gegen Luxemburg (2007) und Herrmann gegen Deutschland (2012). Der Kern ist jedes Mal derselbe: Wer die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, darf nicht gezwungen werden, sie auf dem eigenen Grund und Boden zu dulden. Eine solche Duldungspflicht verstösst gegen den Schutz des Eigentums nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Damit ist die menschenrechtliche Leitplanke gesetzt: Staaten sind nach der Strassburger Rechtsprechung verpflichtet, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Ausnahme aus Gewissensgründen zu ermöglichen — die genaue Ausgestaltung bleibt ihnen überlassen. Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Portugal haben ihr Jagdrecht entsprechend angepasst. Die drei deutschsprachigen Länder ziehen daraus allerdings bis heute sehr unterschiedliche Konsequenzen.

Deutschland: der Weg steht offen

Deutschland hat reagiert. Seit Ende 2013 können Grundeigentümer nach Paragraf 6a Bundesjagdgesetz einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen stellen. Der Weg ist in der Praxis zäh und oft langwierig, aber er existiert und führt zum Ziel, wie zahlreiche erfolgreiche Fälle zeigen.

Österreich: an der bestehenden Rechtslage festgehalten

Österreich hält bislang an der bestehenden Rechtslage fest. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof bestätigte im Oktober 2017, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Flächen und die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft auch gegen ihre ethische Überzeugung weiter hinnehmen müssen. Ein Ausscheiden aus der Jagdgenossenschaft aus Gewissensgründen ist in Österreich nicht möglich. Betroffene Eigentümer haben deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, gestützt auf genau jene Rechtsprechung, die gegen Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits ergangen ist.

Schweiz: das Recht steht, der Wille fehlt

Die Schweiz ist als Vertragsstaat an dieselbe Europäische Menschenrechtskonvention gebunden wie Frankreich, Luxemburg und Deutschland. Nach heutiger Auslegung der EMRK durch den Gerichtshof soll niemand die Hobby-Jagd auf dem eigenen Grund dulden müssen, wenn er sie aus ethischen Gründen ablehnt. Zugleich hat die Schweiz einen besonders direkten Hebel: Da das Jagdrecht kantonal geregelt ist und das Bundesrecht keinen Kanton zur Einführung der Hobby-Jagd verpflichtet, genügte in Genf ein kantonaler Beschluss. Woran es fehlt, ist nicht das Recht, sondern der politische Wille, Privatwaldbesitzerinnen und Privatwaldbesitzern das Recht einzuräumen, ihre Flächen aus ethischen Gründen jagdlich befrieden zu lassen.

Wald kaufen als stiller Akt des Wildtierschutzes

Hier schliesst sich der Kreis. Wer Wald kauft, um ihn zu schützen, denkt zuerst an Bäume, an Altholz, an Biodiversität. Der konsequente nächste Schritt ist, diesen Wald auch zur jagdfreien Zone zu machen. In Deutschland ist das heute schon möglich, Österreich blockiert es noch, und in der Schweiz fehlt allein der politische Wille, ein längst anerkanntes Recht umzusetzen. Eigentum verpflichtet, heisst es. Es kann aber auch ermächtigen: zu einem Stück Land, auf dem Wildtiere endlich Ruhe finden.

Kommentar der Redaktion: Dass ein Mensch das Töten auf dem eigenen Grund ablehnen darf, hat der EGMR in drei Urteilen gegen drei Staaten unmissverständlich festgehalten. Dass Österreich seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin zur Duldung der Hobby-Jagd zwingt und die Schweiz dieses Recht ihren Grundeigentümern vorenthält, ist ein Anachronismus, der politisch korrigiert gehört.

Vom Wald zum politischen Hebel

Wer in der Schweiz Wald besitzt und ihn jagdfrei halten will, ist nicht auf den Goodwill einzelner Behörden angewiesen, sondern kann politisch ansetzen. Die IG Wild beim Wild stellt dafür einen fertigen Mustertext bereit, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern das Recht geben soll, ihre Flächen aus ethischen Gründen von der Bejagung auszunehmen, ausdrücklich analog zu Regelungen in mehreren EU-Staaten und dem Genfer Modell. So wird aus einer privaten Gewissensfrage ein kantonaler Vorstoss, den Parlamentarierinnen, Parteien und engagierte Privatpersonen direkt einreichen können.

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