In der Schweiz wird die Jagd kantonal und eidgenössisch geregelt.
Immer weniger Naturfreunde, Spaziergänger, Reiter, Mountainbiker usw. lassen es sich gefallen, wenn sie von Hobby-Jägern angepöbelt oder sogar bedroht werden. Normale Bürger und Tierfreunde haben kein Verständnis dafür, dass Hobby-Jäger den Wildtieren und teils Haustieren zum Spass das Lebenslicht ausblasen.
Warum Hobby-Jäger in der Schweiz Feldhasen bejagen, obwohl sie auf der Roten Liste bedrohter Tierarten stehen, versteht auch niemand.
Als Spaziergänger und Naturfreund sieht man hingegen im Jagd-freien Kanton Genf regelmässig noch Wildtiere, wie der seltene Feldhase, rumhoppeln. Nirgendwo ist die Population an Feldhasen grösser in der Schweiz (Der Feldhase liebt den Kanton Genf). Nie war die Biodiversität im Kanton Genf grösser, als nach der Vertreibung der Hobby-Jäger im Jahr 1974.
Zudem ist Genf einer der letzten Bastionen für Wildkaninchen und Rebhühnern auf Schweizer Boden. Genf leistet sich professionelle Umwelthüter, die sich für die Anliegen der Wildtiere seriös einsetzen. Dies kostet den Steuerzahler nicht einmal einen Kaffee pro Jahr.
Die Jagd ist für einen gesunden Naturhaushalt keinesfalls erforderlich. Im Gegenteil: Anhand von Fallbeispielen Jagd-freier Gebiete im In- und Ausland zeigt sich, dass Hobby-Jäger die belebte Natur meist sogar schädigen und schänden.
Das Töten eines Tieres ist etwas Ernstes und sollte wirklich nur im äussersten Notfall infrage kommen, was heute offensichtlich nicht der Fall ist. Wir haben Nahrung im Überfluss. Somit ist die moderne Jagd etwas Unredliches, Ehrloses, Heuchlerisches und Betrügerisches. Intuitiv weiss jeder normale Mensch, dass auch das Töten von Tieren nicht richtig ist. Auf eine unterbewusste Art und Weise muss er sogar, wider der Genetik, gegen seine Natur angehen, um ein Tier zu verzehren. Dabei ist Wildbret ungesund und macht sogar früher oder später krank – Bluthochdruck, Demenz, Arteriosklerose, Kopfschmerzen, Krebsanfälligkeit, Hautkrankheiten, Allergien, Rheuma und viele andere Zivilisationskrankheiten können die Folgen sein.
Die Hobby-Jagd hat seit Jahrzehnten als Wildtiermanagement versagt und hinterlässt jährlich gleichwohl Millionen an Schäden für die Landwirtschaft, Forst, Weinbau, Strassenverkehr, Artenschutz, Biodiversität usw.
Hobby-Jäger sind die wahren Naturschädlinge, schlimmer als Borkenkäfer und hinterlassen einen miserablen ökologischen Fussabdruck. Deshalb werden die Hobby-Jäger heute teilweise auch als „die grüne Pest“ bezeichnet. Insbesondere die Fuchsjagd dient nur einem Zweck: Schiesspass für geistig Fehlgeleitete.
Hobby-Jäger verseuchen mit ihrer Munition zudem unsere Umwelt. Das Wohl der Wildtiere liegt Hobby-Jägern laut Umfragen nicht am Herzen, sondern Eigeninteressen sind an erster Stelle.
99,7 % der Schweizer Bevölkerung haben jedoch eine sinnvollere Freizeitbeschäftigung in der Natur gefunden, als mitfühlende Wildtiere zu quälen, töten und Angst und Schrecken in der Umwelt zu verbreiten.
IG Wild beim Wild
Die Jagd ist meist wirkungslos und kontraproduktiv. Sogar Steuerzahler müssen für das Hobby der Freizeitjäger aufkommen. Jagd löst nicht die Ursache des Problems, sondern ist immer auch Teil und Verursacher etwaiger Probleme. Die von Hobby-Jägern häufig geäusserte Behauptung, sie könnten durch den Abschuss von Tieren deren Populationen nachhaltig regulieren, ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht falsch, sie dezimieren nur und stimulieren dabei bei manchen Arten sogar die Geburtenraten. Hobby-Jäger manipulieren somit das natürliche und gesunde Gleichgewicht der Wildtierbestände.
Nicht einmal einen festgelegten Sicherheitsabstand zu Siedlungsgebieten gibt es für organisierte Jagdveranstaltungen. Im Gegenteil: „Jede Gemeinde ist ein Jagdrevier. Wenn sich eine Jagdgesellschaft darum bewirbt, muss die Gemeinde das Revier auch verpachten“, sagt Ignaz Bloch, Leiter des Baselbieter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesens.
Das Siedlungsgebiet gehört mit zum Revier. Hobby-Jäger dürfen also praktisch bis vor dem eigenen Haus ihrem blutigen Hobby frönen und tun dies auch. Opfer der hässlichen und grausamen Tätigkeiten der Hobby-Jäger sind auch Kinder, welche Augenzeugen von Barbarei werden. Schockierende Aussagen der Bevölkerung gibt es in regelmässigen Abständen in den Medien. Sogar Menschen werden durch die Hobby-Jäger gefährdet.
In der Schweiz werden jedes Jahr zehntausende in aller Regel völlig gesunde Wildtiere auf oftmals grausame Art und Weise meist aus Spass getötet. Ganze Sozialverbände der Wildtiere werden ins Chaos gestürzt, zerschossen und enormes Tierleid verursacht. Man erkennt, dass das „edle Weidwerk“ einer der grössten Schauplätze an Tierquälerei ist.
Die Jagd bringt keine Lösung, sondern nur eine Verschlimmerung des Problems, weil durch das Jagen viele Tiere immer in einen Lebensraum hineingetrieben werden, in den sie eigentlich nicht wollen. Zudem ist erwiesen, dass hoher Jagddruck die Geburtenrate in die Höhe treiben kann.
Zwangsmitgliedschaft in Jagdveranstaltungen
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 29. April 1999 in einem an Frankreich gerichteten Urteil festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft von Grundeigentümern in Jagdvereinigungen gegen die europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstösst (EGMR Urteil vom 29. April 1999 – Gesuche 25088/94, 28331/95, 28443/95 – Chassagnou u.a. ./. Frankreich, NJW 1999, S. 3695).
Frankreich, Luxemburg und Portugal zogen nach diesem eindeutigen Richterspruch umgehend Konsequenzen, indem dort Wald- und Grundbesitzer ihre Flächen aus einem Jagdrevier herausnehmen können, wenn sie aus ethischen Gründen Vorbehalte haben. In den meisten anderen europäischen Ländern wie Belgien, Finnland, Dänemark, Niederlande, Grossbritannien oder Spanien gibt es überhaupt keine Zwangsmitgliedschaft in Jagdvereinigungen.
Für Grundeigentümer in Österreich ist das bislang auch noch nicht möglich. Dagegen klagten Eigentümer bis zum Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Nachdem das höchste österreichische Gericht Ende Oktober 2017 die Klage abgewiesen hatte, legten die Grundstückseigentümer nun Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) ein.
Missachtet die Schweiz indes diese Menschenrechte der Einwohner ebenfalls grossflächig, durch die zwangsweise Eingliederung in die sogenannten Jagdveranstaltungen bis vor die eigene Haustüre?
Sollte ausnahmsweise ein Abschuss von Wildtieren in Siedlungen in der Schweiz erforderlich sein, reichen hierfür die Befugnisse des Wildhüters oder der Polizei völlig aus.
In unserem Nachbarland Frankreich ist es möglich, dass Grundstückseigentümer an der Grundstücksgrenze Schilder aufstellen: „Privateigentum – Jagen verboten“. Denn Jagen kann gegen die Menschenrechte verstossen, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, Jagdveranstaltungen zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht. In der Schweiz ist dies noch nicht möglich!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Ende Juni 2012 erneut geurteilt im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland”, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden müssen.
Besitzer von Wald und Ackerland müssen künftig keine Jagd mehr auf ihren Grundstücken dulden. Das Bundeskabinett verabschiedete am 19.12.2012 in Berlin einen Gesetzentwurf, der eine entsprechende Änderung des Jagdrechts vorsieht. Die Bundesregierung setzt damit ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Juni um.
Jagdleidenschaft ist kein Auftrag der Gesellschaft und kann es auch nicht sein
Die Auswüchse des unethischen Jägerdaseins werden immer bestialischer und abstruser. Neuerdings gibt es regelmässig Sonderjagden oder erweitertes Bambi-Schiessen in der Schweiz, weil den Hobby-Jägern die Kompetenz fehlt, Wildtierpopulationen nachhaltig zu regulieren – und weil die selbstverursachten Probleme ihrer schlechten Wissenschaft und Müllbiologie im Wildtiermanagement ihnen längst über den Kopf gewachsen sind.
Wer schon einmal gesehen hat, wie atemlose Wildtiere im tiefen Schnee von der hässlichen Fratze der Hobby-Jagd gehetzt werden, vergisst dies vermutlich nie mehr.
Bei der brutalen Hetze mit Absprachen via Handys und Anfahrten mit Autos wird die Sonderjagd der Hobby-Jäger schnell zu einer illegalen Treibjagd im Schnee, weil die amtlichen Jagdplaner Jahr für Jahr versagen. Sonderjagden stören und versprengen alle Wildtiere, auch aus den Wintereinständen.









Die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzes werden auch im Rahmen der Sonderjagd missachtet. Darunter fällt insbesondere Art. 4 Abs. 2 TSchG, wonach Tieren keine ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden dürfen und ihre Würde nicht missachtet werden darf.
Die Jagd hat grundsätzlich versagt und die Behörden erzwingen mit der Sonderjagd eine degenerierte und unmoralische Jägereinstellung. Normale Menschen sind zu so etwas gar nicht fähig. Eine blutige, Tier-verachtende Einnahmequelle ist die Sonderjagd. Während der „regulären“ Jagd im Herbst ist der Abschuss von Jung- und Muttertieren usw. verboten, unethisch und wird gebüsst, aber auf der Sonderjagd ausdrücklich erwünscht. Das Wort „nachhaltig“ wird von den Hobby-Jägern missbraucht, um Unrecht zu legitimieren.
Unter dem Deckmantel der ‚Naturverbundenheit‘ verursachen Hobby-Jäger unermessliches Tierleid – beispielsweise werden jedes Jahr unzählige Tiere durch Fehlschüsse getroffen und sterben oftmals einen langsamen und qualvollen Tod.
Agierten in anderen Gesellschaftsbereiche Regulatoren so barbarisch und dilettantisch wie die Hobby-Jäger, wären sie längst im Strafvollzug.
Wildtiere brauchen Ruhe, Reserven für den Winter und keine Hobby-Jäger, Jagddruck und Hetze in dieser Jahreszeit. Hobby-Jäger stören mit ihren Schiessereien alle Wildtierarten. Rehe und Hirsche sind normalerweise tagesaktive Tiere, welche man zutraulich in den unbejagten Gebieten auf den Wiesen sieht, genauso wie andere Weidetiere: Schafe, Ziegen und Kühe.
Die Jagd bringt den Wildtieren psychisches Leid, Angst, Schrecken und Terror vor dem Abschuss sind ein Leben lang ihre Begleiter. Daraus resultiert ein extrem mit Angsthormonen angereichertes, ungesundes Wildbret, nicht selten auch durch die Bleimunition verseucht. Die bei der Jagd zumeist verwendeten Bleischrote und Jagdgeschosse hinterlassen im Wildbret Bleifragmente. Die Geschosse verformen oder zerlegen sich beim Aufprall, Bleipartikel und feinste Bleisplitter lösen sich und dringen tief in das Fleisch ein. Diese zusätzliche Belastung durch die unzähligen Tonnen Blei, welche die Jäger beim Schiessen in der Natur zurücklassen, ist reiner Ökoterror. Blei ist ein giftiges Schwermetall. Es wirkt sich beim Menschen höchst negativ auf den Blutkreislauf aus und kann akute oder chronische Vergiftungen hervorrufen, auch nach dem Konsum von Wildbret. Doch Bleimunition ist nicht nur für Menschen schädlich, es ist auch eine besonders grausame Form der Jagd. Verletzte Tiere leiden nebst ihren Wunden an einer langsamen Vergiftung durch die Bleimunition. Solche Munition gehört in der Schweiz verboten. Länder, wie Finnland, Dänemark und die Niederlanden praktizieren dies seit Jahren.
Jagd zwingt die Weidetiere Hirsch und Reh zum unnatürlichen Einstehen im Wald zur Deckung sowie Versteck und fördert unnötigerweise den Wald-Verbiss, da die Tiere in ihnen unbekannte Einstände getrieben werden. Durch die Jäger werden einige Wildtiere widernatürlich in den schützenden Wäldern parkiert, um sie anschliessend als Schädlinge zu titulieren.
In der Schweiz ist die Jagd – mit Ausnahme des Kantons Genf – eine blutige Einnahmequelle für den Staat.
Interessen-Gemeinschaft Wild beim Wild
Die IG Wild beim Wild ist eine gemeinnützige Interessen-Gemeinschaft, die sich für die nachhaltige und gewaltfreie Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt, wobei die IG sich auch auf die rechtlichen Aspekte des Wildtierschutzes spezialisiert hat. Eines unser Hauptanliegen ist, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement nach dem Vorbild vom Kanton Genf einzuführen – ohne Hobby-Jäger aber mit integren Wildhütern, die den Namen auch verdienen und gemäss einem Ehrenkodex handeln. Das Gewaltmonopol gehört in die Hände des Staates. Die IG unterstützt wissenschaftliche Methoden der Immunokontrazeption für Wildtiere.
4 Kommentare
Die Jagd ist grausam und unötig! Jäger gehören in die Steinzeit! Lasst die Natur in Ruhe, denn die wird schon alles regeln so wie es sein sollte! Der Mensch muss immer und überall sich in die Natur einmischen und fragt sich dann warum unsere Welt langsam kaputt geht! Liebe und Respekt für alle Tiere!
Sie können ein Schild aufstellen „Jagd verboten“ und schauen was passiert. Vermutlich müssen Sie Ihr Recht einklagen.
kann ich als Schweizer Waldbesitzer das Jagen auf meinem Grundstück nicht verbieten?