Italien treibt Jagdreform mit Lockerungen für Wolf, Steinbock und Wildvögel voran
Italiens Senat treibt eine Jagdreform voran, die den Wolf herabstuft, Steinbock, Wildgans und Stadttaube zum Abschuss freigibt und zivilen Ungehorsam gegen die Hobby-Jagd unter Strafe stellt.

Am 13. Mai 2026 haben die vereinten Senatskommissionen für Umwelt und Landwirtschaft die Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf DDL 1552, auch DDL Malan genannt, durchgewinkt.
Das Paket erweitert die Liste der jagdbaren Arten um Steinbock, Wildgans und Stadttaube, hebt den strengen Schutzstatus des Wolfs auf und erklärt Sardinien zum «einheitlichen Jagdgebiet» bis an die Küsten, mit kollektiver Treibjagd auf Wildschweine sogar im Schnee. Ein weiterer Passus verbietet jede Handlung, die die Hobby-Jagd behindert, ausdrücklich auch den gewaltfreien Bürgerprotest. Hinzu kommen die Öffnung staatlicher Forste für die Hobby-Jagd, das Schiessen vom Ruderboot, Nachtzielgeräte mit Restlichtverstärkern, die nach der Berner Konvention untersagt sind, und die uneingeschränkte Mobilität für Zugvogel-Jägerinnen und -Jäger zwischen den Regionen.
Brüssel warnt, Rom zuckt mit den Schultern
Die EU-Kommission hat Rom im Dezember 2025 einen Brief geschickt, in dem sie Unvereinbarkeiten mit der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie auflistet, insbesondere die Ausnahmeregelungen zum Jagdkalender und die Bejagung über die zulässige Saison hinaus. Italien steht ohnehin bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Ausnahmen für geschützte Arten, der Verwendung von Lockvögeln und der Bleimunition in Feuchtgebieten, die das Grundwasser gefährdet. Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida wischte die Mahnung mit den Worten beiseite, die Regierung halte die Gesetzgebungsarbeit nicht «wegen eines Schreibens eines Bürokraten» auf. Das Schreiben der Kommission wurde laut Tier- und Naturschutzverbänden monatelang von der Regierung Meloni unter Verschluss gehalten. 58 Verbände, darunter WWF Italia, LIPU, LAV, ENPA und LAC, haben Premierministerin Meloni schriftlich aufgefordert, den DDL zu stoppen.
Vom Symbol der Alpen zur Schiessbudenfigur
Der Steinbock war im 19. Jahrhundert auf dem italienischen Versant der Alpen fast ausgerottet und wurde nur durch das Königliche Reservat von 1836 und den 1922 gegründeten Nationalpark Gran Paradiso vor dem Verschwinden bewahrt. Heute zählt der italienische Bestand rund 15’000 Tiere. Die Liga zur Abschaffung der Jagd (LAC) bezeichnet die Öffnung als ökologische Verwüstung und vergleicht den Abschuss eines Tieres, das sich Menschen oft auf wenige Meter nähern lässt, mit dem Erschiessen von «Jungtieren im Gehege». Auch die seltene Wildgans, die jeden Winter Tausende Vogelbeobachterinnen und Vogelbeobachter in die Lagunen von Venedig und Friaul zieht, soll künftig auf der Abschussliste stehen. Die Aufnahme der Stadttaube wertet Europa-Abgeordneter Andrea Zanoni als offene Verletzung der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Wolf-Herabstufung als europäisches Lehrstück
Die Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» wurde am 11. März 2026 vom italienischen Senat formal abgesegnet. Sie folgt einer Änderung der Berner Konvention, die ihrerseits laut der Large Carnivore Initiative for Europe der IUCN nicht auf belastbaren wissenschaftlichen Daten beruht. Der Wolfsforscher Luigi Boitani, emeritierter Professor für Zoologie an der römischen Universität La Sapienza, spricht von einer Entscheidung, die «das Ergebnis einer politischen Lobby» sei. Konkret bedeutet die Herabstufung, dass Regionen Managementpläne mit selektiven Abschüssen aufstellen können, ohne dass jeder einzelne Tötungsakt mehr individuell geprüft werden muss. Eine Öffnung der Hobby-Jagd auf den Wolf ist damit zwar nicht automatisch verbunden, der Schutzrahmen wird aber strukturell aufgeweicht.
Was die Schweizer Debatte daraus lernen muss
Zwischen 2007 und 2025 starben in Italien laut Daten der italienischen Tier- und Naturschutzkoalition 462 Menschen durch Schüsse aus Jagdgewehren. Während Rom die Hobby-Jagd ausweitet, zeigt der Kanton Genf seit 1974, dass professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter die Aufgabe besser, sicherer und kostengünstiger übernehmen als rund 400 frühere Hobby-Jäger. Das italienische Beispiel passt zu einem europäischen Muster: Sobald nationale Jagdlobbys parlamentarische Mehrheiten finden, werden Arten- und Tierschutzstandards aufgeweicht, EU-Recht überdehnt und Bürgerprotest kriminalisiert. Die Frage, die der Beitrag in VDnews stellt, gilt deshalb auch in der Schweiz: Wie lange darf die Tutela der Biodiversität an eine bewaffnete Freizeitlobby delegiert werden?
Vertiefende Analysen zur jagdfreien Alternative finden sich im Dossier Genf und das Jagdverbot, im Argumentarium für professionelle Wildhüter und im Dossier Selbstregulation von Wildpopulationen.
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