7. Juni 2026, 20:39

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Jagdwaffen im Kleiderschrank: Die stille Drohkulisse in Hobby-Jäger-Haushalten

Wenn der Waffenschrank fehlt und das Gesetz schweigt.

Redaktion Wild beim Wild — 7. Juni 2026
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In der Schweiz wird alle zwei Wochen eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.

Was in diesen Berichten fast nie vorkommt: ob der Täter Hobby-Jäger war. Ob eine Jagdwaffe im Kleiderschrank stand. Ob das Gesetz den Tod mitermöglicht hat.

Kein Tresor, kein Problem

Das Schweizer Waffengesetz schreibt vor, dass Waffen «sorgfältig» aufzubewahren sind. Einen abschliessbaren Waffenschrank verlangt das Gesetz für Langwaffen aber nicht per se – und es werden auch keine behördlichen Kontrollbesuche durchgeführt. Für eine sichere Aufbewahrung empfiehlt sich ein verschlossener Waffenschrank, heisst es in offiziellen Merkblättern. Empfehlung, nicht Pflicht. Der Unterschied ist für die Frau, die mit einem Hobby-Jäger zusammenlebt, kein theoretischer.

In jedem dritten Haushalt in der Schweiz befindet sich eine Waffe. Bei vielen Fällen von häuslicher Gewalt wird die Schusswaffe von Männern als Drohmittel eingesetzt.

30’000 Hobby-Jäger, mindestens doppelt so viele Waffen

Die Zahl der Hobby-Jäger in der Schweiz wird auf rund 30’000 geschätzt. Wer Hobby-Jagd betreibt, besitzt in der Regel mehrere Waffen: eine Büchse für Schalenwild, eine Flinte für Federwild, oft auch eine Pistole. Konservativ gerechnet lagern allein aus Hobby-Jäger-Haushalten 60’000 bis 100’000 Jagdwaffen in Schweizer Wohnungen – die meisten davon ohne verpflichtende Sicherung.

Das unterscheidet den Hobby-Jäger-Haushalt grundlegend von einem zivilen Haushalt, in dem irgendwo eine vergessene Armeewaffe im Estrich liegt. Seit 2010 können Armeeangehörige ihre Ordonnanzwaffe freiwillig im Zeughaus hinterlegen. Schweizweit nutzen das gerade einmal 789 Personen. Die Armeewaffe bleibt also ebenfalls zuhause – aber sie liegt unbenutzt in einer Hülle. Die Jagdbüchse des Hobby-Jägers wird regelmässig geputzt, geladen und eingesetzt.

Täglich töten – das ist die Übung

Der Schweizer Soldat zieht nie in den Krieg. Die neutrale Schweiz führt keine Kampfeinsätze. Die Waffe im Militärhaushalt ist ein Artefakt, ein Symbol einer Milizpflicht. Der Hobby-Jäger dagegen tötet routinemässig. Er kennt seine Waffe als Tötungswerkzeug aus der täglichen Praxis. Er weiss, wie sie funktioniert, wie sie sich anfühlt, was sie kann. Das ist kein Nebenaspekt – das ist der Kern einer strukturellen Drohsituation.

Die blosse Präsenz der Waffe im Wohnraum übernimmt die Kommunikation. Es braucht kein ausgesprochenes Wort. Die Frau weiss, wo die Waffe steht. Der Mann weiss, dass sie es weiss.

Das Täter-Profil passt

Das Durchschnittsalter der Täter bei Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich beträgt 63 Jahre, rund 86 Prozent sind Schweizer. Ausschliesslich männliche Beschuldigte benutzen eine Waffe. Das ist exakt das demografische Profil, das sich mit dem typischen Schweizer Hobby-Jäger deckt: älterer Schweizer Mann, verankert in einer ländlichen Tradition, Waffe seit Jahrzehnten selbstverständlicher Teil des Haushalts.

Im internationalen Vergleich werden Schusswaffen in der Schweiz überdurchschnittlich häufig bei Femiziden eingesetzt. Über die Hälfte aller Tötungsdelikte ereignet sich im familiären oder partnerschaftlichen Umfeld – in über 90 Prozent der Fälle sind die Opfer Frauen. In der Schweiz wurden in den letzten 30 Jahren bei Partnerfemiziden am häufigsten Schusswaffen als Tatmittel eingesetzt.

Die Frauenhäuser wissen es nicht – und werden nicht gefragt

Die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein (DAO) erhebt jährlich Statistiken über die aufgenommenen Frauen: Nationalität, Gewaltformen, Aufenthaltsdauer. Über die Täter hingegen wird kaum etwas systematisch erfasst. Kein Beruf, keine Freizeitaktivitäten, kein Waffenbesitz. Die Frauenhäuser betreuen die Opfer – der Täter ist nicht ihr Klient. Eine Frage wie «Hat dein Partner eine Jagdlizenz?» wird heute nicht gestellt und wenn, nirgendwo ausgewertet.

Das ist kein Versäumnis der Frauenhäuser. Es ist ein strukturelles Versagen des gesamten Systems. Die Weitergabe von Täter- und Opferdaten an Beratungs- oder Anlaufstellen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt – in einigen Kantonen erfolgt sie gar nicht. Selbst wenn ein Frauenhaus wollte, könnte es keine vollständigen Täterangaben zusammentragen.

Wer nicht fragt, ob der Gewalttäter Hobby-Jäger war, muss die Antwort nie öffentlich machen. Die Datenlücke ist kein Zufall – sie ist politisch bequem.

Das Schweigen des Systems

Je nach Kanton wird unterschiedlich oder gar nicht dokumentiert, ob eine Tatwaffe legal war, woher sie stammte oder ob der Täter bereits wegen Drohungen oder Gewalt bekannt war. Niemand fragt, ob der Täter Hobby-Jäger war. Niemand wertet aus, wie viele Femizide in Haushalten stattfanden, in denen Jagdwaffen legal und unkontrolliert gelagert wurden.

Die Waffenlobby und die Jagdlobby überschneiden sich in der Schweiz erheblich. Beide haben erfolgreich verhindert, dass Aufbewahrungspflichten verschärft werden. Linke und grüne Politiker haben mehrmals versucht, die Heimabgabe abzuschaffen – scheiterten damit jedoch immer am bürgerlichen Widerstand.

Was zu fordern wäre

Ein zertifizierter, verschliessbarer Waffenschrank als gesetzliche Pflicht für jeden Haushalt mit Jagdwaffen. Eine systematische Erfassung, ob Täter bei häuslicher Gewalt Jagdwaffen im Haushalt hatten. Die Möglichkeit für bedrohte Partnerinnen, die behördliche Sicherstellung von Jagdwaffen zu beantragen – ohne selbst eine Anzeige erstatten zu müssen. Und eine einheitliche Pflicht für Frauenhäuser und Polizei, den Waffenbesitz des Täters zu erfassen und auszuwerten.

Solange der Kleiderschrank als Waffenschrank gilt und niemand fragt, ob der Täter Hobby-Jäger war, ist die Drohkulisse im Hobby-Jäger-Haushalt gesetzlich abgesichert – und statistisch unsichtbar.

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