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Kriminalität & Jagd

Schrotkorn im Garten: Prozess gegen Hobby-Jäger nach Treibjagd-Unfall

Bei einer Treibjagd trifft ein Schrotkorn eine Frau in ihrem eigenen Garten, jetzt steht der 73-jährige Hobby-Jäger vor Gericht.

Redaktion Wild beim Wild · 2. August 2026

Bei einer Treibjagd im Landkreis Cloppenburg wird eine Frau in ihrem eigenen Garten von einem Schrotkorn getroffen und schwer verletzt.

Anderthalb Jahre später steht der 73-jährige Hobby-Jäger vor Gericht. Ein Fall, der zeigt, was passiert, wenn im gemeinsam genutzten Raum geschossen wird.

Im niedersächsischen Harkebrügge, Ortsteil der Gemeinde Barssel im Landkreis Cloppenburg, trifft am 7. Dezember 2024 ein Schrotkorn eine 59-jährige Frau auf ihrem eigenen Grundstück. Sie wird unterhalb des linken Auges getroffen, schwer verletzt und ins Spital eingeliefert. Nach einer aufwendigen Operation ist sie laut Gericht arbeitsunfähig und leidet bis heute unter Folgeerscheinungen.

Anderthalb Jahre später, seit dem 1. August 2026, wird der mutmassliche Jagdunfall vor dem Amtsgericht Cloppenburg aufgearbeitet. Angeklagt ist ein 73-jähriger Hobby-Jäger. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung. Er soll sich als Teilnehmer einer Treibjagd vor der Schussabgabe nicht ausreichend vergewissert haben, dass niemand gefährdet ist.

Strafbefehl, Einspruch, Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte einen Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht erliess: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, drei Jahre Bewährungszeit, dazu eine Zahlung von 8’000 Euro. Gegen diesen Strafbefehl legte der Hobby-Jäger Einspruch ein. Deshalb kommt es überhaupt zur öffentlichen Verhandlung. Zum Auftakt waren zehn Zeuginnen und Zeugen geladen, darunter das Schussopfer selbst. Wann ein Urteil fällt, ist offen.

Ein Detail am Rande, das viel über die mediale Aufarbeitung solcher Fälle verrät: In der ursprünglichen Berichterstattung ist abwechselnd von einer «Kugel» und einem «Schrotkorn» die Rede. Tatsächlich wird bei Treibjagden auf Niederwild mit Schrot geschossen, also mit einer Ladung vieler kleiner Bleikugeln, die sich nach dem Schuss fächerförmig ausbreiten. Genau diese Streuung macht die Treibjagd in besiedeltem Gebiet so unberechenbar: Ein einzelnes Korn aus der Garbe genügt, um einen Menschen im eigenen Garten schwer zu verletzen.

Nachtrag vom 5. August 2026: Urteil gefallen

Am 4. August 2026 hat das Amtsgericht Cloppenburg sein Urteil gesprochen. Der 73-jährige Hobby-Jäger wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Dazu muss der Rentner 3’000 Euro an die Landeskasse zahlen, dem Opfer sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden ersetzen und die Verfahrenskosten tragen. Das Gericht sah es nach ausgedehnter Beratung als erwiesen an, dass der Angeklagte als verantwortlicher Jagdleiter mit einem doppelläufigen Schrotgewehr auf eine tieffliegende Schnepfe in Richtung des Nachbargrundstücks schoss und die Frau dabei an der linken Wange traf. «Sie sind es gewesen», betonte der Richter. Mehrere Operationen waren nötig, um die Kugel zu entfernen.

Der eigentlich verstörende Teil aber spielte sich abseits des Strafmasses ab. Die Frau, die als Nebenklägerin auftrat, hatte den Schuss nicht einmal bemerkt. Erst ihre Tochter sagte im Garten zu ihr: «Du blutest ja.» Als Jäger herbeiliefen, hielt der Angeklagte ihr vor, nicht «angemessen und erkennbar für eine Treibjagd gekleidet» gewesen zu sein, und tat den Vorfall mit dem Satz «Das kann mal passieren» ab. Vor Gericht sprach sie von «Missachtung und Arroganz». Niemand habe sich entschuldigt, niemand sich zur Verantwortung bekannt: «Keiner wollte es gewesen sein.» Es habe «eine Art Ehrenkodex» bestanden, den Angeklagten nicht zu belasten. Das Gericht betonte ausdrücklich die Relevanz dieses nachträglichen Verhaltens bei der Strafzumessung.

Genau dieser Reflex ist das eigentliche Muster. Nicht der Schuss allein, sondern die geschlossene Reihe danach: das Schweigen, das Wegschieben der Schuld auf das Opfer, das kollektive «Das kann mal passieren». Seit dem Vorfall im Dezember 2024 leidet die Frau unter posttraumatischen Belastungsstörungen und ist arbeitsunfähig.

Der Verurteilte bestreitet seine Schuld weiterhin: «Ich bin völlig unschuldig.» Seine Verteidigung prüft eine Berufung vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Das Strafmass bleibt, was es ist: Bewährung und eine Geldauflage für eine schwer verletzte Nachbarin im eigenen Garten. Es bestätigt, was dieser Beitrag von Anfang an festgehalten hat. Solange die Hobby-Jagd in ihrer heutigen Form weiterläuft, bleibt die nüchterne Bilanz dieselbe.

Warum das kein deutsches Sonderproblem ist

Die Schweiz ist von derselben Grundgefahr betroffen. Jagdunfälle in der Schweiz sind kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Risiko, das aus einer simplen Tatsache entsteht: Hobby-Jagd bedeutet Schusswaffen im öffentlichen Raum. Wanderwege, Forststrassen, Gärten und Siedlungsränder sind Alltag, und dort wird geschossen.

Besonders deutlich wird das bei der Bewegungsjagd. Treib- und Drückjagden gelten als die unfallträchtigste Jagdform überhaupt. Mehrere Schützen feuern gleichzeitig auf flüchtende, sich schnell bewegende Ziele, oft bei schlechter Sicht, unter Zeitdruck und Gruppenerwartung. Querschläger, Fehlidentifikationen und Abpraller sind dabei keine seltenen Ausnahmen, sondern systemimmanente Begleiterscheinungen. Der Schweizer Tierschutz hat in seinem Report zu Streifschüssen und Nachsuchen genau diese Kombination, Schuss auf bewegte Ziele, mangelnde Schiesspraxis, Stress und Gruppendruck, als Ursache einer erhöhten Fehlerquote benannt.

Dass dabei auch Unbeteiligte getroffen werden, ist dokumentiert. Ende November 2024, nur wenige Tage vor dem Vorfall in Harkebrügge, wurde im waadtländischen Oulens-sous-Echallens ein 64-jähriger Hobby-Jäger vom Schuss eines Kollegen tödlich getroffen, als eine Gruppe versuchte, Wildschweine aus einem Dickicht zu treiben. In Kärnten traf es im Oktober 2025 einen 16-jährigen Treiber, der von Schrot am Oberkörper getroffen wurde.

Eine Hochrisikogruppe mit System

Der Fall von Harkebrügge fügt sich in ein grösseres Bild. Hobby-Jäger sind aus Sicht der IG Wild beim Wild eine strukturelle Hochrisikogruppe, und zwar in zweifacher Hinsicht.

Erstens durch Fahrlässigkeit, wie im Fall von Harkebrügge: der unbedachte Schuss, die fehlende Vergewisserung, das unterschätzte Schussfeld. Die Statistik tödlicher Jagdunfälle zeigt, dass die Zahl der Unglücke ab dem mittleren Lebensalter deutlich ansteigt. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern ist heute 65 plus, jene Gruppe, in der nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeiten und Konzentrationsschwächen statistisch zunehmen. Der Angeklagte ist 73.

Zweitens durch vorsätzliche Gewalt. Erst im Juli 2026 hat der Fall von Faido und Leontica im Tessin gezeigt, wie tödlich die Kombination aus Waffenzugang, jagdlicher Routine und persönlicher Krise werden kann: Ein 59-jähriger Hobby-Jäger erschoss seine Ex-Frau und sprengte anschliessend ein Haus und verletzte dabei mehrere Polizisten. Ein Femizid ist kein Jagdunfall, das sind zwei verschiedene Risikodimensionen. Aber sie teilen denselben Ausgangspunkt: die Normalität tödlicher Schusswaffen in privater Freizeithand, weitgehend entzogen einer kontinuierlichen Kontrolle.

Genau das ist der Kern. Ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ob Schrotkorn im Garten oder gezielter Schuss: Wo Menschen aus Freude am Töten mit tödlichen Waffen in einer dicht genutzten Landschaft operieren, geraten zwangsläufig auch Unbeteiligte in die Schusslinie. Das ist nicht der bedauerliche Einzelfall, als der es regelmässig dargestellt wird, sondern das absehbare Ergebnis eines Systems.

Was es braucht

Nach Auffassung der IG Wild beim Wild braucht es für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze. Die Gefährdung unbeteiligter Dritter, ob Nachbarin im Garten, Spaziergänger auf dem Waldweg oder Treiber in der Kette, verschwindet in keiner offiziellen Statistik, weil eine unabhängige Meldepflicht für Jagdverletzungen weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene existiert. Professionelle, streng kontrollierte Wildhut könnte Sicherheitsrisiken reduzieren und den Schutz von Menschen und nichtmenschlichen Tieren zugleich verbessern.

Solange die Hobby-Jagd in ihrer heutigen Form weiterläuft, bleibt die nüchterne Bilanz dieselbe. In Harkebrügge ist sie nun vor Gericht verhandelt worden, mit einem Urteil, das die strukturelle Dimension einmal mehr bestätigt.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte. Wie Hobby-Jäger Menschen gefährden, welche Dunkelziffern es gibt und warum unabhängige Wildhut die bessere Lösung wäre, zeigt unsere Statistik tödlicher Jagdunfälle.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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