Tödlicher Jagdunfall im Kanton Waadt
Am Freitag, dem 29. November 2024, wurde während einer Jagd im Kanton Waadt ein Hobby-Jäger getötet, nachdem ein Mitglied der Gruppe in Oulens-sur-Echallens einen Schuss abgegeben hatte.
Eine Gruppe von sieben Hobby-Jägern traf sich, um eine Rotte Wildschweine zu jagen, die vom Jagdaufseher in Oulens-sur-Echallens gemeldet worden war.
Diese Wildschweine wurden von den Hobby-Jägern in einem Gebiet lokalisiert, das von Brombeersträuchern bedeckt und somit unzugänglich war.
Kurz nach 14.00 Uhr versuchte einer der Hobby-Jäger, die Tiere durch «Pirsch»-Schüsse zu vertreiben, da der Einsatz seiner Hunde nicht den gewünschten Erfolg brachte.
Ein anderer Hobby-Jäger schoss dann auf ein Wildschwein, das durch die vorherigen Schüsse in die Flucht geschlagen worden war, ohne es zu verletzen.
Tödlicher Schuss trifft wartenden Hobby-Jäger
Unter Umständen, die die Ermittlungen noch klären müssen, traf einer der Schüsse einen wartenden Hobby-Jäger tödlich. Das Opfer ist ein 64-jähriger Schweizer, der im Kanton Freiburg wohnhaft ist. Die Rettungskräfte vor Ort konnten nur noch seinen Tod feststellen.
Die beiden Hobby-Jäger, die bei dieser Hobby-Jagd geschossen haben, zwei Schweizer im Alter von 67 und 80 Jahren, die in der Region wohnhaft sind, wurden in Anwesenheit eines Anwalts angehört. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und die diensthabende Staatsanwältin leitete eine Untersuchung ein, um die Umstände des Todesfalls zu ermitteln. Sie übertrug die Ermittlungen dem Personal der Sicherheitspolizei. Einer der Hobby-Jäger gab zu, der Urheber des tödlichen Schusses zu sein. Die Hypothese, die zu diesem Zeitpunkt beibehalten wird, lautet: «fahrlässige Tötung».
Die Polizei weist darauf hin, dass ein Schuss nur dann abgegeben werden darf, wenn der Hobby-Jäger das Zieltier genau identifiziert und sich vergewissert hat, dass der Schuss nicht dazu führt, dass andere Personen direkt oder indirekt gefährdet werden. Das Gesetz verbietet ausserdem jeden Schuss, der dazu dient, Wild zu vertreiben.
IG Wild beim Wild fordert Konsequenzen
Dieser Vorfall mobilisierte zwei Gendarmeriepatrouillen sowie Inspektoren der Sicherheitspolizei, darunter die Brigade der wissenschaftlichen Polizei.
Es braucht laut der IG Wild beim Wild jährlich medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger nach dem Vorbild von Holland sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben. Die grösste Altersklasse bei der Hobby-Jägerschaft sind 65+, jene mit Alters-, Denk-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke dramatisch an. Die erschreckenden Meldungen über Jagdunfälle und tödliche Straftaten mit Jägerwaffen zeigen: Es wird höchste Zeit für die Abschaffung der Hobby-Jagd! Tödliche Schusswaffen gehören nicht in die Hände von senilen Hobby-Jägern, die diese völlig unkontrolliert benutzen können!
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