Wasservögel in der Schweiz: Wintergäste im Schussfeld
Rund eine halbe Million Wasservögel überwintern jedes Jahr auf Schweizer Seen und Flüssen. Die Schweiz hat als Überwinterungs- und Rastplatz eine besondere internationale Bedeutung, weshalb der Bundesrat 1974 die Ramsar-Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete unterzeichnet hat. Gleichzeitig werden in der Schweiz jährlich Tausende von Wasservögeln geschossen. 2025 wurden rund 4’100 Enten getötet, dazu 22 Haubentaucher, 201 Blässhühner und 1’538 Kormorane (Jagdstatistik Schweiz 2025). Nach dem Bundesgesetz über die Jagd (JSG, Art. 5) sind die Wildenten jagdbar, mit Ausnahme der ausdrücklich geschützten Arten. BirdLife Schweiz stellt fest: «Ökologisch ganz unnötig ist nicht nur die Jagd auf Hasen, sondern auch jene auf Vögel.» Die Tafelente steht auf der globalen Roten Liste der IUCN als «gefährdet» und auf der Schweizer Roten Liste der Brutvögel als «stark gefährdet», Krick-, Reiher-, Schnatter- und Löffelente gelten in der Schweiz als «verletzlich». Alle werden trotzdem bejagt. Das Blässhuhn ist europaweit als «potenziell gefährdet» eingestuft. Die Schweiz empfängt Wintergäste aus halb Europa und schiesst auf sie.
Die jagdbaren Wasservögel im Überblick
Stockente (Anas platyrhynchos)
Die Stockente ist die häufigste und bekannteste Entenart der Schweiz. Der Erpel ist im Prachtkleid unverwechselbar: metallisch grüner Kopf, weisser Halsring, kastanienbraune Brust, grauer Körper. Die Ente ist braun gesprenkelt mit einem blauen Flügelspiegel. Die Stockente wiegt 850 bis 1’400 Gramm bei einer Körperlänge von 50 bis 65 Zentimetern. Sie lebt an praktisch allen Gewässertypen, von Bergseen über Flüsse bis zu Stadtparks. Die Stockente ist in der Schweiz sowohl Brutvogel als auch Wintergast. Sie brütet ab März, legt 7 bis 13 Eier und führt die Küken allein auf. Die Stockente ist die mit Abstand am stärksten bejagte Entenart der Schweiz. 2025 wurden 3’792 Stockenten getötet, davon 568 im Kanton St. Gallen, 444 in Bern und 370 in Freiburg (Eidgenössische Jagdstatistik). 2016 waren es noch 5’142.
Krickente (Anas crecca)
Die Krickente ist die kleinste europäische Entenart: nur 34 bis 38 Zentimeter lang und 250 bis 400 Gramm schwer. Der Erpel hat einen kastanienbraunen Kopf mit breitem, grünem Augenstreif. Die Krickente brütet in der Schweiz in kleiner Zahl und ist vor allem als Wintergast und Durchzügler präsent. Sie bevorzugt flache, vegetationsreiche Gewässer. Auf der Roten Liste der Brutvögel der Schweiz (Knaus et al., 2021) gilt die Krickente als «verletzlich» (VU). 2025 wurden trotzdem 142 Krickenten geschossen, davon 55 im Kanton Freiburg und 37 in St. Gallen (Eidgenössische Jagdstatistik). Die Krickente ist eine der drei Entenarten, die auch nach dem (gescheiterten) revidierten Jagdgesetz jagdbar geblieben wären (Tages-Anzeiger, 2019).
Reiherente (Aythya fuligula)
Die Reiherente ist eine Tauchente mit auffälligem schwarz-weissem Gefieder beim Erpel und einer charakteristischen Federholle am Hinterkopf. Sie wiegt 550 bis 900 Gramm und ist 40 bis 47 Zentimeter lang. In der Schweiz hat sich die Reiherente erst in den letzten Jahrzehnten als Brutvogel etabliert und zählt 160 bis 280 Brutpaare (Schweizerische Vogelwarte, Bestandsschätzung 2013–2016); auf der Roten Liste der Brutvögel gilt sie als «verletzlich» (VU). Als Wintergast ist sie deutlich häufiger. Die Reiherente taucht bis zu sechs Meter tief, um Muscheln, Schnecken und Insektenlarven zu fressen. 2025 wurden 59 Reiherenten getötet, 2016 waren es 124 (Eidgenössische Jagdstatistik). Die Schweizerische Vogelwarte Sempach beschreibt die artenreichsten Brutgebiete als «strukturreiche Feuchtgebiete an oder in der Nähe der grösseren Seen» und betont, dass nur die Stockente unter den Schweizer Enten häufig und weit verbreitet ist, während alle übrigen Entenarten seltene Brutvögel sind (Vogelwarte Sempach, Brutgebiete und Winterquartiere von Wasservögeln).
Tafelente (Aythya ferina)
Die Tafelente ist eine mittelgrosse Tauchente mit rostraunem Kopf und schwarzer Brust beim Erpel. Sie ist seit 2015 auf der globalen Roten Liste der IUCN als «gefährdet» (VU) eingestuft und gilt auch europaweit als gefährdet (BirdLife International, European Red List of Birds 2021: VU). In der Schweiz ist sie mit 6 bis 9 Brutpaaren ein sehr seltener Brutvogel und steht auf der Roten Liste der Brutvögel als «stark gefährdet» (EN), zugleich ist sie ein wichtiger Wintergast. Am Bodensee überwintern Zehntausende Tafelenten, die Region beherbergt im Mittwinter international bedeutende Anteile der Flyway-Population (Wildtierportal BW, Tafelente). 2025 wurden in der Schweiz 35 Tafelenten getötet, 2024 waren es 46, 2016 noch 99 (Eidgenössische Jagdstatistik). BirdLife Schweiz kritisiert: Von den 4’729 im Jahr 2018 geschossenen Enten gehörten nur 2,2 Prozent zu jenen Arten, die das revidierte Jagdgesetz neu hätte schützen sollen (BirdLife Schweiz, Jagdstatistik).
Weitere jagdbare Wasservögel
Neben den Enten werden in der Schweiz auch der Haubentaucher (Podiceps cristatus), das Blässhuhn (Fulica atra) und der Kormoran (Phalacrocorax carbo) bejagt. Der Haubentaucher steht auf der Roten Liste der Brutvögel als «potenziell gefährdet» (NT) und gehört zu den national prioritären Arten. 2019 wurden 142 Haubentaucher erlegt, 71 Prozent mehr als im Vorjahr, ein Schutz wurde nicht einmal diskutiert (BirdLife Schweiz, Jagdstatistik). 2025 waren es noch 22, davon 12 in St. Gallen. Das Blässhuhn ist europaweit als «potenziell gefährdet» (NT) eingestuft und wird in der Schweiz trotzdem bejagt: 201 Abschüsse im Jahr 2025, 423 im Jahr 2019 (Eidgenössische Jagdstatistik; BirdLife International, 2021). Der Kormoran wird als angeblicher Fischräuber im Interesse der Berufsfischerei geschossen: 2025 waren es 1’538 Kormorane, davon 287 als Spezialabschuss (Eidgenössische Jagdstatistik).
Die Schweiz als Winterquartier: Internationale Verantwortung
Eine halbe Million Gäste
Die Schweizerische Vogelwarte Sempach dokumentiert: «Die Schweiz beherbergt im Winter rund eine halbe Million Wasservögel» (Vogelwarte Sempach, Wasservogelzählungen). Die Schweizer Seen frieren selten zu und bieten ganzjährig Nahrung. Dies macht die Schweiz zu einem der wichtigsten Überwinterungsgebiete Mitteleuropas für Entenarten, die in Skandinavien, Russland und Osteuropa brüten. Am Bodensee und Genfersee konzentrieren sich Zehntausende von Tauch- und Schwimmenten.
Ramsar-Konvention und Schutzgebiete
Die Schweiz hat die Ramsar-Konvention 1974 unterzeichnet, elf Ramsar-Gebiete bezeichnet und 10 Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler sowie 25 von nationaler Bedeutung ausgeschieden (BAFU, Wasser- und Zugvogelreservate). Doch BirdLife Schweiz kritisiert: Von den rund 40 Gebieten, die eigentlich geschützt werden sollten, fehlen noch immer mehr als ein Drittel in der Schutzverordnung des Bundes. Die Schweiz hat seit Jahren kein neues Ramsargebiet mehr bezeichnet und ist «Schlusslicht bezüglich Schutzgebieten in Europa» (BirdLife Schweiz, Feuchtgebiete, 2022). Gerade am Bodensee und Untersee, einem der wichtigsten Wasservogelgebiete Europas, hat die Schweiz kein einziges Ramsargebiet ausgewiesen, während Deutschland und Österreich dies längst getan haben.
Der Widerspruch
Die Schweiz verpflichtet sich international zum Schutz der Wasservögel und ihrer Lebensräume und schiesst gleichzeitig jährlich Tausende von Wintergästen. Vögel, die auf Schweizer Seen Schutz suchen, werden dort von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern empfangen. Die Bejagung von Enten, Haubentauchern und Blässhühnern auf den Überwinterungsgewässern untergräbt die internationale Schutzstrategie und widerspricht dem Geist der Ramsar-Konvention.
Mehr dazu: Dossier: Jagd und Biodiversität
Die Bejagung: 15 Arten im Schussfeld
Rechtliche Lage
Nach dem Bundesgesetz über die Jagd (JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. o) sind in der Schweiz die Wildenten jagdbar, mit Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August; geschützt sind nur Wildgänse, Halbgänse, Säger, Schwäne und einige seltene Entenarten (Art. 5 Abs. 2 JSG) sowie die Moorente (Art. 3bis JSV). Dazu kommen Haubentaucher, Blässhuhn und Kormoran. Die Kantone können die Schonzeiten verlängern oder Arten schützen. Bleischrot ist bei der Wasservogeljagd seit Jahren verboten (Art. 2 Abs. 1 Bst. l JSV). 2020 wurde ein revidiertes Jagdgesetz vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. Das revidierte Gesetz hätte die Zahl der jagdbaren Entenarten auf drei reduziert (Stockente, Krickente, Reiherente), aber BirdLife Schweiz kritisierte, dass damit 98 Prozent der Entenabschüsse weiterhin erlaubt gewesen wären und nur 2,2 Prozent der Abschüsse auf neu geschützte Arten entfallen wären (BirdLife Schweiz, Jagdstatistik; Tages-Anzeiger, 2019).
Die Dimension des Abschusses
2025 wurden laut Eidgenössischer Jagdstatistik 3’792 Stockenten, 142 Krickenten, 59 Reiherenten, 35 Tafelenten, 18 Schnatterenten, 7 Pfeifenten und 4 Löffelenten getötet, insgesamt rund 4’100 Enten aller Arten. Dazu kamen 22 Haubentaucher, 201 Blässhühner und 1’538 Kormorane. Die Entenabschüsse sind seit 2016 (rund 5’600) zurückgegangen, bei den gefährdeten Arten Krick- und Schnatterente stiegen sie 2025 gegenüber dem Vorjahr aber wieder an.
Gefährdete Arten im Schussfeld
Der Skandal der Schweizer Wasservogeljagd liegt darin, dass auch Arten bejagt werden, die auf Roten Listen stehen. Die Tafelente ist seit 2015 auf der globalen Roten Liste als «gefährdet» (VU) und auf der Roten Liste der Brutvögel der Schweiz als «stark gefährdet» (EN) eingestuft. Krickente, Reiherente, Schnatterente und Löffelente gelten in der Schweiz als «verletzlich» (VU), der Haubentaucher als «potenziell gefährdet» (Knaus et al., 2021). Das Blässhuhn ist europaweit als «potenziell gefährdet» (NT) eingestuft (BirdLife International, 2021). Dass die Schweiz Arten bejagt, die international als gefährdet gelten, und gleichzeitig die Ramsar-Konvention unterzeichnet hat, ist ein Widerspruch, der sich mit keinem «vernünftigen Grund» im Sinne des Tierschutzgesetzes rechtfertigen lässt.
Mehr dazu: Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
Ökologische Bedeutung: Wasservögel als Ökosystem-Ingenieure
Nährstoffkreislauf
Enten und andere Wasservögel transportieren Nährstoffe zwischen Gewässern und Landlebensräumen. Ihre Ausscheidungen düngen Uferbereiche und fördern das Pflanzenwachstum. Tauchenten wie die Reiherente und die Tafelente tragen zur Regulation von Muschel- und Schneckenpopulationen bei und beeinflussen damit die Wasserqualität.
Samenverbreitung
Schwimmenten wie die Stockente und die Krickente verbreiten Pflanzensamen über ihre Verdauung (Endozoochorie) und im Gefieder (Epizoochorie) über Hunderte von Kilometern. Diese Leistung ist für die Vernetzung isolierter Feuchtgebiete und die genetische Vielfalt aquatischer Pflanzen unersetzlich. Studien haben gezeigt, dass bis zu zehn Prozent der Pflanzensamen, die von Enten aufgenommen werden, die Verdauung keimfähig überstehen.
Nahrungskette
Wasservögel sind zentrale Beutetiere für Beutegreifer wie Seeadler, Wanderfalke, Habicht und Fuchs. Der Seeadler, der in der Schweiz gelegentlich als Wintergast auftritt und sich möglicherweise in Zukunft wieder ansiedelt, ist auf Wasservögel als Hauptnahrung angewiesen. Auch der Uhu erbeutet regelmässig Enten und Blässhühner. Wer Wasservögel dezimiert, dezimiert auch die Nahrungsgrundlage der Beutegreifer.
Indikatorart
Wasservogelbestände sind ein anerkannter Indikator für die Qualität von Gewässerökosystemen. Die Schweiz führt seit Jahrzehnten Wasservogelzählungen durch (Vogelwarte Sempach, Wasservogelzählungen). Abnehmende Bestände zeigen Verschlechterungen der Wasserqualität, der Nahrungsverfügbarkeit oder zunehmende Störungen an. Es ist paradox, dass dieselben Arten, die als Indikatoren für die Gesundheit unserer Gewässer dienen, gleichzeitig bejagt werden.
Was sich ändern müsste
- Sofortige Streichung aller gefährdeten Wasservogelarten aus dem Jagdkatalog: Die Tafelente (global VU, Schweiz EN), Krick-, Reiher-, Schnatter- und Löffelente (Schweiz VU), der Haubentaucher (Schweiz NT) und das Blässhuhn (europaweit NT) dürfen nicht länger bejagt werden. Die Bejagung von Arten, die auf internationalen Roten Listen stehen, ist mit der Ramsar-Konvention und dem Tierschutzgesetz unvereinbar.
- Reduktion der jagdbaren Entenarten auf null: Die Hobby-Jagd auf Wasservögel hat keinen vernünftigen Grund. Die Enten verursachen keine Schäden, die einen Abschuss rechtfertigen würden. Der Fleischertrag ist marginal, die Störung der Wintergäste erheblich. Alle Entenarten sollten aus dem Jagdkatalog gestrichen werden.
- Ausweitung der Wasser- und Zugvogelreservate: Die Schweiz muss die fehlenden 15 national bedeutenden Wasservogelgebiete in die Schutzverordnung aufnehmen und am Bodensee und Untersee grenzüberschreitende Ramsargebiete ausweisen.
- Jagdfreie Zonen auf allen Überwinterungsgewässern: Die Bejagung von Wasservögeln auf den Überwinterungsgewässern muss beendet werden. Wintergäste, die aus halb Europa in die Schweiz kommen, verdienen Schutz, nicht Schrot.
- Konsequente Kontrolle des Bleischrotverbots: Bleischrot ist bei der Wasservogeljagd in der Schweiz verboten (Art. 2 JSV), weil es Gewässer vergiftet und Wasservögel tötet, die Schrotkörner mit Nahrung verwechseln. Die EU hat 2023 nachgezogen (EU verbietet Bleischrot-Vogeljagd in Feuchtgebieten). Die Kantone müssen das Verbot auch durchsetzen.
Argumentarium
«Die Stockente ist häufig und kann nachhaltig bejagt werden.» Dass eine Art häufig ist, macht ihre Tötung nicht automatisch sinnvoll. Die Stockente verursacht keine Schäden, die einen Abschuss rechtfertigen. Der Fleischertrag einer Stockente ist minimal. Die Störung der Gewässer durch die Entenjagd betrifft nicht nur die Stockente, sondern alle Wasservögel, die auf demselben Gewässer überwintern, darunter gefährdete Arten wie die Tafelente. Jeder Schuss auf eine Stockente vertreibt Dutzende andere Vögel von ihrem Rastplatz.
«Die Wasservogeljagd hat in der Schweiz Tradition.» Die Tradition der Wasservogeljagd reicht in eine Zeit zurück, als Enten eine wichtige Nahrungsquelle waren. Heute ist die Entenjagd ein Hobby, das mit dem Tierschutzgesetz kollidiert. Der «vernünftige Grund» für die Tötung eines Tieres kann im 21. Jahrhundert nicht das Freizeitvergnügen einiger Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger sein.
«Die Schweiz hat Schutzgebiete für Wasservögel eingerichtet, die Jagd findet ausserhalb dieser Gebiete statt.» Die Schutzgebiete sind lückenhaft: Mehr als ein Drittel der national bedeutenden Wasservogelgebiete fehlen in der Schutzverordnung (BirdLife Schweiz, 2022). Wasservögel halten sich nicht an die Grenzen von Reservaten. Sie nutzen verschiedene Gewässer und sind auf den Überwinterungsgewässern mobil. Die Jagd ausserhalb der Reservate stört die Vögel und treibt sie auf weniger geeignete, energetisch ungünstigere Gewässer.
«Die Entenjagd hat keinen Einfluss auf die Bestände.» Wenn die Entenjagd keinen Einfluss auf die Bestände hat, hat sie auch keinen Zweck. Ein Abschuss ohne Wirkung und ohne Notwendigkeit ist sinnlose Tötung. Das Tierschutzgesetz verlangt einen vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres, und «es hat keinen Einfluss» ist kein vernünftiger Grund.
«Der Kormoran frisst zu viele Fische und muss reguliert werden.» Der Kormoran ist ein natürlicher Bestandteil der Schweizer Gewässerfauna. Die Berufsfischerei hat in den letzten Jahrzehnten unter verschiedenen Faktoren gelitten, darunter Überdüngung, Nährstoffentzug durch Kläranlagen, Klimawandel und invasive Arten. Den Kormoran zum Sündenbock zu machen, lenkt von den tatsächlichen Ursachen ab. In Genf, wo seit 1974 keine Hobby-Jagd mehr stattfindet, wurden 2025 keine Kormorane getötet (Dossier: Genf und das Jagdverbot).
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Jagd im Faktencheck
- Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
- Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
- Tierquälerei: Fuchsmassaker in der Schweiz
- Jagdstatistik Schweiz 2025: Was die Zahlen des Bundes zeigen
- St. Gallen hält an Vogeljagd fest, Zürich zieht die Konsequenzen
- Wie ein Einzelinitiant Zürichs Vogeljagd einschränkte
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Quellenangaben
- BAFU, Eidgenössische Jagdstatistik: Wasservögel 2016–2025, Abschuss und Spezialabschuss nach Kantonen, abgefragt am 21.10.2026 (jagdstatistik.ch)
- BirdLife Schweiz: Die aktuelle Jagdstatistik und das revidierte Jagdgesetz (birdlife.ch, 2020)
- BirdLife Schweiz (2015): Globale Rote Liste 2015, Turteltaube und Tafelente neu weltweit gefährdet (birdlife.ch)
- BirdLife International (2021): European Red List of Birds 2021 (Tafelente VU, Reiherente NT, Blässhuhn NT, Eiderente EN)
- BirdLife Schweiz (2022): Schweiz beim Schutz der Feuchtgebiete und Wasservogelreservate in grossem Rückstand (birdlife.ch)
- Schweizerische Vogelwarte Sempach: Wasservogelzählungen, rund eine halbe Million Wintergäste (vogelwarte.ch)
- Schweizerische Vogelwarte Sempach: Brutgebiete und Winterquartiere von Wasservögeln (vogelwarte.ch)
- Schweizerische Vogelwarte (2020): Bestandsschätzung der Brutvögel in der Schweiz, Update 2013–2016 (Tafelente 6–9 Paare, Reiherente 160–280 Paare)
- Tages-Anzeiger / Landbote (2019): Im Visier der Jäger (Tafelente, 15 jagdbare Entenarten, Referendum)
- Schweizer Bauer (2020): Jagdgesetz, Abstimmung (nur noch 3 jagdbare Entenarten vorgesehen)
- BAFU: Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (bafu.admin.ch)
- BAFU: Rote Listen, Gefährdete Arten der Schweiz (bafu.admin.ch)
- Knaus P., Antoniazza S., Keller V., Sattler T., Schmid H., Strebel N. (2021): Rote Liste der Brutvögel. BAFU und Schweizerische Vogelwarte, Umwelt-Vollzug Nr. 2124 (bafu.admin.ch)
- Ramsar-Konvention: Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (SR 0.451.46)
- Wildtierportal Baden-Württemberg: Tafelente, Bodensee beherbergt 7,7% der Flyway-Population
- IUCN Red List: Tafelente (Aythya ferina), Status VU seit 2015
- IG Wild beim Wild (2026): Jagdstatistik Schweiz 2025 (wildbeimwild.com)
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0), Fassung vom 1. Februar 2025 (fedlex.admin.ch)
- Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01), Art. 2 und 3bis (fedlex.admin.ch)
- Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)
- Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV, SR 922.32)
Unser Anspruch
Die Schweiz ist ein Winterquartier für eine halbe Million Wasservögel. Enten, Taucher, Blässhühner und Kormorane kommen aus Skandinavien, Russland, Osteuropa und dem Alpenraum auf unsere Seen, weil sie hier offenes Wasser, Nahrung und relative Ruhe finden. Die Schweiz hat sich mit der Ramsar-Konvention verpflichtet, diese Lebensräume und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Sie hat Wasser- und Zugvogelreservate eingerichtet, Wasservogelzählungen finanziert und sich international als verantwortungsvolle Hüterin der Feuchtgebiete positioniert. Und dann schiesst sie auf ihre Gäste.
Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 4’000 Enten, Hunderte von Blässhühnern, Dutzende Haubentaucher und rund 1’500 Kormorane getötet. Darunter sind Arten, die auf der globalen und auf der Schweizer Roten Liste stehen. Die Tafelente, deren Winterbestand am Bodensee international bedeutend ist, wird in der Schweiz geschossen. Das Blässhuhn, europaweit als «potenziell gefährdet» eingestuft, wird in der Schweiz geschossen. Der Haubentaucher, dessen Abschüsse sich in einem einzigen Jahr um 71 Prozent erhöhten, wird geschossen, ohne dass sein Schutz auch nur diskutiert wird. Diese Jagd ist kein Wildtiermanagement. Es gibt kein Problem, das durch den Abschuss von Enten auf Winterseen gelöst wird. Es gibt keinen verhüteten Schaden. Es gibt keinen «vernünftigen Grund» im Sinne des Tierschutzgesetzes. Es gibt nur die Niederjagd als Freizeitbeschäftigung einer kleinen Minderheit, die auf Kosten der biologischen Vielfalt und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz ausgeübt wird.
Die Konsequenz ist eindeutig: Alle Wasservögel müssen in der Schweiz aus dem Jagdkatalog gestrichen werden. Die Schweiz muss ihre Verantwortung als Winterquartier ernst nehmen, die fehlenden Schutzgebiete nachmelden und die Entenjagd auf Überwinterungsgewässern beenden. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserer Dossier-Übersicht bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.
