Tauben Schweiz: Friedenssymbol und Massenabschuss
Tauben gehören zu den ältesten Begleitern der Menschheit. Seit über 7’000 Jahren werden sie domestiziert, als Botinnen, Nahrungslieferantinnen und Friedenssymbole verehrt. In der Schweiz ist die Taube heute das vielleicht am stärksten verachtete und am wenigsten geschützte Tier überhaupt. Die Ringeltaube und die Türkentaube werden als Niederwild geschossen, die verwilderte Haustaube (Stadttaube) ist ganzjährig jagdbar und wird in Schweizer Städten systematisch durch Fütterungsverbote, Vergrämung und behördliche Tötung bekämpft. Die eng verwandte Turteltaube, einst Sinnbild der Liebe, steht auf der globalen Roten Liste als «gefährdet» und gilt in der Schweiz als «stark gefährdet». Der Verein Stadttauben Schweiz bringt die Absurdität auf den Punkt: Die Stadttaube ist ein obdachloses, von Menschen gezüchtetes Haustier, das wir wie einen Schädling behandeln.
Steckbrief
Haustaube / Stadttaube (Columba livia f. domestica)
Die Stadttaube stammt von der Felsentaube (Columba livia) ab, die vor über 7’000 Jahren im Mittelmeerraum und Vorderen Orient domestiziert wurde. Durch Zucht wurden Hunderte Rassen erzeugt, darunter Brieftauben, Fleischtauben und Ziertauben. Entflogene und freigelassene Tiere bildeten verwilderte Populationen, die heute in fast jeder Schweizer Stadt leben. Die Stadttaube ist 30 bis 35 Zentimeter lang und wiegt 250 bis 380 Gramm. Ihr Gefieder variiert stark, von der Wildform (blaugrau mit zwei schwarzen Flügelbändern und metallisch grün-violett schimmerndem Hals) bis zu braunen, weissen und gescheckten Varianten. Diese Vielfalt ist ein Zeichen ihrer Herkunft aus der Zucht. Die Stadttaube brütet ganzjährig, da der Brutdrang während der Domestikation angezüchtet wurde. Sie legt pro Brut zwei Eier, mit bis zu sechs Bruten pro Jahr. Die Stadttaube ist in der Schweiz nach dem Bundesgesetz über die Jagd ganzjährig jagdbar (JSG, Art. 5 Abs. 3). 2025 wurden in der Schweiz 4’409 Haustauben getötet, 2’593 davon allein im Kanton Zürich (Eidgenössische Jagdstatistik).
Ringeltaube (Columba palumbus)
Die Ringeltaube ist mit 40 bis 42 Zentimetern Körperlänge und 450 bis 520 Gramm Gewicht die grösste Taubenart Europas. Ihr Erkennungsmerkmal ist ein weisser Halsfleck und weisse Flügelbänder, die im Flug auffallen. Die Ringeltaube ist in der Schweiz ein regelmässiger Brutvogel und Durchzügler. Auf ihrem Zug meiden sie die Alpen und fliegen vorwiegend dem Jura entlang und durchs Mittelland. Im Oktober können an gewissen Stellen riesige Zugverbände beobachtet werden (Schweizerische Vogelwarte Sempach). Die Ringeltaube lebt in Feldgehölzen, Wäldern, Parks und zunehmend in Städten. Ihre Nahrung besteht aus Samen, Knospen, Beeren, Bucheckern und Eicheln. Die Spannweite beträgt 68 bis 77 Zentimeter. Sie brütet zwei- bis dreimal pro Jahr, mit je zwei Eiern und einer Brutdauer von 17 Tagen. Die Ringeltaube ist in der Schweiz jagdbar, ihre Schonzeit dauert vom 16. Februar bis 31. Juli (JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. m).
Türkentaube (Streptopelia decaocto)
Die Türkentaube ist mit 31 bis 33 Zentimetern Körperlänge und 150 bis 200 Gramm Gewicht deutlich kleiner und zierlicher als die Ringeltaube. Ihr Gefieder ist einheitlich hell-beigebraun, das auffälligste Merkmal ist ein tiefschwarzer Nackenstreifen. Die Türkentaube hat eine der bemerkenswertesten Ausbreitungsgeschichten der Ornithologie: Ursprünglich aus Südostasien und dem Vorderen Orient stammend, begann sie in den 1930er-Jahren eine spektakuläre Expansion nach Nordwesten. Sie erreichte 1943 Wien, 1946 Augsburg, 1949 die Niederlande, 1956 Grossbritannien. In der Schweiz wird der Bestand auf 15’000 bis 20’000 Brutpaare geschätzt. Die Türkentaube ist ein Kulturfolger, der fast ausschliesslich in Siedlungsnähe lebt. Sie brütet bevorzugt in Nadelbäumen und kann bei günstigen Bedingungen ganzjährig brüten. Die Türkentaube ist in der Schweiz jagdbar (JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. m). Seit 2005 schwankte die Zahl der geschossenen Türkentauben zwischen 79 und 757 pro Jahr, 2025 waren es 110 (Eidgenössische Jagdstatistik).
Die Stadttaube: Ein Haustier ohne Rechte
Domestiziert, ausgesetzt, verfolgt
Die Stadttaube ist kein Wildtier. Sie ist genetisch ein Haustier, das durch Jahrtausende der Zucht Eigenschaften entwickelt hat, die in der freien Wildbahn nachteilig sind: ganzjährige Brutaktivität unabhängig vom Nahrungsangebot, vermindertes Fluchtverhalten, Ortsbindung und reduziertes Territorialverhalten. Der Verein Stadttauben Schweiz dokumentiert: «Stadttauben sind obdachlose, von Menschen gezüchtete Haustiere. Der Brutdrang ist während der Domestikation angezüchtet worden» (Watson, 2023). Die Juristen der Stiftung Tier im Recht stellen fest: «Als Wildtiere werden in Zürich, aus rechtlicher Sicht fragwürdig, auch Stadttauben betrachtet» (Tier im Recht, 2023).
Trotz dieser Faktenlage stuft das Schweizer Jagdgesetz verwilderte Haustauben als Wildtiere ein (JSG, Art. 5). Dies hat weitreichende Konsequenzen: Die Stadttaube geniesst keinen Schutz durch das Haustierrecht, sie ist ganzjährig jagdbar, und Fütterungsverbote werden mit dem Argument durchgesetzt, Wildtiere seien nicht auf menschliche Fütterung angewiesen. Dieses Argument ignoriert die biologische Realität: Stadttauben brüten auch bei ungenügendem Nahrungsangebot, weil ihr Fortpflanzungstrieb genetisch fixiert ist, nicht vom Futterangebot gesteuert wie bei echten Wildtieren.
Fütterungsverbote: Regulierung durch Verhungernlassen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt im Kanton Zürich ein totalrevidiertes Jagdgesetz mit einem umfassenden Fütterungsverbot für Wildtiere, das auch auf Stadttauben angewendet wird. Trotz des Verbots füttern organisierte Gruppen weiterhin Tauben. Die Stadt Zürich spricht von einem zugespitzten Problem (SRF, 2025). Die Stiftung Stadttauben-Management Schweiz warnt: «Alle Nahrungsquellen einer Stadt für Tauben zu schliessen und ein Fütterungsverbot konsequent durchzusetzen, würde auf eine Tötungsmassnahme durch Verhungernlassen hinauslaufen. Diese Form der Populationsreduzierung ist für die Tiere mit erheblichen Leiden und Schmerzen verbunden und nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar» (Stadttauben Schweiz, Stadttauben-Management in Schweizer Städten).
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigt: «Zur Taubenabwehr dürfen keine Mittel eingesetzt werden, welche den Tieren ungerechtfertigt Schmerzen und Verletzungen zufügen» (BLV, Tauben). In der Praxis werden jedoch tierschutzrelevante Massnahmen eingesetzt: Stachelmanschetten, die zu schweren Verletzungen führen können; Netze, hinter die Tauben schlüpfen und nicht mehr hinausfinden; und das systematische Vorenthalten von Nahrung an Tiere, die genetisch nicht in der Lage sind, ihre Reproduktion an die Nahrungsmenge anzupassen.
Das Augsburger Modell: Die einzige Lösung, die funktioniert
Die einzige nachweislich wirksame und tierschutzkonforme Methode zur Kontrolle von Stadttaubenpopulationen ist das sogenannte Augsburger Modell: betreute Taubenschläge, in denen die Tiere artgerecht gefüttert werden, Brutplätze finden und die gelegten Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden (Geburtenkontrolle). In Basel hat der Grosse Rat im Januar 2026 als Gegenvorschlag zur Stadttauben-Initiative ein vierjähriges Pilotprojekt mit fünf betreuten Taubenschlägen beschlossen und dafür 830’000 Franken bewilligt. Am 14. Juni 2026 lehnten die Stimmberechtigten die Initiative ab und nahmen den Gegenvorschlag mit 67,8 Prozent Ja an (Kanton Basel-Stadt, Schlussresultat 14.6.2026; Stadttauben: Basel stimmt ab, Zürich tötet, Bern macht es vor). In Luzern betreibt die Stadt seit 2001 ein Stadttauben-Projekt mit zwei Taubenschlägen und Fortpflanzungskontrolle. In Zürich gibt es drei Taubenschläge, die laut dem Verein Stadttauben Schweiz nicht ausreichen. Eine Petition mit über 9’000 Unterschriften forderte den Ausbau (SRF, 2025). Im September 2026 beauftragte das Zürcher Stadtparlament den Stadtrat mit 61 zu 53 Stimmen, eine Kreditvorlage für den Ausbau betreuter Taubenschläge nach dem Augsburger Modell auszuarbeiten (Zürich beschliesst Ausbau von Taubenschlägen statt Tötung).
Mehr dazu: Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
Die Bejagung: Schiessübung auf dem Durchzug
Rechtliche Lage
Nach dem Bundesgesetz über die Jagd sind Ringeltaube und Türkentaube jagdbare Vogelarten mit einer Schonzeit vom 16. Februar bis 31. Juli (JSG, Art. 5 Abs. 1 Bst. m). Die verwilderte Haustaube ist ganzjährig jagdbar (JSG, Art. 5 Abs. 3). Der Kanton Zürich hat die Türkentaube 2025 von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen, die Ringeltaube bleibt dort jagdbar (Wie ein Einzelinitiant Zürichs Vogeljagd einschränkte). Im Kanton Baselland beispielsweise gilt für Ringel- und Türkentaube eine Jagdzeit vom 1. August bis 15. Februar (Kanton BL, Jagdzeiten 2024/25). Die Kantone können die Schonzeiten verlängern oder einschränken. BirdLife Schweiz kommentiert: «Ökologisch ganz unnötig ist nicht nur die Jagd auf Hasen, sondern auch jene auf Vögel» (BirdLife Schweiz, Jagdstatistik). Der NABU fordert, die Ringeltaube aus dem Jagdrecht zu entlassen und ins Naturschutzrecht zu überführen (NABU, Ringeltaube).
Die Dimension des Abschusses
Die Eidgenössische Jagdstatistik weist die Taubenarten einzeln aus. 2025 wurden in der Schweiz 4’409 Haustauben (davon 2’593 im Kanton Zürich), 1’169 Ringeltauben und 110 Türkentauben getötet. Bei der Ringeltaube stammen 272 Tiere aus Spezialabschüssen im Kanton Genf, wo es keine Hobby-Jagd gibt. Von 2016 bis 2025 wurden 1’637 Türkentauben geschossen, 471 davon im Kanton Zürich. Insgesamt wurden 2025 in der Schweiz 22’178 Vögel jagdbarer Arten getötet (Eidgenössische Jagdstatistik, abgefragt am 21.10.2026; Jagdstatistik Schweiz 2025).
Zum Vergleich: In Deutschland werden jährlich zwischen 655’000 und 917’000 Wildtauben erlegt (Graumännchen.org). In Nordrhein-Westfalen allein wurden in der Saison 2005/2006 rund 639’000 Wildtauben geschossen. Der NABU dokumentiert, dass rund die Hälfte der Ringeltaubenabschüsse in NRW in der Brutzeit stattfanden, «was unter anderem das Verwaisen und Verhungern der Jungvögel zur Folge hat. Dies ist mit dem Tierschutzgesetz und einem ethisch verantwortlichen Umgang mit Tieren nicht vereinbar» (NABU NRW, Ringeltaube).
Die Turteltaube: Die Warnung, die niemand hört
Die Turteltaube (Streptopelia turtur) ist die kleinste europäische Taubenart und steht seit 2015 auf der globalen Roten Liste der IUCN als «gefährdet» (VU). Weltweit ist jede dritte Turteltaube in den letzten 16 Jahren verschwunden. In der Schweiz sind die Bestände klein und rückläufig (BirdLife Schweiz, 2023). Eine Bestandsaufnahme in Genf (GOBG, 2017–2019) zeigte einen dramatischen Rückgang auf nur noch 16 Reviere, ein Minus von 70 Prozent seit 1998. Die Rote Liste der Brutvögel von BAFU und Vogelwarte (2021) hat die Turteltaube von «potenziell gefährdet» (NT) auf «stark gefährdet» (EN) hochgestuft und warnt, die Aussichten für Turteltaube und Grauammer seien «zunehmend düster. Ihr Überleben in der Schweiz ist infrage gestellt.»
Die Turteltaube ist in der Schweiz nicht jagdbar, aber sie stirbt trotzdem: an der Intensivierung der Landwirtschaft, am Pestizideinsatz, am Verlust von Ackerbrachen und Hecken und an der Hobby-Jagd und Wilderei auf dem Zugweg durch den Mittelmeerraum, wo jährlich Millionen Turteltauben geschossen werden (BirdLife International, 2018). Die Turteltaube zeigt, was passiert, wenn eine Taubenart unter multiplen Bedrohungen steht. Die Ringeltaube und die Türkentaube stehen heute noch nicht auf der Roten Liste. Aber die Turteltaube stand dort auch nicht, bevor es zu spät war.
Mehr dazu: Dossier: Jagd und Biodiversität
Intelligenz: Mehr als ein «Spatzenhirn»
Navigation: Das biologische GPS
Tauben verfügen über eines der komplexesten Navigationssysteme im Tierreich. Eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), publiziert 2025 in Science, hat den neuronalen Mechanismus ihres Magnetsinns entschlüsselt: Spezialisierte Haarzellen im Innenohr wandeln Magnetfelder mittels elektromagnetischer Induktion in elektrische Signale um, die über den Vestibularkern ins Mesopallium (eine Hirnregion für komplexe Verarbeitung) weitergeleitet werden. Professor David Keays (LMU) beschreibt das System als «biologisches GPS», das nach dem gleichen physikalischen Prinzip funktioniert wie das kabellose Laden von Smartphones (LMU München, Science 2025).
Bereits 2012 hatten Le-Qing Wu und David Dickman (Baylor College of Medicine, Houston) in Science gezeigt, dass Nervenzellen im Hirnstamm von Tauben Richtung, Intensität und Polarität des Magnetfelds kodieren und die Vögel damit sowohl die Himmelsrichtung als auch die geografische Breite berechnen können (Spektrum der Wissenschaft, 2012). Tauben kombinieren diesen Magnetsinn mit Sonnenkompass, Geruchsorientierung und visueller Landmarken-Erkennung. Eine Studie der Universität Zürich zeigte mit einem Mini-Neurologger, dass die Hirnaktivität einer Brieftaube sprunghaft ansteigt, wenn sie ein bekanntes Geländemerkmal erkennt (Vyssotski, Current Biology).
Kognitive Fähigkeiten
Tauben können sich über 800 verschiedene Bilder einprägen und nach Wochen noch korrekt zuordnen. Forschende der Universität Bochum und der Universität Otago (Neuseeland) konnten 2016 belegen, dass Tauben die englische Rechtschreibung erlernen und korrekt geschriebene Wörter von Fantasiewörtern unterscheiden können. Eine US-amerikanische Studie zeigte, dass Tauben Zeit und Raum ähnlich abstrakt verarbeiten wie Menschen und Affen (Meinbezirk.at, 2021). Tauben können darüber hinaus Kategorien bilden, zwischen Kunststilen unterscheiden (Monet vs. Picasso), Gesichter erkennen und sogar grundlegende mathematische Prinzipien anwenden. All diese Fähigkeiten wurden an domestizierten Tauben nachgewiesen, also an genau jenen Tieren, die wir als «Ratten der Lüfte» diffamieren.
Ökologische Bedeutung
Samenverbreitung
Ringeltauben und Türkentauben fressen Beeren, Bucheckern, Eicheln und Samen und verbreiten diese über ihre Ausscheidungen über weite Distanzen. Als Zugvögel tragen Ringeltauben zur Vernetzung von Pflanzenpopulationen bei, die durch die Fragmentierung der Landschaft zunehmend isoliert sind.
Nahrungskette
Tauben sind eine zentrale Beute für Greifvögel. Der Wanderfalke hat sich als Stadtvogel etabliert, weil die Stadttaube seine Hauptbeute darstellt. Die Felsentaube, Stammform der Haustaube, war im Mittelmeerraum die Hauptbeute des Wanderfalken. Auch Habicht und Sperber erbeuten regelmässig Ringeltauben. Der Uhu, die grösste europäische Eule, frisst in vielen Regionen vorwiegend Ringeltauben (Graumännchen.org). Ohne Tauben wären die Bestände dieser Greifvögel und Eulen gefährdet.
Aasbeseitigung und Bodenreinigung
Stadttauben beseitigen Essensreste und Abfälle auf öffentlichen Plätzen. Diese Leistung wird nie quantifiziert, aber sie entlastet die städtische Reinigung und reduziert das Nahrungsangebot für Ratten. Wo Stadttauben konsequent vertrieben werden, profitieren nicht die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern die Rattenpopulationen.
Was sich ändern müsste
- Streichung der Ringeltaube und Türkentaube aus dem Katalog der jagdbaren Arten: Die Bejagung von Tauben hat keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die Ringeltaube ist eine Zugvogelart, deren Bejagung in der Brutzeit zur Verwaisung von Jungvögeln führt. Die Türkentaube zeigt in NRW einen Bestandsrückgang von über 40 Prozent; ihre Bejagung in der Schweiz ist nicht zu rechtfertigen.
- Neueinstufung der Stadttaube als verwildertes Haustier: Die rechtliche Einstufung der Stadttaube als Wildtier ist wissenschaftlich falsch und ethisch unhaltbar. Verwilderte Haustauben sind genetisch Haustiere, deren Verhalten durch Jahrtausende der Zucht geprägt ist. Sie gehören unter den Schutz des Haustierrechts, nicht unter das Jagdgesetz.
- Betreute Taubenschläge in allen Schweizer Städten nach dem Augsburger Modell: Die einzige nachweislich wirksame und tierschutzkonforme Methode zur Bestandskontrolle von Stadttauben ist die Kombination aus betreuten Taubenschlägen, kontrollierter Fütterung und Eiertausch. Fütterungsverbote allein reduzieren die Taubenpopulation nicht, da die Brutaktivität genetisch bedingt ist. Sie führen lediglich zu Unterernährung, Krankheit und Tierleid.
- Verbot tierschutzwidriger Vergrämungsmassnahmen: Stachelmanschetten, an denen sich Tauben verletzen, Giftköder und Netze, hinter denen Tauben eingeschlossen werden, müssen verboten und konsequent geahndet werden.
- Schutz der Turteltaube und ihrer Lebensräume: Die Schweiz muss sich international für ein vollständiges Jagdmoratorium auf die Turteltaube einsetzen und national Ackerbrachen, Hecken und strukturreiche Landwirtschaftsflächen fördern, die der Turteltaube als Brut- und Nahrungshabitat dienen.
Argumentarium
«Stadttauben sind ‹Ratten der Lüfte› und Krankheitsüberträger.» Die Bezeichnung «Ratten der Lüfte» geht auf einen Dokumentarfilm von 1951 zurück und ist ein Propagandabegriff ohne wissenschaftliche Grundlage. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) listet zwar theoretische Krankheitsrisiken auf, aber die tatsächliche Übertragung auf den Menschen ist äusserst selten. Studien zeigen, dass das Risiko durch Stadttauben nicht grösser ist als durch andere Wildvögel. Die Diffamierung der Stadttaube als Hygienegefahr dient dazu, die Vergrämung und Tötung eines wehrlosen Tieres gesellschaftlich akzeptabel zu machen.
«Fütterungsverbote sind notwendig, um die Taubenpopulation zu kontrollieren.» Fütterungsverbote reduzieren die Taubenpopulation nicht. Da die Brutaktivität genetisch fixiert ist, pflanzen sich auch unterernährte Stadttauben fort. Das Ergebnis sind nicht weniger Tauben, sondern kränkere Tauben, die mehr Mitleid bei den Passantinnen und Passanten erregen und dadurch vermehrt heimlich gefüttert werden. Die Stiftung Stadttauben Schweiz dokumentiert: «Als Einzelmassnahme hat ein Fütterungsverbot kaum Einfluss auf die Populationsgrösse» (Stadttauben Schweiz, Management-Papier). Das Augsburger Modell mit betreuten Taubenschlägen und Eiertausch ist die einzige nachweislich wirksame Lösung.
«Die Ringeltaube ist häufig und verursacht Schäden in der Landwirtschaft.» Dass eine Art häufig ist, macht ihre Tötung nicht automatisch zulässig. Das Tierschutzgesetz verlangt einen vernünftigen Grund. Die Schäden durch Ringeltauben in der Schweizer Landwirtschaft sind lokal begrenzt und mit Vergrämungsmassnahmen (optische Mittel, Ablenkfütterung) handhabbar. In Deutschland werden jährlich über 700’000 Wildtauben geschossen, ohne dass der Bestand nachhaltig reduziert wird. Wenn der Abschuss keine nachhaltige Wirkung zeigt, ist er keine Schadenverhütung, sondern Freizeittötung.
«Verwilderte Haustauben sind Wildtiere und unterliegen dem Jagdgesetz.» Die rechtliche Einstufung als Wildtier ändert nichts an der biologischen Realität. Genetiker und Verhaltensbiologen sind sich einig: Verwilderte Haustauben bleiben genetisch Haustiere. Die Stadttaube ist ortsgebunden, nicht scheu, fortpflanzungstechnisch vom Menschen abhängig (angezüchtete Ganzjahresbrut) und nicht in der Lage, wie ein Wildtier auf Nahrungsengpässe mit reduzierter Reproduktion zu reagieren. Sie als Wildtier zu behandeln, ist eine juristische Fiktion, die dem Tierschutz widerspricht.
«Die Bejagung von Wildtauben hat Tradition und gehört zur Niederjagd.» Die Tradition der Taubenjagd ist kein Argument für ihre Fortführung. Im Mittelmeerraum werden jährlich Millionen von Zugvögeln, darunter Turteltauben, geschossen. Die europaweit rückläufigen Bestände vieler Zugvogelarten zeigen, dass die kumulative Bejagung entlang der Zugwege nicht nachhaltig ist. Der NABU fordert deshalb, alle Zugvogelarten aus dem Jagdrecht zu entlassen. Die Schweiz sollte hier vorangehen, nicht hinterherhinken.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Jagd im Faktencheck
- Warum die Hobby-Jagd als Populationskontrolle scheitert
- Tierschutzproblem: Wildtiere verenden qualvoll wegen Hobby-Jäger
- Tierquälerei: Fuchsmassaker in der Schweiz
- Stadttauben: Basel stimmt ab, Zürich tötet, Bern macht es vor
- Zürich beschliesst Ausbau von Taubenschlägen statt Tötung
- Jagdstatistik Schweiz 2025
Verwandte Dossiers
- Das Alpenschneehuhn in der Schweiz: Eiszeitrelikt zwischen Klimakrise, Tourismus und Flintenschuss
- Steinbock Schweiz: Geschmuggelt, gerettet, Trophäe
- Biber Schweiz: Angesiedelt und zum Abschuss freigegeben
- Waldschnepfe Schweiz: Gefährdet, gejagt und ignoriert
- Wasservögel in der Schweiz: Wintergäste im Schussfeld
- Tauben Schweiz: Friedenssymbol und Massenabschuss
- Rabenvögel Schweiz: Intelligenteste Tiere im Fadenkreuz
- Eichelhäher Schweiz: Förster des Waldes im Fadenkreuz
- Murmeltier Schweiz: Eiszeitrelikt und Massenabschuss
- Wildkaninchen Schweiz: Stark gefährdet, trotzdem jagdbar
- Schneehase Schweiz: Klimakrise und Flintenschuss
- Waschbär Schweiz: Abschuss wegen falscher Herkunft
- Steinmarder Schweiz: Kulturfolger unter Jagddruck
- Baummarder Schweiz: Scheuer Waldbewohner unter Jagddruck
- Dachs Schweiz: Ökosystem-Ingenieur im Fadenkreuz
- Rothirsch Schweiz: Zurückgekehrt und zum Abschuss degradiert
- Reh Schweiz: Meistgeschossenes Wildtier der Hobby-Jagd
- Wildschwein Schweiz: Hobby-Jagd verschärft das Problem
- Gämse Schweiz: Hochjagd, Klimastress und Überpopulations-Mythos
- Feldhase Schweiz: Gefährdet, bejagt und ignoriert
- Jagdstatistik Schweiz 2025: Was die Zahlen des Bundes zeigen
- Selbstregulation von Wildpopulationen: Wissenschaftliche Evidenz aus Genf, Nationalpark und internationalem Vergleich
- Wald-Wild-Konflikt in der Schweiz: Warum das Verbiss-Narrativ die Hobby-Jagd nicht rechtfertigt
Quellenangaben
- BAFU, Eidgenössische Jagdstatistik: Abschuss und Spezialabschuss Haustaube, Ringeltaube, Türkentaube 2005–2025, abgefragt am 21.10.2026 (jagdstatistik.ch)
- Schweizerische Vogelwarte Sempach: Ringeltaube, Artporträt (vogelwarte.ch)
- BirdLife Schweiz: Die aktuelle Jagdstatistik und das revidierte Jagdgesetz (birdlife.ch)
- BirdLife Schweiz (2023): Neue Rote Liste der weltweit gefährdeten Arten, Einordnung Schweiz (birdlife.ch)
- BirdLife International (2018): State of the World’s Birds, Rote Liste der Vögel
- BAFU / Schweizerische Vogelwarte (2021): Rote Liste der Brutvögel (Turteltaube: EN) (bafu.admin.ch)
- NABU NRW: Ringeltaube, Jagd und Brutzeit-Abschüsse (nabu.de)
- NABU: Positionspapier Jagd, Forderung Ringeltaube aus Jagdrecht entlassen (nabu.de)
- Regierungsrat Basel-Stadt (2025): Stadttaubenkonzept, Pilotprojekt betreute Taubenschläge (bs.ch)
- SRF (2026): Basel soll fünf Taubenschläge bekommen, Initiative will mehr (srf.ch)
- SRF (2025): Renitente Taubenfütterer widersetzen sich dem Gesetz (srf.ch)
- Watson (2023): In Zürich tobt der Taubenkrieg (watson.ch)
- Stadt Zürich: Tauben, Fütterungsverbot ab 2023 (stadt-zuerich.ch)
- BLV Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Tauben (blv.admin.ch)
- Stadttauben Schweiz: Stadttauben-Management in Schweizer Städten (stadttauben.ch)
- Stiftung Tier im Recht: Stadttaube als Wildtier, rechtlich fragwürdig (tierimrecht.org, zitiert in Watson)
- Keays, D. et al. (2025): Magnetsinn bei Tauben, Innenohr und elektromagnetische Induktion. Science (LMU München)
- Wu, L.-Q. und Dickman, D. (2012): GPS der Brieftauben sitzt im Hirn. Science (Baylor College of Medicine)
- Vyssotski, A. et al.: Hirnaktivität frei fliegender Brieftauben, Mini-Neurologger. Current Biology (Universität Zürich)
- Wikipedia: Türkentaube, Bestand Schweiz (15’000–20’000 Brutpaare)
- Graumännchen.org: Wildtauben (Ringeltaube Abschuss Deutschland 655’000–917’000)
- Kanton Basel-Landschaft: Jagdzeiten 2024/25 (Ringeltaube, Türkentaube)
- Kanton Basel-Stadt (2026): Schlussresultat der Abstimmung vom 14. Juni 2026, Stadttauben-Initiative und Gegenvorschlag (bs.ch)
- IG Wild beim Wild (2026): Jagdstatistik Schweiz 2025
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)
- Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)
Unser Anspruch
Tauben sind faszinierende Tiere. Sie verfügen über ein biologisches Navigationssystem, das die Wissenschaft erst 2025 ansatzweise entschlüsselt hat, ein «GPS im Innenohr», das auf dem Prinzip der elektromagnetischen Induktion beruht. Sie können sich Hunderte von Bildern merken, Zeit und Raum abstrakt verarbeiten und die Regeln menschlicher Rechtschreibung erlernen. Sie haben den Menschen in Kriegen als Botinnen gedient, als Symbole des Friedens und der Liebe eine jahrtausendealte Kulturgeschichte geprägt und als Forschungsobjekte wesentliche Erkenntnisse zur Neurobiologie und Kognition geliefert.
Und was tun wir mit ihnen? Wir schiessen die Ringeltaube auf dem Herbstzug, weil sie eine «köstliche Jagdbeute» sei. Wir bejagen die Türkentaube, die sich in der Schweiz erst seit wenigen Jahrzehnten angesiedelt hat. Wir diffamieren die Stadttaube als «Ratte der Lüfte» und versuchen, sie durch Fütterungsverbote auszuhungern, obwohl wir sie selbst als Haustier gezüchtet und dann ausgesetzt haben. Und wir schauen zu, wie die Turteltaube, einst Sinnbild der Liebe, in der Schweiz stark gefährdet ist und auf dem Zugweg durch den Mittelmeerraum zu Millionen abgeknallt wird.
Die Konsequenz ist eindeutig: Ringeltaube und Türkentaube müssen aus dem Katalog der jagdbaren Arten gestrichen werden. Die Stadttaube muss als verwildertes Haustier anerkannt und in allen Schweizer Städten mit betreuten Taubenschlägen nach dem Augsburger Modell versorgt werden. Und die Schweiz muss sich international für ein vollständiges Jagdmoratorium auf die Turteltaube einsetzen. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, wenn neue Zahlen, Studien oder politische Entwicklungen es erfordern.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.
