15 Zusicherungen an den Europarat: Was die Wolfspraxis daraus macht
In Strassburg verspricht das BAFU Schonzeit für Rudel, Prüfung durch den Bund und Herdenschutz vor jedem Abschuss. Die Praxis und die Revision des Jagdgesetzes sehen anders aus.
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Wer kontrolliert wen
Im Verfahren vor der Berner Konvention hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dem Europarat schriftlich dargelegt, nach welchen Regeln die Schweiz Wölfe tötet. Wild beim Wild hat diese Zusicherungen Punkt für Punkt mit der Praxis der Kantone, den eigenen Zahlen des BAFU und der laufenden Revision des Jagdgesetzes verglichen. Das Ergebnis: Bei 15 Zusicherungen gibt es Bruchstellen, bei mehreren davon klare Widersprüche. Am 7. bis 11. Dezember 2026 behandelt der Ständige Ausschuss der Berner Konvention das Dossier erneut.
Die Grundlage
Das Dokument trägt die Nummer T-PVS/Files(2025)2023-3_gov und wurde am 18. November 2025 in Strassburg veröffentlicht, «établi par l’Office fédéral de l’environnement OFEV» (PDF, 12 Seiten). Es vereint ein Update vom November 2025 (S. 2 bis 4) mit dem Bericht vom Sommer 2025 (S. 5 bis 12). Die Seitenzahlen unten beziehen sich auf dieses PDF. Ergänzend berücksichtigt ist der neueste Regierungsbericht, T-PVS/Files(2026)2023-3_gov_rev vom 17. September 2026 (PDF, 7 Seiten), ebenfalls unterzeichnet von BAFU-Direktorin Katrin Schneeberger, zitiert als «Bericht 2026». Zum Hintergrund des Verfahrens: Wolfsregulierung: Was das BAFU dem Europarat schriftlich zusichert.
Als Gegenprobe dient unter anderem der «Rapport sur les régulations de loups 2025-2026» des BAFU vom 18. Mai 2026, im Folgenden «BAFU-Bericht 2025/26».
Bei jedem Punkt unterscheiden wir: Ein Widerspruch ist belegt. Eine Spannung bedeutet, dass die Praxis mit der Zusicherung schwer vereinbar ist, ein Verstoss aber nicht bewiesen. Nicht überprüfbar heisst, dass die Zusicherung von aussen nicht geprüft werden kann, weil die Unterlagen fehlen.
Schonzeit und Bundesprüfung
1. Rudel sind von Februar bis August geschützt
Das BAFU schreibt (S. 9): «Les cantons ont l’obligation, durant la période du 1er février au 31 août, période de reproduction et d’élevage, d’exclure toute reproduction avant d’émettre une autorisation de tir. […] Les meutes sont protégées durant cette période.»
Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats will Massnahmen gegen einzelne Rudelwölfe vom 1. Februar bis 31. Mai zulassen. Der Erläuterungsbericht räumt «ein gewisses Risiko» ein, «verwaiste Jungtiere zu hinterlassen» (S. 7). Graubünden beantragt ein Regulationsfenster vom 1. Juni bis 28. Februar, die Bauernverbände wollen eine ganzjährige Regulierung (Vernehmlassung: Zug will die BAFU-Zustimmung streichen).
Wie wenig die Pflicht, eine Fortpflanzung auszuschliessen, schon heute greift, zeigt der Fall F168. Am 4. August 2025 liess das Wallis im Rappental die Wölfin als «Einzelwolf» erschiessen. Laut Obduktionsbericht der Universität Bern hatte sie im Mai 2025 Junge geworfen, das BAFU bestätigte dies gegenüber «Blick». Laut BAFU dürfte sie zum Zeitpunkt des Abschusses nicht mehr gesäugt haben. Drei Tage später filmte eine Wildkamera im Binntal vier Welpen. Ob F168 deren Mutter war, hält der Kanton für unklar. Der Bericht lag ab Ende Oktober 2025 vor. Weder das Dokument vom November 2025 noch der Bericht 2026 erwähnt den Fall («Blick», 19.9.2026; Wild beim Wild, 20.9.2026).
Widerspruch. Die Revision hebt einen Schutz auf, den das BAFU in Strassburg als Teil des Systems dargestellt hat.
2. Kein Rudelabschuss ohne vorgängige Zustimmung des BAFU
Das BAFU schreibt: «Chaque canton qui souhaite réguler une meute de loups doit au préalable recevoir l’assentiment de l’OFEV» (S. 3). «Avant de donner son assentiment, l’OFEV vérifie le respect de la Loi fédérale sur la protection des animaux» (S. 8).
Zug beantragt in der Vernehmlassung, die Worte «nach Zustimmung des Bundesamts» zu streichen. Der Berner Bauern Verband verlangt dasselbe und will zusätzlich die Anhörungspflicht des BAFU bei Abschüssen in Jagdbanngebieten abschaffen. Schon heute erteilte das BAFU 2026 bei mindestens vier Bündner Rudeln (Stagias, Dreibündenstein, Muchetta, Agnas) die Zustimmung vor dem ersten Nachweis von Nachwuchs. Bei Stagias waren zwei Tage nach dem ersten Nachweis zwei Wölfe tot (Wolfsabschüsse: Bund bewilligt, bevor Welpen nachgewiesen sind).
Widerspruch bei den Forderungen aus der Vernehmlassung, Spannung bei den vorgezogenen Zustimmungen: Eine Prüfung des Einzelfalls ist kaum möglich, bevor die Wölfe nachgewiesen sind.
3. Schutzgebiete
Jagdbanngebiete kommen im Dokument nicht vor. Zum Nationalpark heisst es (S. 11): «aucun tir n’est autorisé dans le parc.» Die Vorlage öffnet nun die eidgenössischen Jagdbanngebiete, laut Erläuterungsbericht «sowohl für Einzelabschüsse […] als auch für Regulierungen von Rudeln» (S. 6).
Im Bericht 2026 informiert das BAFU den Europarat immerhin, dass das Parlament die Motionen Friedli («Autoriser le tir de loups dans les districts francs») und Broulis (Abschüsse von Rudelwölfen «tout au long de l’année») angenommen hat (S. 6). Die Vernehmlassung vom Juni 2026 mit dem konkreten Gesetzestext erwähnt auch das Update vom September 2026 nicht.
Kein direkter Widerspruch, weil das BAFU zu Jagdbanngebieten nichts zugesichert hat. Der Europarat kennt die Stossrichtung, aber nicht den Entwurf und nicht die Forderungen der Kantone.
Regulierung als letztes Mittel
4. Herdenschutz muss vorher umgesetzt sein
Das BAFU schreibt (S. 7): «Il est à souligner que la régulation est la dernière mesure. Avant une telle décision, des mesures de protection des troupeaux doivent être mise en place». Schäden zählten nur, wenn «les mesures raisonnables de protection des troupeaux aient été appliquées dans les règles de l’art» (S. 8).
Im Tessin waren von 117 bis zum 28. September 2026 gerissenen Nutztieren laut kantonaler Statistik 6 angemessen geschützt. Bei 45 stuft das Amt den Schutz als nicht angemessen ein, bei 13 als nicht angemessen wegen höherer Gewalt, bei 52 als nicht zumutbar. Gleichzeitig gab der Bund Welpenabschüsse in neun Tessiner Rudeln frei, darunter Molare und Lepontino, ohne dass ihnen ein Riss zugeordnet wurde. In Schwyz fehlte bei drei von vier Rissereignissen der Grundschutz. Im Mattertal wurden 2026 erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, wo 2025 54 ungeschützte Tiere gerissen worden waren. Das Bundesgericht stellte im Urteil 2C_68/2024 fest, dass St. Gallen den Herdenschutz vor einem Abschuss nicht ausreichend geprüft hatte. Das BAFU referiert das Urteil im BAFU-Bericht 2025/26 selbst (S. 5).
Spannung bis Widerspruch. Die präventive Regulierung verlangt keinen Riss pro Rudel. Das BAFU legt in Strassburg selbst fest, ein Schaden müsse nur wahrscheinlich sein: «Il suffit que leur survenue soit très probable» (S. 6). Im Bericht 2026 räumt es zudem ein, dass die sinkenden Schadenzahlen auch mit der «adaptation de la pratique d’indemnisation depuis février 2025» zusammenhängen: Entschädigt wird seither nur noch, wenn die Tiere geschützt waren (S. 4). Ein Teil des Rückgangs ist also eine Folge der Zählweise.
5. Mildere Mittel wie Vergrämung zuerst
Das BAFU schreibt (S. 7): «il convient d’essayer d’autres mesures douces au préalable comme l’effarouchement par exemple.» In den publizierten Zustimmungen des BAFU und in den kantonalen Mitteilungen zu den Regulierungen 2026 in Graubünden, im Wallis und im Tessin findet sich kein Hinweis auf vorgängige Vergrämungsversuche.
Nicht überprüfbar. Ob vergrämt wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert.
6. Herdenschutz als Voraussetzung, aber weniger Geld
Der Herdenschutz sei «une importante condition préalable à la régulation du loup» (S. 7). Im selben Dokument räumt das BAFU ein: «Depuis 2025, la contribution fédérale a été baissée à 50%» (S. 10). Für die Rückkehr zu 80 Prozent nennt es zwei Daten: «dès le printemps 2026» (S. 10) und «A partir du mois de janvier 2026» (S. 3). Die Regulierung lief 2025 trotzdem voll weiter.
Spannung, vom BAFU selbst eingeräumt.
Wer getötet wird
7. Ganze Rudel nur bei nachgewiesenem Fehlverhalten
Das BAFU schreibt: «Les meutes qui ne présentent pas de comportement indésirable ne peuvent pas être prélevées» (S. 6), «Le comportement indésirable doit être prouvé» (S. 8), und eine Meute müsse «impérativement» ein unerwünschtes Verhalten gezeigt haben (S. 9).
Im Herbst 2026 stimmte das BAFU der vollständigen Entnahme der Walliser Rudel Augstbord und Nanz zu. Die publizierten Entscheide enthalten keine Angaben zu Rissen, Herdenschutz oder Rudelgrösse. Das Gesuch für Arolla-Ferpècle vom 13. Oktober begründet der Kanton einzig mit Konflikten in «Problemgebieten», im selben Tal, in dem das Bundesverwaltungsgericht 2023 eine Regulierung wegen ungenügenden Herdenschutzes abgelehnt hatte. Für die Totalentnahme des Bündner Rudels Giarsinom lieferte das Amt die Begründung erst nachträglich über die Presse.
Nicht überprüfbar, mit deutlicher Spannung. Ob ein Fehlverhalten «prouvé» ist, kann niemand prüfen, solange die Begründungen nicht veröffentlicht werden.
8. Keine Muttertiere, Welpen vor den Eltern
Im Abschnitt zur reaktiven Regulierung schreibt das BAFU (S. 8): «Les mères ne peuvent pas être prélevées et le tir de l’adulte présentant un comportement indésirable ne doit pas porter préjudice aux jeunes individus». Der BAFU-Bericht 2025/26 verlangt, Jungwölfe «dans la mesure du possible» vor den Elterntieren zu schiessen (S. 9).
Derselbe Bericht meldet für 2025/26 drei Fälle, in denen Elterntiere oder adulte Wölfe bei Teilregulierungen getötet wurden, die das nicht erlaubten. In einem weiteren Fall war ein Elterntier freigegeben, erschossen wurde das andere (S. 7). Im Augstbord-Perimeter tötete die Wildhut am 26. September 2026 zuerst zwei erwachsene Wölfe, im Nanztal am 8. und 11. Oktober je einen erwachsenen Wolf gemeinsam mit Jungtieren (Wallis-Ticker). In Neuenburg darf seit dem 1. September der Vaterwolf M583 eines Rudels mit Welpen geschossen werden. F168 war formal als Einzelwolf verfügt, nicht im Rahmen einer reaktiven Regulierung.
Widerspruch bei den vom BAFU selbst gemeldeten Fehlabschüssen, Spannung zur Vorgabe «Welpen zuerst».
9. Fehlabschüsse als Einzelfall
Zum Abschuss von Luchsen statt Wolfswelpen in der Surselva schreibt das BAFU (S. 4): «Il s’agit ici d’un cas isolé.» Bei Fehlschüssen drohe eine Sanktion.
Der BAFU-Bericht 2025/26 zeigt ein anderes Bild (S. 6 und 7): 2025/26 stammten 7 getötete Wölfe aus einem anderen Rudel, bei 8 war die Herkunft unbekannt oder unsicher. 2024/25 waren es 5 aus anderen Rudeln und 20 unbekannter Herkunft. Hinzu kommen die Elterntiere aus Punkt 8 und ein Wolfswelpe, der «par erreur à la place d’un renard» erschossen und danach einem Rudel angerechnet wurde. Keiner der Regierungsberichte an den Europarat erwähnt diese Fälle. Beim Luchsfall nennt das BAFU «trois jeunes lynx», laut Kanton Graubünden waren es zwei Jungluchse und ein ausgewachsener Kuder. Zum Sanktionsniveau: In Herbriggen kostete eine illegal erschossene Wölfin 300 Franken Busse, das Patent blieb.
Widerspruch, was die Vollständigkeit der Information gegenüber dem Europarat betrifft.
Wer schiesst und womit
10. Hobby-Jäger nur unter Aufsicht der Wildhut
Wer als Jäger an Regulierungen teilnimmt, müsse laut BAFU (S. 3 bis 4) eine kantonale Zusatzausbildung absolvieren, «être titulaire d’une autorisation spéciale cantonale et sera soumis à la surveillance d’un garde-faune».
Im Tessin wurde nach dem Dokument, am 28. Mai 2026, der «Gruppo Controllo Lupi» geschaffen: bis zu 88 Hobby-Jäger, vier pro Wildhüter, mit Wärmebildkameras, auch nachts im Einsatz und mit 500 Franken pro getötetem Wolf. In Graubünden gingen im September 2026 sieben von 17 getöteten Wölfen laut Keystone-SDA «auf das Konto der rund 3150 autorisierten Jägerinnen und Jäger», gestützt auf Angaben des Amts für Jagd und Fischerei (watson/SDA, 5.10.2026).
Im Bericht 2026 schreibt das BAFU zudem: «Par principe, ce sont les acteurs cantonaux, soit les gardes-faune ou la police de la faune qui sont compétents pour l’exécution sur le terrain» (S. 5). Die Tessiner Prämie pro Wolf erwähnt es nicht.
Nicht überprüfbar, mit deutlicher Spannung. Wie bei über 3’000 autorisierten Hobby-Jägern oder bei nächtlichen Einsätzen eine Aufsicht durch die Wildhut sichergestellt wird, ist nicht dokumentiert.
11. Nachtsichtgeräte als Ausnahme
Das BAFU legt offen, dass Nachtsichtgeräte «fassent partie des moyens interdits selon l’art. 8 de la Convention de Berne» und dass die Abschüsse «majoritairement de nuit» stattfinden (S. 6). Ihre Nutzung sei «autorisée exceptionnellement» (S. 4). Der BAFU-Bericht 2025/26 bestätigt: «Les tirs s’effectuent généralement de nuit» (S. 9). Seit 2026 sind im Tessin auch Hobby-Jäger mit Wärmebildkameras ausgerüstet. Der Luchs-Fehlabschuss geschah mit Wärmebildtechnik.
Spannung. Das BAFU hat offengelegt, dass nachts geschossen wird. Ein nach der Konvention verbotenes Mittel ist damit aber zum Regelfall geworden.
Transparenz und Kontrolle
12. «Toutes les informations»
Das BAFU schreibt (S. 11), die Schweiz habe «de manière transparente toutes les informations concernant sa gestion du loup» geteilt. Die Zustimmungen des BAFU werden jedoch als Liste ohne Begründung veröffentlicht. Das Wallis meldet Abschüsse nur in einer Tabelle, ohne Medienmitteilung und anfangs ohne genetische Kennung. Der Obduktionsbericht zu F168 blieb rund elf Monate unveröffentlicht. Fehlabschüsse und Wölfe unbekannter Herkunft fehlen in den Regierungsberichten. Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf Beschwerden gegen BAFU-Zustimmungen nicht ein, CHWOLF wurde das Beschwerderecht abgesprochen.
Widerspruch.
13. Das BAFU als Aufsichtsbehörde
«En tant qu’autorité de surveillance, l’OFEV y veille», schreibt das Amt (S. 4). Laut «Blick» hat das BAFU seit Anfang 2024 landesweit nur gegen eine einzige kantonale Abschussverfügung Beschwerde geführt, gegen den Abschuss in Staldenried im Wallis. Gegen die Verfügung zu F168 wurde keine Beschwerde geführt.
Spannung. Fällt die vorgängige Zustimmung weg, wie es Zug und die Bauernverbände verlangen, bliebe nur diese selten genutzte Aufsicht im Nachhinein.
Bestand und Wirkung
14. Zwölf Rudel als Untergrenze, «pas un but en soi»
Das BAFU schreibt (S. 6), zwölf Rudel seien «une limite minimale pour assurer le maintien de l’espèce, mais pas un but en soi», und Rudel ohne unerwünschtes Verhalten dürften nicht entnommen werden, «même si le nombre minimum est dépassé».
Die Motion 25.4464 von Fabio Regazzi verlangt dagegen Abschüsse, sobald ein Schwellenwert beim Bestand überschritten ist. Der Bundesrat befürwortete sie, der Ständerat nahm sie am 19. März 2026 an, der Nationalrat folgte am 23. September 2026 mit 116 zu 73 Stimmen (Wolf-Schwellenwert: Nationalrat stimmt Motion zu). Laut Parlamentsdatenbank ist sie an den Bundesrat überwiesen. Im Bericht 2026 steht noch, sie werde «ensuite» vom Nationalrat geprüft (S. 6), das Update vom September wurde dazu nicht nachgeführt.
Widerspruch auf Ebene des Bundesrats. Im selben Absatz steht übrigens der Satz «La Suisse restera ainsi nettement en-dessous du seuil de 12 meutes», direkt gefolgt von der Angabe, die Schweiz zähle 36 Rudel. Im Bericht 2026 heisst es dann: «En 2023/24, la Suisse dénombrait 30 meutes validées […], contre 30 en 2024/25», und daraus folge, die Population «continue de croître lentement» (S. 4). Eine Seite vorher steht, sie bleibe «stable» (S. 3). Im Bericht von 2025 hatte das BAFU für 2024/25 noch 36 Rudel angegeben (S. 10).
15. Regulierung erhält die Rudel
«Le système de gestion du loup en Suisse ne met pas en danger la population», schreibt das BAFU (S. 11). Der BAFU-Bericht 2025/26 sagt, die Regulierung «permet de préserver les meutes de loups» (S. 9). In den Walliser Perimetern Nanz und Augstbord wurden seit Dezember 2023 aber 17 beziehungsweise 21 Wölfe getötet, und 2026 sollen dort erneut ganze Wolfsfamilien verschwinden. Laut KORA sind direkte Belege für die Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar. Die Zahl der Zustimmungen stieg von 22 im Herbst 2025 auf 39 im Oktober 2026, obwohl die Risse sanken (Zähler Wolfsabschüsse Schweiz).
Das BAFU räumt im Bericht 2026 selbst ein: «l’efficacité des mesures prises pour la protection des troupeaux et la régulation des loups ne peut être démontrée de manière concluante» (S. 2).
Widerspruch. Die Behauptung, die Regulierung wirke, steht neben dem eigenen Eingeständnis, dass ihre Wirksamkeit nicht belegt ist.
Einordnung
Die Schweiz hat dem Europarat ein System beschrieben, das auf vier Säulen ruht: Schutz der Rudel in der Aufzuchtzeit, vorgängige Prüfung durch den Bund, Herdenschutz und Vergrämung vor jedem Abschuss sowie volle Transparenz. Jede dieser Säulen ist in der Praxis bereits brüchig. Mit der Revision des Jagdgesetzes und den Forderungen der Kantone würden die ersten beiden ganz oder teilweise wegfallen.
Die IG Wild beim Wild fordert, dass das BAFU jede Zustimmung mit Begründung veröffentlicht, samt Nachweis des Herdenschutzes, der Rudelgrösse und des Verhaltens, das eine Entnahme rechtfertigen soll, und dass es dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention die Vernehmlassungsvorlage, die Fehlabschüsse und den Fall F168 offenlegt.
Quellen
- BAFU / Europarat: Rapport du gouvernement, Dossier 2023/03, T-PVS/Files(2025)2023-3_gov, 18.11.2025
- BAFU / Europarat: Rapport du gouvernement, T-PVS/Files(2026)2023-3_gov_rev, 17.9.2026
- CHWOLF und Avenir Loup Lynx Jura: Complainant report, T-PVS/Files(2026)2023-3_comp, 28.5.2026
- BAFU: Rapport sur les régulations de loups 2025-2026, 18.5.2026
- UVEK: Erläuternder Bericht zur Revision des Jagdgesetzes, 24.6.2026
- «Blick»: Wallis liess Muttertier als Einzelwolf erlegen, 19.9.2026
- watson/Keystone-SDA: In Graubünden wurden im September 17 Wölfe erlegt, 5.10.2026
- Kanton Zug: Vernehmlassungsantwort, 25.8.2026
- Berner Bauern Verband: Stellungnahme, 11.9.2026
- Kanton Graubünden: Mitteilung zum Luchs-Fehlabschuss, 26.11.2024
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