Wolf-Schwellenwert: Nationalrat stimmt Abschüssen auf Vorrat zu
Naturschutzverbände warnen, dass Abschüsse nach fixen Bestandszahlen Rudel zerreissen und mehr Nutztierrisse verursachen könnten.
Der Nationalrat hat am 23. September 2026 die Motion 25.4464 von Mitte-Ständerat Fabio Regazzi (TI) mit 116 zu 73 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat hatte bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Damit muss der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage ausarbeiten, um Wölfe in einer Region zum Abschuss freizugeben, sobald die Population einen gemeinsam mit den Kantonen festgelegten Schwellenwert überschreitet.
Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz kritisieren den Entscheid in einer gemeinsamen Medienmitteilung als kontraproduktiv und unnötig. Laut den Verbänden gab es seit der natürlichen Rückkehr des Wolfs bereits über 220 parlamentarische Vorstösse zu dieser einen Tierart, mit zunehmender Kadenz und Radikalität.
Was die Motion 25.4464 verlangt
Regazzi begründet seinen Vorstoss mit dem Wachstum der Wolfspopulation und bezeichnet das heutige System der einzelfallbasierten Abschussbewilligungen als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos. Die Motion 25.4464 verschiebt damit den Massstab: weg von nachgewiesenen Schäden oder konkreten Konflikten, hin zu einer populationsbezogenen Obergrenze. Wie weit die spätere Gesetzesvorlage noch konfliktbezogene Kriterien enthält, ist offen.
Die Verbände befürchten, dass ein Bezug zu drohenden oder eingetretenen Konflikten mit Nutztieren wegfallen würde. Sie bezeichnen das Modell als «Rasenmähermethode», die sich an künstlich festgesetzten Bestandszahlen orientiert. Eine gezielte Regulierung von Rudeln in Konfliktgebieten bei gleichzeitiger Schonung unauffälliger Wölfe fände so nicht mehr statt.
Warum Abschüsse in unauffälligen Rudeln Probleme schaffen
Der zentrale Einwand ist biologisch: Werden Wölfe aus Rudeln geschossen, die bisher keine Nutztiere gerissen haben, können diese Familienverbände auseinanderbrechen. Versprengte, unerfahrene Einzeltiere greifen eher auf leicht erreichbare Nutztiere zurück. Abschüsse nach Bestandszahlen könnten deshalb mehr Konflikte erzeugen statt weniger. Die wissenschaftlichen Grundlagen dazu sind im Faktencheck zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd auf Wildtiere zusammengestellt.
Dass bereits die heutige Praxis Fehler produziert, zeigen die Fehlabschüsse von Leitwölfen im Jura, in Graubünden und im Wallis.
Proaktive Regulierung besteht bereits
Das 2022 revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) erlaubt schon heute eine proaktive Regulierung. Laut den Verbänden werden mittlerweile jährlich rund hundert Wölfe abgeschossen. Der WWF Schweiz bezifferte den Anteil in der dritten Regulierungsperiode von September 2025 bis Januar 2026 erneut auf rund einen Drittel des Schweizer Wolfsbestands.
Gleichzeitig scheitert der Vollzug oft. Gruppe-Wolf-Geschäftsführer David Gerke verwies gegenüber SRF auf das Tessin, wo zwanzig Wölfe freigegeben, aber nur fünf erlegt wurden. Eine starre Obergrenze löst dieses Problem nicht.
Nutztierrisse sinken laut Verbänden das vierte Jahr in Folge
Gemäss der Medienmitteilung ist die Zahl der Nutztierrisse durch den Wolf 2026 bereits zum vierten Mal hintereinander gesunken, und der Rückgang hat sich verstärkt. Der Kanton Graubünden verzeichnete bis Ende Juli lediglich 30 Risse, im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum noch über 60. Die Verbände verweisen zudem darauf, dass der Bund die Mittel für den Herdenschutz erhöht und im Mai bekräftigt hat, dass dieser ein zentraler Pfeiler im Umgang mit dem Wolf bleibt.
Auch die unterlegene Minderheit aus SP und Grünen in der vorberatenden Nationalratskommission argumentierte, die Wirkung der bestehenden Instrumente müsse zuerst bewertet werden. Eine stärkere Unterstützung der Alpwirtschaft sei wirksamer als eine Obergrenze.
Parlament wartet die eigene Analyse nicht ab
Mit dem Kommissionspostulat 25.3027 hat das Parlament selbst eine Evaluation der Jagdgesetzänderungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen 2027 vorliegen. Ohne sie abzuwarten, hat eine Mehrheit bereits die nächste Gesetzesrevision beschlossen. Laut den Verbänden verunsichern die ständigen Revisionen die Älplerinnen und Älpler ebenso wie die Wildhut und behindern die Kantone bei der Umsetzung des geltenden Rechts.
Wie es weitergeht
Umweltminister Albert Rösti hat angekündigt, die Motion mit einer Gesetzesänderung umzusetzen. Die Vorlage geht danach erneut durch beide Räte. Gegen die Revision des Jagdgesetzes kann das Referendum ergriffen werden, womit die Stimmbevölkerung das letzte Wort hätte.
Kommentar: Politik nach Zahlen statt nach Schäden
Die Motion 25.4464 löst kein Problem, das die Daten belegen. Die Risse sinken, der Herdenschutz wirkt, die Regulierung existiert. Was bleibt, ist ein politisches Signal für eine Politik, die den Wolf über Bestandsgrenzen zurückdrängen will. Ein Schwellenwert macht aus einem geschützten Beutegreifer faktisch eine Art, die nach Kontingent reduziert wird, unabhängig davon, ob ein einzelnes nichtmenschliches Tier je ein Schaf angerührt hat. Wer vor der eigenen Evaluation Fakten schafft, zeigt, dass es nicht um Evidenz geht.
Mehr Hintergründe im Dossier Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Hobby-Jagd sowie in der Kategorie Jagdgesetz.
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