Wolfsabschüsse im Frühling: Zug will die BAFU-Zustimmung streichen
Graubünden warnt vor Abschüssen in der Welpenaufzucht, die Bauernverbände wollen den Wolf das ganze Jahr regulieren. Am 16. Oktober endet die Vernehmlassung.
Foto: Janis Kloter / Unsplash
Bann gebrochen
Am 16. Oktober 2026 endet die Vernehmlassung zur Revision des Jagdgesetzes. Der Bundesrat will unter bestimmten Voraussetzungen Abschüsse einzelner Rudelwölfe auch zwischen Februar und Mai ermöglichen. Zug verlangt, dafür die Zustimmung des BAFU zu streichen. Graubünden warnt vor Risiken für die Welpenaufzucht, beantragt aber gleichzeitig ein Regulationsfenster vom 1. Juni bis zum 28. Februar.
Was der Bundesrat vorschlägt
Mit der Vorlage vom 24. Juni 2026 setzt der Bundesrat zwei Motionen um, jene von Esther Friedli (25.3715) und jene von Pascal Broulis (25.3549). Vorgesehen sind zwei neue Bestimmungen mit unterschiedlicher Reichweite.
Nach Art. 12 Abs. 2ter sollen die Kantone «nach Zustimmung des Bundesamts» zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai «Massnahmen gegen einzelne Wölfe eines Rudels anordnen oder erlauben» dürfen, wenn diese wiederholt fachgerecht umgesetzten Herdenschutz überwunden und dabei erheblichen Schaden verursacht haben oder Menschen gefährden.
Nach Art. 11 Abs. 5bis sollen Abschüsse neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich werden. Diese Bestimmung ist breiter: Laut Erläuterungsbericht gilt sie «sowohl für Einzelabschüsse nach Artikel 12 Absatz 2 und 2ter JSG als auch für Regulierungen von Rudeln». In Jagdbanngebieten wären unter den vorgesehenen Voraussetzungen also auch Rudelregulierungen möglich.
Der Erläuterungsbericht räumt ein, dass es sich bei Februar bis Mai um die Wurfzeit handelt, «die selbst bei jagdbaren Arten klassischerweise in die Schonzeit fällt», und dass «ein gewisses Risiko» besteht, «verwaiste Jungtiere zu hinterlassen». Die Einzelheiten hat Wild beim Wild im Beitrag Wolf: Vernehmlassung zum Jagdgesetz bis 16. Oktober aufgeschlüsselt.
Zug will die vorgängige Bundesprüfung streichen
Der Zuger Regierungsrat hat seine Antwort am 25. August 2026 verabschiedet. Er begrüsst die Revision, weil damit die «bisherige Handlungsunfähigkeit» zwischen Februar und Mai behoben werde. Weit genug geht sie ihm aber nicht. Sein einziger Antrag: In Art. 12 Abs. 2ter seien die Worte «nach Zustimmung des Bundesamts» zu streichen. Die Kantone sollen Massnahmen gegen einzelne Rudelwölfe «selbstständig und ohne Zustimmung des Bundesamts anordnen oder erlauben können».
Der Regierungsrat betont, die materiellen Voraussetzungen für einen Abschuss würden dadurch «nicht gelockert». Die Beurteilung, ob sie im konkreten Fall erfüllt sind, soll aber «beim betroffenen Kanton liegen». Der Bund soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegen sowie «die Oberaufsicht und das Monitoring sicherstellen».
Damit entfiele in dieser sensiblen Phase die obligatorische vorgängige Zustimmung des BAFU. Ob die gesetzlichen Abschussvoraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, würde zunächst der betroffene Kanton selbst beurteilen. Eine Oberaufsicht im Nachhinein ersetzt diese Zustimmung im Einzelfall nicht. Wie wichtig eine Prüfung vor dem Schuss ist, zeigen schon heute Fälle, in denen der Bund Abschüsse bewilligt, bevor Welpen nachgewiesen sind.
Zudem stellt sich Zug hinter das Grundlagenpapier «Zukünftiges Wolfsmanagement in der Schweiz» der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL), insbesondere hinter das Anliegen, «den administrativen Aufwand durch den Verzicht auf einzelne Abschussgesuche zu reduzieren».
Graubünden: Kritik an Frühlingsabschüssen, aber neun Monate Regulierung
Die Bündner Regierung beurteilt die vorgesehenen Abschüsse einzelner Rudelwölfe zwischen Februar und Mai kritisch, wie die «Engadiner Post» am 25. September und die «BauernZeitung» am 5. Oktober berichteten. Elterntiere könnten in dieser Zeit «für die Aufzucht der Jungtiere von besonderer Bedeutung sein», zudem liessen sich «einzelne Tiere kaum sicher voneinander unterscheiden».
Wenn einzelne Rudelmitglieder im Feld kaum sicher unterschieden werden können, ist die gezielte Tötung des für die Schäden verantwortlichen Wolfs nicht zuverlässig gewährleistet. Auch ein für die Welpenaufzucht wichtiges Elterntier könnte getroffen werden.
Gleichzeitig beantragt die Regierung ein einheitliches Regulationsfenster vom 1. Juni bis zum 28. Februar. Der Februar bliebe damit ausdrücklich eingeschlossen. Die vorgeschlagene Alternative ist also kein vollständiger Schutz während des vom Bund bezeichneten Zeitraums. Und ein Beginn am 1. Juni beseitigt das Aufzuchtproblem nicht: Auch dann sind die im Frühling geborenen Welpen noch von der Versorgung durch das Rudel abhängig. Die vorgeschlagene zeitliche Grenze beantwortet die eigene Warnung vor dem Verlust wichtiger Elterntiere deshalb nur teilweise.
Zusätzlich verlangt Graubünden, dass Schäden ausserhalb eines Jagdbanngebiets bei Abschüssen innerhalb berücksichtigt werden, weil Streifgebiete über dessen Grenzen hinausreichen.
Die Landwirtschaft will das ganze Jahr
Noch weiter geht der Bündner Bauernverband. Er will Problemwölfe ganzjährig regulieren lassen. Ein Beginn im Juni wäre für Sandro Michael vom Verband eine klare Verbesserung, denn «zu diesem Zeitpunkt sind die Tiere bereits auf den Alpen und Weiden». Grundsätzlich «sollte nicht der Kalender darüber entscheiden, ob eingegriffen werden darf» («BauernZeitung», 5. Oktober). Die Kantone sollen abschliessend selbst entscheiden. In seiner «Bündner Wolfs-Charta» schreibt der Verband: «Graubünden akzeptiert höchstens zwei unauffällige Wolfsrudel.» Laut Amt für Jagd und Fischerei sind derzeit 19 Rudel ganz oder teilweise im Kanton präsent (siehe Graubünden-Ticker).
Auch der Berner Bauern Verband will bei Massnahmen gegen einzelne Rudelwölfe zwischen Februar und Mai keine Zustimmung des BAFU mehr einholen müssen: Eine Zustimmung des Bundesamts sei «auch in diesen Fällen nicht mehr einzuholen». Für bestimmte Abschüsse in Jagdbanngebieten, bei denen die Vorlage eine vorgängige Anhörung des BAFU vorsieht, verlangt er zusätzlich, «dass die Anhörungspflicht des BAFU gestrichen wird». Die Kantone sollen «die Entscheide abschliessend selber fällen können» (Stellungnahme vom 11. September 2026).
Die Vorlage insgesamt nennt der Verband eine «Minimallösung». Er will zudem, dass Schäden innerhalb und ausserhalb von Jagdbanngebieten zusammengezählt werden dürfen, dass Drohnen in Jagdbanngebieten zur Suche nach Nutztieren zugelassen werden und dass die Begrenzung bei der Regulierung der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe auf Verordnungsstufe aufgehoben wird. Ausserdem fordert er die rasche Umsetzung der Motion 25.4464 zu einem Schwellenwert beim Wolfsbestand.
Für die Ostschweiz meldet TVO am 13. Oktober, die Vorlage stosse in den meisten Kantonen auf Zustimmung, Tierschutzorganisationen warnten dagegen vor zu weitreichenden Eingriffen. Die vollständige St. Galler Vernehmlassungsantwort liegt der Redaktion bislang nicht vor.
Was die Zahlen sagen
Die Revision kommt in einer Phase, in der die Schäden zurückgehen. Nach Angaben von Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz setzt sich der Rückgang der Nutztierrisse 2026 bislang im vierten Jahr fort. In Graubünden waren es laut ihrer Mitteilung vom 23. September bis Ende Juli 30 Risse, im Vorjahr im gleichen Zeitraum über 60. Bereits heute werden nach Angaben der vier Organisationen jährlich rund hundert Wölfe abgeschossen.
Seit dem 1. September 2026 sind nach dem Zähler von Wild beim Wild mindestens 32 Wölfe im Rahmen der präventiven Regulierung getötet worden, Stand 13. Oktober. Reaktive Einzelabschüsse sind darin nicht enthalten.
Was die Schweiz dem Europarat zugesichert hat
Das BAFU hat dem Europarat im Verfahren vor der Berner Konvention schriftlich zugesichert, Rudel seien vom 1. Februar bis 31. August, in der «période de reproduction et d’élevage», geschützt («Les meutes sont protégées durant cette période»), jede Rudelregulierung brauche vorgängig die Zustimmung des Bundes, und die Regulierung sei «la dernière mesure». Die Vernehmlassungsvorlage und die Forderungen aus Zug, Graubünden und der Landwirtschaft stellen mehrere dieser Zusicherungen in Frage. Der Bundesrat hält im Erläuterungsbericht dagegen, die Neuregelung stehe «im Einklang mit Artikel 7 Berner Konvention».
Auch die Praxis tut das bereits: Im August 2025, mitten in der geschützten Zeit, liess das Wallis eine Wölfin als «Einzelwolf» erschiessen, die im Mai Junge geworfen hatte, und 2026 erteilte der Bund Zustimmungen, bevor Welpen nachgewiesen waren. Wild beim Wild hat die Zusicherungen und die Praxis Punkt für Punkt verglichen: 15 Zusicherungen an den Europarat: Was die Wolfspraxis daraus macht.
Einordnung
Die Vernehmlassung zeigt ein Muster, das sich seit der Revision von 2022 wiederholt: Jede Lockerung wird als eng begrenzte Ausnahme eingeführt, und noch bevor sie in Kraft ist, verlangen Kantone und Landwirtschaft die nächste. Diesmal stehen die Schonzeit der Rudelwölfe, die Jagdbanngebiete und die vorgängige Prüfung durch den Bund zugleich zur Disposition.
Dass der am stärksten betroffene Kanton selbst vor Abschüssen in der Aufzuchtzeit warnt, sollte dem Bundesrat zu denken geben. Konsequent wäre, diese Warnung ernst zu nehmen, auch für den Juni, und den Herdenschutz statt der Abschussfristen auszubauen.
Quellen
- Kanton Zug, Regierungsrat: Vernehmlassungsantwort zur Revision des Jagdgesetzes, 25.8.2026 (PDF)
- UVEK: Erläuternder Bericht zur Revision des Jagdgesetzes, 24.6.2026
- «Engadiner Post»: Mehr Spielraum bei Wolfsabschüssen, 25.9.2026
- «BauernZeitung»: Wolf: Graubünden will keine Abschüsse, Bauernverband will ganzjährig regulieren, 5.10.2026
- Berner Bauern Verband: Stellungnahme zur Änderung des Jagdgesetzes, 11.9.2026
- TVO: Wolfabschuss bald auch im Frühling? Kanton SG will dem Wolf an den Kragen, 13.10.2026
- Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, WWF Schweiz: Wolfsabschüsse auf Vorrat kontraproduktiv und unnötig, 23.9.2026
- Europarat, Berner Konvention: Rapport du gouvernement, Dossier 2023/03, 18.11.2025
- Bundesrat: Vernehmlassung zum revidierten Jagdgesetz, 24.6.2026
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