12.10.2026, 06:44

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Jagdgesetz

Wolfsregulierung: IG Wild beim Wild verlangt Akten und Aufsicht vom BAFU

Ein Gesuch nach dem Öffentlichkeitsgesetz und eine Aufsichtsanzeige sollen klären, worauf das Bundesamt seine Zustimmungen stützt und was es im Tessin duldet.

Redaktion Wild beim Wild · 12. Oktober 2026
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Die IG Wild beim Wild hat am 12. Oktober 2026 zwei Schreiben bei der Direktion des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eingereicht. Mit einem Gesuch nach dem Öffentlichkeitsgesetz verlangt sie Einsicht in die Akten hinter der Wolfsregulierung. Mit einer Aufsichtsanzeige fordert sie das BAFU auf, die Abschussprämie des Kantons Tessin zu prüfen.

Warum die Akten zählen

Gegenüber dem Europarat erklärt das BAFU, die Regulierung sei die letzte Massnahme. Herdenschutz müsse umgesetzt und mildere Mittel müssten zuvor versucht worden sein. Ganze Rudel dürften nur bei klar definiertem unerwünschtem Verhalten entfernt werden (siehe Was das BAFU dem Europarat schriftlich zusichert). In der Schweiz stimmt das Amt dennoch vollständigen Rudelentnahmen zu, ohne dass aus den publizierten Entscheiden hervorgeht, wie diese Voraussetzungen geprüft wurden. Die IG verlangt deshalb die Akten: Das BAFU soll nachprüfbar machen, ob seine Praxis den eigenen Zusicherungen entspricht.

Was die IG verlangt

Das Gesuch umfasst sechs Punkte:

  • die Ämterkonsultation zur Änderung der Jagdverordnung von 2023, insbesondere die Stellungnahmen des Bundesamts für Justiz, der Direktion für Völkerrecht und des Bundesamts für Landwirtschaft sowie die Auswertung des BAFU;
  • die entsprechenden Unterlagen zur Revision, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat. Die beiden Ämterkonsultationen sollen zeigen, ob innerhalb der Verwaltung rechtliche Bedenken geäussert wurden und wie das BAFU damit umging;
  • die internen Rechtsabklärungen zur proaktiven Wolfsregulierung und zur Vereinbarkeit der Mindestzahl von zwölf Rudeln mit der Berner Konvention, der Bundesverfassung und dem Jagdgesetz;
  • die fachlichen Grundlagen für diese zwölf Rudel und die Unterlagen, die das Abweichen von den 20 Rudeln aus dem Bericht der Alpenkonvention von 2016 begründen;
  • die Korrespondenz mit dem Sekretariat und dem Büro der Berner Konvention im Verfahren zur Schweizer Wolfspolitik;
  • die Unterlagen zum Verzicht auf eine ordentliche Vernehmlassung im Jahr 2023, einschliesslich der eingeladenen Organisationen, der gesetzten Frist sowie der eingegangenen Stellungnahmen und ihrer Auswertung.

Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das BAFU muss grundsätzlich binnen 20 Tagen Stellung nehmen. Bei umfangreichen oder schwer beschaffbaren Dokumenten kann es die Frist verlängern, muss darüber aber vorgängig informieren. Beschränkt, verweigert oder verschiebt das Amt den Zugang, oder bleibt eine fristgerechte Antwort aus, kann die IG beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eine Schlichtung beantragen.

Die Aufsichtsanzeige zum Tessin

Im Tessin erhalten Hobby-Jäger des Gruppo Controllo Lupi 500 Franken pro getötetem Wolf und sind mit Wärmebildkameras ausgerüstet (siehe 500 Franken pro Wolf). Eine solche Prämie steht im Widerspruch zur zugesicherten Regulierung als letztem Mittel: Sie setzt einen finanziellen Anreiz für den Abschuss, während das BAFU gegenüber dem Europarat die Ausschöpfung milderer Mittel betont.

Hinzu kommt die Frage der Nachtabschüsse. Das BAFU bestätigt in Strassburg, dass elektronische Visiervorrichtungen für Nachtabschüsse unter das Verbot der Berner Konvention fallen, und beruft sich auf Ausnahmen nach Artikel 9. Die IG verlangt deshalb Auskunft darüber, welche Nacht- und Wärmebildtechnik im Tessin eingesetzt wird und auf welche Einzelfallprüfung sich eine allfällige Ausnahme stützt.

Bei den Regulierungen der Rudel Peloso und Camoghè dürfen höchstens zwei Drittel der 2026 geborenen Jungtiere getötet werden, Elterntiere sind ausgenommen. Aus Sicht der IG schafft die Prämie einen Fehlanreiz: Sie belohnt den getöteten Wolf, nicht die Zurückhaltung im Zweifelsfall. Dass Verwechslungen vorkommen, hat das BAFU selbst bestätigt. In der Periode 2024/25 wurden drei junge Luchse statt Wolfswelpen getötet.

Die IG beantragt, dass das BAFU die Abschussprämie und den Einsatz der Nacht- und Wärmebildtechnik prüft und die Grundlage allfälliger Ausnahmen offenlegt. Es soll den Kanton anweisen, auf Prämien pro getötetem Tier zu verzichten, und weitere Zustimmungen zur Regulierung davon abhängig machen. Zudem soll es sicherstellen, dass keine Bundesmittel für Abschussprämien verwendet werden. Ob solche Gelder bisher in die Prämien fliessen, ist offen. Der Bund zahlt den Kantonen für das Wolfsmanagement bis zu 30’000 Franken pro Rudel und Jahr.

Wie es weitergeht

Eine Aufsichtsanzeige begründet keine Parteirechte. Die IG hat das BAFU dennoch ausdrücklich um Mitteilung des Prüfungsergebnisses gebeten. Wild beim Wild berichtet über die Antworten des Amts. Den laufenden Stand der Abschüsse zeigt der Wolfszähler.

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Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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