Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt.
Verletzte Wildtiere sollen rasch behandelt werden können, ohne erst eine zeitraubende behördliche Bewilligung einholen zu müssen.
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt.
Verletzte Wildtiere sollen rasch behandelt werden können, ohne erst eine zeitraubende behördliche Bewilligung einholen zu müssen.