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Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht

Zehn Franken pro Fuchsschwanz, fünf pro Krähe: Weil der Kanton Zug diese Prämien gestrichen hat und an der Nachsuchepflicht nach Fehlschüssen festhält, klagen sechs Hobby-Jäger in Lausanne.

Redaktion Wild beim Wild — 24. September 2026
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«Der Salzstein»

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Sechs Zuger Hobby-Jäger haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen mehrere Bestimmungen der kantonalen Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 eingereicht.

Das berichten die «Zuger Zeitung» und der «Bote der Urschweiz» gestützt auf eine Mitteilung der Beschwerdeführer. Parallel dazu haben die sechs beim Regierungsrat eine Rüge und eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Direktion des Innern eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Vorschriften überschritten die kantonalen Befugnisse, verletzten übergeordnetes Recht und schadeten der Biodiversität.

Im Zentrum stehen zwei Punkte. Der Kanton zahlt keine Prämien mehr für getötete Füchse und Krähen. Und er verlangt nach jedem Schuss ohne Abschusserfolg eine Nachsuche mit einem geprüften Hund.

Den direkten Gang nach Lausanne begründen die Beschwerdeführer damit, dass der Kanton Zug keine kantonale abstrakte Normenkontrolle für solche Verordnungen kennt. Laut «Bote» bestätigt die Direktion des Innern, dass es keine kantonale Vorinstanz gibt. Auf die laufende Saison hat das Verfahren vorerst keinen Einfluss: Solange das Bundesgericht nicht über die beantragte aufschiebende Wirkung entschieden hat, gelten die Vorschriften unverändert. Die Hobby-Jagd dauert in Zug je nach Wildart vom 1. September 2026 bis zum 15. Februar 2027.

Zehn Franken pro Fuchsschwanz

Bis zur letzten Saison vergütete der Kanton Zug sogenannte Umtriebsprämien: 10 Franken pro abgelieferter Fuchslunte, wie der Fuchsschwanz in der Jägersprache heisst, und 5 Franken pro Krähe. So stand es in § 20 der Jagdbetriebsvorschriften 2025/26. Die Direktion des Innern hat diese Bestimmungen am 29. Juni 2026 aufgehoben, seit dem 3. Juli 2026 gelten sie nicht mehr. Erhalten bleibt einzig die Möglichkeit, im Rahmen von Sonderbewilligungen Prämien für Abschüsse schadenstiftender Tiere auszurichten. Beschwerdeführer Charly Keiser sieht darin einen geringeren Anreiz, Beutegreifer zu bejagen, und zeigt sich «fassungslos». Werden Füchse und Krähen nicht mehr ausreichend geschossen, gerieten Bodenbrüter, Rehkitze und Feldhasen unter Druck, so die Argumentation. Die sechs verlangen die «sofortige Rücknahme» der Bestimmungen.

Die Direktion des Innern hält dagegen, die Frage sei fachlich geprüft und in der kantonalen Jagdkommission ausführlich diskutiert worden. Füchse und Krähen dürften weiterhin geschossen werden, gestrichen sei einzig der pauschale finanzielle Anreiz. Einen fachlichen Grund, den Jagddruck auf diese Arten mit Geld zusätzlich zu erhöhen, sehe man nicht. Wo es konkrete Artenschutz- oder Schadensprobleme gebe, würden gezielte Massnahmen ergriffen.

Ein Stück pro Schwanz ist die älteste Form der Wildtierpolitik: Sie belohnt die Tötung, nicht deren Wirkung. Die Logik stammt aus der Zeit, als Füchse, Greifvögel und Rabenvögel pauschal als «Raubzeug» galten, wie der Beitrag Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd nachzeichnet. Dass ein Kanton diese Kopfprämie 2026 abschafft, ist kein Angriff auf die Biodiversität, sondern das späte Ende eines Relikts.

Die Studie, die der Kanton selbst bestellt hat

Die Streichung steht nicht für sich allein. Nach der Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf liess das Zuger Amt für Wald und Wild die Fuchsjagd durch das Büro SWILD untersuchen. Die 25-seitige Studie von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Zuger Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt. Bejagte Populationen gleichen Verluste durch mehr Nachwuchs, bessere Überlebensraten und Zuwanderung aus. Die Jagdkommission beschloss daraufhin am 16. Juni 2026 drei Massnahmen, darunter, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern. Die Hintergründe dokumentieren die Beiträge Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd.

Am 19. Juni 2026 bestätigte Landammann Andreas Hostettler dem Petitionär die Beschlüsse der Jagdkommission schriftlich. Zehn Tage später, am 29. Juni, hob die Direktion des Innern die Umtriebsprämien für Füchse und Krähen auf. Einen ausdrücklichen Zusammenhang zwischen Studie, Kommissionsbeschluss und Prämienstreichung stellt die Berichterstattung nicht her. Zeitliche Abfolge und Inhalt legen ihn jedoch nahe: Eine Abschussprämie ist proaktive Förderung in ihrer reinsten Form. Wer ihre Wiedereinführung verlangt, ficht im Kern die Konsequenz aus einer wildbiologischen Fachstudie an.

Auch das Biodiversitätsargument der Beschwerdeführer hält der Forschungslage nicht stand. Der Rückgang von Feldhase, Rebhuhn oder Feldlerche geht in erster Linie auf intensive Landwirtschaft, fehlende Deckung und Lebensraumverlust zurück. Rehkitze sterben in der Schweiz vor allem unter dem Mähwerk. Wo Füchse bejagt werden, füllen Jungtiere und Zuwanderer die Lücken rasch, der Druck auf Bodenbrüter bleibt bestehen. Selbst aus Jägerkreisen kommt inzwischen Widerspruch, wie der Beitrag Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage zeigt. Die Studienlage ist auf der Seite Jagd im Faktencheck zusammengestellt.

Nachsuche nach jedem Fehlschuss

Der zweite Streitpunkt ist Paragraph 17 der Jagdbetriebsvorschriften. Er verlangt, dass nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg unverzüglich eine Nachsuche mit einem dafür geprüften Hund eingeleitet wird. Die Beschwerdeführer halten das für unverhältnismässig und für weitergehend als das Bundesjagdgesetz. Selbst nach einem Schuss, bei dem man sicher sei, nichts getroffen zu haben, müsse eine Nachsuche organisiert werden.

Die Direktion des Innern begründet die Regel mit einem einfachen Tierschutzgedanken: Bleibt der Abschusserfolg aus, lässt sich nicht in jedem Fall ausschliessen, dass ein Tier trotzdem verletzt wurde. Ein vermeintlich sicherer Fehlschuss sei deshalb nicht mit einem unverletzten Tier gleichzusetzen. Tatsächlich ist die Pflicht nicht neu. Bereits die Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 enthielten sie in § 17 im Wesentlichen gleichlautend, samt sofortiger Meldung an die Wildhut. Für 2026/27 wurden einzelne Absätze angepasst, der Grundsatz blieb unverändert. Angefochten wird also keine neue Auflage, sondern eine Tierschutzregel, unter der die Zuger Hobby-Jägerschaft seit Jahren jagt.

Genau hier liegt der Kern. Ob ein Schuss getroffen hat, beurteilt der Schütze selbst, oft in der Dämmerung, auf Distanz und unter Anspannung. Ein angeschossenes Reh, ein Fuchs mit zerschossenem Kiefer oder ein Hirsch mit Laufschuss flüchtet nicht selten ohne erkennbares Zeichen und stirbt Stunden oder Tage später. Wie wenig die Kontrolle ohne klare Pflichten greift, zeigt der Fall aus Amden, in dem ein angeschossenes Tier nicht nachgesucht wurde: «Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen. Eine Nachsuchepflicht nach jedem Fehlschuss verlagert das Risiko dorthin, wo es hingehört: vom verletzten nichtmenschlichen Tier zum Menschen, der geschossen hat. Dass ausgerechnet diese Mindestregel des Tierschutzes bis vor Bundesgericht bekämpft wird, sagt mehr über das Selbstverständnis eines Teils der Zuger Hobby-Jägerschaft als über die Vorschrift.

Eine Minderheit gegen den eigenen Verband

Die Beschwerdeführer sprechen von einer «falschen politischen Ausrichtung» und werfen dem Kanton vor, lokale Verhältnisse sowie die Interessen von Biodiversität, Landwirtschaft und Jägerschaft zu übergehen. Die Direktion des Innern entgegnet, aus dem Unmut einzelner Hobby-Jäger lasse sich nicht ableiten, dass diese Anliegen nicht berücksichtigt worden seien. Die Vorschriften würden jedes Jahr mit der Jagdkommission und der Jägerschaft erarbeitet. Der Zuger Kantonale Patentjägerverein stehe hinter den Jagdbetriebsvorschriften.

Damit stehen sechs Einzelpersonen nicht nur gegen die kantonale Verwaltung, sondern auch gegen den eigenen Verband. Das Bundesgericht wird prüfen, ob die Zuger Regeln mit übergeordnetem Recht vereinbar sind. Eine Frage beantwortet das Verfahren schon heute: Zug zeigt, dass ein Kanton aus wildbiologischen Befunden Konsequenzen ziehen kann, und der Widerstand dagegen nicht aus der Wissenschaft kommt.

Alle Informationen zur Fuchsjagd im Kanton Zug, zum Entscheid und zu den Kontaktdaten finden sich auf der Kampagnenseite Fuchsjagd im Kanton Zug. Den Überblick über alle Kantone bietet Schluss mit der Fuchsjagd, die Hintergründe im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: «Zuger Zeitung» / «Bote der Urschweiz», 24. September 2026; Kanton Zug, Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 und 2026/27 (BGS 932.111).

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

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