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Zug: Bundesgericht weist Eilantrag ab, Nachsuchepflicht bleibt vorerst bestehen

Sechs Zuger Hobby-Jäger wollten die Nachsuchepflicht und das Aus der Fuchsprämien per Eilantrag stoppen. Das Bundesgericht hat abgelehnt, die Regeln gelten vorerst weiter. Über die Beschwerde selbst ist noch nicht entschieden.

Redaktion Wild beim Wild · 11. Oktober 2026
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«Krank geschossen»

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Das Bundesgericht hat das Gesuch von sechs Zuger Hobby-Jägern abgewiesen, die Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 bis zum Urteil auszusetzen.

Mit der Verfügung 2C_525/2026 vom 5. Oktober 2026 bleiben die Vorschriften vorerst anwendbar: die Pflicht zur Nachsuche nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg ebenso wie das Aus der pauschalen Prämien für getötete Füchse und Krähen. Über die Beschwerde selbst ist noch nicht entschieden. Das berichtete die Nachrichtenagentur SDA am 9. Oktober.

Laut der Meldung haben die sechs Beschwerdeführer keine erheblichen Nachteile aufgezeigt, die eine aufschiebende Wirkung rechtfertigen würden. Das Gericht folgte der Zuger Direktion des Innern: Die Jagdsaison habe bereits begonnen, und es bestehe ein öffentliches Interesse an einem geordneten Jagdbetrieb. Wann das Urteil in der Sache vorliegt, ist offen.

Worum es geht

Die Beschwerde richtet sich gegen zwei Punkte, über die wir im September berichtet haben (Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht):

  • Keine pauschalen Umtriebsprämien mehr: Bis zur letzten Saison zahlte der Kanton 10 Franken pro abgelieferten Fuchsschwanz und 5 Franken pro Krähe. Die Direktion des Innern hat diese Prämien am 29. Juni 2026 aufgehoben. Prämien für Abschüsse schadenstiftender Tiere bleiben im Rahmen von Sonderbewilligungen weiterhin möglich.
  • Nachsuche nach jedem Fehlschuss: Paragraph 17 der Jagdbetriebsvorschriften verlangt, dass nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg sofort eine Nachsuche mit einem geprüften Hund beginnt.

Eine ganz neue Pflicht wird damit nicht angefochten. Der Grundsatz galt bereits in der vorherigen Jagdsaison. Laut der zuständigen Behörde verlangt schon die kantonale Jagdverordnung eine fachgemässe Nachsuche auf alles beschossene Wild, die Jagdvorschriften konkretisieren dies.

Die Nachsuche schützt das verletzte Tier

Laut SDA beurteilt das Bundesgericht die Nachsuchepflicht als im Sinne des Tierschutzes. Ob sie rechtmässig ist, hat das Gericht damit noch nicht abschliessend entschieden. Redaktionell lässt sich darin ein erstes Signal sehen, mehr aber nicht.

Hinter der Regel steht ein praktisches Problem. Ob ein Schuss getroffen hat, entscheidet der Schütze selbst, oft in der Dämmerung, auf Distanz und unter Anspannung. Ein angeschossenes Tier kann flüchten, ohne dass ein Treffer erkennbar ist. Wie es ohne klare Pflichten aussehen kann, zeigen Fälle aus anderen Kantonen, darunter Amden, wo ein angeschossenes Tier nicht nachgesucht wurde («Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen). Die Zuger Regel legt die Verantwortung zum Menschen, der geschossen hat, und nicht zum möglicherweise verletzten nichtmenschlichen Tier.

Die Kopfprämie und die Studie des Kantons

Die Beschwerdeführer warnen, ohne Prämie würden zu wenige Füchse und Krähen geschossen. Dann gerieten Bodenbrüter, Rehkitze und Feldhasen unter Druck. Beschwerdeführer Charly Keiser zeigte sich «fassungslos» und verlangte die «sofortige Rücknahme» der Bestimmungen.

Der Kanton stützt sich dagegen auf eine eigene Untersuchung. Das Büro SWILD hat die Fuchsjagd im Auftrag des Zuger Amts für Wald und Wild untersucht. Die Studie kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Patentjagd auf Füchse die Bestände nicht nachhaltig senkt und Wildkrankheiten nicht eindämmt. Bejagte Populationen gleichen Verluste durch Nachwuchs, Überleben und Zuwanderung aus. Die Jagdkommission beschloss daraufhin, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd).

Der Hinweis auf gefährdete Bodenbrüter beweist noch nicht, dass pauschale Abschussprämien deren Bestände verbessern. Diesen Nachweis haben die Beschwerdeführer bisher nicht erbracht. Eine Prämie pro Fuchsschwanz belohnt das Töten, nicht dessen Wirkung. Die Logik stammt aus einer Zeit, als Füchse pauschal als «Raubzeug» galten (Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd). Die Studienlage zur Fuchsjagd ist auf der Seite Jagd im Faktencheck zusammengestellt.

Sechs gegen den eigenen Verband

Die Beschwerde ist keine Stimme der Zuger Hobby-Jägerschaft. Der Zuger Kantonale Patentjägerverein hat sich «ausdrücklich und in aller Deutlichkeit» von der Gruppe distanziert. Das betrifft auch die Forderung, die Nachsuchepflicht zu lockern. Der Verein steht hinter den Jagdbetriebsvorschriften. Selbst aus Jägerkreisen kommt Widerspruch zur Linie des Dachverbands (Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage).

Was der Fall für andere Kantone bedeutet

Zug zeigt, dass ein Kanton aus einer wildbiologischen Studie Konsequenzen ziehen kann. Politisch wirft das auch Fragen für Kantone auf, die weiterhin Abschussprämien zahlen. Welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben könnten, lässt sich erst anhand des Hauptentscheids beurteilen.

Alle Informationen zur Fuchsjagd in Zug finden sich auf der Kampagnenseite Fuchsjagd im Kanton Zug. Den Überblick über alle Kantone bietet Schluss mit der Fuchsjagd, die Hintergründe das Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: SDA, «Zuger Jagdvorschriften: Keine aufschiebende Wirkung für Beschwerde», 9. Oktober 2026 (swissinfo); zentralplus, «Eine Jagdgruppe schiesst sich auf Hostettler ein»; Kanton Zug, Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 und 2026/27 (BGS 932.111); SWILD, Fuchsjagd im Kanton Zug, Mai 2026.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

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