Hobby-Jäger an Zugs Jagd-Spitze: SVP wittert Amtsmissbrauch
Der Mann, der im Kanton Zug die Hobby-Jagd beaufsichtigen soll, jagt selbst, und genau diese Doppelrolle bringt ihm jetzt den Vorwurf des Amtsmissbrauchs ein.

Eingereicht hat die Interpellation Philip C. Brunner, Fraktionspräsident der SVP im Zuger Kantonsrat.
Im Zentrum steht Beda Schlumpf, Abteilungsleiter Fischerei und Jagd im kantonalen Amt für Wald und Wild. Es ist nicht der erste Vorstoss gegen diesen Posten. Bereits 2024 monierte dieselbe Fraktion, Schlumpf sei ohne öffentliche Ausschreibung berufen worden, und zwar von seinem Parteikollegen und Vorgesetzten, dem Direktor des Innern Andreas Hostettler (FDP).
Der Vorwurf: Aufsicht über die eigene Hobby-Jagd
Brunner stört sich daran, dass Schlumpf für die Jagdaufsicht zuständig sei und zugleich selbst an der Hobby-Jagd teilnehme. Diese «Selbstbeaufsichtigung», so der SVP-Politiker, führe zu missbräuchlichem Verhalten. Konkret behauptet er, schriftliche Belege dafür zu haben, dass bei Schlumpfs Jagden auch Treiber ohne gültiges Jagdpatent mitgewirkt hätten. In Zug, einem reinen Patentjagd-Kanton, brauchen nicht nur die Schützinnen und Schützen, sondern auch die unbewaffneten Treiber einen gültigen Schein.
Für Brunner verschafft sich der Abteilungsleiter damit einseitige Privilegien, die bei anderen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern zu Bussen führen würden. Er spricht von «Amtsmissbrauch». Zusätzlich kritisiert er, dass Schlumpf regelmässig und ohne Bewilligung seinen Hund mit ins Büro bringe.
Die Direktion des Innern widerspricht
Der Kanton weist die Darstellung ungewöhnlich deutlich zurück, obwohl hängige Interpellationen normalerweise erst im Rahmen der formellen Regierungsantwort beantwortet werden. Laut einem Sprecher der Direktion des Innern liegt die Kontroll- und Bussenkompetenz nicht beim Abteilungsleiter, sondern bei den Wildhütern, die ausdrücklich nicht jagen dürften. Übrige Mitarbeitende des Amts dürften sich unter klar definierten Voraussetzungen beteiligen. Eine interne Weisung aus dem August 2025 regle die Rollen und den Umgang mit Interessenkonflikten.
Den Hauptvorwurf nennt der Sprecher nach aktuellem Kenntnisstand falsch. Schlumpf habe an zwei arbeitsfreien Nachmittagen mit gültigem Hochwildpatent an der Hochwildjagd teilgenommen. Anwesend gewesen sei eine Jagdlehrgängerin als Begleitperson ohne Patent, die er aber nicht betreut habe. Solche Begleitungen dienten der «Vermittlung jagdlicher Erfahrungen» und seien üblich und erlaubt. Beim Hund handle es sich um einen ausgebildeten Schweisshund für die Nachsuche verletzter Tiere, mit einer Bewilligung des Hochbauamts vom Juli 2024.
Der eigentliche Konflikt liegt tiefer
Ob die einzelnen Vorwürfe zutreffen, müssen die Abklärungen zeigen. Bemerkenswert ist jedoch der Befund, der unabhängig vom Ausgang bestehen bleibt: An der Spitze der Zuger Jagdaufsicht steht ein Mann, der die Interessen der Hobby-Jägerschaft seit Jahren institutionell vertreten hat. Schon vor seiner Anstellung sass Schlumpf als «Vertreter der Jägerschaft» in der kantonalen Jagdkommission. Wer Wildtierbestände bewirtschaftet, Eingriffe plant und zugleich die eigene Tätigkeit kontrollieren soll, verkörpert einen klassischen Interessenkonflikt.
Selbst die entlastende Version des Kantons illustriert dieses Problem. Die für die Hobby-Jagd zuständige Behörde gibt jagdliches Wissen an Nachwuchskräfte weiter und beschreibt das als selbstverständlich. Genau dieses Muster, die enge personelle und kulturelle Verflechtung von Aufsicht und Hobby-Jagd, ist nicht auf Zug beschränkt. Vergleichbares ist etwa für die Jagdverwaltung St. Gallen dokumentiert, wo eine jagdnahe Stelle das Wolfsmanagement prägt, und grundsätzlich im Dossier zur Jäger-Lobby in der Schweiz. Dass die Politik die Hobby-Jagd schützt, ist dabei kein Zufall, sondern Teil desselben Systems.
Was eine glaubwürdige Aufsicht bräuchte
Eine Wildtierpolitik, die sich an Wissenschaft und Tierschutz orientiert, würde Interessenvertretung und Vollzug strikt trennen. Aufsicht, Bestandserhebung und Sanktionierung gehören in die Hände von Stellen, die personell nicht mit der Hobby-Jagd verbunden sind, wie das Dossier Hobby-Jäger regulieren, nicht die Beutegreifer ausführt. Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf, der die Jagd seit 1974 verboten hat und das Wildtiermanagement angestellten Berufs-Wildhütern überträgt. Das Genfer Modell ist kein folkloristischer Sonderfall, sondern ein über fünfzig Jahre erprobtes System mit hoher Artenvielfalt.
Die Frage nach der Neutralität der Zuger Jagdbehörde stellt sich derzeit besonders dringend. Der Kanton hat eine wissenschaftliche Abklärung zur Fuchsjagd eingeleitet, nachdem eine Petition deren biologische Grundlage in Zweifel gezogen hatte. Ob eine Behörde, die so eng mit der Hobby-Jagd verwoben ist, eine solche Prüfung unvoreingenommen führen kann, dürfte zu den wichtigsten offenen Fragen gehören, weit über die einzelne Personalie hinaus.
Lied: Der grüne Filz
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