«Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen
Ein St. Galler Hobby-Jäger schoss nachts Rothirsche und nennt das üblich. Urteile, Jagdberichte und Verbandskodizes aus Graubünden und dem Tessin zeigen, wie weit Selbstbild und Praxis der Hobby-Jagd auseinanderliegen.
Mitte September 2026 verurteilte ein St. Galler Einzelrichter einen Hobby-Jäger aus dem Jagdgebiet Amden wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Jagd- und das Waffengesetz sowie wegen vorsätzlicher Tierquälerei.
Nach der Gerichtsberichterstattung der «Linth-Zeitung», die Nau.ch zusammengefasst hat, hatte der Mann zwischen 2023 und 2025 mehrfach nachts Rothirsche erlegt, die Abschusszeiten in seinen Meldungen vorverlegt und einen angeschossenen Hirsch nicht nachgesucht. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe fand er übertrieben. Seine Begründung: «Das ist aber ganz geläufig in Jagdkreisen.»
Am selben Tag erklärte Davide Corti, Präsident der Tessiner Jägerföderation, gegenüber tio.ch, schwere Verstösse und Wilderei seien «fast verschwunden». Zehn Tage zuvor hatte im bündnerischen Avers ein Hobby-Jäger ein Pferd auf einer Weide erschossen, weil er es für einen Hirsch hielt. Und der Bündner Kantonale Patentjägerverband wirbt in diesen Wochen mit einem Kodex, wonach die Achtung vor dem Wildtier stets im Mittelpunkt des jagdlichen Handelns stehe.
Die drei Fälle sind nicht gleich. In Amden geht es um einen gerichtlich beurteilten, wiederholten Regelverstoss, im Avers um einen tödlichen Fehlabschuss, im Tessin um die Aussage eines Verbandspräsidenten im Kontrast zu den Zahlen des kantonalen Jagdberichts. Gemeinsam werfen sie dieselbe Frage auf: Wie belastbar ist eine Jagdethik, wenn die Kontrolle über Abschüsse, Nachsuchen und Meldungen im entscheidenden Moment, oft allein, im Zwielicht und ohne Zeugen, bei der schiessenden Person selbst liegt?
Amden: Nachtabschüsse, falsche Meldungen und eine unterlassene Nachsuche
Nach der Berichterstattung ging der Hobby-Jäger zwischen 2023 und 2025 mehrfach nachts auf die Pirsch und erlegte dabei vier Rothirsche, die er allesamt als vor Sonnenuntergang geschossen meldete. Bei mindestens einem Abschuss war es laut Anklageschrift bereits vollständig dunkel. Aufgespürt haben soll er die Hirsche mit einer Wärmebildkamera. Einen Hirsch schoss er an, ohne das verletzte Tier danach zu suchen. Laut Anklage verfügte er zudem nicht über die erforderliche Waffentragbewilligung.
Unterwegs war er jeweils mit seiner damaligen Partnerin und mit seinem minderjährigen Sohn. Gegen den Sohn läuft ein eigenes Verfahren, weil bei ihm drei nicht registrierte Luftgewehre gefunden wurden. Was ein Jugendlicher auf solchen Nachtgängen über Regeln, Wildtiere und Verantwortung lernt, steht in keinem Verbandskodex.
Vor Gericht zeigte sich der Mann weitgehend geständig und räumte ein, die Uhrzeiten in seinen Meldungen zurückgesetzt zu haben. Bestritten hat er nur den Einsatz eines Nachtsichtgeräts und eines Schalldämpfers. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, eine Busse von 2’500 Franken und den Entzug der Jagdberechtigung.
Der Einzelrichter verhängte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 160 Franken, insgesamt 28’800 Franken bei drei Jahren Probezeit, eine unbedingte Busse von 1’800 Franken, Verfahrenskosten von 10’300 Franken und fünf Jahre Entzug der Jagdberechtigung. Ob das Urteil rechtskräftig ist, war aus der Berichterstattung nicht ersichtlich.
Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tierquälerei ist kein Nebenpunkt. Er betrifft den Hirsch, der mit einer Schussverletzung flüchtete und nicht gesucht wurde. Die Nachsuche gilt in der Selbstdarstellung der Verbände als unverhandelbare Pflicht. Ein Motiv für das Unterlassen nennt die Berichterstattung nicht. Festhalten lässt sich aber: Eine Nachsuche mit Schweisshund hätte Ort und ungefähre Zeit des Schusses dokumentiert und damit einen illegalen Nachtabschuss sichtbar gemacht. Der Fall zeigt, wie gefährdet ein verletztes Tier ist, wenn seine Rettung zugleich einen Regelverstoss offenlegen würde.
«Ganz geläufig»: Was die Aussage des Verurteilten bedeutet
Seine Kritik an der geforderten Strafe verband der Hobby-Jäger mit dem Hinweis, man könnte meinen, er habe einen Menschen getötet. Der Vergleich ist aufschlussreich. Das Töten eines nichtmenschlichen Tieres wird nur am Töten eines Menschen gemessen, und alles darunter erscheint als Bagatelle. Genau diese Rangordnung trägt die Hobby-Jagd, auch dort, wo sie legal ausgeübt wird.
Der Einzelrichter hielt in seiner Urteilsbegründung fest, er halte es durchaus für möglich, dass solches Verhalten in Jagdkreisen verbreitet sei. Gerade dieser Gedanke erschreckte ihn beinahe mehr als die Tat. In Ordnung sei es trotzdem nicht.
Die Aussage des Verurteilten ist kein statistischer Beleg. Sie lässt aber nur zwei Lesarten zu, und beide sind für die Jagdverbände unangenehm. Entweder stimmt sie zumindest teilweise, dann ist das Bild der gesetzestreuen, sich selbst kontrollierenden Jägerschaft falsch. Oder sie stimmt nicht. Dann glaubte ein ausgebildeter Hobby-Jäger mit jahrelanger Jagdberechtigung ernsthaft, sein Umfeld toleriere nächtliche Abschüsse und vorverlegte Meldungen. Auch das sagt etwas über die Kultur, die Ausbildung und das Verbandsleben aus.
Wie ernst Gerichte schon kleinere Überschreitungen nehmen, zeigt ein Vergleichsfall aus der Innerschweiz. In Nidwalden erlegte ein Hobby-Jäger zwei Rothirsche rund 15 Minuten nach Ende der erlaubten Schusszeit. Das Obergericht bestätigte die Verurteilung wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Jagdgesetz. Der Mann hatte über 8’000 Franken zu bezahlen. In Amden ging es nicht um Minuten und nicht um Fahrlässigkeit, sondern um wiederholte Abschüsse in der Dunkelheit über drei Jagdjahre und um bewusst falsche Angaben gegenüber der Behörde.
JagdSchweiz verlangt in ihren Verhaltensempfehlungen zur Weidgerechtigkeit, dass Hobby-Jäger sich offen, ehrlich und verantwortungsvoll verhalten, unnötiges Leiden von Tieren vermeiden und ein Tier vor dem Schuss genau ansprechen. Der Fall Amden verletzt alle drei Grundsätze gleichzeitig.
Abschussmeldungen: Wo Selbstdeklaration an Grenzen stösst
Der Fall legt eine Schwachstelle offen, die weit über Amden hinausreicht. Die Abschussmeldung beruht in erheblichem Mass auf den Angaben der schiessenden Person. Wer schiesst, trägt Zeit, Ort und Tier selbst ein. Eine Wildhut steht nicht neben jedem Hochsitz, und ob die Angaben stimmen, lässt sich im Nachhinein nur mit Aufwand überprüfen. Aufgeflogen ist der St. Galler Fall erst nach mehreren Jahren.
Die Kehrseite dieser Selbstdeklaration zeigt der Tessiner Jagdbericht: 190 Selbstanzeigen im Jagdjahr 2024. Das System erfasst vor allem jene, die ihre Fehler melden. Wer das nicht tut, bleibt unsichtbar, bis ein Zufall, ein Hinweis oder eine gezielte Überwachung ihn sichtbar macht. Beim Tessiner Hobby-Jäger, der im April 2026 in Mendrisio als Wilderer verurteilt wurde, hatte die Wildhut den Mann über längere Zeit beobachtet. Registrierte Verstösse sind deshalb immer das Produkt aus tatsächlichen Verstössen, Kontrolldichte und Anzeigepraxis. Sie bilden die dokumentierte Untergrenze ab. Wie gross das Dunkelfeld ist, lässt sich aus den verfügbaren Zahlen nicht bestimmen, und genau das ist das Problem.
Avers: Ein Pferd erschossen und die Rede vom «Einzelfall»
Am frühen Sonntagmorgen des 6. September 2026 schoss ein Hobby-Jäger im Averser Ortsteil Cröt auf ein Pferd, das auf einer Weide stand. Er hatte es mit einem Hirsch verwechselt, meldete den Vorfall und verlor sein Jagdpatent noch vor Ort. Das Amt für Jagd und Fischerei erklärte gegenüber «Blick», die Schusszeiten orientierten sich an den Lichtverhältnissen, letztlich entscheide aber der Hobby-Jäger selbst, ab wann er ein Tier korrekt ansprechen könne. Den Vorfall nannte das Amt einen «Einzelfall».
Die Grundregel lernt jeder Hobby-Jäger in der Ausbildung. In kantonalen Jagdbetriebsvorschriften steht sie als Merkspruch: «Und was du nicht kennst, das schiesse nicht tot.» Ein Pferd auf offener Wiese ist kein Grenzfall der Ansprache. Dass der Schütze sich selbst meldete, ist besser als Vertuschung. Es macht das Pferd nicht wieder lebendig und ist kein Beleg dafür, dass das System funktioniert. Es dokumentiert, dass es bereits versagt hat.
Das Wort «Einzelfall» hält den eigenen Statistiken des Amts nicht stand. 2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil, das Amt registrierte 1’201 Ordnungsbussen und Anzeigen, davon 1’013 in der Kategorie Fehlabschüsse. 2017 waren es bei 5’532 Teilnehmenden 1’384 Bussen und Anzeigen, davon 1’146 Fehlabschüsse. Für 2016 berichtete SRF zudem, dass 516 Hirsche nach einem Schuss nachgesucht werden mussten und knapp die Hälfte davon nicht gefunden wurde. Hinter dieser Zahl stehen Tiere, die mit Schussverletzungen irgendwo im Gelände verendet sind oder überlebt haben. Wir haben die Zahlen im Beitrag Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin eingeordnet.
Weidgerechtigkeit: Verbandskodex oder überprüfbarer Standard?
Vor diesem Hintergrund liest sich der neue Kodex des BKPJV wie ein Text aus einer anderen Welt. Er beschwört Respekt vor dem Wild vor, während und nach der Jagd. Derselbe Verband wurde über Jahre von einem Präsidenten geführt, der die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnete. Und ein Sektionspräsident, der zugleich Ausbildungskoordinator ist, verbreitete Erlegerbilder, genau jene Darstellungen, die der Kodex nun missbilligt.
Aufschlussreich ist, wie die Rechtsprechung den Begriff einordnet, auf den sich all diese Kodizes berufen. In Entscheiden, die sich auf die Bündner Gerichtspraxis stützen, gilt Weidgerechtigkeit ursprünglich als ungeschriebenes Standesrecht, das sich die Jägerschaft im Lauf der Jahrhunderte selbst gegeben hat. Verbindlich wird sie erst, wo das Gesetz sie aufnimmt. Wer gesetzeswidrig jagt, jagt nicht weidgerecht. Die Ethik, mit der Verbände werben, ist also eine Selbstzuschreibung. Überprüft wird sie von Wildhut, Staatsanwaltschaft und Gerichten, und deren Bilanz steht in den Jahresberichten.
Tessin: Die Zahlen hinter «fast verschwunden»
Davide Corti, Präsident der Federazione Cacciatori Ticinesi, erklärte am 16. September 2026 gegenüber tio.ch, schwere Verstösse und Wilderei seien fast verschwunden, übrig blieben abnehmende administrative Fehler. Der Jagdbericht 2024 des Kantons dokumentiert hingegen 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen und 186 eröffnete Übertretungsverfahren. Neun Delikte fielen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, in zwölf schweren Fällen wurde das Patent vorsorglich eingezogen.
Auffällig ist eine Unklarheit im Bericht selbst: Der Fliesstext nennt 16 Entscheide über den Entzug des Jagdrechts und zwei hängige Fälle, die Tabelle auf derselben Seite weist 37 Entzüge aus. Ohne Erläuterung bleibt offen, ob unterschiedliche Zeiträume, Kategorien oder Verfahrensstände gezählt wurden. Das Ufficio della caccia e della pesca muss diese Differenz öffentlich erklären.
Corti selbst bezeichnete den gesetzwidrigen Einsatz von Nachtsichtgeräten als Hauptsorge seines Verbands. Ein Problem, das der Verband zur Hauptsorge erklärt, kann nicht gleichzeitig verschwunden sein. Der Fall Mendrisio zeigt, wovon die Rede ist: Ein 68-jähriger Hobby-Jäger erschoss zwei Stunden vor Eröffnung der Hochjagd 2024 eine Wildschweinbache, mit illegal gekürztem Lauf, selbstgebautem Schalldämpfer und thermischem Nachtsichtgerät. Wärmebild, Dunkelheit, verbotene Technik: Die Elemente gleichen jenen aus Amden, in einem anderen Kanton und einem anderen Jagdsystem.
Die laufenden Vorfälle der Saison dokumentieren wir im Tessin-Ticker 2026/27 und im Graubünden-Ticker 2026/27.
Drei Kantone, ein Kontrollproblem
Legt man die Aussagen aus den drei Kantonen nebeneinander, ergibt sich ein Muster. Das Bündner Amt spricht vom «Einzelfall». Der Tessiner Verbandspräsident erklärt schwere Verstösse für «fast verschwunden». Der Bündner Verband verspricht «Achtung vor dem Wildtier». Und der verurteilte Hobby-Jäger aus Amden nennt sein Vorgehen «ganz geläufig».
Die ersten drei Formeln stammen von Amt und Verbänden und verkleinern das Problem. Die vierte stammt von einem Täter aus dem Milieu und normalisiert es. Die Richtung ist entgegengesetzt, die Wirkung dieselbe: In beiden Fällen erscheint der Rechtsbruch nicht als Ergebnis eines Systems, das Tausenden privaten Jagdberechtigten Schusswaffen, Jagdzeiten in der Dämmerung und die Selbstkontrolle über ihre Meldungen überlässt. Er erscheint entweder als seltene Ausnahme oder als Kavaliersdelikt.
Hinzu kommt, wer die Hobby-Jagd kontrolliert. Der Co-Leiter des Bündner Amts für Jagd und Fischerei, der die Wolfsabschüsse öffentlich verteidigt, ist nach eigener Darstellung selbst passionierter Hobby-Jäger. Die Verbände verhandeln die Abschusspläne mit. Diese personelle Nähe zwischen Jagdverwaltung, Verbänden und aktiver Jägerschaft wirft die Frage auf, wie viel institutionelle Distanz eine Aufsicht hat, die das Wort «Einzelfall» hinterfragen müsste.
Das eigentliche Problem ist das Dunkelfeld. Niemand weiss, wie viele Nachtabschüsse, vorverlegte Meldungen und unterlassene Nachsuchen es gibt. Nicht die Ämter, nicht die Verbände und nicht Davide Corti. Genau deshalb ist jede Behauptung, schwere Verstösse seien selten oder verschwunden, keine Bilanz, sondern Verbandskommunikation.
Fragen an Behörden und Jagdverbände
- An RevierJagd St. Gallen: Wie beurteilt der Verband die Aussage eines verurteilten Hobby-Jägers, Nachtabschüsse und vorverlegte Meldungen seien in Jagdkreisen geläufig, und welche Konsequenzen zieht er daraus?
- An das St. Galler Amt für Natur, Jagd und Fischerei: Wie viele Abschussmeldungen werden jährlich unabhängig auf Zeit und Ort überprüft, und wie wurde der Fall Amden entdeckt?
- An das Bündner Amt für Jagd und Fischerei: Wie lässt sich ein erschossenes Pferd als «Einzelfall» bezeichnen, wenn das Amt selbst in den Jahren 2016 und 2017 pro Hochjagd über 1’000 Bussen und Anzeigen registrierte, davon jeweils über 1’000 in der Kategorie Fehlabschüsse?
- An das Tessiner Ufficio della caccia e della pesca: Weshalb nennt der Jagdbericht 2024 im Text 16 und in der Tabelle 37 Jagdrechtsentzüge?
- An alle drei Kantone: Weshalb gibt es keine vollständige, öffentliche Statistik zu nicht gefundenen angeschossenen Tieren?
Kommentar: Warum Ehrenworte Wildtiere nicht schützen
Die Jagdverbände verlangen Vertrauen. Vertrauen in ihre Ausbildung, in die Weidgerechtigkeit, in die Selbstkontrolle ihrer Mitglieder. Doch das, was sie Ethik nennen, wird nie dort sichtbar, wo sie es behaupten: im Kodex, im Interview, im Leitbild. Sichtbar wird es in der Urteilsbegründung eines St. Galler Einzelrichters, in der Meldung über ein totes Pferd auf einer Bündner Weide, in den Tabellen eines Tessiner Jagdberichts.
Für die betroffenen nichtmenschlichen Tiere spielt es keine Rolle, ob ein Schuss aus Irrtum, Nachlässigkeit oder Absicht fällt. Das Pferd im Avers ist tot. Der angeschossene Hirsch in Amden wurde seinem Schicksal überlassen. Und knapp die Hälfte der nachgesuchten Hirsche eines einzigen Bündner Jagdjahres wurde nie gefunden.
Aus Sicht von Wild beim Wild ist eine Ethik, die darauf angewiesen ist, dass Menschen mit Gewehren in der Dunkelheit ehrlich sind, kein Schutzmechanismus. Sie ist ein Ehrenwort. Und ein System, das seine Fehler erst nach dem Schuss mit Selbstanzeige, Busse, Patententzug und Gerichtsverfahren verwaltet, betreibt keinen Wildtierschutz, sondern Schadensverwaltung für ein Hobby.
Wo Eingriffe in Wildtierbestände nachweislich unvermeidbar sind, gehören sie in die Hände einer professionellen, staatlich angestellten Wildhut: mit unabhängiger Aufsicht, lückenloser Dokumentation und öffentlicher Rechenschaft. Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass dies funktioniert. Die Argumente dafür bündelt unser Argumentarium für Wildhüter. Solange die Kantone an der privaten Hobby-Jagd festhalten, müssen sie zumindest offenlegen, was sie über deren Verstösse wissen, und zugeben, was sie nicht wissen.
Quellen: Nau.ch, «Ostschweizer Jäger schiesst nachts Hirsche – Strafe», 16. September 2026, gestützt auf die «Linth-Zeitung»; tio.ch, Interview mit Davide Corti, 16. September 2026; Kanton Tessin, Ufficio della caccia e della pesca, «Rapporto sulla stagione venatoria e indirizzi gestionali 2024»; Pretura di Mendrisio, Urteil April 2026; Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jagdstatistiken 2016 und 2017; SRF zur Nachsuche-Statistik Graubünden 2016; «Blick» zum Vorfall in Avers Cröt, September 2026; BKPJV, «Unsere Haltung – unsere Verantwortung»; JagdSchweiz, Verhaltensempfehlungen zur Weidgerechtigkeit; Obergericht Nidwalden, Urteil vom 7. November 2024; Kanton Schwyz, Allgemeine Jagdbetriebsvorschriften.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger.
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