8. September 2026, 08:59

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Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin: Jagdämter können ihre Verantwortung nicht abschieben

Ein erschossenes Pferd im Avers, zwei tödliche Abstürze im Tessin und jährlich Hunderte Jagdunfälle: Warum kantonale Jagdämter ihre Verantwortung für die Risiken der Hobby-Jagd nicht auf einzelne Schützinnen und Schützen abschieben können.

Redaktion Wild beim Wild — 8. September 2026
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«Der grüne Filz»

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Ein Pferd wird im Bündner Avers mit einem Hirsch verwechselt und erschossen.

Im Tessin sterben am ersten Jagdwochenende innert weniger Stunden zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Beide Ereignisse machen sichtbar, was Jagdämter gern individualisieren: Die einzelne Person trägt den Finger am Abzug und entscheidet über den nächsten Schritt im Gelände. Doch die kantonalen Ämter für Jagd und Fischerei schaffen, bewilligen und finanzieren das System, in dem diese Risiken überhaupt entstehen.

Die Jagd ist keine private Wanderung und kein unverbindliches Freizeitspiel. Sie ist ein staatlich reguliertes, kostenpflichtiges und behördlich organisiertes System, in dem Privatpersonen mit Waffen Wildtiere verfolgen und töten. Wo dieses System zu Fehlabschüssen, angeschossenen Tieren, Verletzungen oder Todesfällen führt, endet die Verantwortung nicht beim einzelnen Hobby-Jäger.

Pferd statt Hirsch im Avers

Am frühen Sonntagmorgen wurde im Averser Ortsteil Cröt GR ein Pferd auf einer Weide durch einen Jagdschuss getötet. Der Schütze hatte das Tier offenbar mit einem Hirsch verwechselt. Er meldete den Vorfall, worauf ihm das Jagdpatent abgenommen wurde. Für den betroffenen Hof und die Menschen, die sich um das Pferd kümmerten, bleibt ein Tier tot – weil ein Mensch unter Bedingungen schoss, unter denen er sein Ziel offensichtlich nicht zweifelsfrei erkannt hatte.

Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden erklärte gegenüber Blick, die Schusszeiten seien in den Jagdbetriebsvorschriften festgelegt und orientierten sich an den Lichtverhältnissen der Jahreszeit. Schlussendlich liege es aber beim Jäger selbst, zu entscheiden, ab wann er ein Tier korrekt ansprechen könne. Zugleich bezeichnete das Amt den Vorfall als «Einzelfall».

Diese Erklärung ist ungenügend.

Natürlich trägt der Schütze die unmittelbare Verantwortung: Wer nicht sicher weiss, welches Tier vor ihm steht, ob es freigegeben ist und ob ein sicherer Kugelfang vorhanden ist, darf nicht schiessen. Beim Pferd im Avers war diese Pflicht offenkundig nicht erfüllt.

Doch wenn das Amt sagt, die Verantwortung liege beim Jäger, beschreibt es nur die letzte Sekunde vor dem Schuss. Es verschweigt seine eigene Rolle. Das Amt bestimmt die Regeln, die Jagdzeiten und die Abschussplanung. Es erteilt Jagdberechtigungen, legt die Anforderungen für die Jagd fest, verwaltet Patente und organisiert eine Jagdform, bei der Tausende Freizeitpersonen in kurzer Zeit mit Gewehren unterwegs sind. Wer diesen Rahmen setzt, kann sich bei seinen vorhersehbaren Folgen nicht aus der Verantwortung ziehen.

«Einzelfall» gegen die eigene Statistik

Die Verwechslung eines Pferdes mit einem Hirsch mag in dieser konkreten Form selten sein. Fehlabschüsse, Regelverstösse und angeschossene Tiere sind in Graubünden jedoch kein Ausnahmephänomen.

2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil. Im gleichen Jahr registrierte das Amt 1’098 Ordnungsbussen und 103 Anzeigen wegen Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung: insgesamt 1’201 Vorgänge. In 1’013 Fällen ging es um Fehlabschüsse.

Ein Jahr später lagen die Werte noch höher. 2017 nahmen 5’532 Personen an der Hochjagd teil. Das Amt verzeichnete 1’280 Ordnungsbussen und 104 Anzeigen, insgesamt 1’384 Vorgänge. Davon betrafen 1’146 Fälle Fehlabschüsse.

Diese Zahlen bedeuten nicht, dass jede fünfte Person persönlich gebüsst oder angezeigt wurde; mehrere Vorgänge können dieselbe Person betreffen. Als Systembilanz sind sie dennoch klar: 2016 kam auf knapp fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Buss- oder Anzeigevorgang, 2017 auf rund vier. Wer bei solchen Dimensionen einen tödlichen Fehlabschuss als «Einzelfall» abtut, spricht über den Sonderfall Pferd – aber nicht über die dokumentierte Fehlerquote im Jagdbetrieb.

Hinzu kommt das Leiden von Tieren nach Schüssen. 2016 mussten in Graubünden 1’242 Nachsuchen durch Schweisshundeführer durchgeführt werden. Nur 59 Prozent davon waren erfolgreich. Nicht jede Nachsuche betrifft zwingend ein angeschossenes Wildtier, denn auch Kontrollsuchen oder Verkehrsunfälle sind erfasst. Trotzdem zeigt die Zahl, wie oft Tiere gesucht werden müssen und wie häufig ihr Verbleib ungeklärt bleibt.

SRF berichtete für 2016, dass 516 Hirsche nach einem Schuss gesucht werden mussten – 9,5 Prozent aller Hirschabschüsse. Knapp die Hälfte dieser Tiere wurde nicht gefunden. Über mehrere Jahre lag der Anteil der Hirsche, bei denen nach einem Schuss eine Nachsuche nötig wurde, zwischen 8,8 und 11 Prozent.

Die Jagd wird gern als «ethisches Handwerk» bezeichnet. Ein Handwerk müsste jedoch an seiner Verlässlichkeit gemessen werden: an präzisem Arbeiten, klaren Qualitätsstandards, wirksamer Kontrolle und konsequenten Folgen bei Fehlern. Wenn auf knapp vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Buss- oder Anzeigevorgang entfällt und bei etwa jedem zehnten Hirsch eine Nachsuche nötig wird, ist die Selbstbeschreibung als verlässliches Handwerk nicht überzeugend.

Wer bei 5’512 Jagdteilnehmenden 1’201 Buss- und Anzeigevorgänge registriert, kann nicht glaubwürdig von wenigen bedauerlichen Ausnahmen sprechen. Man stelle sich einen Koch vor, bei dem jede fünfte Mahlzeit wegen eines gravierenden Fehlers beanstandet werden müsste. Er würde nicht als Meister seines Handwerks gelten, sondern seinen Arbeitsplatz verlieren. In der Hobby-Jagd werden vergleichbare Fehler dagegen als «Einzelfälle» verharmlost – obwohl es um Kugeln, verletzte Tiere und vermeidbare Gefahren für Menschen geht.

Zwei Tote am ersten Wochenende

Die Risiken dieser Jagdpraxis treffen nicht nur Wildtiere, Haus- und Weidetiere. Sie treffen auch die Jagenden selbst.

Am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison 2026/27 starben innert weniger Stunden zwei Hobby-Jäger im Berggelände. Am 5. September stürzte ein 69-jähriger Schweizer im Gebiet von Biasca nahe dem Riale Crenone an einem Hang ab. Trotz Reanimationsversuchen starb er. Am folgenden Tag wurde ein 54-jähriger Mann aus dem Locarnese nach einer Suchaktion am Pizzo Sassariente tot aufgefunden. Auch hier gehen die Behörden nach der ersten Rekonstruktion von einem tödlichen Sturz während der Jagd aus. Die genauen Umstände beider Todesfälle werden abgeklärt.

Diese Todesfälle dürfen nicht instrumentalisiert werden. Sie sind zunächst menschliche Tragödien, die Angehörige und das Umfeld der Verstorbenen treffen. Gerade deshalb wäre es falsch, sie als bedauerliche private Unglücke ohne gesellschaftlichen und politischen Zusammenhang abzulegen.

Die Jagd führt Menschen mit Waffen, Ausrüstung und oft schwerem Gepäck in steiles, unwegsames und teils abgelegenes Gelände. Sie ist mit körperlicher Belastung, Zeitdruck, Dämmerung, Wetterwechseln und dem Anspruch verbunden, Tiere zu suchen, zu verfolgen und zu bergen. Das Unfallrisiko ist keine abstrakte Möglichkeit, sondern statistisch dokumentiert.

In der Schweiz ereignet sich rein rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Pro Jahr werden rund 300 UVG-anerkannte Unfälle im Kontext der Hobbyjagd registriert. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung erfasste für die Jahre 2000 bis 2019 über 75 Todesfälle im Jagdkontext. Diese Zahl ist keine historische Gesamtbilanz: Sie erfasst weder die Jahrzehnte davor noch die jüngste Zeit vollständig und bildet zudem nicht alle Personengruppen gleich ab. Pensionierte, Selbstständige und weitere Personen ohne obligatorische Unfallversicherung erscheinen in den UVG-Daten nicht lückenlos. Die wirkliche Zahl der Unfälle und Todesfälle liegt deshalb höher.

Staatliche Verantwortung für ein Hobby

Die Kantone schicken niemanden buchstäblich zur Jagd. Erwachsene Personen lösen freiwillig ein Jagdpatent. Aber diese Freiwilligkeit entbindet den Staat nicht von seiner Verantwortung.

Ein Amt für Jagd und Fischerei entscheidet, unter welchen Voraussetzungen eine Jagd überhaupt möglich ist. Es setzt Jagdzeiten und Jagdgebiete fest, reguliert die zulässigen Waffen und Munition, bestimmt Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen, verwaltet Bewilligungen und Patente und plant die Abschüsse. Die Kantone machen aus dem Töten von Wildtieren eine behördlich gesteuerte Praxis und erheben dafür Gebühren.

Damit tragen sie eine politische, organisatorische und sicherheitsbezogene Mitverantwortung. Das bedeutet nicht, dass ein Amt einen individuellen Fehlabschuss oder einen konkreten Absturz verursacht. Es bedeutet: Wer ein riskantes System ermöglicht und reguliert, muss dessen vorhersehbare Risiken begrenzen, dokumentieren und öffentlich verantworten.

Bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder militärischen Einsätzen würde der Staat gefährliche Aufgaben nicht als kostenpflichtiges Freizeitmodell an Tausende Privatpersonen delegieren. Dort gelten klare Befehls- und Verantwortungsstrukturen, professionelle Ausbildung, periodische Qualifikation, Einsatzplanung, medizinische Anforderungen, Materialkontrolle und institutionelle Rechenschaftspflicht.

Bei der Hobby-Jagd ist die Konstruktion eine andere: Der Staat übergibt eine öffentliche Aufgabe, soweit Eingriffe in Wildtierbestände überhaupt notwendig sind, an private Patentinhaber. Die Risiken bleiben weitgehend beim Individuum, während die Verwaltung sich bei Fehlern auf die Eigenverantwortung beruft. Genau dieses Wegdelegieren der Verantwortung muss politisch hinterfragt werden.

Besonders bei älteren Jagenden stellt sich die Frage nach verbindlichen, wiederkehrenden medizinischen und praktischen Eignungsprüfungen. Ein 69-jähriger Mensch ist nicht grundsätzlich ungeeignet, sich in den Bergen zu bewegen. Doch die Jagd verbindet Waffen, schweres Material, teilweise Alleingänge, Dämmerung, unwegsames Gelände und psychische Belastung. Es braucht daher nicht pauschale Altersdiskriminierung, sondern nachvollziehbare und regelmässige Sicherheitsstandards – unabhängig vom Alter und ohne blosse Selbstdeklaration.

Abschaffung der Hobby-Jagd

Der Tod eines Pferdes im Avers und die zwei Todesfälle im Tessin sind nicht dasselbe Ereignis. Sie haben jedoch eine gemeinsame politische Frage: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein staatlich organisiertes Hobby-System vorhersehbare Gefahren für Menschen und Tiere schafft?

Der Jäger im Avers war für seinen Schuss verantwortlich. Die beiden Männer im Tessin trugen Verantwortung für ihre persönlichen Entscheidungen im Gelände. Doch damit endet die Verantwortung nicht. Die kantonalen Ämter für Jagd und Fischerei entscheiden über Jagdzeiten, Jagdgebiete, Patente, Ausbildungsvorgaben, Abschussplanung, Sicherheitsregeln und Kontrollen. Sie organisieren, bewilligen und finanzieren eine Jagdpraxis, bei der Tausende Privatpersonen mit tödlichen Schusswaffen auf Wildtiere schiessen.

Ein Amt darf nicht einerseits die Jagd planen, Patente verkaufen, Abschüsse vorgeben und eine saisonale Jagdveranstaltung organisieren – und andererseits bei jedem Unfall, Fehlabschuss und vermeidbaren Leid ausschliesslich auf den einzelnen Hobby-Jäger verweisen. Wer das System organisiert, muss auch dessen Bilanz tragen.

Die IG Wild beim Wild fordert deshalb die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen nachweislich unvermeidbar sind, müssen diese durch eine professionell ausgebildete, staatlich angestellte Wildhut erfolgen – nach dem Vorbild des Kantons Genf.

Genf hat die private Jagd 1974 abgeschafft. Seither werden erforderliche Eingriffe durch Fachpersonen der «Police de la nature» vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und institutionell verantwortet. Dieses Modell ersetzt eine saisonale Massenveranstaltung mit Tausenden Privatpersonen durch klar definierte Zuständigkeiten, professionelle Ausbildung, kontrollierte Einsätze und öffentliche Rechenschaftspflicht.

Ein professionelles Wildtiermanagement beginnt jedoch nicht mit dem Gewehr. Es setzt bei Prävention an: beim Schutz und der Wiederherstellung von Lebensräumen, bei Wildtierkorridoren, bei der Senkung von Verkehrsunfällen, beim wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Kulturen mit nichttödlichen Mitteln und bei der Förderung natürlicher Beutegreifer. Nur wenn ein Eingriff fachlich nachgewiesen unvermeidbar ist, darf er unter klaren Kriterien, unabhängiger Kontrolle, vollständiger Transparenz und mit dem Ziel minimalen Leids erfolgen.

Solange die Hobby-Jagd besteht

Solange die private Jagd nicht abgeschafft ist, fordert die IG Wild beim Wild für Hobby-Jäger jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten nach dem Vorbild der Niederlande sowie eine verbindliche Altersobergrenze.

Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern ist heute 65+. In dieser Altersgruppe nehmen altersbedingte Einschränkungen wie nachlassende Sehfähigkeit, verlangsamte Reaktionszeit, Konzentrationsschwächen und kognitive Defizite statistisch zu. Das bedeutet nicht, dass jeder ältere Mensch ungeeignet wäre. Aber die Eignung für eine Tätigkeit mit tödlichen Schusswaffen, Dämmerung, steilem Gelände, schwerer Ausrüstung, körperlicher Belastung und Entscheidungen unter Zeitdruck darf nicht pauschal als lebenslang gegeben gelten.

Eine einmal bestandene Jagdprüfung ist keine lebenslange Sicherheitsgarantie. Wer regelmässig mit Jagdwaffen auf Tiere schiesst, muss die körperliche, sensorische und psychische Eignung wiederkehrend nachweisen. Notwendig sind verbindliche Seh-, Reaktions- und Koordinationstests, medizinische Abklärungen sowie unabhängige psychologische Gutachten. Bei eingeschränkter Eignung muss ein Patent sistiert oder entzogen werden.

Sicherheit entsteht nicht durch Appelle an die individuelle Vernunft, sondern durch verbindliche Regeln, unabhängige Kontrollen und professionelle Verantwortung. Die Antwort auf tödliche Fehlhandlungen darf nicht immer wieder «Einzelfall» heissen.

Gewalt ist keine Tradition

Hobby-Jagd beruht auf Speziesismus. Speziesismus bezeichnet die systematische Abwertung nichtmenschlicher Tiere allein wegen ihrer Artzugehörigkeit. Die Interessen von Wildtieren an Leben, Unversehrtheit und Schutz werden dabei einer menschlichen Freizeitbeschäftigung, Tradition oder Trophäenkultur untergeordnet.

Eine Tradition ersetzt keine moralische Prüfung. Dass eine Praxis seit langem besteht und kulturell verankert ist, macht sie nicht ethisch vertretbar. Die Jagdverbände sprechen von «Hege», «Weidgerechtigkeit» und «Naturverbundenheit». Diese Begriffe ändern nichts daran, dass Menschen Tiere freiwillig verfolgen, verletzen und töten.

Der Fall im Avers zeigt die brutale Realität eines Fehlabschusses. Die Nachsuchestatistiken zeigen zudem, dass der Anspruch eines schnellen und kontrollierten Todes regelmässig nicht eingelöst wird. Wildtiere flüchten nach Schüssen, werden gesucht und bleiben teilweise verschwunden. Haus- und Weidetiere können zum Ziel werden. Und auch die Jagenden selbst werden in einem risikoreichen System verletzt oder getötet.

Transparenz statt Jagdmythen

Kaum ein anderer Bereich ist so stark von beschönigenden Erzählungen, Halbwahrheiten und institutioneller Selbstentlastung geprägt wie die Hobby-Jagd. Wenn ein Pferd erschossen wird, spricht das zuständige Amt von einem «Einzelfall». Wenn Menschen während der Jagd sterben, wird auf das individuelle Risiko verwiesen. Wenn angeschossene Wildtiere nicht gefunden werden, bleiben sie häufig bloss eine Zahl in einer Nachsuchestatistik.

Die regelmässigen Meldungen über Jagdunfälle, Fehlabschüsse, verletzte Tiere und den Missbrauch von Jagdwaffen verweisen auf ein strukturelles Problem. Der private Besitz und Einsatz tödlicher Schusswaffen zu Freizeitzwecken entzieht sich weitgehend einer kontinuierlichen und unabhängigen Kontrolle.

Aus Sicht der IG Wild beim Wild ist das nicht länger verantwortbar. Eine Praxis, die auf freiwilligem Töten beruht und zugleich erhebliche Risiken für Menschen, Haus- und Weidetiere sowie Wildtiere erzeugt, verliert ihre gesellschaftliche Legitimation.

Es braucht deshalb vollständige, öffentlich zugängliche Statistiken zu Jagdunfällen, Todesfällen, Verletzungen, Fehlabschüssen, Nachsuchen, nicht gefundenen Tieren, Waffenverstössen und Sanktionen. Und es braucht den politischen Willen, die private Hobby-Jagd durch ein professionelles, wissenschaftlich kontrolliertes und präventionsorientiertes Wildtiermanagement nach Genfer Vorbild zu ersetzen.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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