RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild
Das gebührenfinanzierte Radiotelevisiun Svizra Rumantscha betreibt in der Bündner Hochjagd eine tägliche Beute-Hotline, einen Fotowettbewerb mit toten Wildtieren und eine Grussstunde für Hobby-Jäger.
Das vom RTR-Publikum gewählte «schönste» Foto der Jagd 2025: ein Hobby-Jäger neben dem von ihm erschossenen Hirsch. Gesicht von der Redaktion unkenntlich gemacht. Quelle: rtr.ch, abgerufen am 25. September 2026
«Die Lustjagd»
Wer in der Schweiz einen Haushalt führt, zahlt rund 335 Franken im Jahr an die Serafe.
Damit wird die SRG finanziert, und damit wird auch Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) finanziert, die rätoromanische Unternehmenseinheit der SRG. Was RTR mit diesem Geld während der Bündner Hochjagd 2026 macht, lässt sich auf der eigenen Website nachlesen: Der Sender führt ein Jagdportal, nimmt jeden Jagdtag telefonisch Abschussmeldungen entgegen, verlost unter den Einsendern ein Jagdpatent für 2027 und lässt das Publikum das «schönste» Foto der Jagd wählen. Das Siegerbild 2025 zeigt einen Hobby-Jäger mit einem Lebewesen, dass er erschossen hat.
Die Beute-Hotline

Die Aktion heisst «La Preda», die Beute. Laut RTR können Hörerinnen und Hörer an jedem Jagdtag, vom 3. bis 13. und vom 21. bis 30. September 2026, um 10:30 Uhr im Studio anrufen und ein getötetes Tier melden. Gefragt wird: Wer hat geschossen, welches Tier, an welchem Tag, um welche Uhrzeit und wo. Der Preis ist das Jagdpatent für das Jahr 2027. 2025 gewann laut RTR ein Hobby-Jäger aus La Punt Chamues-ch, nachdem seine Beute angemeldet worden war. Der Sender gratulierte «cordialmain».
Ein öffentlich-rechtlicher Sender vergibt damit eine kantonale Jagdberechtigung, also die behördliche Erlaubnis, Wildtiere zu töten, als Wettbewerbspreis. Man stelle sich vor, das Schweizer Fernsehen würde unter den Zuschauern einen Waffenerwerbsschein verlosen. Bei der Hobby-Jagd gilt das als Brauchtumspflege.
Der Fotowettbewerb
Parallel dazu läuft die Rubrik «Preda, atmosfera, cumpagnia», zu Deutsch «Beute, Stimmung, Kameradschaft». RTR fordert das Publikum auf, Fotos von der Jagd 2026 einzusenden, und hat dafür sogar eine Anleitung veröffentlicht: «Tipps und Tricks für bessere Jagdfotos». Am Ende der Saison wird per Publikumsabstimmung das schönste Bild gekürt. Der Sieger 2025: ein Hobby-Jäger mit dem von ihm getöteten Lebewesen.
RTR behält sich in den Teilnahmebedingungen vor, Fotos nicht zu veröffentlichen, die «der Jagd oder dem Tier nicht würdig» sind. Der Sender hat also eine eigene Würde-Klausel, ähnlich wie der Bündner Jägerverband in seinem Kodex. Und wie beim Verband zeigt die Praxis, was die Klausel wert ist: Ein grinsender Schütze neben seinem toten Hirsch gilt als würdig genug für den ersten Platz.
Was ein Ethologe zu solchen Bildern sagt
Wie Erlegerbilder ausserhalb der Jagdkultur wirken, hat der Tessiner Ethologe Nash Pettinaroli Ende September 2026 im Interview mit tio.ch beschrieben, nachdem im Luganese das Foto eines Hobby-Jägers kursierte, der einen erlegten Hirsch auf dem Anhänger durch die Strassen fuhr. Für Pettinaroli ist das kein Einzelfall, sondern Symptom: Immer mehr Hobby-Jäger stellten ihre toten Beutetiere zur Schau, auf Social Media, im WhatsApp-Status, als Selfie neben dem Kadaver. Er nennt diese Zurschaustellung «widerlich» und warnt vor einer schleichenden Abstumpfung: Wer den Tod eines Lebewesens zum Trophäenbild mache, erodiere die Empathie einer ganzen Gesellschaft. Das Argument, die Hobby-Jagd reguliere das Ökosystem, lässt er nicht gelten und verweist auf den Zoologen Ragnar Kinzelbach, den Biologen Karl-Heinz Loske und den früheren Direktor des Nationalparks Gran Paradiso, Bruno Bassano, die die Hobby-Jagd übereinstimmend als überflüssig bezeichnen. Übrig bleibe als Motiv das reine Vergnügen. Pettinaroli, der nach eigenen Angaben bedroht wurde und dessen Autoreifen zerstochen wurden, fragt: Wie könne einen der Tod eines Lebewesens rühren? Genau dieses Bildmotiv, das ein Verhaltensforscher als Zeichen erodierender Empathie beschreibt, kürt RTR zum «schönsten» Foto der Jagd.
Grussstunde, Jagd-Praktikant, Jagdmusik
Dazu kommt «Salids da chatscha», eine Sendung, in der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger gegrüsst, beglückwünscht und mit Musik bedacht werden, mit dem Jägergruss «en bucca d’luf» als Motto. Es gibt die Serie «Il practicant da chatscha», in der ein RTR-Moderator als Jagd-Praktikant die Saison begleitet, bei der Einkleidung beginnend. Es gibt die Rubrik «Tempra da chatscha en la musica» mit Chor-, Blasmusik- und Volksmusikstücken zur Jagd. Und es gibt seit 2007 die Reihe «Latin da chatscha», Jägerlatein, in der alte Hobby-Jäger ihre Geschichten erzählen.
Auch die Kleinsten werden bedient: In der Kindersendung «Minisguard» erklärt RTR, wozu die Hobby-Jagd «überhaupt» nötig sei. Die Antwort fällt aus, wie sie bei einem Sender ausfällt, der im gleichen Atemzug ein Jagdpatent verlost.
Fairerweise: RTR berichtet auch über die Schattenseiten. Anfang September 2026 dokumentierte der Sender fünf Fälle aus Polizeimeldungen, in denen Bündner Hobby-Jäger Haustiere erschossen haben, zwei Pferde und drei Hunde, zuletzt das Pferd in Avers Cröt am ersten Jagdsonntag 2026. Diese Berichterstattung erfüllt eine journalistische Aufgabe. Daneben inszeniert das Jagdportal Abschüsse, Trophäen und jagdliche Geselligkeit jedoch weitgehend affirmativ.
Was das Gesetz von der SRG verlangt
Das Radio- und Fernsehgesetz setzt der SRG Grenzen. Nach Artikel 4 Absatz 1 RTVG dürfen Sendungen Gewalt weder verherrlichen noch verharmlosen. Nach Artikel 4 Absatz 4 müssen konzessionierte Programme in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Für das Online-Angebot der SRG gelten nach Artikel 5a RTVG dieselben Programmgrundsätze zu Sachgerechtigkeit und Gewaltdarstellung, das Vielfaltsgebot dagegen nur für Wahl- und Abstimmungsdossiers. Artikel 24 RTVG verpflichtet die SRG zudem, mit umfassender, vielfältiger und sachgerechter Information zur freien Meinungsbildung beizutragen.
Die Hobby-Jagd ist in Graubünden gesellschaftlich und politisch umstritten. Es gibt Volksinitiativen, Petitionen, Strafanzeigen und Gerichtsverfahren, und eine Untersuchung von 2024 mit 1’050 Befragten der Generation Z zeigt, dass Erlegerbilder in sozialen Netzwerken überwiegend Ablehnung auslösen. In den von uns geprüften Rubriken des RTR-Jagdportals fanden wir keine jagdkritische Einordnung, keine Stellungnahme einer Tierschutzorganisation, keine wissenschaftliche Perspektive auf die behauptete Notwendigkeit der Hobby-Jagd und keinen Hinweis auf alternative Modelle wie den seit 1974 jagdfreien Kanton Genf.
Ob eine tägliche Abschuss-Hotline und ein Publikumswettbewerb mit Bildern getöteter Tiere mit dem Verbot der Gewaltverharmlosung vereinbar sind, ist eine Frage, die sich an die Ombudsstelle SRG.R richten lässt. Jede Person kann dort innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung eine Beanstandung einreichen. Ein Sender, der Abschüsse als Publikumsspiel inszeniert und eine Jagdberechtigung verlost, ist jedenfalls kein neutraler Beobachter mehr. Er ist Teil der Jagdkultur, die er zu dokumentieren vorgibt. Und er tut das mit Geld, das auch jene Bündnerinnen und Bündner bezahlen müssen, die diese Kultur ablehnen.
Kommentar der IG Wild beim Wild
Der Bündner Jägerverband schreibt in seinem Kodex, Erlegerbilder müssten die Würde des Wildes respektieren. Seine Sektionen halten sich nicht daran, wie wir im Beitrag Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen dokumentiert haben. Die Bündner Justiz sieht keinen Anlass, solche Bilder zu prüfen, wie wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden beschrieben haben. Und jetzt zeigt sich: Der öffentlich-rechtliche Sender des Kantons macht aus denselben Bildern einen Wettbewerb.
Das ist aus unserer Sicht der eigentliche Skandal. Nicht, dass Jagdvereine posten, was Jagdvereine posten. Sondern dass eine gebührenfinanzierte Anstalt mit gesetzlichem Informationsauftrag die Hobby-Jagd behandelt wie ein Volksfest, Tötungen als Spielstand meldet und ein Jagdpatent verlost, als wäre es ein Skipass. Das Portal ist in weiten Teilen keine Berichterstattung über die Jagd, sondern Werbung für sie. Kein Polizist, kein Soldat dürfte mit seinen Opfern so posieren, wie es die Siegerbilder von RTR zeigen. Ein Polizist, der sich nach einem tödlichen Schusswaffeneinsatz lachend neben dem Getöteten fotografieren liesse und das Bild ins Netz stellte, wäre seine Stelle los, bevor der Tag zu Ende ist. Ein Soldat, der so mit Gefallenen posiert, würde unehrenhaft entlassen. Das Dienstrecht kennt hier keine Grauzone, und niemand käme auf die Idee, das Verhalten mit Brauchtum zu entschuldigen. Bei der Hobby-Jagd finanziert die Allgemeinheit die Bühne dafür.
Die IG Wild beim Wild dokumentiert die Bündner Jagdsaison 2026/27 laufend im Beitrag Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick.
Nachtrag vom 27. September 2026: Beanstandung, Sponsor-Hinweis und Unterschriften
Die IG Wild beim Wild reicht am Montag, 28. September 2026, bei der Ombudsstelle SRG.R Beanstandung gegen die Sendung «La Preda», die Sendung «Salids da chatscha» und das RTR-Jagdportal ein, mit Kopie an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Gerügt werden die Verharmlosung von Gewalt (Art. 4 Abs. 1 RTVG), fehlende Sachgerechtigkeit (Art. 4 Abs. 2) und mangelnder Jugendschutz (Art. 5).
Bei der Vorbereitung ist ein weiteres Detail aufgefallen. RTR dokumentiert die Verlosung 2025 in einem eigenen Beitrag: Am 3. Oktober 2025 zog der Wildhüter Armando Janett im RTR-Studio das Los, der Preis, das Jagdpatent 2026, ging an einen Hobby-Jäger aus La Punt Chamues-ch, dessen Schwester einen erschossenen Fuchs als Beute angemeldet hatte. Laut Bildlegende überreichten die RTR-Moderatorin und ein Vertreter der Graubündner Kantonalbank das Patent. Wer den Preis bezahlt und ob hier ein Sponsoring vorliegt, das nach Art. 12 RTVG in der Sendung offengelegt werden müsste, ist Teil der Beanstandung.
Die Ombudsstelle kann nur vermitteln; entscheiden kann die UBI. Damit die IG nach dem Schlussbericht an die UBI gelangen kann, verlangt das Gesetz mindestens 20 Originalunterschriften von volljährigen Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Art. 94 Abs. 2 RTVG). Wer die Beschwerde unterstützen will: Unterschriftenblatt herunterladen (PDF), ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post an IG Wild beim Wild, Postfach 120, 6716 Acquarossa senden. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2026.
Nachtrag vom 29. September 2026
Die IG Wild beim Wild hat die Beanstandung am Montag, 28. September 2026, bei der Ombudsstelle SRG.R in Chur eingereicht, mit Kopie an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI in Bern. Seither haben 20 Minuten und Blick über den Fall berichtet.
RTR hat gegenüber den Medien bestätigt, dass das verloste Jagdpatent von der Graubündner Kantonalbank als Sponsor finanziert wird. Die Preise des Fotowettbewerbs sind laut RTR-Website Gutscheine über 500, 300 und 200 Franken eines Jagdausrüstungsgeschäfts. Gleichzeitig erklärt RTR, Publikumsaktionen wie «La Preda» seien «keine redaktionelle Positionierung und keine Befürwortung der Jagd».
In der Galerie zum laufenden Fotowettbewerb hat RTR zudem selbst mehrere Bilder von Kindern neben getöteten Wildtieren veröffentlicht, darunter ein Kleinkind neben einem toten Fuchs mit der Legende, es freue sich über die erste Beute, und ein Mädchen mit einer blutenden Gämse im Arm. Die IG Wild beim Wild hat die Bilder dokumentiert und wird sie in einem allfälligen Verfahren vor der UBI einbringen. Aus Rücksicht auf die Kinder zeigen wir sie hier nicht.
Zum Schutz Minderjähriger vor der Hobby-Jagd läuft die Petition an Bundesrat Rösti.
Quellen (alle abgerufen am 25. September 2026):
RTR-Jagdportal «Chatscha grischuna»: https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha
«La Preda, Annunziai la preda» mit Teilnahmebedingungen (RTR, 2. September 2026): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/la-preda-annunziai-la-preda-3
Siegerbild 2025 «Quai è la pli bella fotografia da la chatscha 2025» (RTR): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-atmosfera-cumpagnia-quai-e-la-pli-bella-fotografia-da-la-chatscha-2025
«Tips e trics per meglras fotografias da chatscha» (RTR): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/chatscha-2024-tips-e-trics-per-meglras-fotografias-da-chatscha
«Preda per negligientscha» (RTR, 8. September 2026): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-per-negligientscha-dus-chavals-e-trais-chauns-ch-en-daventads-preda
Radio- und Fernsehgesetz (RTVG, SR 784.40), Art. 4, 5a, 24, 91 und 92.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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