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Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen

Der Bündner Patentjägerverband beschwört die Würde des Wildes, während ein Sektionspräsident aus den eigenen Reihen Erlegerbilder verbreitet.

Redaktion Wild beim Wild — 8. September 2026
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«Der Pfiff»

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Der Bündner Kantonale Patentjägerverband (BKPJV) fabuliert über einen Jagd-Kodex.

Er trägt den Titel «Unsere Haltung – unsere Verantwortung» und ist von Sarah Cadotsch und Martina Just, Mitgliedern des Zentralvorstands, gezeichnet. Er stellt die Hobby-Jagd als Verantwortung gegenüber Wildtieren, Lebensräumen und der Gesellschaft dar. Die Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, so der Text, nähmen einen wichtigen Auftrag im Dienst der Natur wahr. Die Achtung vor dem Wildtier stehe, so der Verband, stets im Mittelpunkt des Handelns.

Ein solcher Kodex ist kein Tierschutzprogramm, sondern ein Selbstbild der Jagdlobby. Gerade deshalb muss er an der Realität gemessen werden: an Abschüssen, Fehlleistungen, Erlegerbildern und am politischen Schutz einer Jagdpraxis, die der Verband selbst für nicht notwendig erklärt hat.

Was der Kodex verspricht

Der Kodex verlangt einen respektvollen Umgang mit dem Wild «vor, während und nach der Jagd». Besonderes Gewicht legt er auf den Umgang mit Bildern und sozialen Medien. Jagdfotografien sollten die Würde des Wildes jederzeit respektieren. Sensationsbilder, unnötig inszenierte Darstellungen von erlegtem Wild oder Inhalte, welche Tiere herabwürdigen, widersprächen den Grundsätzen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Vor jeder Veröffentlichung, so der Appell, sollten sich Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger überlegen, welche Wirkung ein Bild auf die Öffentlichkeit haben kann.

Das ist eine bemerkenswerte Einsicht. Sie löst aber das ethische Grundproblem nicht: Ein respektvoll inszenierter Abschuss bleibt die Tötung eines fühlenden Wildtiers. Und die Forderung nach Zurückhaltung bei Jagdbildern ist nur so viel wert, wie sie auch von jenen eingehalten wird, die den Verband repräsentieren.

Die zentralen Widersprüche

Der Kodex stellt die Achtung vor dem Wildtier ins Zentrum, ohne den grundlegenden Konflikt zu benennen: Die Patentjagd bedeutet, dass Tiere gezielt verfolgt, beunruhigt und getötet werden, oft in einer Zeit, in der sie sich auf den Winter vorbereiten oder Junge führen.

Der Begriff der «nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildbestände» ist kein neutraler Naturbegriff. Wildtierpopulationen werden in Graubünden auch durch Lebensraumverlust, Störungen, Verkehr, Klima, Beutegreifer sowie forst- und landwirtschaftliche Interessen beeinflusst. Abschüsse als Standardantwort zu bezeichnen, greift zu kurz.

Die Behauptung, die Hobby-Jagd schütze Natur und Wildtiere, vermischt zwei verschiedene Dinge. Lebensraumschutz hilft Wildtieren unmittelbar. Die Hobby-Jagd ist die Entnahme einzelner Tiere. Ob und wann sie ökologische Ziele erfüllt, muss jeweils nachvollziehbar belegt werden.

Wenn der frühere BKPJV-Präsident Robert Brunold die Niederjagd selbst als «Nötig sei die Niederjagd nicht, aber berechtigt» bezeichnet, entlarvt das den Kodex als Doppelmoral: Ein Verband, der eine unnötige Freizeitjagd verteidigt, kann sich kaum glaubhaft zum Schutz und Respekt gegenüber Wildtieren bekennen.

Auch der vom Kodex geforderte Respekt gegenüber Wandernden, Bikenden und anderen Menschen im Wald ist selbstverständlich. Ein glaubwürdiger Kodex müsste aber konkrete Regeln zu Sicherheit, Transparenz über Jagdzeiten und Jagdräume sowie zum Schutz störungsempfindlicher Wildtiere enthalten.

Erst am 6. September 2026 erschoss ein Hobby-Jäger in Avers Cröt ein Pferd, das er auf einer offenen Wiese mit einem Hirsch verwechselt hatte; sein Jagdpatent wurde vor Ort entzogen. Wenn jährlich mehr als 1’000 Bussen und Anzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in Graubünden anfallen, ist das kein Randphänomen und kein Problem einzelner «schwarzer Schafe». Es ist ein strukturelles Versagen eines Jagdsystems, das sich selbst als fachkundig, weidgerecht und verantwortungsvoll darstellt. Der BKPJV-Kodex müsste deshalb nicht mit schönen Worten beginnen, sondern mit unabhängigen Kontrollen, vollständiger Transparenz und wirksamen Konsequenzen für wiederholte Verstösse.

Erlegerbilder aus Scuol

Die Società da Chatschaders Lischana Scuol bezeichnet sich auf ihrer Website selbst als Sektion der Uniun grischuna da chatschaders da patenta, also des BKPJV. Ihr Präsident ist Mario Duschèn. Die Vorstandsseite der Sektion weist ihn mit Foto und Funktion «President» aus. Der BKPJV führt zudem Duschèn als Koordinator für die Jagdausbildung in der Region Unterengadin/Münstertal, mit Theorie-Kursen in Zernez und den Schiessanlagen Urezzas, Scuol und Zernez. Er ist damit nicht nur lokaler Sektionspräsident, sondern auch in der Ausbildung künftiger Hobby-Patentjägerinnen und -Patentjäger tätig.

Über die Website der Sektion werden Jagd- und Naturfotografien veröffentlicht. Die Seite ruft öffentlich dazu auf, weitere Bilder einzusenden. Nach Darstellung von IG Wild beim Wild veröffentlichte Mario Duschèn zudem auch auf seinem Facebook-Profil Erlegerbilder. Die IG machte diese Veröffentlichungen zum Gegenstand einer Strafanzeige. Würde ein Polizist oder Soldat nach einer tödlichen Gewaltanwendung mit dem getöteten Wesen posieren und das Bild verbreiten, wäre die Empörung zu Recht gross. Wenn Hobby-Jäger dasselbe mit Wildtieren tun, wird es unter dem Etikett «Tradition» oder «Weidgerechtigkeit» verharmlost. Diese Doppelmoral entwertet das Wildtier zur Trophäe und entlarvt den Respekt-Kodex als leere Rhetorik.

Selbst JagdSchweiz beschwört den «grossen Respekt» gegenüber dem Einzeltier. Wer getötete Wildtiere als Trophäenkulisse in sozialen Medien verwendet, verletzt den Geist dieses eigenen jagdlichen Anspruchs.

Als Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator ist Mario Duschèn kein Vorbild für den respektvollen Umgang mit Wildtieren, den der BKPJV-Kodex selbst verlangt. Zwischen seiner öffentlichen Bildpraxis und dem angekündigten Kodex besteht ein deutlicher Widerspruch: Der BKPJV verlangt, Jagdfotografien müssten die Würde des Wildes jederzeit respektieren; Sensationsbilder und unnötig inszenierte Darstellungen erlegter Tiere widersprächen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Wenn ein Präsident und Ausbildungskoordinator mit getöteten Wildtieren posiert oder solche Bilder öffentlich verbreitet, ist das nicht bloss eine private Kommunikationsfrage. Es betrifft die Vorbildfunktion, die Glaubwürdigkeit der Verbandsstruktur und die Frage, ob die eigenen ethischen Ansprüche auch für deren Repräsentanten gelten.

Erlegerbilder zeigen nicht primär Naturbeobachtung oder Lebensraumschutz. Sie stellen den Moment nach der Tötung eines Wildtiers aus und machen das getötete Tier zum Teil einer jagdlichen Selbstdarstellung. Weshalb diese Praxis aus Sicht von IG Wild beim Wild rechtlich und ethisch problematisch ist, erläutern wir im Beitrag Erlegerbilder: Würde, Recht und die Jagd-Doppelmoral. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung mit 1’050 Befragten der Generation Z in Deutschland kam zum Schluss, dass jagdliche Erlegerbilder in sozialen Netzwerken die Einstellung zur Jagd überwiegend negativ beeinflussen.

Eine Anzeige ohne materielle Prüfung

Der Leiter der IG Wild beim Wild reichte am 8. August 2025 Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfügte am 27. August 2025 eine Nichtanhandnahme, eröffnete also kein Strafverfahren. Das Obergericht Graubünden trat am 20. November 2025 auf die Beschwerde nicht ein, weil es die Beschwerdebefugnis des Anzeigeerstatters verneinte. Damit liegt keine gerichtliche materielle Beurteilung dazu vor, ob die veröffentlichten Erlegerbilder mit Tierschutz- oder Strafrecht vereinbar sind. Die gerichtliche Auseinandersetzung drehte sich um die prozessuale Stellung und Beschwerdelegitimation des Anzeigeerstatters, nicht um eine materielle Würdigung der Bilder.

Der Fall zeigt eine problematische Asymmetrie: Die Veröffentlichung von Bildern getöteter Wildtiere wurde nicht materiell strafrechtlich untersucht. Gleichzeitig löste die kritische Verwendung eines solchen Bildes ein Strafverfahren aus. Die Hintergründe dieses Parallelverfahrens dokumentieren wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden.

Die Kritik dieses Beitrags betrifft die öffentliche Bildpraxis und den Widerspruch zum kommunizierten Kodex.

Der gleiche Konflikt, zehn Jahre früher

Dieser Konflikt ist nicht neu. Er ist in der Bündner Jagdöffentlichkeit seit mindestens einem Jahrzehnt präsent.

Bereits im April 2016 reichte die IG Wild beim Wild bei der Bündner Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein, damals gegen das militante Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Anlass war ein Bild, auf dem ein Waidmann die Innereien einer erlegten Hirschkuh in den Händen hielt und in die Kamera grinste. Die IG sah darin den Verdacht auf organisierte Gewaltdarstellung und eine Verletzung der Würde von Tieren.

Aufschlussreich war damals die Reaktion der Verbandsspitze. Robert Brunold, damals Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, sah der Anzeige gemäss der Medienberichterstattung mit Gelassenheit entgegen. Im beanstandeten Bericht sei es um das Thema «Respekt vor dem Tier» gegangen, weshalb es nur ehrlich sei, zu zeigen, wie ein Tier ausgeweidet werde. Der Redaktor des «Bündner Jägers», Walter Candreia, verteidigte die Aufnahmen nach denselben Berichten mit dem Argument, das Ausweiden sei integraler Bestandteil der Jagd und für ein Fachmagazin adressatengerecht. Wenn man das nicht mehr zeigen dürfe, habe man als Gesellschaft ein Problem.

Wie der Verband mit den eigenen Leuten umgeht, zeigte sich in den Jahren darauf. Derselbe Redaktor des «Bündner Jägers» wurde 2017 und 2018 gerichtlich verurteilt, einmal wegen Persönlichkeitsverletzung, einmal wegen übler Nachrede, nachdem er einen jagdinternen Befürworter der Sonderjagdinitiative als «Heckenschützen» bezeichnet hatte. Der BKPJV überwies im März 2018 für das erste Verfahren 6’003.10 Franken. Ob der Verband auch die Kosten des zweiten Verfahrens oder weitere Anwaltskosten übernahm, blieb nach der damals dokumentierten Aktenlage offen. Wir haben den Fall im Beitrag «Bündner Jäger: Verband bezahlte Gerichtskosten für Straftäter» dokumentiert.

Die damalige Verbandsspitze verteidigte also die Veröffentlichung von Bildern, die das Ausweiden eines erlegten Tieres zeigen. Der Kodex von 2026 warnt dagegen vor unnötig inszenierten Darstellungen erlegter Tiere und fordert Respekt vor deren Würde. Ob diese beiden Bildtypen gleich zu bewerten sind, kann diskutiert werden. Der Gegensatz in der öffentlichen Kommunikation ist dennoch deutlich.

Der Kodex markiert sprachlich eine Abkehr von einer Bildpraxis, die führende Vertreter des BKPJV 2016 noch öffentlich verteidigt hatten. Ob dieser sprachlichen Veränderung auch eine verbindliche Veränderung der Praxis folgt, bleibt offen.

Was ein glaubwürdiger Kodex leisten müsste

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wildtieren braucht mehr als Appelle an «Weidgerechtigkeit», einen Begriff, den die Jägerschaft weitgehend selbst definiert.

Dass der BKPJV Bilder von getöteten Tieren kritisch beurteilt, ersetzt keine kritische Auseinandersetzung mit der Jagdpraxis selbst. Verantwortung gegenüber Wildtieren zeigt sich nicht in wohlklingenden Leitbildern, sondern daran, ob ihr Schutz auch dann Vorrang erhält, wenn er jagdlichen Interessen entgegensteht.

Der BKPJV sollte offenlegen, welche verbindlichen Regeln für Erlegerbilder gelten, ob diese auch gegenüber Sektionspräsidenten und Ausbildungskoordinatoren durchgesetzt werden und welche Konsequenzen Verstösse haben. Solange diese Antworten ausbleiben, ist der Jagd-Kodex kein überprüfbarer ethischer Massstab, sondern Öffentlichkeitsarbeit für eine Hobby-Jagd, deren Praxis den eigenen Worten widerspricht.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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