Der Redaktor Walter Candreia des einschlägig bekannten Propagandamedium „Bündner Jäger“ hatte sich wieder im Ton vergriffen.
Regionalgerichte in Graubünden sprachen den Journalisten der Persönlichkeitsverletzung respektive der üblen Nachrede schuldig. In seinem Text zur Sonderjagdinitiative hatte er den abtretenden SVP-Grossrat Christian Mathis, Befürworter der Initiative und damaliges Mitglied der Bündner Kantonalen Patentjäger, unter anderem als Heckenschützen betitelt.
Beide sind Mitglieder des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes. Für den einen war die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd absolut „jagdfeindlich“. Der andere kämpfte an vorderster Front für die Initiative, schreibt die Südostschweiz. Wäre es bei diesen unterschiedlichen Meinungen geblieben, hätte es keinen Gerichtstermin gegeben. Doch Walter Candreia ist auch verantwortlicher Redaktor des «Bündner Jäger». Und dort verfasste er in der Ausgabe Nummer 9 im Jahre 2016 einen Artikel mit dem Titel „Feiger ‘Heckenschütze’ Mathis?“ Im Text dann: «Und zu Grossrat und BKPJV-Mitglied Mathis auch noch interessant zu wissen: Trotz Einladung hat sich jener an der Delegiertenversammlung nicht blicken lassen – und dies ohne Entschuldigung. Das Zeigen von respektvollem Verhalten sieht anders aus.»
Mathis sah sich von dieser Ausdrucksweise in seiner Persönlichkeit verletzt und klagte. Das Urteil des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom November 2017 war klar: Mathis bekam recht. Seine Persönlichkeit wurde mit Candreias Aussagen verletzt. Auf Kosten des Verbandes konnte er unter dem Titel „Urteilspublikation zugunsten von Christian Mathis“ einen Text im „Bündner Jäger“ publizieren. Zudem musste Candreia Mathis 2669.75 Franken aussergerichtliche Entschädigung und 3333.35 Franken Gerichtskosten bezahlen.
In der Causa Christian Mathis gegen Walter Candreia stand Letzterer, also erwiesenermassen als Verlierer fest. Bezahlt hat er deswegen aber keinen Rappen. Sein Verband hat sämtliche Kosten übernommen. Der Bündner Kantonale Patentjägerverband hat im März 2018 total 6’003.10 Franken für den Prozess Nummer 1152-016-33 einbezahlt. „Mit unseren Geldern“, monieren nun Mitglieder des Verbandes. „Unsere Kosten würden sie nicht übernehmen„, sagen sie.
Zweiter Gerichtsfall
Der Fall Walter Candreia contra Christian Mathis zieht noch weitere Kreise. Am 14. Mai dieses Jahres sprach das Regionalgericht Albula Candreia wegen des gleichen Falles der üblen Nachrede schuldig. Dafür wurde er mit einer Busse von 650 Franken und Verfahrenskosten von 4’895 Franken bestraft. Ob der Bündner Patenjägerverband die total 5’545 Franken ebenfalls übernommen hat, ist noch unklar. Genauso unklar, wie es mit den Anwaltsrechnungen in beiden Fällen aussieht. Übernimmt auch diese Kosten der Hobby-Jägerverband?
Auch der dubiose Präsident des Hobby-Jäger Verbandes, Robert Brunold, ärgert sich – weil die Geschichte an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Transparenz sieht anders aus.
Kriminelle Energie beim Bündner Jäger
Die IG Wild beim Wild prozessierte auch schon gegen das kleine Magazin „Bündner Jäger“ und somit gegen dessen Chefredaktor Walter Candreia, weil er in bedrückender Regelmässigkeit die Darstellung einer Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung im Rahmen der Hobby-Jagd ausdrückt und das Grausame sowie Unmenschliche eines Vorgangs in verletzender Weise darstellt.
Die organisierten Gewaltdarstellungen (öffentlicher Beschaffung, Verbreitung und Besitz von Gewaltdarstellung mit Menschen und Tieren), Verletzung der Würde von Tieren, sektenartiges Gedankengut, usw. haben System beim „Bündner Jäger“ und Redaktor Walter Candreia.
Tiermissbrauch und Gewaltdarstellungen sind nicht etwa als geringer Persönlichkeitsfehler im Hobby-Jäger zu werten, sondern steht vielmehr als Symptom für eine tief greifende mentale Störung. Forschungen in der Psychologie und der Kriminologie zeigen, dass Menschen, die Gewalttaten an Tieren ausüben, es nicht dabei belassen; viele von ihnen machen an ihren Mitmenschen weiter.
Gewalt führt nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung immer zu Gegengewalt. An der Stelle wo Gewalt sich entlädt, werden genauso Schäden verursacht, wie am Punkt, auf den sie gerichtet ist. Und dies denkbar konkret auf neuronaler Ebene. Wissenschaftler haben dies bei Untersuchungen bei Menschen die Schusswaffen gebrauchen, herausgefunden. Auch Neuropsychologen bestätigen: Die Amygdala, ein Kerngebiet im Gehirn, ist bei Gewalttätern auffällig zurückgebildet oder gestört.