Krieg im Wald, und die anderen sollen aufpassen
Solange im Kanton geschossen wird, tragen andere das Risiko und die Wildtiere den Preis.
Es ist wieder Hochjagd im Kanton Graubünden, und mit ihr erscheint der jährliche Ratgeber, wie Wanderer, Bikerinnen, Pilzsammler und Hündeler «sicher durch die Jagdzeit» kommen.
Hunde an die Leine, Warnfarben tragen, sich bemerkbar machen, nicht querfeldein laufen, die Dämmerung meiden. Die Botschaft ist immer dieselbe. Gefährlich sei es nicht, solange alle Rücksicht nehmen.
Für die Wildtiere und für alle, die den Wald sonst nutzen, wirkt die Jagdzeit dennoch wie ein monatelanger Ausnahmezustand, ein Krieg im Wald, bei dem sich alle anderen anpassen sollen. Denn es geht längst nicht nur um die drei Hochjagdwochen im September. Auf die Hochjagd folgen Niederjagd und Sonderjagd, parallel dazu läuft die proaktive Wolfsregulation. Je nach Jagdart, Tierart und Region reicht der Jagdbetrieb von September bis in den Winter; die Pass- und Fallenjagd ist gesetzlich sogar bis Ende Februar vorgesehen. Und die Botschaft bleibt dieselbe. Nicht die Tausenden Personen, die bewaffnet in den Wald ziehen, sollen sich einschränken, sondern alle anderen.
Der Wald gehört der Allgemeinheit, aber nicht während der Jagd?
Diese Umkehrung lohnt einen zweiten Blick. Der Wald gehört allen. Doch nicht nur während der Hochjagd im September wird er faktisch zum Jagdraum erklärt. Über rund ein halbes Jahr hinweg wird der öffentliche Naturraum in wechselnden Formen jagdlich beansprucht. Der Preis dieser Priorisierung wird nicht von jenen getragen, die schiessen, sondern von den Wildtieren und von allen anderen Menschen, die den Wald zur Erholung, für Bewegung oder mit ihren Tieren nutzen. Sie sollen sich anpassen, damit die private Patentjagd einer Minderheit möglichst störungsfrei ablaufen kann.
Man stelle sich vor, eine andere Hobbygruppe würde verlangen, dass Familien, Reiterinnen und Mountainbiker über Monate hinweg ihre Wege im Wald anpassen. Der Aufschrei wäre gewiss.
Der «wichtige Auftrag» hält der Prüfung nicht stand
Mit dem Satz, die Jagd erfülle einen «wichtigen Auftrag zugunsten der Allgemeinheit», rechtfertigt die Behörde die Patentjagd. Genau dieser Satz verdient eine kritische Prüfung. Robert Brunold, aktueller Präsident des kantonalen Patentjäger-Verbands Graubünden, sagte über die Niederjagd: «Nötig ist die Niederjagd nicht, aber berechtigt.»
Das ist bemerkenswert. Denn es zeigt, wie offen sich in der Jagdlobby Notwendigkeit und Berechtigung voneinander lösen. Wo eine Jagdart nicht nötig sein soll, aber dennoch als legitim gilt, wird sichtbar, worauf die Patentjagd tatsächlich beruht. Nicht allein auf ökologischem Management, sondern ebenso auf Tradition, Anspruch und Freizeitinteresse. Wenn das für die Niederjagd offen ausgesprochen wird, stellt sich die Frage, wie viel anders es bei der Hochjagd wirklich liegt.
Die Praxis stützt diese Skepsis. Der Kanton hält neben der Hochjagd an der Sonderjagd im November und Dezember als zusätzlichem Instrument fest. Das wirft die Frage auf, wie tragfähig das System der Patentjagd als eigenständiges Managementmodell überhaupt ist. Wo intensiv bejagt wird, gleicht die Natur den Verlust zudem teilweise durch stärkere Fortpflanzung aus. Ein Managementmodell, das regelmässig zusätzliche Jagden benötigt, trägt seine Fragwürdigkeit in sich.
Dass es anders geht, zeigt der Kanton Genf seit 1974. Dort übernehmen fachlich ausgebildete Wildhüterinnen und Wildhüter im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben, ohne Privatpersonen mit Patent. Die prophezeiten Probleme sind in über fünfzig Jahren nicht eingetreten. Im Schweizerischen Nationalpark funktioniert der jagdfreie Raum seit über hundert Jahren.
Warum es ein Hobby ist, auch wenn das Amt es anders nennt
Das Amt spricht von einem «wichtigen Auftrag», doch die nüchterne Begriffsprüfung führt woanders hin. Ein Hobby ist eine Freizeitbeschäftigung, die man freiwillig und regelmässig betreibt, die dem eigenen Vergnügen oder der Entspannung dient und die zum Selbstbild beiträgt. Genau das trifft auf die Patentjagd zu. Sie wird in der Freizeit berufstätiger Menschen ausgeübt, niemand muss heute jagen, um sich zu ernähren, und das Patent löst man freiwillig. Der Begriff Hobby-Jagd beschreibt damit sprachlich präzise, was tatsächlich geschieht. Er ist keine Erfindung von Gegnern, sondern die zutreffende Bezeichnung.
Dass ein Hobby trotzdem gut ausgebildet sein kann, ändert daran nichts. Auch ambitionierte Amateure bleiben Amateure, solange sie keine angestellten Wildhüter im professionellen Dienst sind. Der Vergleich mit dem Sport bringt es auf den Punkt. Niemand käme auf die Idee, einem Freizeitturnier denselben Rang zuzusprechen wie einer Profiliga, nur weil beide dasselbe Spielfeld nutzen.
Der Unterschied ist keine Wortklauberei. Professionelles Wildtiermanagement wird an nachvollziehbaren Kriterien gemessen: am konkreten Bedarf, an Effizienz, an Schussqualität, an der Nachsuche, am Tierwohl und an transparenter Kontrolle. Genau daran muss sich auch die Patentjagd messen lassen. Der Blick auf die belegten Einzelfälle fällt ernüchternd aus. Im Kanton Genf wendet ein professioneller Wildhüter für einen nötigen Eingriff in die Wildschweinpopulation nach Angaben aus der Jägerschaft selbst rund acht Stunden auf, während Hobby-Jäger im Umland dafür zwischen 60 und 80 Stunden benötigen, und der Wildhüter kommt mit wenigen Patronen pro Tier aus. Aus Graubünden ist dagegen dokumentiert, dass laut kantonaler Jagdstatistik jeder zehnte Hirsch nur angeschossen statt sauber erlegt wird.
Damit kippt die Rechtfertigung. Wer einen «wichtigen Auftrag zugunsten der Allgemeinheit» erfüllen will, organisiert diesen Auftrag effizient, treffsicher und tierschonend, so wie es das professionelle Modell vormacht. Ein Freizeitbetrieb, der ein Vielfaches an Zeit braucht, deutlich schlechter trifft und sich an festen Jagdzeiten statt am konkreten Bedarf orientiert, ist kein Auftrag. Er ist ein Hobby, das sich als Auftrag ausgibt.
Das zeigt sich auch daran, wie die Hobby-Jagd organisiert wird. Recherchen zum Jagdtourismus legen nahe, dass es dabei über weite Strecken wie in einem Reisebüro um das Bereitstellen attraktiver Jagderlebnisse geht, geplant und terminiert von der Behörde selbst. Attraktive Jagd nach Kalender, nicht nach Notwendigkeit. Wer ein Angebot schnürt, das Freude machen soll, verwaltet kein Wildtierproblem. Er bedient eine Nachfrage. Und eine Nachfrage nach einem Freizeitvergnügen ist per Definition ein Hobby, kein Auftrag der Allgemeinheit.
Die natürlichen Regulatoren werden gezielt zurückgedrängt
Es gibt mit dem Wolf einen natürlichen Prädator, der auf Huftierbestände und ihr Verhalten einwirkt. Seine Wirkung hängt von Lebensraum, Beutetieren, Populationsdichte und menschlicher Nutzung ab. Anders als die Patentjagd braucht seine ökologische Funktion weder Jagdpatente noch die Mobilisierung Tausender Privatpersonen mit Gewehren. Statt diese Funktion stärker zu berücksichtigen, beantragt Graubünden weitreichende Abschüsse.
Für die Regulationsperiode vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027 hat das Bundesamt für Umwelt die Gesuche des Kantons bewilligt. In zwölf Rudeln dürfen bei bestätigtem Nachwuchs bis zu zwei Drittel der Jungtiere erlegt werden, bei vier weiteren Rudeln ist dies bei nachgewiesenem Nachwuchs möglich. Das Rudel Calderas in Mittelbünden darf vollständig entnommen werden. Während der Hoch- und Sonderjagd wird zusätzlich die Jägerschaft in die Wolfsregulation einbezogen.
Hier verdient ein verbreitetes Missverständnis Klarstellung. Diese Eingriffe sind kein Naturgesetz und keine automatische Bundesvorgabe. Der Kanton hat die Gesuche selbst eingereicht und entscheidet damit politisch, wie umfassend er den bundesrechtlichen Spielraum für proaktive Abschüsse ausschöpft. Was hier als Regulation verkauft wird, ist in Wahrheit ein unnötiges Massaker ohne wissenschaftliche Grundlage. Dass dabei gezielt Jungtiere und, im Fall Calderas, ein ganzer Familienverband ins Visier geraten, ist eine Entscheidung der kantonalen Jagdverwaltung, nicht des Zufalls. Ein Kanton, der den natürlichen Regulator derart zurückdrängt und gleichzeitig behauptet, die Hobby-Jagd erfülle einen unverzichtbaren Auftrag, bewegt sich in einem Widerspruch. Eine einfache kantonale Volksinitiative könnte dem einen Riegel vorschieben.
Auch bei der Wolfsregulation wird nicht wissenschaftlich gearbeitet. Das Amt räumt selbst ein, dass eine belastbare Beurteilung der Auswirkungen Daten aus mehreren Jahren bräuchte, reguliert aber weiter, bevor diese Grundlage vorliegt. Umweltverbände kritisieren seit Jahren die fehlende Wirkungskontrolle und die gezielte Tötung von Jungtieren als kollektive Bestrafung ganzer Familienverbände. Die Behauptung, Abschüsse machten Wölfe scheuer, ist wissenschaftlich nicht belegt und zugleich in sich widersprüchlich, weil dieselbe Scheu die weiteren Abschüsse erschwert. Was hier verwaltet wird, ist weniger ein Wildtierbestand als ein politischer Dauerkonflikt. Am Ende geht es darum, eine gesellschaftliche Feindschaft gegen den Wolf am Leben zu halten, und die Kosten dafür tragen die Schutzbedürftigsten, nämlich die Jungtiere und die Rudel selbst.
Graubünden ist damit kein Einzelfall, sondern das sichtbarste Beispiel eines Musters. Für die laufende Regulierungsperiode haben mehrere Kantone beim Bund Gesuche zur Wolfsregulierung eingereicht, darunter Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin, und auch das Wallis bindet dabei wie Graubünden die Jägerschaft in die Abschüsse ein. Dasselbe gilt für die Grundstruktur der Hobby-Jagd, die in weiteren Berg- und Alpenkantonen wie dem Tessin, dem Wallis oder Uri auf denselben Prinzipien beruht. Die Kritik an Graubünden ist deshalb keine Kritik an einem Ausreisser, sondern an einem System, das sich in Kanton um Kanton wiederholt.
Jagd während der Brunft und das Ideal der Waidgerechtigkeit
Die Bündner Hochjagd fällt in eine Zeit, in der in vielen Regionen ab Mitte September die Hirschbrunft einsetzt. Die Tiere sind dann auf Fortpflanzung konzentriert und besonders exponiert. Genau in dieser Phase auf sie zu schiessen, steht in einem Spannungsverhältnis zum oft beschworenen Ideal der Waidgerechtigkeit. Ein Handwerk, das Tiere in einer Phase bejagt, in der sie auf Fortpflanzung konzentriert und besonders exponiert sind, beruft sich nur schwer glaubwürdig auf den Respekt vor dem Tier.
Wie sehr es um Freude und nicht um Auftrag geht, hat ausgerechnet ein früherer Leiter des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden offen ausgesprochen. Über das Erlegen eines vertrauten Tieres sagte Georg Brosi: «Das macht einem ganz besonders Freude, wenn man ein Tier schiessen kann, das man kennt.» Deutlicher lässt sich der Widerspruch zur amtlichen Auftragsrhetorik kaum formulieren. Nicht die Notwendigkeit steht im Zentrum, sondern das persönliche Vergnügen am Töten, und zwar gesteigert dann, wenn Nähe und Vertrautheit zum Tier bestehen.
Man stelle sich vor, jemand ausserhalb der Jagd würde öffentlich sagen, es bereite ihm besondere Freude, ein Lebewesen zu töten, das er kennt. Die Reaktion wäre eindeutig. Innerhalb der Jagdkultur hingegen fällt ein solcher Satz aus dem Mund eines Amtsleiters, ohne dass er Folgen hat. Das sagt weniger über einen einzelnen Menschen aus als über eine Kultur, die das Töten aus Freude normalisiert und es zugleich als «wichtigen Auftrag» an die Allgemeinheit verkauft.
Uneins sogar in der Jägerschaft, bekämpft aus Amt und Politik
Dass die Bündner Jagd nicht der einmütige Volksauftrag ist, als der sie dargestellt wird, zeigt sich am deutlichsten dort, wo die Kritik aus der Jägerschaft selbst kommt. Die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd wurde 2013 aus Jäger- und Naturschutzkreisen lanciert und mit über 10’000 Unterschriften eingereicht, einer Rekordzahl. Ein Teil der Jägerschaft trägt den Ablauf von Hoch- und Sonderjagd also ausdrücklich nicht mit.
Statt diese Kritik ernst zu nehmen, wurde sie aus Amt und Politik bekämpft. Regierung und Grosser Rat erklärten die Initiative für ungültig. Erst das Bundesgericht in Lausanne entschied 2017, dass sie sehr wohl gültig ist, und zwang den Kanton, sie zur Abstimmung zu bringen. Dasselbe Muster wiederholte sich bei der Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», die Regierung, Parlament und Verwaltungsgericht teilweise für ungültig erklärten, bis das Bundesgericht 2020 den Initianten recht gab. Zweimal musste das höchste Gericht die Bündner Politik korrigieren.
Am schwersten wiegt, wie es überhaupt so weit kommen konnte. Rund einen Monat bevor der Grosse Rat über die Sonderjagdinitiative befand, hatte das Bundesamt für Umwelt dem zuständigen Regierungsrat Mario Cavigelli schriftlich mitgeteilt, dass die Initiative nicht offensichtlich gegen Bundesrecht verstösst. Cavigelli legte dieses Schreiben dem Parlament nicht vor. In Unkenntnis der BAFU-Beurteilung erklärte der Grosse Rat die Initiative für ungültig. Erst unter Druck einer parlamentarischen Anfrage räumte Cavigelli in der Fragestunde vom Dezember 2017 selbst ein: «Ich hätte das Schreiben dem Grossen Rat vorlegen sollen.» Auch das Verwaltungsgericht hielt später fest, es wäre wünschenswert gewesen, wenn er die BAFU-Stellungnahme im Sinne der Transparenz vorgelegt hätte.
Für die IG Wild beim Wild war das keine blosse Nachlässigkeit, sondern eine bewusste Irreführung des Parlaments, weshalb sie Strafanzeige einreichte. Die Folge trugen die Initianten. Sie mussten den kostspieligen Weg nach Lausanne gehen und rund 113’000 Franken Anwaltskosten vorstrecken, nur damit über ihr Anliegen überhaupt abgestimmt werden durfte.
Das rundet das Bild ab. Ein System, das nicht einmal in den eigenen Reihen unbestritten ist, das kritische Volksbegehren mit Ungültigkeitserklärungen ausbremst und dessen zuständiger Regierungsrat dem Parlament die entscheidende Beurteilung vorenthält, beruft sich zu Unrecht auf einen breiten, unbestrittenen Auftrag der Allgemeinheit.
Schlecht für die Wildtiere, schlecht für den Tourismus
Graubünden ist mit Davos, St. Moritz, Lenzerheide, Arosa und Flims/Laax einer der wichtigsten Tourismuskantone der Schweiz. Der Kanton lebt davon, dass Gäste seine Wälder und Berge als offenen, erholsamen Raum erleben. Ein Naturraum, in dem über Monate hinweg gejagt wird, in dem Ratgeber zu Warnfarben und Leinenzwang erscheinen und in dem Reitpferde erschrecken und Hunde in Gefahr geraten können, steht in Spannung zu diesem Versprechen. Professioneller Wildtierschutz und die Koexistenz mit Beutegreifern liessen sich als Argument für nachhaltigen Tourismus nutzen. Die Hobby-Jagd taugt dazu nicht.
Ein Kurswechsel wäre möglich
Politisch wäre ein Kurswechsel möglich, und zwar ohne Bundesrevision und ohne jahrelange Blockade. Art. 3 Abs. 1 des Jagdgesetzes lässt den Kantonen Spielraum bei der Regelung der Jagd. Graubünden könnte die private Patentjagd schrittweise durch ein professionelles, transparent kontrolliertes Wildtiermanagement ersetzen, nach dem Modell Genfs, das seit Jahrzehnten ohne Patentjagd arbeitet. Eine kantonale Volksinitiative könnte diesen Weg anstossen.
Solange das nicht geschieht, wiederholt sich von September bis weit in den Winter dieselbe Verkehrung der Verantwortung: Nicht jene, die bewaffnet in den Wald ziehen, sollen ihren Betrieb begrenzen. Wandernde, Familien, Bikerinnen, Pilzsuchende, Reiterinnen und Hundehalter sollen sich anpassen. Der Wald und die Berge sind kein exklusiver Hobby-Jagdraum. Sie gehören der Allgemeinheit und sind vor allem Lebensraum für Wildtiere.
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