300 Franken für eine Wölfin: Wie die Schweizer Justiz Wilderei zur Bagatelle macht
Norwegen schickt zehn Wolfswilderer ins Gefängnis, Frankreich verlangt für einen erschlagenen Luchs über 30’000 Euro. Im Wallis kostet eine erschossene Wölfin 300 Franken, und das Jagdpatent bleibt.
«Was das Wallis schoss»
In Herbriggen im Mattertal hat ein Hobby-Jäger eine Wölfin erschossen.
Er will sie mit einem Fuchs verwechselt haben. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis büsste ihn laut «Walliser Bote» mit 300 Franken. Zum Vergleich: Im selben Kanton kostet ein weggeworfener Zigarettenstummel neu 80 Franken. Eine streng geschützte Wölfin ist der Walliser Justiz also knapp vier Zigarettenstummel wert.
Was ein Beutegreifer anderswo kostet
Am 10. September 2026 hat das norwegische Bezirksgericht Romerike og Glåmdal zehn Männer aus Eidskog verurteilt, die im Januar 2025 ein Wolfspaar gewildert hatten. Alle zehn müssen ins Gefängnis, unbedingt. Die beiden Schützen erhielten 18 und 17 Monate sowie ein lebenslanges Jagdverbot, sieben weitere sechs bis zehn Monate und fünf Jahre Jagdverbot. Selbst der Mann, der nur Wildkameras transportiert hatte, muss für 90 Tage in Haft. Drei wurden zusätzlich verurteilt, weil sie versucht hatten, einen Luchs zu töten. Der Luchs überlebte, bestraft wurde trotzdem. Grundlage ist der Tatbestand der schweren Umweltkriminalität mit bis zu sechs Jahren Gefängnis. Die Spezialbehörde Økokrim hatte Telefone überwacht und über hundert Waffen beschlagnahmt, der Prozess dauerte 25 Tage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In Frankreich verurteilte das Gericht in Strassburg eine 62-jährige Frau, die im Elsass einen jungen Luchs erschlagen hatte, zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu über 30’000 Euro Entschädigung an Tierschutzorganisationen. Auch sie berief sich auf eine Verwechslung, sie habe den Luchs für eine Katze gehalten. Das Gericht glaubte ihr nur begrenzt. Wir haben den Fall in «Erschlagener Luchs im Elsass: Frankreich bestraft hart, die Schweiz schweigt fast» dokumentiert. In Österreich zahlte ein Hobby-Jäger für einen illegal getöteten Luchs über 11’000 Euro Geldstrafe und zusätzlich mehr als 12’000 Euro Schadenersatz.
Und in der Schweiz? 300 Franken.
Das Muster hinter der Bagatelle
Herbriggen ist kein Ausrutscher, sondern der Normalfall.
Im Puschlav erschoss ein Hobby-Jäger am ersten Tag der Hochjagd 2025 einen Wolf. Der Strafbefehl vom Juni 2026 lautete auf Busse und Wertersatz. Die Höhe der Busse blieb geheim, das Jagdpatent behielt er. In der Surselva erschoss ein Wildhüter in einer einzigen Nacht drei Luchse, die er für Wölfe gehalten haben will. Die Sanktion: eine Busse im vierstelligen Bereich, deren Betrag die Staatsanwaltschaft nicht nennt. Im Goms erlegte ein Walliser Hobby-Jäger im Januar 2024 bei der nächtlichen Fuchspassjagd eine Wölfin. Die Erklärung damals: Verwechslung mit einem Fuchs. Es ist wortgleich die Erklärung von Herbriggen. Im Greyerzbezirk wurde 2025 eine Luchsmutter mit Schussverletzungen gefunden, ein Täter ist bis heute nicht ermittelt.
Von den 13 Wölfen, die laut Kora und Gruppe Wolf Schweiz seit 1999 nachweislich gewildert wurden, entfallen sieben auf das Wallis. Forschende der Universität Bern sprachen 2020 im Zusammenhang mit der Walliser Luchswilderei von einem «systemischen Problem» und einer «Kultur des Schweigens». Im Fall Staldenried musste der Bund den Kanton Wallis vor Gericht ziehen, damit ein umstrittener Wolfsabschuss überhaupt überprüft wird.
So funktioniert der Rabatt
Das Bundesgesetz über die Jagd droht für die vorsätzliche Tötung geschützter Arten höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe an. Das ist ein Sechstel des norwegischen Strafrahmens. Wer fahrlässig handelt, erhält nur eine Busse von maximal 10’000 Franken. Genau hier liegt der Konstruktionsfehler.
Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, entscheidet in der Praxis ein einziger Satz: «Ich habe ihn verwechselt.» Der einzige Zeuge ist der Schütze. Das getötete Wildtier sagt nicht aus. Mit diesem Satz wird aus einem Vergehen eine Übertretung, aus einer möglichen Freiheitsstrafe eine Busse, und aus der Busse werden im Wallis 300 Franken, also drei Prozent des Möglichen. Erledigt wird das per Strafbefehl: schriftlich, ohne öffentliche Verhandlung, ohne Gericht. Der Betrag wird, wie im Puschlav und in der Surselva, oft nicht einmal bekannt gegeben. Das Patent bleibt.
Wie fest das System mit diesem Rabatt rechnet, zeigt die «Wolfskasse» der SVP Schwyz: Dort sammelt eine Partei Geld, um Hobby-Jägern die Kosten eines Fehlabschusses abzunehmen. Die Strafe ist so berechenbar geworden, dass man sie vorfinanzieren kann.
Kommentar: Die Verwechslung ist kein Entlastungsgrund, sondern das Geständnis
Ein Fuchs wiegt sechs bis acht Kilogramm, eine Wölfin ein Mehrfaches. Wer das eine für das andere hält, hat geschossen, ohne zu wissen, worauf. Das ist keine Entschuldigung, sondern der Kern des Vorwurfs. Die erste Regel im Umgang mit einer Schusswaffe lautet, dass man sein Ziel sicher erkennt, bevor man abdrückt. Wer sie bricht und dabei ein streng geschütztes Wildtier tötet, hat bewiesen, dass er kein Gewehr führen sollte. In Norwegen ist die Konsequenz ein Jagdverbot bis ans Lebensende. Im Wallis darf derselbe Mann in der nächsten Saison wieder auf Füchse anlegen.
300 Franken sind keine Strafe. Sie sind eine Gebühr. Und eine Gebühr schreckt nicht ab, sie legt einen Preis fest. Die Botschaft an jeden Hobby-Jäger, dem der Wolf im Weg ist, lautet: Schiess, sag «Fuchs», zahl 300 Franken. Eine Justiz, die so urteilt, schützt nicht die geschützte Art, sondern den Schützen.
Dass es anders geht, zeigen Oslo und Strassburg. Norwegen bestraft Planung, Beihilfe und Versuch, nicht erst den tödlichen Schuss. Frankreich nimmt der Ausrede «Verwechslung» die Wirkung und beziffert den Wert eines Luchses fünfstellig. Beide Länder behandeln Delikte gegen Beutegreifer als das, was sie sind: Umweltkriminalität. Die Schweiz behandelt sie wie Falschparkieren.
Was sich ändern muss
Erstens: zwingender Patententzug bei jeder Tötung einer geschützten Art, auch bei Fahrlässigkeit. Wer sein Ziel nicht erkennt, jagt nicht mehr. Zweitens: Die fahrlässige Tötung geschützter Beutegreifer gehört im Jagdgesetz vom Bussentatbestand zum Vergehen aufgewertet, mit Mindestsanktionen, die den Namen verdienen. Drittens: Strafbefehle in solchen Fällen sind aktiv zu veröffentlichen, mit Betrag und Begründung. Justiz, die niemand sieht, kontrolliert niemand. Viertens: Die Schweiz braucht spezialisierte Staatsanwaltschaften für Umwelt- und Wildtierkriminalität nach dem Vorbild von Økokrim. Fünftens: Wo Wölfe leben, hat die nächtliche Fuchspassjagd nichts verloren. Sie ist ohnehin wissenschaftlich nicht begründbar und liefert die Verwechslung gleich mit.
Das Wallis will als erster Kanton den Luchs zum Abschuss freigeben. Wer verhindern will, dass derselbe Kanton, der eine Wölfin mit 300 Franken abrechnet, auch noch über Luchse verfügt, kann die Petition «Keine Luchsabschüsse im Wallis» unterschreiben. Weitere Vorfälle dokumentieren wir laufend im Wallis-Ticker 2026/27 und im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.
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