22. Juli 2026, 09:42

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Wolfskasse der Schwyzer SVP: Wer zahlt, wenn der falsche Wolf stirbt?

Über 10'000 Franken an Zusagen für Bussen, die noch niemand bezahlen musste. Ein Aufruf, der drei Fragen offenlässt.

Redaktion Wild beim Wild — 22. Juli 2026

Über 10’000 Franken an Zusagen für Bussen, die noch niemand bezahlen musste. Ein Aufruf, der drei Fragen offenlässt.

Der Kanton Schwyz hat in diesem Jahr drei Schulungen in Pfäffikon, Rothenthurm und Schwyz durchgeführt. Rund 200 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger haben teilgenommen, etwa die Hälfte aller Schwyzer Jagdberechtigten. Mit dem erlangten Sachkundenachweis können sie künftig zu Regulierungen von Wölfen beigezogen werden. Wer dabei statt des freigegebenen Tieres einen anderen Wolf erschiesst, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Abteilung Jagd und Wildtiere erstattet Strafanzeige und erhebt einen Wertersatz von bis zu 5000 Franken.

Für Samuel Lütolf, Sekretär der kantonalen SVP und Betreiber des parteieigenen «Wolf-Tickers», ist diese Bestimmung unverständlich. Er hält es für sehr schwierig, bei Regulierungsaktionen das richtige Tier zu erwischen, und verweist auf die Tagesentschädigung von 50 Franken. Lütolf startete daraufhin auf dem Kanal eine Umfrage. Innerhalb weniger Stunden erklärten sich über 230 Teilnehmer bereit, sich mit je 50 Franken an einer möglichen Busse zu beteiligen, rund hundert weitere sagten 10 oder 20 Franken zu. Lütolf deutet die Reaktionen als Beleg dafür, dass die Behörden zu wenig für den Schutz der Bevölkerung täten.

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Keine Luchsabschüsse im Wallis

Der Luchs ist genetisch am Limit, trotzdem soll er als erster Kanton der Schweiz zum Abschuss freigegeben werden.

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Der Kanal wurde im Juni 2025 vom kantonalen SVP-Präsidenten und Nationalrat Roman Bürgi lanciert und zählt inzwischen über tausend Follower. Zgraggen zeigte sich erstaunt darüber, dass ein solcher Aufruf über einen öffentlichen Kanal läuft, und hielt fest, der Kanton sei nach geltender Rechtslage verpflichtet, solche Bussen auszusprechen. Rechtlich, so Zgraggen, könne man gegen eine derartige Spendenaktion wohl nichts unternehmen.

Erste Frage: Was kostet ein Fehlschuss wirklich?

Die gesammelten 10’000 Franken orientieren sich an der Zahl 5000. Diese Rechnung greift zu kurz, denn die 5000 Franken sind nach Darstellung des «Boten der Urschweiz» der Wertersatz für das getötete Tier, also eine Ersatzforderung und keine Strafe. Die eigentliche Sanktion folgt aus der Strafanzeige. Das Bundesgesetz über die Jagd führt die Tötung geschützter Tiere unter den Vergehenstatbeständen und sieht dafür je nach Verschulden eine eigenständige Strafe vor, die zum kantonalen Wertersatz hinzukommt. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt von Verschulden und persönlichen Verhältnissen ab und wird nicht vom Kanton festgelegt, sondern von der Strafbehörde.

Genau diese Kombination zeigte der Fall des Bündner Hobby-Jägers, der im Puschlav einen Wolf erschoss: Busse und Wertersatz, aber kein Patententzug. Wer also mit 50 Franken zur «Wolfskasse» beiträgt, weiss nicht, ob damit eine kantonale Übertretungsbusse, eine bundesrechtliche Sanktion oder eine zivilrechtliche Ersatzforderung gedeckt werden soll. Ein Crowdfunding ohne definierten Verwendungszweck ist keine Solidarität, sondern ein Blankocheck.

Zweite Frage: Wenn die Ausbildung genügt, wozu die Kasse?

Zwei Aussagen im selben Artikel widersprechen einander. Zgraggen hält fest, die Hobby-Jäger würden in den Kursen der Jagdverwaltung lernen, beim Ansprechen sehr genau zu sein, also das zum Abschuss freigegebene Tier richtig zu identifizieren. Lütolf hingegen bezeichnet es als sehr schwierig, das richtige Tier zu erwischen, und sammelt genau für den Fall, dass es misslingt.

Beide können nicht recht haben. Genügt die Ausbildung, braucht es keine Kasse. Braucht es die Kasse, taugt die Ausbildung nicht.

Was hinter dem Wort «Ausbildung» steht, haben wir in «Schwyz revidiert Jagdverordnung: Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren» dokumentiert: eine einmalige Teilnahme, keine Prüfung, kein Nachweis besonderer Fähigkeiten. Der Bote beschreibt den Inhalt als Ausführungen zum Einbezug der Hobby-Jäger, zu den Regulationsvorgaben und zur Kommunikation, dazu Biologie und Ansprechen von Wölfen. Im Kanton Graubünden, der das Modell bereits umgesetzt hat, dauerte der entsprechende Abendkurs laut «Neuer Zürcher Zeitung» eine Stunde, laut Dokumentation von CHWOLF rund zwei. Die WWF-Geschäftsleiterin Graubünden sprach damals von einer Schnellbleiche.

Damit läuft Zgraggens Verweis auf das Ansprechen ins Leere. Die Aufgabe im Feld besteht nicht darin, einen Wolf als Wolf zu erkennen, sondern innerhalb eines Rudels ein freigegebenes Jungtier von einem geschützten Elterntier zu unterscheiden. Christina Steiner vom Wolfschutzverein ChWolf weist darauf hin, dass sich erwachsene Wölfe von November bis Januar kaum von Jungtieren unterscheiden lassen. Kein Kurs, gleich welcher Länge, kann ein Merkmal vermitteln, das im Gelände schlicht nicht sichtbar ist.

Auch Lütolfs Bild vom enormen Risiko, das die Freiwilligen eingingen, hält der Prüfung nicht stand. Zgraggen hielt fest, die Unterschrift auf dem Formular sei keine Verpflichtung, an einer allfälligen Regulierung teilzunehmen. Wer sich unsicher fühlt, kann jederzeit absagen. Es handle sich zudem nicht um eine Wolfsjagd, sondern um den Einbezug bei ordentlicher Regulierung, Einzelabschüssen, Vergrämung oder allgemeiner Unterstützung der Behörden. Erlegte Wölfe gehen in den Besitz des Kantons, die Kadaver werden vernichtet, und ausserhalb der offiziellen Jagdzeiten gibt es 50 Franken Tagespauschale. Ein Risiko, dem man sich freiwillig aussetzt und das man jederzeit meiden kann, rechtfertigt kaum eine Solidarkasse.

Dritte Frage: An wen soll das Geld überhaupt fliessen?

Das Schwyzer Konzept hält ausdrücklich fest, dass der Name des Schützen nicht publik gemacht wird. Die gleiche Praxis kennt der Kanton Graubünden, wo der Grund bei den dortigen Kursen offen benannt wurde: Man rechnete damit, dass innert Kürze das ganze Tal wisse, wer den Wolf erlegt habe.

Diese Praxis reicht bis in die Strafverfolgung. Als ein Bündner Wildhüter in der Surselva in einer Nacht drei Luchse erschoss, die er für Wölfe hielt, machte die Staatsanwaltschaft nicht einmal die Höhe der Sanktion öffentlich. Wir haben den Fall in «Erschlagener Luchs im Elsass: Frankreich bestraft hart, die Schweiz schweigt fast» eingeordnet. Auch der verurteilte Puschlaver Schütze blieb namenlos.

Ein öffentlicher Spendenaufruf für einen anonymen Empfänger widerspricht sich selbst. Entweder gibt der Betroffene seine Anonymität preis und unterläuft damit die kantonale Schutzpraxis. Oder das Geld läuft über eine Struktur ohne benannten Begünstigten, ohne Aufsicht und ohne Nachweis, dass die Mittel je dort ankommen, wofür sie gesammelt wurden.

Der Vergleich, der nicht trägt

Die «Neue Zürcher Zeitung» verweist auf das Kollektiv Freiheitsfonds Schweiz, das per Crowdfunding gezielt Bussen bezahlt. Ab dem 1. Juli rief die Organisation dazu auf, offene Bussen von Menschen zu übernehmen, die im öffentlichen Verkehr ohne Ticket erwischt wurden und deswegen ins Gefängnis müssten. Über 91’000 Franken kamen zusammen, womit sich nach eigenen Angaben mehr als 250 Bussen übernehmen und rund 250 Menschen aus dem Gefängnis holen liessen.

Der Vergleich hinkt in jeder Hinsicht. Dort geht es um nachträgliche Hilfe für Menschen in Existenznot, deren Verstoss längst begangen und dessen Folge Haft ist. Hier geht es um eine Zusage im Voraus, für einen Verstoss, der noch gar nicht stattgefunden hat, ausgesprochen von einem Kantonsrat gegenüber Freiwilligen, die im Auftrag des Staates handeln und dabei ein geschütztes Wildtier töten sollen. Das eine mildert eine Härte im Nachhinein, das andere kalkuliert einen Rechtsbruch im Voraus ein.

Ein Risiko ohne Präzedenzfall

Bemerkenswert ist, wogegen die Kasse eigentlich versichert. Im Sommer 2025 wurden nach Freigabe durch den Bund drei von fünf Welpen des Chöpfenberg-Rudels erlegt. Laut Zgraggen lief dabei alles korrekt ab, Bussgelder wurden keine verhängt. Es gibt in Schwyz also keinen einzigen Fall, in dem je eine solche Busse ausgesprochen worden wäre.

Noch deutlicher wird das Bild beim Blick in die Kantone mit der längsten Erfahrung. Das Wallis erlegte zwischen September 2024 und Januar 2025 insgesamt 34 Wölfe. DNA-Analysen ergaben, dass nur die Hälfte davon zu einem vom Bundesamt für Umwelt zum Abschuss freigegebenen Rudel gehörte. Die Walliser Behörden bezeichneten die Abschüsse dennoch als legal, weil sie im festgelegten Gebiet erfolgten. Das Bundesamt für Umwelt sah keinen Handlungsbedarf.

Dazu kommt eine dokumentierte Serie von Fehlabschüssen erwachsener Leittiere: In Graubünden traf es den Leitrüden des Moesola-Rudels statt eines Jungwolfs, im Wallis einen nicht freigegebenen Wolf, in der Waadt ebenfalls ein männliches Leittier. Die Gruppe Wolf Schweiz hielt fest, diese Abschüsse seien rechtswidrig und strafrechtliche Konsequenzen grundsätzlich möglich. Bekannt geworden ist daraus keine einzige Sanktion.

Das ist kein Detail. Der Abschuss eines Leittiers gilt als schwerwiegender Eingriff in die Population, weil sich Rudel danach auflösen können. Beim Ringelspitz-Rudel trat genau dieser Fall ein. Wie hoch die Hürde eigentlich liegt, zeigt das Beverin-Rudel: Das Bundesamt für Umwelt lehnte einen Antrag auf Abschuss des Leitrüden zunächst ab, die spätere Bewilligung war die erste für ein Leittier überhaupt. Was der Bund also ein einziges Mal ausdrücklich genehmigte, geschah durch Fehlschüsse mehrfach nebenbei, ohne Folgen für die Beteiligten.

Daraus ergibt sich ein paradoxer Befund. Schwyz droht überhaupt erst mit einer Sanktion, die in den Nachbarkantonen faktisch nicht existiert. Der Spendenaufruf richtet sich also gegen den einzigen Ansatz, der Fehlabschüsse mit Kosten verbindet.

Ein Kanton mit Vorgeschichte

Der Anlass der ganzen Debatte ist überschaubar. Am 17. Juli gab die Schwyzer Wildhut bekannt, dass eine Fotofalle in der Gemeinde Alpthal zwei Wölfe erfasst habe, vermutlich ein Paar. Ob daraus ein neues Rudel entsteht, ist offen und bedarf weiterer Hinweise über die kommenden Monate. Das Chöpfenberg-Rudel im Grenzgebiet zum Kanton Glarus bleibt das erste und einzige offiziell bestätigte Wolfsrudel im Kanton.

Dass ausgerechnet Schwyz weitreichende Befugnisse an Hobby-Jäger überträgt, wiegt angesichts der kantonalen Bilanz schwer. Vergiftete Steinadler, ein erschossenes Herdenschutz-Lama, illegale Schlingenfallen und vom Kanton selbst ausgelegte, verbotene Wolfsköder: Die Chronik haben wir in «Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen» und in «Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen» zusammengetragen. Zur Systematik siehe unser Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Kommentar: Es geht längst nicht mehr um den Wolf

Wenn sogar die «Neue Zürcher Zeitung», wahrlich nicht bekannt für jagdkritische oder linksgrüne Kommentare, ausführlich über die geplante Wolfskasse der Schwyzer SVP berichtet, zeigt das vor allem eines: Hier geht es nicht mehr nur um den Wolf, sondern um den Rechtsstaat.

Wer einen nicht zum Abschuss freigegebenen Wolf erschiesst, begeht keinen harmlosen Irrtum. Genau deshalb sieht das Gesetz eine Busse vor. Und was ist die politische Antwort? Nicht: «Dann müssen wir die Ausbildung verbessern und noch sorgfältiger identifizieren.» Sondern: «Wir sammeln Geld, damit der Fehlabschuss möglichst keine finanziellen Folgen hat.»

Juristisch mag eine solche Kasse zulässig sein. Rechtsstaatlich sendet sie ein fatales Signal. Eine Busse soll persönliche Verantwortung schaffen und abschrecken. Wer bereits im Voraus verspricht, allfällige Bussen für Fehlabschüsse zu übernehmen, nimmt der Sanktion genau ihre Wirkung. Frei nach dem Motto: Keine Sorge, wenn etwas schiefgeht, zahlen wir.

Besonders widersprüchlich ist dabei: Dieselben Kreise verlangen, dass behördliche Abschussverfügungen konsequent umgesetzt werden. Wird aber genau diese behördliche Grenze überschritten, soll plötzlich die politische Gemeinschaft für die Konsequenzen aufkommen. Der Rechtsstaat funktioniert jedoch nicht nach dem Prinzip: Gesetze gelten, ausser für jene, deren Gesetzesverstösse politisch erwünscht sind.

Dass ausgerechnet die konservative NZZ diese Entwicklung aufgreift, zeigt, wie brisant die Sache ist. Denn im Zentrum steht nicht die Wolfsfrage, sondern eine grundsätzliche: Wie ernst nehmen wir persönliche Verantwortung und die Durchsetzung rechtskräftiger Sanktionen? Darüber sollte in der SVP Schwyz diskutiert werden, und nicht darüber, wie man möglichst risikolos Wölfe abschiesst.

Die konsequente Antwort liegt ohnehin anderswo: professionelles Wildtiermanagement nach dem Vorbild des Kantons Genf, wo ausgebildete Fachleute im kantonalen Dienst die Aufgabe übernehmen und der Abschuss die Ausnahme bleibt. Wie das für Schwyz aussehen könnte, zeigt unser Mustertext für eine kantonale Volksinitiative.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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