Kanton Schwyz: Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen
Vergiftete Steinadler. Erschossenes Lama. Illegale Wolfsfallen vom Kanton selbst. Das ist der Kanton Schwyz.
Facebook Steven Diethelm
Im Juni 2026 geht ein viraler Post über zwei vergiftete Steinadler viral – und öffnet den Blick auf ein Jahrzehnt jagdpolitischer Straflosigkeit im Kanton Schwyz.
Zwei Steinadler tot aufgefunden – Kanton Schwyz bestätigt Vergiftung
Ein Bild zweier lebloser Steinadler auf dem Waldboden sorgt derzeit tausendfach für Empörung in den sozialen Medien. Veröffentlicht wurde der Beitrag von Steven Diethelm – Wildhüter des Kantons Schwyz für die Bezirke March und Höfe sowie Betreiber einer Greifvogelpflegestation in Galgenen SZ. Er behauptet, die Tiere seien im Kanton Schwyz an vergiftetem Ziegenfleisch verendet – das Fleisch sei gezielt für Wölfe ausgelegt worden, und der Kanton habe den Fall vertuscht.
Dass ein amtlicher Kantonswildhüter seinem eigenen Arbeitgeber öffentlich Vertuschung vorwirft, verleiht dem Post politisches Gewicht, das weit über ein übliches virales Empörungsmoment hinausgeht.
Remo Bianchi, Vorsteher des Amts für Wald und Natur des Kantons Schwyz, bestätigt gegenüber nau.ch den Kern des Posts: «Wir können einen Vorfall mit einer Vergiftung von zwei Steinadlern aus dem Jahr 2016 bestätigen.» Die Adler wurden damals im Raum Einsiedeln SZ gefunden. Dass es sich um vergiftetes Ziegenfleisch handelte und dass die Köder gezielt für Wölfe ausgelegt wurden, könne der Kanton nicht bestätigen: «Man konnte nicht feststellen, für welches Tier die vergifteten Köder ausgelegt wurden.»
Anzeige gegen Unbekannt wurde erstattet. Die Täter wurden nie ermittelt. Eine eigene Medienmitteilung des Kantons Schwyz zum Fall aus dem Jahr 2016 existiert nicht – die Aussagen Bianchis stammen ausschliesslich aus dem nau.ch-Interview vom 5. Juni 2026.
Giftköder in der Schweiz: verboten, aber schwer verfolgbar
Das Auslegen von Giftködern ist in der Schweiz nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) sowie dem Tierschutzgesetz (TSchG) explizit verboten und strafbar. Giftköder treffen nicht nur das eigentliche Zieltier: Greifvögel wie Steinadler, Milane oder Bartgeier sterben regelmässig als Sekundäropfer – oft durch den Verzehr vergifteter Beutetiere.
Dass die Strafverfolgung in solchen Fällen ins Leere läuft, ist kein Zufall. Wie unser Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz zeigt, gibt es in der Schweiz weder beim Bund noch bei den Kantonen eine systematische Erhebung zu Wildereifällen. Die Dunkelziffer ist entsprechend hoch.
Kanton Schwyz: Strukturelles Versagen beim Wildtierschutz
Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall. Der Kanton Schwyz steht seit Jahren im Fokus der Wildtierschutzkritik:
Im Dezember 2024 wurden bei Pfäffikon SZ sechs Drahtschlingen entdeckt, die zwei Männer in einem Waldstück installiert hatten, um Wildtiere zu fangen. Mitgeführt wurden zudem verbotene Jagdmittel wie Steinschleuder und Hochleistungspfeilbogen. Beide wurden angezeigt – doch wie unser Bericht Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen dokumentiert, fehlen bei solchen Fällen systematisch Konsequenzen. Das Strafmass ist dabei bezeichnend: Ein Hobby-Jäger, der im September 2024 in Euthal SZ am Schontag eine Gämse erlegte, wurde per Strafbefehl mit 200 Franken Geldstrafe und 340 Franken Verfahrenskosten belegt – total 540 Franken. Die Schlingenfallen-Täter kamen auf 13’039 Franken. Die vergifteten Steinadler von 2016 kosteten niemanden etwas. Der Kanton, der selbst illegale Wolfskadaver-Köder auslegte: bisher ebenfalls ohne Konsequenz. So sieht die Strafkultur im Kanton Schwyz aus – absteigend je schwerer die Tat, je mächtiger die Beteiligten.
Gleichzeitig weitet der Kanton Schwyz die Hobby-Jagd aus: Ab Herbst 2026 dürfen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger erstmals Wildschweine erlegen, und eine eigens ausgebildete Gruppe von Hobby-Jagd-Patentinhabern soll künftig auch Beutegreifer wie Wolf und Luchs regulieren – dazu unser Bericht Kanton Schwyz öffnet erstmals Wildschweinjagd.
Dabei fehlt es an elementarer Treffsicherheit: Im September 2021 erschoss ein Hobby-Jäger auf der Hochjagd im Bisistal im Muotathal SZ ein Lama – und zwar die Leitstute, die der Landwirt als Herdenschutztier gegen Wolf und wildernde Hunde hielt. Das Tier ist kein Fluchttier; es geht auf Beutegreifer zu und unterbricht deren Jagdtrieb. Der Hobby-Jäger meldete sich erst, nachdem die Medien berichteten – nicht unmittelbar nach dem Abschuss. Jagdverwalter Manuel Wyss vom Amt für Wald und Natur bestätigte gegenüber Blick.ch, dass der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Ein dokumentiertes Urteil existiert nicht. Der Kanton Schwyz diskutiert derweil, ob dieselbe Hobby-Jägerschaft für Wolfsabschüsse eingesetzt werden soll.
Wildruhezonen hingegen scheitern im Kanton wiederholt an der Jagdlobby, wie wir in Keine Wildruhezonen im Kanton Schwyz dokumentiert haben.
Sechs Tage vor dem viralen Steinadler-Post – am 29. Mai 2026 – gab Rinze Zgraggen, Abteilungsleiter Jagd und Wildtiere beim kantonalen Amt für Wald und Natur, dem Schwyzer Kantonalen Patentjäger-Verband (SKPJV) ein schriftliches Interview. Darin sprach er von «jaqdlicher Ethik», «verantwortungsvollem und transparentem Auftreten» und «Respekt für Wildtiere und deren Lebensräume». Vergiftete Steinadler, Schlingenfallen, das erschossene Lama, illegale Wolfskadaver-Köder oder die Kopfgeld-Debatte: kein einziges Wort. Stattdessen erklärte Zgraggen, die Anpassungen der Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 erfolgten aus «Bundesrechtlichen Vorgaben, Anträgen der Jagdkommission oder Erkenntnissen aus Praxis und Wissenschaft» – eine wildbiologische Begründung für die Erweiterung auf Wildschweine oder die Beutegreifer-Regulation blieb er schuldig. Das Interview erschien auf der Website der Schwyzer Hobby-Jagd, nicht auf jener des Kantons. Es ist das Selbstbild einer Behörde, die ihr eigenes Recht bricht – und es nach aussen routiniert als Ethik verkauft.
Steinadler als Kollateralschaden der Hobby-Jagdkultur
Der Steinadler (Aquila chrysaetos) steht in der Schweiz unter strengem Schutz. Er ist nach der Berner Konvention sowie dem JSG geschützt. Sein Bestand hat sich zwar dank Schutzmassnahmen in den letzten Jahrzehnten erholt, bleibt aber fragil – insbesondere, weil Vergiftungen und illegale Abschüsse eine strukturelle Bedrohung darstellen.
Das Genfer Modell zeigt, wie es anders geht: Seit dem Jagdverbot 1974 werden im Kanton Genf Wildtierbestände durch professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter reguliert – ohne Hobby-Jagd, ohne Giftköder, ohne strukturelle Interessenskonflikte. Der Bestand der Greifvögel im Kanton Genf hat sich seit 1974 markant erholt.
Schwyzer Hobby-Jäger in Österreich: Treibjagd auf trächtige Tiere
Der Vergiftungsfall von 2016 steht nicht allein. Bereits 2019 sorgten Hobby-Jäger aus dem Kanton Schwyz international für Schlagzeilen: Am 30. März 2019 veranstaltete ein Schweizer Pächter im Grossen Walsertal (Fontanella I, Bezirk Bludenz, Vorarlberg) eine Treibjagd mit mehreren Hunden – getarnt als Bewegungsjagd, einen Tag vor Ablauf seines Pachtvertrags. Rund zehn Teilnehmer aus der Schweiz und Vorarlberg waren dabei. Laut der Luzerner Zeitung und 20 Minuten beweisen Fotos von vor Ort parkierten Fahrzeugen, dass es sich bei den Schweizer Teilnehmern um Hobby-Jäger aus den Kantonen Schwyz und Luzern handelte – erkennbar an den Autonummern.
Bei der Treibjagd wurden acht Stück Wild erlegt – Gams-, Rot- und Rehwild – darunter nachweislich trächtige Tiere. Ende März befindet sich eine Gamsgeiss bereits im letzten Drittel der Trächtigkeit; der Fötus ist empfindungs- und schmerzfähig. Die Vorarlberger Jägerschaft verurteilte den Vorfall scharf: Landesjägermeister Dr. Christof Germann sprach von einer Verletzung «jeglicher Jagdethik» und leitete umgehend ein Ausschlussverfahren ein. Auch der Vorarlberger Landesrat Christian Gantner verurteilte die Jagd.
Mehrere österreichische und Schweizer Medien berichteten, darunter ORF Vorarlberg, die Kleine Zeitung, die Tiroler Tageszeitung, VOL.at und 20 Minuten. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz prüfte mögliche jagdrechtliche Übertretungen. Ob strafrechtliche Konsequenzen folgten, ist nicht dokumentiert.
Der Hauptpächter – ein Schwyzer – hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein weiteres Jagdrevier im Vorarlberg gepachtet. Das Muster ist dasselbe wie beim Vergiftungsfall 2016 und den Schlingenfunden 2024: Hobby-Jäger aus dem Kanton Schwyz treten überproportional in Fällen auf, die Tierschutzorganisationen, Behörden und sogar andere Jagdverbände als ethisch inakzeptabel oder illegal bezeichnen – und die Konsequenzen bleiben minimal bis inexistent. Unser Bericht dazu: Schweizer Hobby-Jäger quälen Wildtiere auf Treibjagd in Österreich.
Der Kanton als Täter: Illegale Anfütterung für die Wolfsjagd
Was Einzelpersonen in den Fällen von 2016, 2019 und 2024 taten, übernahm der Kanton Schwyz 2025 selbst – und verstösst dabei gegen das eigene Recht.
Im Oktober 2025 entdeckten zwei Vorstandsmitglieder von CHWOLF im Kerngebiet des Chöpfenberg-Wolfsrudels Folgendes: einen bereits stark verwesten Hirsch und ein frisch aufgebrochenes Reh, beide festgebunden und gezielt vor einer vom Kanton angebrachten Fotofalle platziert. Unweit davon stand ein provisorischer Ansitz mit direkter Schusslinie auf die Kadaver. An einer weiteren Stelle war Hundefutter im Blickfeld einer weiteren Fotofalle deponiert.
Das Problem: Das Füttern von Wildtieren ist nach § 59 des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes (JWG) des Kantons Schwyz grundsätzlich verboten. Keine der gesetzlichen Ausnahmen deckt die Anfütterung von Wölfen. Zudem hat das BAFU in seiner Zustimmungsverfügung vom 28. August 2025 ausdrücklich angeordnet, dass Abschüsse nicht an Rendezvous-Plätzen oder Kadaver-Ködern vorzunehmen seien, wo kein Lerneffekt erzielt werden kann.
CHWOLF erstattete umgehend Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das Chöpfenberg-Rudel war bis zu diesem Zeitpunkt unauffällig – fünf Wochen nach seiner Bestätigung im Juli 2025 lag die Abschussverfügung für zwei Drittel der Welpen vor. Bis November 2025 waren drei von fünf Welpen tot. Der Kanton Schwyz bricht damit nicht nur sein eigenes Jagdgesetz, sondern missachtet auch die Auflagen der Bundesbehörde. Unser Bericht: Wolfsjagd im Kanton Schwyz: Verbotene Anfütterung.
Kopfgeld auf Wölfe: Schwyz plant den Rückschritt ins 19. Jahrhundert
Am 14. Oktober 2025 wandelte der Regierungsrat die Motion M 13/25 zur Regulation von Beutegreifern in ein Postulat um – faktisch der Türöffner dafür, private Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger offiziell in die Wolfstötung einzubinden. Und mehr noch: Der Gedanke einer Abschussprämie wurde ausdrücklich geprüft.
Eine staatliche Kopfgeldregelung für Wölfe wäre eine Rückkehr ins 19. Jahrhundert. Die Schweiz hatte bis 1902 tatsächlich Abschussprämien von 100 Franken pro Wolf – in einer Zeit, als der Wolf bereits 1872 ausgerottet worden war. Heute ist er streng geschützt nach dem JSG, der Berner Konvention und CITES. Eine Prämie für das Töten einer geschützten Art würde klares Bundesrecht verletzen – juristische Beschwerden wären fast sicher erfolgreich. Werden Wölfe abgeschossen, zerfallen Rudelstrukturen – unerfahrene Jungtiere greifen dann vermehrt auf Schafe zurück. Die Konflikte nehmen zu, nicht ab. Unser Bericht: Kopfgeld auf Wölfe: Kanton Schwyz und die Jagdlobby.
Über 1’000 Kommentare – und ein tiefer Graben
Der Post auf der Facebook-Seite «Wolf Facts Schweiz» löste innerhalb kurzer Zeit über 2’000 Reaktionen und tausendfaches Teilen aus. Mehr als 1’000 Kommentare zeigen, wie aufgeladen die Debatte ist. Nau.ch zitiert exemplarisch: «Tiere vergiften ist das Feigste, was man einer Kreatur antun kann» und «Und dann reden sie vom bösen Wolf.» Eine vollständige inhaltliche Auswertung der Kommentarspalte ist ohne direkten Zugang nicht seriös möglich – die schiere Reichweite des Posts macht aber deutlich, wie tief der Graben zwischen Wildtierschutz-Community und Hobby-Jagd-Befürwortenden verläuft.
Bemerkenswert ist, wer den Stein ins Rollen brachte: Steven Diethelm ist nicht einfach ein empörter Bürger, sondern amtlicher Wildhüter des Kantons Schwyz. Dass er die Plattform eines wildtierschutznahen Facebook-Accounts nutzt, um seinem eigenen Kanton Vertuschung vorzuwerfen, ist ein politisches Signal – ob gewollt oder nicht.
«Feiges Verbrechen» – und kein Täter
Das Muster im Kanton Schwyz ist vielgliedrig und belegt: 2016 werden zwei Steinadler vergiftet – keine Täter ermittelt. 2019 jagen Hobby-Jäger aus Schwyz und Luzern in Österreich auf trächtige Tiere – minimale Konsequenzen. 2021 erschiesst ein Hobby-Jäger im Muotathal das Herdenschutz-Lama – kein dokumentiertes Urteil. 2024 werden bei Pfäffikon SZ Schlingenfallen entdeckt – Strafbefehl über 13’039 Franken, kein Jagdverbot. 2025 platziert der Kanton selbst illegale Kadaver-Köder im Wolfskerngebiet, verstösst gegen das eigene Jagdgesetz und die BAFU-Auflagen – und schiesst trotzdem drei von fünf Welpen des ersten Schwyzer Wolfsrudels ab. Sechs Tage vor dem viralen Post erklärt der zuständige Abteilungsleiter öffentlich, die Jagd stehe für «Ethik» und «Transparenz».
Was bleibt: Kein Versagen einzelner Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, sondern ein System – getragen von einer Kantonsbehörde, die das eigene Recht bricht, und einer Hobby-Jagdkultur, die Straflosigkeit als Normalzustand behandelt. Der virale Post über zwei vergiftete Steinadler ist der jüngste Ausdruck eines Musters, das den Kanton Schwyz seit Jahren begleitet.
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