5. August 2026, 14:54

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Kriminalität & Jagd

Graubündens Justiz und Politik unter Druck: Muster von Vertuschung und Vetterliwirtschaft

Mehrere unabhängige Fälle zeigen strukturelle Probleme bei der Bündner Staatsanwaltschaft und den Gerichten.

Redaktion Wild beim Wild — 5. August 2026
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«Der grüne Filz»

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Mehrere voneinander unabhängige Fälle der letzten Jahre haben in Graubünden Kritik an Staatsanwaltschaft, Gerichten und Regierung ausgelöst. Kritisiert werden lange Verfahren, eine Nähe zwischen Behörden und Beschuldigten sowie eine als mangelhaft empfundene Transparenz. Auch die Hobby-Jagd-kritische Berichterstattung von wildbeimwild.com ist von solchen Verfahren direkt betroffen.

Dieser Beitrag ordnet die einzelnen Fälle ein. Wir trennen dabei bewusst zwischen dem belegten Sachverhalt und unserer Bewertung als jagdkritische Redaktion. Ein wiederkehrendes Merkmal fällt dabei auf: In mehreren dieser Fälle war es eine übergeordnete Instanz, nicht zuletzt das Bundesgericht, die kantonale Entscheide korrigierte.

Strafbefehl gegen wildbeimwild.com

Der Sachverhalt. Im Februar 2024 stellte ein Bündner Hobby-Jäger Strafantrag gegen wildbeimwild.com wegen angeblicher Ehrverletzung. Anlass war ein Symbolbild, das er 9 Jahre zuvor selbst öffentlich publiziert hatte. Nach einer ersten Einvernahme im Mai 2024 in Roveredo ruhte das Verfahren über ein Jahr. Zu einer im Frühjahr 2025 angesetzten zweiten Einvernahme konnte die betroffene Person aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen und belegte dies mit einem ärztlichen Zeugnis, das eine Weber-B-Fraktur bescheinigte. Am 3. Juli 2025 erliess Staatsanwalt Ursin Brunett dennoch einen Strafbefehl. Nach der Einsprache wurde die Person erneut zu einer Einvernahme nach Chur vorgeladen, obwohl sie ihre unfallbedingte Reiseunfähigkeit mehrfach mit ärztlichen Zeugnissen belegt hatte. Weil sie am Termin vom 18. September 2025 nicht erschien, wertete die Behörde dies, gestützt auf Artikel 355 der Strafprozessordnung, als Rückzug der Einsprache und erklärte den Strafbefehl für rechtskräftig. Die Person wurde zur Zahlung der Verfahrenskosten von 1’245 Franken verpflichtet.

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Die Einordnung. Aus Sicht von wildbeimwild.com ist es stossend, dass die ärztlich belegte Reiseunfähigkeit im weiteren Verfahren keine Rolle spielte und in der Abschreibungsverfügung nicht erwähnt wird. So kam es zu einer Verurteilung, ohne dass die betroffene Person ihre Verhinderung je vor Gericht geltend machen konnte, obwohl die zugrunde liegende Publikation nach ihrer Darstellung längst verjährt war. Ob dieses Vorgehen rechtlich korrekt war, ist mehr als fragwürdig.

Auf eine vergleichbare Kritik stiess ein verwandter Fall, den das Rechercheportal Inside Justiz dokumentiert. Demnach verurteilte Ursin Brunett einen mutmasslichen Leserbriefschreiber zu über 10’000 Franken. Laut dem Bericht liess sich die von der St. Galler Cyberfahndung angeführte Handynummer gemäss Swisscom-Auskunft nicht mit der IP-Adresse des Kommentars in Verbindung bringen; verurteilt worden sei der Beschuldigte dennoch. Diese Darstellung stammt von Inside Justiz; das Urteil selbst liegt bei wildbeimwild.com nicht vor.

Ein Verfahren gegen einen ehemaligen Verwaltungsrichter

Der Sachverhalt. Ein ehemaliger Verwaltungsrichter aus Chur wurde erstinstanzlich wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Drohung zu 23 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Voruntersuchung leitete gemäss Medienberichten Staatsanwältin Corina Collenberg, die mit dem Beschuldigten per Du gewesen sein soll; dessen Ex-Partnerin arbeitete demnach bei derselben Behörde. Berichtet wurde zudem, dass forensische Untersuchungen unterblieben und Auskunftspersonen erst rund zwei Jahre nach der Tat befragt worden seien. Am Obergericht bestand der Spruchkörper für die Berufungsverhandlung teilweise aus früheren Kollegen des Beschuldigten, und die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen.

Die Einordnung. Nach der Strafprozessordnung muss ein Ausschluss der Öffentlichkeit verhältnismässig und einzelfallbezogen begründet sein. Aus Sicht von wildbeimwild.com wirft die Kombination aus persönlicher Nähe in der Voruntersuchung, spät angesetzten Befragungen und einem teils aus früheren Kollegen zusammengesetzten Spruchkörper Fragen zur institutionellen Distanz auf. Kritisch bewerten wir auch, dass die Staatsanwaltschaft ihre eigene Berufung nachträglich in eine Anschlussberufung umwandelte und sich damit vom Verhalten des Beschuldigten abhängig machte. Es handelt sich dabei um unsere Wertung des öffentlich berichteten Verfahrensverlaufs, nicht um den Vorwurf einer strafbaren Handlung gegenüber den beteiligten Amtspersonen.

Verantwortung an der Spitze

Der Sachverhalt. Für beide vorgenannten Verfahren liegt die oberste Verantwortung bei Claudio Riedi, seit 2016 Erster Staatsanwalt des Kantons Graubünden. Ihm unterstehen sowohl Ursin Brunett als auch Corina Collenberg. Als Erster Staatsanwalt legt Riedi die Leitlinien der Strafverfolgung fest. Im Ehrverletzungsverfahren gegen wildbeimwild.com zeichneten drei Staatsanwälte: Erster Staatsanwalt Claudio Riedi, Leitender Staatsanwalt Maurus Eckert sowie der fallführende Ursin Brunett.

Die Einordnung. Unabhängig davon, wer den einzelnen Fall bearbeitet, trägt die Behördenleitung die strukturelle Verantwortung dafür, wie mit heiklen Verfahren umgegangen wird. Dass für ein Verfahren, das aus Sicht der Redaktion wegen Verjährung früh hätte eingestellt werden können, gleich drei Staatsanwälte zeichneten, werten wir als bemerkenswerten personellen Aufwand. Dass die Behörde bei Hobby-Jagd-Themen zurückhaltend agiere, ist aus Sicht von wildbeimwild.com kein neuer Eindruck: Bereits 2018 teilte die Staatsanwaltschaft der IG Wild beim Wild mit, sie sehe keinen Handlungsbedarf, obwohl aus Sicht der Anzeigenden gravierende Fehlleistungen im Amt für Jagd und Fischerei im Raum standen. Diese Zurückhaltung haben wir im Beitrag «Staatsanwaltschaft Graubünden kuscht» dokumentiert.

Eine Behörde, die selten von sich aus informiert

Der Sachverhalt. Nach den Erfahrungen von wildbeimwild.com informiert die Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeigende von sich aus kaum, weder über den Eingang einer Strafanzeige noch über deren Ausgang. Im Ehrverletzungsverfahren gegen die eigene Person blieb ein umgehendes Schreiben mit dem Hinweis auf die gesundheitlich bedingte Reiseunfähigkeit ohne Eingangsbestätigung; am Tag der Vorladung konnte das Sekretariat telefonisch nicht bestätigen, ob das Schreiben eingegangen war, und erst nach einem persönlichen Anruf des Staatsanwalts kam einen Tag später die schriftliche Bestätigung. In einem anderen Fall teilte die Staatsanwaltschaft der IG Wild beim Wild am 27. August 2025 mit, dass sie deren Anzeige gegen einen Bündner Hobby-Jäger nicht an die Hand nehme, ohne die begründete Nichtanhandnahmeverfügung zuzustellen. wildbeimwild.com rügte darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Artikel 29 Absatz 2 der Bundesverfassung. Diese Rüge blieb ohne Erfolg: Die blosse Mitteilung an den Anzeigeerstatter, ohne Zustellung der begründeten Verfügung, gilt als gesetzeskonform. Als das Obergericht Graubünden am 20. November 2025 angerufen wurde, trat es auf die Beschwerde nicht ein, weil ein blosser Anzeigeerstatter nicht beschwerdelegitimiert sei.

Die Einordnung. Rechtlich mag die knappe Mitteilung an Anzeigende zulässig sein. Aus Sicht von wildbeimwild.com führt sie aber dazu, dass eine anzeigende Organisation die Gründe einer Nichtanhandnahme faktisch nicht erfährt und sie kaum wirksam anfechten kann. Was andere Kantone als selbstverständlichen Teil ihrer Verfahrenskommunikation handhaben, wird so zur Bringschuld der Anzeigenden. Bezeichnend ist für uns eine Episode, die wildbeimwild.com selbst erlebte: Auf die Bitte um Zustellung eines Entscheids beschied der Erste Staatsanwalt Claudio Riedi am Telefon sinngemäss, man lege die Entscheide nicht jedermann einfach so auf den Fax, und dies gegenüber der Partei, die das Verfahren mit ihrer Anzeige überhaupt erst ausgelöst hatte. Auffällig ist das Zweierlei-Mass: Dasselbe Erlegerbild, dessen Veröffentlichung durch den Hobby-Jäger die Behörde nicht einer Untersuchung für würdig befand, führte in kritischem Kontext, verwendet von wildbeimwild.com, zu einem Strafverfahren gegen die anzeigende Person. Wie konsequent anderswo verfolgt wird, illustriert eine Reihe von Fällen ausserhalb Graubündens, die wir im Beitrag «Schweizer Hobby-Jäger beschäftigen Justiz» dokumentiert haben; die Einzelheiten zur Nichtanhandnahme schildern wir im Beitrag «Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden».

Das Baukartell: Politik, Gewerbe und Hobby-Jagd

Der Sachverhalt. Im grössten Preisabsprache-Skandal der jüngeren Schweizer Baugeschichte büsste die Wettbewerbskommission sieben Firmen mit rund 7,5 Millionen Franken, nachdem Bauunternehmen im Unterengadin über Jahre zahlreiche Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau abgesprochen hatten. In den Zusammenhang gerieten auch zwei damalige BDP-Politiker und Hobby-Jäger: Andreas Felix, Geschäftsführer des Bündner Baumeisterverbands, trat nach den Vorwürfen als Parteipräsident und Regierungsratskandidat zurück; Jon Domenic Parolini soll als früherer Gemeindepräsident von Scuol nach Medienberichten von den Absprachen gewusst haben. Der Whistleblower Adam Quadroni wurde nach eigener Darstellung von den kantonalen Stellen zunächst nicht gehört; aufgearbeitet wurde der Fall massgeblich durch die Wettbewerbskommission in Bern.

Die Einordnung. Für wildbeimwild.com zeigt der Fall, wie eng Behörden, Baugewerbe, Politik und Hobby-Jagd im selben Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement verflochten sein können, in dessen Zuständigkeit auch das Jagdwesen fällt. Die Parallelen haben wir im Beitrag «Graubünden: Hobby-Jäger im Baukartell Sumpf» dargelegt.

Die Akte Cavigelli: Politik als Teil des Musters

Der Sachverhalt. Als 2013 die Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd mit über 10’000 Unterschriften eingereicht wurde, legte der damalige Regierungsrat und Baudirektor Mario Cavigelli (Mitte) dem Grossen Rat zunächst nicht ein Schreiben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vor, in dem das Amt die Initiative als bundesrechtskonform beurteilt hatte. Erst in der Parlamentsdebatte räumte er ein, das Schreiben hätte vorgelegt werden müssen. Die IG Wild beim Wild reichte Strafanzeige ein; die Initianten mussten den Fall auf eigene Kosten bis vor das Bundesgericht tragen, ehe abgestimmt werden konnte. Cavigelli stand demselben Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement vor, in dessen Zuständigkeit auch Jagd und Fischerei fielen.

Die Einordnung. Aus Sicht von wildbeimwild.com steht dieser Vorgang beispielhaft für einen Umgang mit dem Parlament, den wir als intransparent bewerten. Die Hintergründe schildern wir im Beitrag «Mario Cavigelli soll für seine Lügen haften» und in der «Akte Mario Cavigelli: Politiker und Nutzniesser».

Wie steinig der Rechtsweg gegen die Bündner Behörden sein kann, zeigt die zweite kantonale Volksinitiative des Vereins Wildtierschutz Schweiz, «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Vor dem Bündner Verwaltungsgericht errang der Verein 2018 einen Teilsieg: Das Gericht beurteilte den Schutz der Muttertiere und die generelle Winterruhe für das Rotwild als zulässig, verwarf aber die Forderung nach paritätischer Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei. Diesen Punkt zog der Verein weiter, wie wir im Beitrag «Verein Wildtierschutz Schweiz erringt vor Gericht Teilsieg» dokumentierten. Vor dem Bundesgericht bekam der Verein dann Recht: Die Forderung nach paritätischer Vertretung von Tierschützern, Hobby-Jägern und Nichtjägern verstösst nicht gegen übergeordnetes Recht. Es war, wie wir damals festhielten, «die zweite Instanz, welche die Bündner Politik im Kontext der Jagdinitiative korrigiert».

Ein Justizfall um eine Villa in Samedan

Der Sachverhalt. Über einen weiteren Fall berichtete kürzlich der «Blick»: Ein Arzt verlor beim Kauf eines Hauses in Samedan 1,3 Millionen Franken, weil eine Gemeinde eine Erstwohnungspflicht jahrelang nicht ins Grundbuch eingetragen hatte. Ein Notar, der zugleich Gemeindepräsident war, soll davon gewusst haben. Zwei Strafrechtsprofessoren bejahten laut dem Bericht in Privatgutachten den Tatbestand des Betrugs. Die zuständige Behörde liess den Fall nach dieser Darstellung liegen, bis Verjährung eintrat; ein Rechtsgutachten der Universität Zürich kam später zum Schluss, ein ermittelnder Staatsanwalt habe sich durch Untätigkeit der Begünstigung schuldig gemacht. Erst das Bundesgericht zwang die Behörden nach dem Bericht wiederholt zum Handeln.

Die Einordnung. Die genannten Bewertungen stammen aus den zitierten Gutachten und der Berichterstattung des «Blick»; die Verfahrensakten liegen wildbeimwild.com nicht vor. Für uns fügt sich der Fall dennoch in ein Bild, in dem kantonale Stellen erst auf Druck einer höheren Instanz tätig werden.

Die Aufsicht durch die Justizkommission

Der Sachverhalt. Die Aufsicht über Bündner Richter und Staatsanwälte liegt bei der kantonalen Justizkommission. Ihre Entscheide werden kaum öffentlich kommuniziert.

Die Einordnung. In politischen Kreisen wird die Kommission deshalb kritisch als «dunkle Kammer» bezeichnet. Aus Sicht von wildbeimwild.com trägt diese geringe Öffentlichkeit dazu bei, dass Kritik an einzelnen Verfahren schwer überprüfbar bleibt. Wir geben diese Einschätzung als Wertung wieder; sie beruht auf der öffentlichen Debatte, nicht auf einem Nachweis konkreter Verfehlungen der Kommission.

Ein wiederkehrendes Muster

Die geschilderten Fälle unterscheiden sich inhaltlich stark: ein Ehrverletzungsverfahren gegen ein Tierschutzmedium, ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen Verwaltungsrichter, ein Millionenschaden im Zusammenhang mit einem Notariat, ein Baukartell und eine dem Parlament zunächst vorenthaltene BAFU-Einschätzung. Was sie aus Sicht von wildbeimwild.com verbindet, ist die Kritik an denselben Strukturen: lange Verfahren, eine als gering empfundene Transparenz und eine personelle Nähe zwischen Behörden und Betroffenen.

Auffällig ist zudem ein zweites Merkmal: In mehreren Fällen war es eine übergeordnete Instanz, die kantonale Entscheide korrigierte, sei es das Bundesgericht bei der Jagdinitiative und beim Villen-Fall, die Wettbewerbskommission beim Baukartell oder das BAFU bei der Sonderjagd. Dieses Wiederholungsmuster deutet auf eine Selbstherrlichkeit der kantonalen Amtspersonen hin, die erst durch höhere Instanzen ausgebremst wird.

wildbeimwild.com wird die Entwicklungen in Graubünden weiterhin kritisch begleiten, insbesondere dort, wo sie den Umgang von Justiz und Politik mit der Hobby-Jagd betreffen.

Mehr zum Thema im Dossier «Graubündens Justiz im Zwielicht» sowie im Dossier «Kritik und Fakten zur Hobby-Jagd».

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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