Verein Wildtierschutz Schweiz erringt vor Gericht Teilsieg
Der Verein wartet nun das Urteil des Bundesgerichts ab und will die Initiative dann vors Volk bringen.
Die Initianten der kantonalen Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» haben am Bündner Verwaltungsgericht einen Teilsieg errungen.
Im September 2013 begann die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», welche am 12. September 2013 im Kantonsamtsblatt veröffentlicht wurde.
Die Initiative verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung, das kantonale Jagdgesetz im Sinne der nachfolgenden Grundsätze anzupassen:
- Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.
- Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
- Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
- Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
- Im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
- Bei der Ausübung der Hobby-Jagd gelten die Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.
- Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen. Ab 2016 darf nur bleifreie Munition verwendet werden.
- Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die Hobby-Jagd mitgenommen und dürfen schulisch nicht zur Hobby-Jagd motiviert werden.
- Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.
Am 26. August 2014 reichte eine Vertreterin des Initiativkomitees die Initiative mit 3’265 Unterschriften bei der Standeskanzlei ein. Die Regierung des Kantons Graubünden stellte in ihrem Beschluss vom 9. September 2014 fest, dass die Initiative mit 3’250 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei.
Verwaltungsgericht heisst Beschwerde teilweise gut
Ihre Beschwerde hiess das Gericht nun in zwei von drei Punkten gut. Als zulässig und nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stehend beurteilt es die Begehren über den Schutz der Muttertiere sowie jenes über die generelle Winterruhe für das Rotwild.
Diskriminierend hingegen ist in den Augen der Verwaltungsrichter die Forderung nach einer paritätischen Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei durch Personen, welche die Hobby-Jagd befürworten und solche, die ihr kritisch gegenüberstehen.
Wildtierschutz Schweiz zieht ans Bundesgericht
Wildtierschutz Schweiz zieht das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts über die kantonale Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» ans Bundesgericht weiter.
Nach rechtlicher Abklärung seien sie zum Schluss gekommen, dass es sich lohne, diesen Punkt durch das höchste Schweizer Gericht klären zu lassen. Denn die Frage sei für den Tierschutz schweizweit relevant.
Der Tierschutz dürfe bei Gesetzesrevisionen nicht ignoriert werden. Deshalb brauche es einen Nicht-Jäger im Amt für Jagd und Fischerei Graubünden und der Jagdkommission. «Diese Person soll natürlich Sachkenntnisse haben», sagt Frau Marion Theus. Mehr zum Tierschutzproblem der Hobby-Jagd.
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