Kriminalität

Verein Wildtierschutz Schweiz erringt vor Gericht Teilsieg

Der Verein wartet nun das Urteil des Bundesgerichts ab und will die Initiative dann vors Volk bringen.
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Die Initianten der kantonalen Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» haben am Bündner Verwaltungsgericht einen Teilsieg errungen.

Im September 2013 begann die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische  Jagd», welche am 12. September 2013 im Kantonsamtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Initiative verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung, das kantonale Jagdgesetz im Sinne der nachfolgenden Grundsätze anzupassen:

  1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.
  2. Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
  3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
  4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
  5. Im Amt für  Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
  6. Bei der Ausübung der  Jagd gelten die Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.
  7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Ab 2016 darf nur bleifreie Munition verwendet werden.
  8. Kinder bis zu 12 Jahren dürfen nicht auf die  Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur  Jagd motiviert werden.
  9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.

Am 26. August 2014 reichte eine Vertreterin des Initiativkomitees die Initiative mit 3‘265 Unterschriften bei der Standeskanzlei ein. Die Regierung des Kantons Graubünden stellte in ihrem Beschluss vom 9. September 2014 fest, dass die Initiative mit 3’250 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei und sie zur weiteren Bearbeitung an das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement überwiesen werde.

Mit Botschaft vom 24. November 2015 unterbreitete die Regierung dem Grossen Rat des Kantons Graubünden die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische  Jagd.»

Hingegen beantragte die Regierung, die nachfolgenden Initiativbegehren für ungültig zu erklären:

1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und ihre Jungen sind generell zu schützen.
4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
5. Im Amt für  Jagd und Fischerei, sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.

Die Regierung begründete ihre Anträge betreffend die Teilungültigkeitserklärung damit, dass die betreffenden Initiativbegehren in offensichtlichem Widerspruch zum Bundesrecht, namentlich zum Jagdgesetz und Waldgesetz des Bundes sowie zu dem in der Bundesverfassung verankerten Diskriminierungsverbot, stehen würden.

Daraufhin wandten sich mehrere Personen des Initiativkomitees mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht.

Rechtssprechung

Ihre Beschwerde hiess das Gericht nun in zwei von drei Punkten gut.

Als zulässig und nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stehend beurteilt es die Begehren über den Schutz der Muttertiere sowie jenes über die generelle Winterruhe für das Rotwild.

Diskriminierend hingegen ist in den Augen der Verwaltungsrichter die Forderung nach einer paritätischen Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei durch Personen, welche die Jagd befürworten und solche, die ihr kritisch gegenüber stehen.

Eine solche Massnahme sei ungeeignet und wirkungslos im Hinblick auf den angestrebten Zweck einer ausgewogenen Jagdpolitik und -verwaltung. Zur Begründung schrieb das Gericht, dass die Jagd-politischen Zielsetzungen und Vorgaben nicht durch das Amt, sondern durch die Regierung und den Grossen Rat festgelegt würden.

Wildtierschutz Schweiz zieht Bündner Urteil ans Bundesgericht

Wildtierschutz Schweiz zieht das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts über die kantonale Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» ans Bundesgericht weiter.

Die Forderung nach einer paritätischen Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei durch Personen, welche die Jagd befürworten und solche, die ihr kritisch gegenüber stehen, wurde nicht bestätigt.

Nach rechtlichen Abklärung seien sie zum Schluss gekommen, dass es sich lohne, diesen Punkt durch das höchste Schweizer Gericht klären zu lassen. Denn die Frage sei für den Tierschutz schweizweit relevant.

Man könne bei Jagdgesetzrevisionen zwar Eingaben machen, aber der Verein und seine Anliegen würden grundsätzlich ignoriert. Dies sei in der ganzen Schweiz der Fall.

Marion Theus
Marion Theus

Der Tierschutz dürfe bei Gesetzesrevisionen nicht ignoriert werden. Deshalb brauche es einen Nicht-Jäger im Amt für Jagd und Fischerei Graubünden und der Jagdkommission. «Diese Person soll natürlich Sachkenntnisse haben,» sagt Frau Marion Theus. Allerdings soll ein Nicht-Jäger mit gleichen Qualifikationen einem Jäger bevorzugt werden. Dieses System kenne man auch bereits bei der Geschlechterquote.

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