Tessiner Hobby-Jäger als Wilderer verurteilt: Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegale Lockfallen
Ein 68-Jähriger schoss zwei Stunden vor Saisonbeginn eine Wildschwein-Bache ab. Die Behörden sprechen von schweren, vorsätzlichen Vergehen.
Im Tessin wurde ein 68-jähriger Hobby-Jäger aus dem Mendrisiotto vom Gericht in Mendrisio verurteilt, weil er rund zwei Stunden vor der offiziellen Eröffnung der Hochjagd im Jahr 2024 eine weibliche Wildschwein-Bache von etwa 40 Kilogramm in den Wäldern von Meride abgeschossen hatte.
Richterin Elettra Orsetta Bernasconi Matti stufte die Schuld als schwer ein. Die Tessiner Wildhut, die den Mann bereits seit längerem beobachtet hatte, bezeichnete ihn eher als Wilderer denn als Hobby-Jäger.
Hochgerüstete Wilderei statt Hobby-Jagd
Was die Wildhüter bei der Kontrolle vorfanden, liest sich wie das Inventar eines professionellen Wilderers: Die verwendete Karabinerwaffe hatte einen illegal verkürzten Lauf, war mit einem selbstgebauten Schalldämpfer ausgestattet und verfügte über ein thermisches Nachtsichtgerät. Der Mann führte zudem eine weitere Waffe sowie nicht bewilligte Ausrüstung mit sich. In seiner Jagdhütte in Meride fanden die Behörden einen automatischen Futterautomaten und einen Salzleckstein, mit denen er systematisch Wildtiere angelockt hatte.
«Schwere, gleichzeitige und vorsätzliche Vergehen»
Das kantonale Amt für Jagd und Fischerei liess keinen Zweifel an der Schwere des Falls. Die Behörde sprach von einer Reihe schwerer, gleichzeitiger und vorsätzlicher Vergehen. Tatsächlich handelt es sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt oder einen einmaligen Fehltritt: Der Mann hatte eine komplette illegale Infrastruktur aufgebaut, um Wildtiere gezielt anzulocken, sie ausserhalb der erlaubten Zeiten und mit verbotener Ausrüstung zu töten und dabei unentdeckt zu bleiben.
Das Urteil: 40 Tagessätze à 90 Franken, bedingt aufgeschoben für zwei Jahre, eine Busse von 400 Franken, eine Zahlung in gleicher Höhe an den kantonalen Wildtierfonds sowie der Entzug der Jagdlizenz für drei Jahre. Zusätzlich wurde der 68-Jährige wegen des Kaufs und der Einfuhr eines verbotenen Laserpointers im Jahr 2025 verurteilt. Seine Erklärung, das Gerät sei für seine Katzen bestimmt gewesen, erachtete das Gericht als nicht glaubwürdig.
Symptom eines strukturellen Problems
Der Fall aus dem Tessin ist kein Einzelfall. Er steht exemplarisch für ein grundlegendes Problem der Hobby-Jagd in der Schweiz: Die Kontrolle der bewaffneten Hobby-Jäger im Feld ist strukturell ungenügend. Wildhüter sind personell chronisch unterbesetzt, die Reviere riesig, die Jagdzeiten lang. Wer sich mit Schalldämpfern, Nachtsichtgeräten und Lockfallen ausrüstet, kalkuliert bewusst ein, nicht kontrolliert zu werden. Dass dieser Mann «seit längerem unter Beobachtung» stand und trotzdem ungehindert eine komplette Wilderei-Infrastruktur betreiben konnte, zeigt die Grenzen des Systems.
Drei Jahre Lizenzentzug mögen auf den ersten Blick nach einer deutlichen Strafe klingen. Doch gemessen am Ausmass der Vergehen ist dieses Urteil milde. In einem System, das den Zugang zu Waffen und Wildtieren als Freizeitvergnügen organisiert, fehlt es an wirksamen Abschreckungsmechanismen. Solange die Hobby-Jagdlobby erfolgreich jeden Vorstoss für schärfere Kontrollen und höhere Strafen blockiert, werden solche Fälle nicht die Ausnahme bleiben.
Wildtiere verdienen besseren Schutz
Das Schweizer Jagdrecht muss dringend nachgebessert werden. Wer mit illegaler Ausrüstung und vorsätzlicher Planung Wildtiere tötet, sollte nicht mit bedingten Geldstrafen bestraft werden, sondern mit einem dauerhaften Waffenverbot und dem endgültigen Verlust der Jagdberechtigung. Die Wildschwein-Bache von Meride hatte keine Chance. Sie wurde mit technischer Präzision in eine Falle gelockt und getötet, bevor die Saison überhaupt begonnen hatte. Das ist keine Jagdethik, das ist organisierte Tierquälerei.
Quelle: Ticinonline / Corriere del Ticino, 1. April 2026
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