Dass Politiker auch während Abstimmungen und Wahlen Unwahrheiten verbreiten, kann man immer wieder hautnah miterleben. Obwohl sehr frustrierend, sind solche unwahre Aussagen im politischen Tagesgeschäft grundsätzlich zulässig und offensichtlich strafrechtlich nicht relevant.
Im Departement Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement unter der Leitung von Mario Cavigelli im Amt für Jagd und Fischerei Graubünden gibt es seit geraumer Zeit (insbesondere unter der Leitung des jetzt pensionierten Amtsvorsteher Georg Brosi) und Hannes Jenny gravierende, teils auch strafrechtlich relevante Fehlleistungen. Dies ist kein Geheimnis.
Als neutraler Beobachter kommt man nicht darum herum, diktatorische, illegale, willkürliche sowie undemokratische Machenschaften in diesem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement festzustellen. Bündner Spezialitäten sozusagen.
Bündner Kultur und Tradition
Nebst dem Wallis und Kanton Zürich, gibt es bei den restlichen 23 Kantone zusammen nicht so viele Ungereimtheiten im kantonalen Jagdunwesen, wie in Graubünden. Jahr für Jahr werden zum Beispiel über 1’000 einheimische Hobby-Jäger in Graubünden angezeigt und/oder gebüsst.
Es steht ausser Zweifel, dass der Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP) immer und immer wieder alle belogen hat, bei dem Sachverhalt, auf welches sich die Strafanzeige vom 18.12.2017 der IG Wild beim Wild bezieht. Und dennoch sieht die Staatsanwaltschaft (Claudio Riedi) Graubünden erneut keinen Handlungsbedarf, wie sie der IG Wild beim Wild mit dem Schreiben vom 17.4.2018 mitteilte.
Das Vertuschen von relevanten Informationen durch den Regierungsrat Mario Cavigelli hat jedoch nicht nur das Sonderjagd-Initiativkomitee der Hobby-Jäger, sondern auch der Verein Wildtierschutz Schweiz einen gewaltigen materiellen Schaden zugeführt (Anwaltskosten usw.). Durch das unmoralische Verhalten von Mario Cavigelli (CVP), wurden auch Steuergelder der Bündner Bevölkerung missbraucht.
Über das gewaltsame und unwahre Lobbyieren der Hobby-Jäger (bis hoch in das Departement von Mario Cavigelli) in der Politik, Gewerbe, Justiz usw. werden zum Beispiel lokale Bündner Zeitungen (Druckereien) mit dem Entzug von Druckaufträgen erpresst, wenn sie Jagd-kritische Inserate annehmen. Kritische Leserbriefe werden von den Bündner Medien nicht selten nicht publiziert. An der Messe HIGA in Chur wurden in der jungen Vergangenheit auf Druck der gleichen militanten Hobby-Jäger-Kreise vertragliche Abmachungen gebrochen und sabotiert, welche wiederum zu Kosten und Verluste für die Organisatoren, aber auch den Verein Wildtierschutz Schweiz führten.
Das Baukartell
Eine neue Geschichte bahnt sich passend dazu an: Wie ein Baukartell in Graubünden funktionierte, wie Bauunternehmer, mutmasslich unter Duldung der Behörden, die öffentliche Hand und die privaten Bauherren während Jahrzehnten über Hunderte Millionen Franken betrogen haben sollen – im grössten Fall von Preisabsprachen im Schweizer Baugewerbe.
In den nächsten Monaten, bis Sommer 2018, wird die Weko auch die grossen Untersuchungen abschliessen. Schon jetzt ist klar: Alle grossen Firmen in Graubünden haben mitgemacht.
Die IG Wild beim Wild hat am 19. Februar 2018 einen weiteren Artikel publiziert, der illegalen Machenschaften aus dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement von Mario Cavigelli dokumentiert.
Auszug:
Obwohl seit dem April 2015 ein Bundesgerichtsurteil vorliegt, das festlegt, dass ornithologische Verbände wie der Bündner Vogelschutz gegen Abschüsse von geschützten Vögel eine Einsprachemöglichkeit erhalten müssen, negierte das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden auch noch im Jahr 2016 dieses Bundesgerichtsurteil und liess alleine 2016 weitere 49 Graureiher im Kanton abschiessen (schweizweit waren es insgesamt 51 Graureiherabschüsse). Und das wohl bemerkt, ohne dass der Bündner Vogelschutz eine Verfügung zugestellt bekommen hätte! Die Daten für 2017 sind noch nicht publik.
Zum Beispiel:
Die befristete Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen des Calanda-Rudels im letzten Winter war laut dem Bündner Verwaltungsgericht nicht verhältnismässig.
Oder die Bündner Regierung verlangt unter Druck der militanten Hobby-Jäger bei der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes Änderungen vom Bund. So soll er das Mitspracherecht der Umweltverbände bei der Jagd einschränken. WWF Schweiz widerspricht mit Zahlen – 2015 seien über 90 % der Beschwerden erfolgreich gewesen.
Und im September 2017, hat auch der Verein Wildtierschutz Schweiz eine weitere Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden eingereicht, wegen Unterlassung von Verhinderung von Straftaten gegen das Jagdgesetz sowie Beihilfenschaft zur Gefährdung von Leib und Leben. Weitere Punkte sind Beihilfenschaft zur vorsätzlichen Wilderei eines Jägers einer geschützter Tierart und Verstoss zur Beihilfenschaft zum Kontaminieren mit Bleimunition eines Naturschutzgebietes von nationaler Bedeutung.