Kriminalität

Graubünden: Strafanzeige gegen Amt für Jagd und Fischerei

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Der Verein Wildtierschutz Schweiz hat Ende August gegen die Herren Dr. Georg Brosi und sein Stellvertreter Herr Hannes Jenny vom Amt für Jagd und Fischerei eine Strafanzeige eingereicht.

Dies wegen Unterlassung von Verhinderung von Straftaten gegen das Jagdgesetz sowie Beilhilfenschaft zur Gefährdung von Leib und Leben. Weitere Punkte sind Beihilfenschaft zur vorsätzlichen Wilderei eines Jägers einer geschützter Tierart und Verstoss zur Beilhilfenschaft zum Kontaminieren mit Bleimunition eines Naturschutzgebietes von nationaler Bedeutung.

Das Amt für Jagd und Fischerei in Graubünden wurde vorgängig von verschiedenen Seiten her gebeten, Luderstellen von dem dubiosen Problem-Jäger R. J. * im Gebiet Oberkunkels der Gemeinde Vättis aufzuheben. Dieses Amt ist jedoch weit über die kantonsgrenze bekannt, dass rund um Herrn Georg Brosi nichts kosher ist – eine typisch jägerische «säuhäfeli-säudeckeli» Mentalität dominiert.

In Graubünden findet bis tief in den Winter hinein (Ende Februar) die sogenannte Passjagd statt. Wildtiere hinterlassen oftmals einen gut sichtbaren Weg den sogenannten Pass. Davon rührt der Ausdruck Passjagd her, in der Jäger dem Wildtier auf seinem Weg abpassen. Ein Luderplatz ist ein Ort zum Anlocken und Bejagen von Beutegreifern wie Fuchs, Dachs, Marder usw. Als Lockmittel werden Teile von Tieren, Fisch oder auch fleischliches Haustierfutter verwendet. Vor allem in der winterlichen Notzeit werden hungernde Wildtiere so angelockt, vertraut gemacht und getäuscht, nur um sie boshaft und faul, meist zum Spass, töten zu können. Bei dieser hinterlistigen, heimtückischen und feigen Jagdform kommen die negativen Charaktereigenschaften des Menschen im Jäger zum Ausdruck. Normale Menschen sind gar nicht imstande, auf derart schäbige Art und Weise Lebewesen zu meucheln. Die Jagd z. B. auf gesunde Füchse ist ein Frevel und wildbiologisch sowie ethisch ein Blödsinn sondergleichen.

Nötig ist die Niederjagd nicht, aber berechtigt. So könne man sich auch fragen, ob es sinnvoll sei, Beeren und Pilze im Wald zu sammeln. Robert Brunold, Präsident des BKPJV Graubünden

Eine Luderstelle befindet sich laut der Strafanzeige oberhalb eines Wander- und Zufahrtsweges, welcher in direkter Schusslinie liegt und für Freizeitaktivisten und dem Jäger nicht unmittelbar einsehbar ist (siehe Bild oben). Zudem befindet sich diese Luderstelle rund 60 Meter von einem bewirtschafteten Schafstall entfernt. 

Diese Luderstelle ist nicht nur für die Anwohner eine akute Gefahr für die Gefährdung von Leib und Leben.

Der Passjäger R. J. aus 7206 Igis benütze alle Arten von Munition, teils mit überlautem Knall, wonach schon Lämmer einen Herztod erlitten, die Mutterschafe jedes Mal in Aufregung geraten, sodass der Stall nur teilweise benützt werden kann, monieren die Tierschützer.

Durch das massive Auslegen von Ködern an der Luderstelle zieht diese laut Zeugenaussagen auch regelmässig unnötigerweise Wölfe an. Darum muss davon ausgegangen werden, dass dies vorsätzlich geschieht, um auch der Wilderei zu dienen.

Gemäss Wolfskonzept kann das Verhalten eines Wolfes auch dann als auffällig bzw. unerwünscht eingestuft werden, wenn er sich tagsüber nur an «gelegentlich» bewohnten Häusern annähert, sondern je nachdem auch, wenn es sich um Einzelhäuser oder Streusiedlungen handelt. Dies trifft auf Oberkunkels zu, da es sich um mehrere Häuser und Stallungen handelt. Das Amt für Jagd und Fischerei interessiert das erwiesenermassen nicht und kommt seinem Auftrag für Recht und Ordnung in keinster Weise nach.

Die zweite Luderstelle befindet sich gleich unterhalb des vorgängig beschriebenen Wanderweges. Dort wird entgegen der Vorschrift nicht aus einem befestigten Gebäude auf die Luderstelle geschossen, sondern hinter einem aufgehäuften Astverhau heraus.

Die zweite Luderstelle befindet sich in einem Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Diese Luderstelle wird seit Jahren mit Bleimunition befeuert und kontaminiert das ganze Moorstück. Dieses Naturschutzgebiet wird durch die Munitionsverseuchung und das unerlaubte Holzen des Jägers enorm geschädigt.

Trotz Intervention des Pächters, ignoriert der Jäger R. J. und das Amt für Jagd und Fischerei auch diese Umweltverschmutzung. Dazu kommt, dass der Jäger auf Kunkelsgebiet Minimum zwei Luderstellen betreibt und in seinem Kreis Igis ebenfalls 3, was gesetzlich nicht erlaubt ist.

Auch ohne Jagd habe es nicht plötzlich zu viele Füchse, Hasen oder Vögel. Die Erfahrung zeige, die Natur könne man sich selber überlassen. Heinrich Haller, Nationalparkdirektor und Wildbiologe

Gesetze werden mehrfach missachtet und der Jäger vom Amt für Jagd und Fischerei nicht zur Räson gerufen, schreibt der Verein Wildtierschutz Schweiz abschliessend in der Strafanzeige.

TV Südostschweiz hat mit Marion Theus vom Verein Wildtierschutz Schweiz über die Anklage gesprochen.

*Name der Redaktion bekannt

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