14. September 2026, 13:08

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Offener Brief an Regierungsrat Biasotto zur Fuchsjagd

Sieben Fragen an Regierungsrat Dölf Biasotto, zwei Wochen Frist.

Redaktion Wild beim Wild — 14. September 2026

Nach seiner Antwort auf eine Bürgeranfrage zur Fuchsjagd richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an den Appenzeller Regierungsrat Dölf Biasotto.

Sieben Fragen, eine Frist von zwei Wochen und die Ankündigung, die Stellungnahme öffentlich zu dokumentieren. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 4. September 2026 beantwortete Regierungsrat Dölf Biasotto, zuständig für Bau und Volkswirtschaft, die Anfrage einer Bürgerin zur Fuchsjagd. Anders als die meisten Kantone antwortete er persönlich und ausführlich, auf viereinhalb Seiten. Gerade weil die Antwort konkrete Aussagen enthält, lässt sie sich an ihren eigenen Massstäben überprüfen.

Mehrere dieser Aussagen werfen Fragen auf: Der Kanton erklärt, keine wissenschaftliche Erhebung zur Fuchsbejagung durchzuführen und keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festzulegen. Gleichzeitig ist der Fuchs im Jagdjahr 2026/2027 vom 1. Juli bis 28. Februar jagdbar. Die Fakten haben wir in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden anschreiben» eingeordnet, mit den Zahlen des Bundesamts für Umwelt und einem Musterbrief an die Mitglieder des Kantonsrats.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann, an den Glarner Landammann Markus Heer und an die Urner Sicherheitsdirektion: sachlich, mit konkreten Fragen und mit der Erwartung einer überprüfbaren Antwort.

Der folgende offene Brief wurde am 14.9.2026 an Regierungsrat Dölf Biasotto übermittelt. Er wird hier im Wortlaut dokumentiert; die Zwischenüberschriften entsprechen der versandten Fassung.

Offener Brief an Regierungsrat Dölf Biasotto

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Mit Interesse haben wir Ihre Antwort vom 4. September 2026 auf die Anfrage einer Bürgerin zur Fuchsjagd zur Kenntnis genommen. Anders als die meisten Kantone haben Sie sich die Mühe gemacht, auf viereinhalb Seiten persönlich und ausführlich zu antworten. Das anerkennen wir. Umso mehr fällt ins Gewicht, dass Ihre Antwort in mehreren zentralen Punkten Fragen aufwirft, die aus unserer Sicht einer Präzisierung bedürfen. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Nicht proaktiv gefördert», aber acht Monate Jagdzeit ohne jede Erhebung

Sie schreiben, die Fuchsjagd werde in Appenzell Ausserrhoden «nicht proaktiv gefördert». Im selben Schreiben räumen Sie ein, der Kanton führe «keine wissenschaftliche Erhebung zu unserer Fuchsbejagung» und lege «keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe» fest. Gleichzeitig ist der Fuchs im Kanton acht Monate im Jahr, vom 1. Juli bis 28. Februar, jagdbar. Diese Jagdzeit ist keine polemische Zuspitzung, sondern die amtliche Vorgabe des Kantons selbst: Nach den auf ar.ch publizierten Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2026/2027 ist «für den Dachs, den Fuchs und das Wildschwein die Jagdzeit vom 1. Juli bis max. 28. Februar festgelegt».

Eine reguläre Jagdzeit von acht Monaten ohne messbares Ziel, ohne zahlenmässige Vorgabe und ohne Erfolgskontrolle ist keine punktuelle Ausnahme-Massnahme. Wie lässt sich diese Praxis mit der Aussage vereinbaren, die Fuchsjagd werde nicht proaktiv gefördert?

2. Drei Fragen bleiben unbeantwortet

Die Bürgerin fragte nach dem konkreten, messbaren Ziel der Fuchsjagd, nach den Daten zur Zielerreichung und nach der wissenschaftlichen Grundlage. Ihre Antwort nennt kein messbares Ziel, verweist auf keine Daten zur Erfolgskontrolle und führt keine wissenschaftliche Quelle an. Stattdessen beziehen Sie sich auf «langjährige Erfahrung» und die Beurteilung durch die Wildhut.

Ohne eigene Datenerhebung und ohne benannte externe Evidenz kann der Kanton weder die Zielerreichung überprüfen noch einen standortspezifischen Nutzen der regulären Fuchsjagd belegen. Können Sie den verlangten Nutzennachweis nachreichen?

3. Das Beispiel Genf und die Frage der Übertragbarkeit

Sie verweisen selbst auf den Kanton Genf, dessen wildhutbasiertes Modell Sie als vorbildlich zitieren. Genau dieses Modell kommt seit 1974 ohne die milizjagdlich ausgeübte Jagd auf den Fuchs aus. Nur staatliche Wildhüter greifen dort ein, in den letzten beiden Jahren ohne einen einzigen als Regulation erfassten Abschuss. Ein von Ihnen selbst gewähltes Referenzbeispiel stützt damit gerade nicht die Notwendigkeit einer regulären Fuchsjagd, sondern zeigt, dass ein Kanton ohne sie auskommt. Wie beurteilen Sie die Übertragbarkeit des Genfer Modells auf Appenzell Ausserrhoden?

4. Die Wildhut tötet einen Bruchteil, die reguläre Jagd die grosse Mehrheit

Sie beschreiben die Wildhut als sorgfältige Fachstelle, die kranke Tiere unter schwierigen Bedingungen erlöst. Die kantonale Abgangsstatistik zeigt das Mengenverhältnis deutlich: Im Jagdjahr 2024/2025 wurden 388 Füchse in der Jagd und 14 durch die Wildhut getötet, im Vorjahr 346 gegenüber 10. Die Wildhüter machten damit rund drei Prozent der durch Jagd und Wildhüter getöteten Füchse aus.

Wenn die Wildhut gezielt bei kranken oder konfliktverursachenden Tieren eingreift, die weitaus grössere Zahl der Füchse jedoch in der regulären Patentjagd getötet wird, stellt sich die Frage nach dem eigenständigen, messbaren Zweck dieser regulären Jagd. Wie begründet der Kanton diese Grössenordnung, wenn der tierschutzorientierte Anteil, auf den Sie sich berufen, zahlenmässig kaum ins Gewicht fällt?

5. Krankheitsrisiken und Datengrundlage

Sie begründen die Fuchsjagd mit dem Risiko von Krankheiten wie Räude sowie mit Ängsten in der Bevölkerung. Belege für einen Zusammenhang zwischen der regulären Bejagung und einer Verringerung des Krankheitsgeschehens nennen Sie nicht. Ohne Erhebung lassen sich weder Gesundheitszustand und Dynamik der lokalen Fuchspopulation noch die Wirkung der Jagd darauf beurteilen.

Ein besonders aussagekräftiger Schweizer Vergleichswert liegt aus dem Kanton Luzern vor. Dort wurden im Jagdjahr 2018/2019 bei 2’217 erlegten Füchsen 39 Krankheitsbefunde registriert, das entspricht 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der erlegten Tiere waren in dieser Erfassung ohne dokumentierten Krankheitsbefund. Der Regierungsrat nennt keine Daten, die auf eine abweichende gesundheitliche Situation in Appenzell Ausserrhoden hindeuten. Auf welche Daten stützt der Kanton die Annahme, die Bejagung senke ein Krankheitsrisiko?

6. Die wissenschaftliche Befundlage

Die wissenschaftliche Befundlage weist darauf hin, dass die heute übliche, räumlich nicht koordinierte Fuchsjagd Bestände nicht nachhaltig reguliert. Kompensation durch höhere Fortpflanzung, bessere Überlebensraten und Zuwanderung kann Abschüsse rasch ausgleichen (Baker und Harris 2006, Rushton et al. 2006, Kämmerle et al. 2019). Der aktuelle SWILD-Fachbericht für den Kanton Zug kommt zum Schluss, dass mit der gegenwärtig praktizierten Jagd weder eine nachhaltige Bestandsregulation noch eine Verringerung des Infektionsrisikos erreicht wird.

Für den Fuchsbandwurm berichtete Comte et al. (2017) aus einem französischen Untersuchungsgebiet im Raum Nancy trotz hohen Jagddrucks von einem Anstieg der Prävalenz von 44 auf 55 Prozent. Der SWILD-Bericht verweist zudem darauf, dass die Prävalenz in Luxemburg nach dem Jagdverbot von 2015 zurückging; zugleich hält er fest, dass für Luxemburg keine wissenschaftlich publizierten Daten zur Bestandsentwicklung vorliegen. War diese Befundlage dem Regierungsrat bekannt, bevor er die Ausserrhoder Fuchsjagd im Wesentlichen auf «langjährige Erfahrung» stützte?

7. Der Zuger SWILD-Bericht liegt vor

Der Kanton Zug hat als bisher einziger Schweizer Kanton auf dieselbe Frage mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Der Fachbericht von SWILD, der der Zuger Jagdkommission am 16. Juni 2026 vorgelegt wurde, kommt zum Schluss, dass die heute praktizierte Fuchsjagd Bestände nicht nachhaltig regulieren kann, die Seuchenbekämpfung nicht verbessert und beim Schutz von Nutztieren nicht-letalen Massnahmen unterlegen ist. Hat die Ausserrhoder Regierung diesen öffentlich zugänglichen Bericht zur Kenntnis genommen?

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben nicht beantwortet: Welcher wissenschaftlich belegte und für Appenzell Ausserrhoden messbare Zweck rechtfertigt die im Jagdjahr 2026/2027 geltende achtmonatige reguläre Fuchsjagd, wenn der Kanton selbst erklärt, keine wissenschaftliche Erhebung durchzuführen, keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festzulegen, und die Wildhut nur einen Bruchteil der Tiere entnimmt? Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art und setzt den Rahmen für die kantonale Jagdregelung. Es verpflichtet den Kanton jedoch nicht zu einer allgemeinen regulären Fuchsjagd.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief und Ihre allfällige Stellungnahme werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Appenzell Ausserrhoden reiht sich damit in eine wachsende Serie kantonaler Auseinandersetzungen über die Fuchsjagd ein. In Luzern, Glarus und Uri hat die IG Wild beim Wild Behörden mit Fragen zu Zielsetzung, Datengrundlage und Wirksamkeit der Fuchsjagd konfrontiert.

Der Fall Appenzell Ausserrhoden ist jedoch besonders aufschlussreich: Regierungsrat Biasotto hat nicht ausweichend geantwortet, sondern ausführlich. Seine Antwort hält zugleich fest, dass der Kanton keine wissenschaftliche Erhebung zur Fuchsbejagung durchführt und keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festlegt. Damit bleibt eine Frage offen: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage rechtfertigt der Kanton die im Jagdjahr 2026/2027 geltende achtmonatige Fuchsjagd, bei der jedes Jahr mehrere hundert Füchse getötet werden?

Wer selbst aktiv werden will, findet die Faktenanalyse, die BAFU-Zahlen und einen Musterbrief für die Mitglieder des Kantonsrats in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden anschreiben». Hintergründe bietet die Übersicht Schluss mit der Fuchsjagd, zum Genfer Vorbild der Beitrag Abschaffung der Hobby-Jagd nach dem Vorbild des Kantons Genf und zur psychologischen Dimension der Ausserrhoder Jagd der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen wir politische und praktische Alternativen zur Hobby-Jagd.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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