04.10.2026, 08:10

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Niederjagd 2026: Was Graubünden, Tessin und Wallis zum Abschuss freigeben

Hasen, Schneehühner, Birkhähne, Füchse und Dachse: Auf die Hochjagd folgt die Niederjagd, mit Ausläufern bis Ende Februar. Mit Notwendigkeit begründet sie das Bündner Jagdamt nicht.

Redaktion Wild beim Wild — 4. Oktober 2026
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«Im alten Bau»

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Die Hochjagd ist in Graubünden, im Tessin und im Wallis vorbei. Für die Wildtiere beginnt damit keine Ruhezeit, sondern die nächste Phase.

Auf Hirsch, Gämse und Reh folgen Hasen, Raufusshühner, Füchse, Dachse und Marder. Wild beim Wild hat die amtlichen Vorschriften der drei Kantone für 2026 ausgewertet: Termine, Kontingente und die Begründung der Behörden.

Die Termine in den drei Kantonen

  • Graubünden: Niederjagd vom 1. Oktober bis 30. November 2026. Birkhähne und Schneehühner sind ab dem 16. Oktober freigegeben, Hasen bis zum 20. November. Die Passjagd auf Füchse, Dachse und Marder dauert vom 1. November 2026 bis 28. Februar 2027 (Dachse bis 15. Januar, Marder bis 15. Februar), jeweils von 17.00 bis 06.30 Uhr, mit Unterbruch vom 24. bis 26. Dezember.
  • Tessin: Caccia bassa vom 16. Oktober bis 30. November 2026, an fünf Tagen pro Woche. Die Wasservogeljagd folgt vom 15. Dezember bis 31. Januar.
  • Wallis: Niederjagd (Patent B) vom 6. Oktober bis 28. November 2026, Birkhahn und Schneehuhn ab dem 16. Oktober, Waldschnepfe ab dem 20. Oktober. Die Wasserwildjagd läuft bis 30. Januar 2027, die «Kleinraubwildjagd» (Patent E) auf Fuchs, Dachs und Marder vom 16. November 2026 bis 27. Februar 2027 (Dachse bis 15. Januar, Marder bis 15. Februar).

Rechnet man die Hochjagd dazu, wird in den drei Kantonen von Anfang September bis Ende Februar geschossen. Die Bündner Passjagd findet nachts statt und darf laut Artikel 97 der Jagdbetriebsvorschriften nur aus Häusern, Ställen oder anderen festen Gebäuden ausgeübt werden; an den Luderplätzen werden nach Artikel 96 Fleisch- und Fischabfälle ausgelegt. Was das für Haustiere bedeuten kann, zeigt der Beitrag Flims, Klosters, Sedrun: Drei Hunde, die Bündner Hobby-Jäger für Füchse hielten. Wie diese Jagdform funktioniert, erklärt Was ist die Passjagd?

Was ein einzelner Hobby-Jäger töten darf

Graubünden gibt auf der Niederjagd 21 Arten frei (Artikel 83 der Jagdbetriebsvorschriften), von Feld- und Schneehase über Fuchs, Dachs und Marder bis zu Eichelhäher, Kolkrabe und Stockente. Pro Person erlaubt sind insgesamt acht Hasen (höchstens zwei pro Tag), ein Birkhahn und zehn Schneehühner (höchstens zwei pro Tag), dazu bis zu vier Eichelhäher pro Tag. Für Füchse, Dachse und Marder nennen die Vorschriften keine Obergrenze.

Im Wallis sind es pro Person vier Feldhasen, zwei Schneehasen, sechs Birkhähne, sechs Schneehühner und 15 Waldschnepfen. Im Tessin zwei Hasen (je ein Feld- und ein Schneehase), ein Birkhahn und 15 Waldschnepfen; alle übrigen jagdbaren Arten unterliegen keiner mengenmässigen Beschränkung.

Das sind Höchstzahlen pro Person, keine Abschusspläne. Einen Abschussplan enthalten die Bündner Jagdbetriebsvorschriften für Hirsch und Steinwild, nicht für Niederwild.

Graubünden: Potenziell gefährdete Arten, begründet mit Nutzung

Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden hält in seinem Frage-Antwort-Dokument zur Jagdplanung (Stand Juni 2026) selbst fest, dass auf der Niederjagd Arten bejagt werden, die die Rote Liste als potenziell gefährdet (Birkhuhn, Schneehuhn, Schneehase) oder verletzlich (Feldhase) einstuft.

Die Begründung lautet nicht Regulierung. Das Amt spricht von nachhaltiger Nutzung, von Daten für die Forschung und davon, dass die Patentgebühren das Monitoring finanzieren. Wörtlich heisst es: «Denn der Mensch schützt nur, was er kennt.» Beim Birkhahn beziffert das Amt die Strecke auf rund 80 bis 100 Hähne pro Jahr, knapp ein Prozent des geschätzten Bestands.

Daraus folgt zweierlei. Erstens macht das Amt eine regulierende Wirkung gar nicht geltend: Es nennt als Bedingung für die Niederjagd im Gegenteil, dass der Eingriff den Bestand nicht negativ beeinflusst. Zweitens gibt es für Fuchs, Dachs und Marder laut demselben Dokument keine eigenen Zählungen; sie werden bei den Hasen- und Hirschtaxationen mitgezählt. Die Vorschriften setzen für diese Arten keine Obergrenze, und ein Bestandesziel nennen weder sie noch das Dokument des Amts. Wie viele Tiere gefährdeter Arten schweizweit auf diese Weise sterben, dokumentiert der Beitrag Jagdstatistik: Massaker an gefährdeten Arten.

Wallis: 15 Franken pro getötetem Fuchs

Der Walliser Staatsratsbeschluss über die Ausübung der Jagd 2026-2027 geht einen Schritt weiter. Nach Artikel 40 überweist die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere für jeden erlegten Fuchs 15 Franken und für jeden Dachs 20 Franken, dazu allfällige Gebühren für die Kadaverentsorgung. Als Nachweis sind die beiden Vorderpfoten abzugeben. Zugelassen ist unter dem Patent E auch die Baujagd mit Hund.

Der Kanton Zug hat solche Prämien im Juni 2026 gestrichen. Kurz zuvor war eine vom Kanton bestellte Studie des Büros SWILD zum Schluss gekommen, dass die Hobby-Jagd auf den Fuchs weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt. Die Details stehen in den Beiträgen Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd und Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht. Das Wallis bezahlt weiter für das, wofür Zug keinen fachlichen Grund mehr sieht.

Grafik zur Niederjagd 2026: Das Wallis zahlt 15 Franken Prämie pro getötetem Fuchs und 20 Franken pro Dachs, Graubünden gibt 21 Arten frei, die Passjagd dauert bis 28. Februar
Grafik: Wild beim Wild. Quellen: Kanton Wallis, Beschluss über die Ausübung der Jagd 2026-2027 (Art. 40); Kanton Graubünden, Jagdbetriebsvorschriften 2026. Symbolbild: Frida Lannerström / Unsplash

Nicht nötig, sagt selbst die Hobby-Jägerschaft

Dass es nicht um Notwendigkeit geht, hat die Hobby-Jägerschaft selbst ausgesprochen. Robert Brunold, damals Präsident des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands, sagte im Oktober 2015 gegenüber SRF in einem Beitrag über die Vogeljagd, nötig sei die Niederjagd nicht, aber berechtigt. Man könne sich ebenso fragen, ob es sinnvoll sei, Beeren und Pilze im Wald zu sammeln. Bei den Schneehühnern gehe es den meisten darum, ein solches Tier ausgestopft zu Hause zu haben.

Im selben Beitrag hielt Heinrich Haller, damals Direktor des Schweizerischen Nationalparks, fest: «Rein pragmatisch gesehen ist die Niederjagd nicht notwendig.» Der Park ist seit 1914 jagdfrei. Was der Beeren-Vergleich über das Selbstverständnis der Patentjagd verrät, ordnet der Beitrag 4’616 Hirsche: Was die Bündner Jagdplanung offenlegt und was sie nicht beweist ein.

Auch der Ökologische Jagdverein Schweiz stützt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz nicht, wie Riss im Jägerlager zeigt. Die Forschung zur Selbstregulation ist im Dossier Selbstregulation, im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz» und im Beitrag Niederjagd und Wildkrankheiten zusammengestellt.

Kommentar: Beeren pflücken mit der Flinte

Ein Schneehuhn ist keine Heidelbeere. Wer das Töten fühlender nichtmenschlicher Tiere mit dem Sammeln von Beeren und Pilzen gleichsetzt, sagt offen, worum es bei der Niederjagd geht: um ein Freizeitvergnügen. Bemerkenswert ist weniger, dass ein Verbandspräsident so denkt, als dass drei Kantone diese Haltung in Vorschriften giessen. Sie geben potenziell gefährdete Arten frei und setzen bei Füchsen keine Obergrenze. Graubünden zählt Fuchs, Dachs und Marder nicht einmal eigens, und das Wallis legt eine Prämie obendrauf.

Getroffen werden dabei nicht «Bestände», sondern Individuen und Familienverbände. Der Fuchs, der im Winter am Luderplatz erschossen wird, fehlt im Frühling als Mäusejäger und womöglich als Elterntier. Füchse und Marder sind selbst Regulatoren, etwa von Mäusebeständen. Wer sie zum Zeitvertreib tötet, schwächt genau jene natürliche Regulation, auf die sich die Hobby-Jagd sonst beruft.

Das Bundesrecht zwingt die Kantone zu nichts davon. Artikel 5 Absatz 4 des eidgenössischen Jagdgesetzes erlaubt ihnen, Schonzeiten zu verlängern und die Liste der jagdbaren Arten einzuschränken, und verpflichtet sie dazu, wenn der Schutz örtlich bedrohter Arten es erfordert. Der Kanton Zürich hat Eichelhäher, Elster und Türkentaube gestrichen, wie der Beitrag Wie ein Einzelinitiant Zürichs Vogeljagd einschränkte zeigt. Graubünden, das Tessin und das Wallis könnten Schneehuhn, Schneehase, Birkhahn, Feldhase und Fuchs von der Liste der jagdbaren Arten nehmen. Das Bundesrecht gibt ihnen diese Kompetenz ausdrücklich. Es fehlt nicht an der Rechtsgrundlage, sondern am Willen.

Vorfälle aus der Nieder- und Passjagd dokumentiert Wild beim Wild weiterhin in den Tickern zu Graubünden, Tessin und Wallis. Wer aktiv werden will, findet Musterbriefe auf der Kampagnenseite Schluss mit der Fuchsjagd.

Quellen: Kanton Graubünden, Jagdbetriebsvorschriften 2026 (Art. 27, 82 bis 97) und Frage-Antwort-Dokument zur Jagdplanung und zum Jagdbetrieb, Stand Juni 2026; Kanton Tessin, Regolamento sulla caccia, Tavola sinottica 2026; Kanton Wallis, Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027 (Art. 10, 22, 23, 25, 40 und Anhang 1); Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG), Art. 5 Abs. 4; SRF, Regionaljournal Graubünden, «Über Sinn und Unsinn der Vogeljagd», 6. Oktober 2015.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger. Die wissenschaftlichen Belege stehen in der Übersicht Studien zu den Auswirkungen der Hobby-Jagd.

Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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