Petition: Weidenetze dürfen keine Todesfallen für Wildtiere sein
Laut einer Kantonsumfrage des Schweizer Tierschutzes STS von 2020 sterben in der Schweiz jährlich schätzungsweise 3’000 bis 4’500 Wildtiere in Zäunen. Die Zahl der verletzten Tiere dürfte laut STS drei- bis viermal höher liegen. Über 70 Prozent der erfassten Todesfälle entfielen gemäss dem Merkblatt des STS auf Weidenetze.
Das Problem besteht weiter. Laut einem Bericht von Nau.ch vom 17. Oktober 2026 wurden in Graubünden im laufenden Jahr bereits 73 Fälle von Wildtieren registriert, die sich in Zäunen verfangen hatten, vor allem Rehe und Rothirsche, aber auch Gämsen, Füchse und Hasen. Welcher Zauntyp beteiligt war, wird dort nicht systematisch erfasst. Im Kanton Schwyz kamen laut Nau.ch von 2015 bis 2018 53 Wildtiere in Zäunen ums Leben, rund 65 Prozent davon in Flexinetzen.
Warum Weidenetze so gefährlich sind
Hat sich ein Wildtier im Weidenetz verfangen, kann es sich oft nicht mehr selbst befreien. Bei Befreiungsversuchen können sich die Maschen immer enger um Läufe und Hals ziehen. Bei elektrifizierten Netzen kommen wiederholte Stromstösse hinzu. Ohne rechtzeitige Hilfe drohen schwere Verletzungen und ein qualvoller Tod.
Orange-rote Netze sind für Rehe und andere Huftiere schlecht sichtbar. Besonders gefährlich sind Netze, die nach der Nutzung stehen bleiben, schlecht gespannt sind oder keinen Strom mehr führen. Während der Nutzung müssen elektrische Weidenetze deshalb korrekt unter Strom stehen, damit Tiere beim ersten Kontakt zurückweichen. Für bereits verfangene Tiere bedeuten die Stromstösse jedoch zusätzliches Leiden.







Vorgaben gibt es, die Durchsetzung ist entscheidend
Grundlage sind das eidgenössische Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung. Das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hält in seinem Merkblatt Weidezaun fest, flexible Weidenetze seien «unmittelbar, spätestens aber innert 5 Tagen nach Benutzung» abzubauen, auch bei Wechselweiden, und Zäune täglich zu kontrollieren. Bei groben Verstössen nennt es Sanktionen bei den Direktzahlungen. Der Thurgau verpflichtet Eigentümer, nicht genutzte Zäune mit Verletzungsgefahr für Wildtiere zu entfernen. Die genannten kantonalen Vorgaben sind unterschiedlich konkret. Entscheidend ist, dass Abbaupflichten und Kontrollvorgaben auch auf abgelegenen Weiden überprüft und konsequent durchgesetzt werden.
Herdenschutz ja, Todesfallen nein
Die IG Wild beim Wild unterstützt den Herdenschutz. Dabei braucht es verbindliche Regeln, damit Schutzmassnahmen für Nutztiere nicht zur Falle für Wildtiere werden. Wie es Felix Hahn von der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea formuliert: «Grundsätzlich ist Herdenschutz ja auch Wildtierschutz».
Unsere Forderungen
- Abbaupflicht: Für die ganze Schweiz ist eine verbindliche Abbaupflicht einzuführen: Weidenetze sind nach Ende der jeweiligen Nutzung unverzüglich, spätestens jedoch innert fünf Tagen, vollständig abzubauen. Dies gilt auch nach einem Weidewechsel. Andere mobile Weidezäune sind zu entfernen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ende der jeweiligen Weidesaison.
- Tägliche Kontrolle: Eingesetzte Weidenetze sind täglich auf ihrer gesamten Länge zu kontrollieren und bei Mängeln unverzüglich instand zu setzen.
- Durchsetzung: Die Kantone kontrollieren die Einhaltung der Zaunvorgaben regelmässig und setzen sie konsequent durch.
- Meldepflicht und Statistik: Wildtiere, die in Zäunen verletzt werden oder sterben, sind zu melden. Die Kantone veröffentlichen jährlich eine Statistik nach Tierart und Zauntyp.
- Förderung: Herdenschutzbeiträge sind an die fachgerechte und wildtierverträgliche Ausführung der geförderten Zäune zu knüpfen. Verstösse gegen verbindliche Zaunvorgaben sollen bei den Direktzahlungen berücksichtigt werden. Erforderlich sind gut sichtbare, korrekt gespannte und bei elektrischen Systemen zuverlässig stromführende Zäune sowie ausreichend breite, zaunfreie Wildtierpassagen zwischen eingezäunten Flächen.
- Handel: Händler sollen den Verkauf schlecht sichtbarer Weidenetze beenden, beim Verkauf über fachgerechten Einsatz, tägliche Kontrolle und Abbau informieren sowie alte Netze zurücknehmen.
Wer ein verfangenes Wildtier findet, sollte sofort die Wildhut oder die Polizei informieren. Hintergründe und aktuelle Zahlen stehen im Beitrag «Zäune als Tierfallen: 73 Wildtiere in Graubünden verfangen». Für Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier haben wir einen Mustertext für tierschutzkonforme Zaun- und Weidenetzvorgaben vorbereitet.
Sehr geehrte Damen und Herren der kantonalen Landwirtschafts-, Veterinär- und Jagdverwaltungen
Sehr geehrte Verantwortliche des Bundesamts für Landwirtschaft und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Sehr geehrte Händlerinnen und Händler von Weidezaunmaterial
Ich wende mich an Sie, weil in der Schweiz jedes Jahr Tausende Wildtiere in Zäunen verenden, die meisten davon in Weidenetzen.
Laut einer Kantonsumfrage des Schweizer Tierschutzes STS von 2020 sterben in der Schweiz jährlich schätzungsweise 3’000 bis 4’500 Wildtiere in Zäunen. Die Zahl der verletzten Tiere dürfte laut STS drei- bis viermal höher liegen. Über 70 Prozent der erfassten Todesfälle entfielen auf Weidenetze. Laut einem Bericht von Nau.ch vom 17. Oktober 2026 wurden in Graubünden im laufenden Jahr bereits 73 Fälle von Wildtieren registriert, die sich in Zäunen verfangen hatten.
Hat sich ein Wildtier im Weidenetz verfangen, kann es sich oft nicht mehr selbst befreien. Bei Befreiungsversuchen können sich die Maschen immer enger um Läufe und Hals ziehen. Bei elektrifizierten Netzen kommen wiederholte Stromstösse hinzu. Ohne rechtzeitige Hilfe drohen schwere Verletzungen und ein qualvoller Tod. Während der Nutzung müssen elektrische Weidenetze korrekt unter Strom stehen, damit Tiere beim ersten Kontakt zurückweichen. Für bereits verfangene Tiere bedeuten die Stromstösse jedoch zusätzliches Leiden.
Ich unterstütze den Herdenschutz. Dabei braucht es verbindliche Regeln, damit Schutzmassnahmen für Nutztiere nicht zur Falle für Wildtiere werden. Einzelne Kantone wie Graubünden und der Thurgau kennen bereits konkrete Vorgaben. Diese müssen schweizweit gelten und konsequent durchgesetzt werden.
Ich fordere folgende verbindliche Vorgaben und Massnahmen:
Für die ganze Schweiz ist eine verbindliche Abbaupflicht einzuführen: Weidenetze sind nach Ende der jeweiligen Nutzung unverzüglich, spätestens jedoch innert fünf Tagen, vollständig abzubauen. Dies gilt auch nach einem Weidewechsel. Andere mobile Weidezäune sind zu entfernen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ende der jeweiligen Weidesaison.
Eingesetzte Weidenetze sind täglich auf ihrer gesamten Länge zu kontrollieren und bei Mängeln unverzüglich instand zu setzen.
Die Kantone sollen die Einhaltung der Zaunvorgaben regelmässig kontrollieren und konsequent durchsetzen.
Wildtiere, die in Zäunen verletzt werden oder sterben, sind zu melden. Die Kantone sollen jährlich eine Statistik nach Tierart und Zauntyp veröffentlichen.
Herdenschutzbeiträge sind an die fachgerechte und wildtierverträgliche Ausführung der geförderten Zäune zu knüpfen. Verstösse gegen verbindliche Zaunvorgaben sollen bei den Direktzahlungen berücksichtigt werden. Erforderlich sind gut sichtbare, korrekt gespannte und bei elektrischen Systemen zuverlässig stromführende Zäune sowie ausreichend breite, zaunfreie Wildtierpassagen zwischen eingezäunten Flächen.
Händler von Weidezaunmaterial sollen den Verkauf schlecht sichtbarer Weidenetze beenden, beim Verkauf über fachgerechten Einsatz, tägliche Kontrolle und Abbau informieren sowie alte Netze zurücknehmen.
Mit freundlichen Grüssen
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