Zäune als Tierfallen: 73 Wildtiere in Graubünden verfangen
Weidenetze werden für Rehe, Hirsche und Füchse zur tödlichen Falle. Die IG Wild beim Wild fordert mit einer neuen Petition verbindliche Regeln.
Ein Reh hat sich im Weidenetz verfangen. Foto: Steven Diethelm
Laut einem Bericht von Nau.ch vom 17. Oktober 2026 wurden in Graubünden im laufenden Jahr 73 Fälle von Wildtieren registriert, die sich in Zäunen verfangen hatten. Der jeweils beteiligte Zauntyp wird nicht systematisch erfasst. Zahlen aus Schwyz und eine Umfrage des Schweizer Tierschutzes zeigen jedoch, welche Gefahr insbesondere von Weidenetzen ausgeht. Die IG Wild beim Wild lanciert deshalb eine neue Petition.
73 Fälle in Graubünden, Zauntyp unbekannt
Auslöser ist ein Aufruf von Steven Diethelm aus dem Kanton Schwyz, der auf Facebook vor verendeten Wildtieren in Zäunen und Netzen warnt. Bereits im Juni hatte Diethelm mit dem Foto zweier vergifteter Steinadler im Kanton Schwyz auf Missstände aufmerksam gemacht. Wie Nau.ch am 17. Oktober 2026 berichtet, wurden beim Bündner Amt für Jagd und Fischerei im laufenden Jahr 73 Fälle registriert. Die Zahl nannte Peter Vincenz, Direktor des landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof. Am häufigsten betroffen sind Rehe und Rothirsche, aber auch Gämsen, Füchse und Hasen können sich verfangen. Bei kleineren Tieren wird eine Dunkelziffer vermutet.
Wie viele der registrierten Tiere verendeten, geht aus den Angaben nicht hervor. Damit lässt sich aus den Bündner Fallzahlen weder die Zahl der Todesfälle noch der Anteil einzelner Zauntypen ableiten.







Weidenetze besonders gefährlich
Laut Nau.ch kamen im Kanton Schwyz von 2015 bis 2018 53 Wildtiere durch Zäune ums Leben, rund 65 Prozent davon in Flexinetzen. Betroffen waren Rehe, Rotwild, Füchse, Dachse, Igel, Hasen und Marder.
Auf Grundlage einer Kantonsumfrage von 2020 beziffert der Schweizer Tierschutz STS die Zahl der jährlich in Zäunen verendeten Wildtiere auf 3’000 bis 4’500. Gemäss dem Merkblatt des STS entfielen über 70 Prozent der Todesfälle auf Weidenetze. Die Zahl der verletzten Tiere dürfte laut STS drei- bis viermal höher liegen.
Felix Hahn von der landwirtschaftlichen Beratungszentrale Agridea sagt gegenüber Nau.ch: «Das Risiko ist bei Flexinetzen höher als bei Litzenzäunen». Sowohl das Verheddern als auch die Stromimpulse könnten eine Rolle spielen. Nach Angaben von Vincenz verlängern moderne Weidezaungeräte bei anhaltendem Kontakt die Abstände zwischen den Stromimpulsen. Er sieht die grössere Gefahr im Verfangen selbst.
Herdenschutz verändert die Anforderungen an Zäune
Wie sich der verstärkte Herdenschutz auf die Zäune in der Landschaft auswirkt, beurteilen die befragten Fachleute unterschiedlich. Vincenz spricht von mehr solchen Zäunen und davon, dass «das Potential für verfangene Tiere insgesamt» gestiegen sei. Hahn verweist darauf, dass Nutztiere grundsätzlich schon früher eingezäunt waren, oft mit einfacheren Zäunen. Herdenschutzzäune würden in der Regel sorgfältiger aufgebaut und häufiger kontrolliert. «Grundsätzlich ist Herdenschutz ja auch Wildtierschutz», sagt Hahn. Für Wildtiere wäre eine möglichst zaunfreie Landschaft dennoch besser.
Die IG Wild beim Wild unterstützt den Herdenschutz. Gerade deshalb braucht es klare Regeln, damit der Schutz der Nutztiere nicht auf Kosten der Wildtiere geht. Mit den Auswirkungen von Zäunen und Nachtpferchen auf die Lebensräume von Gämsen, Hirschen und Raufusshühnern im Alpgebiet befasst sich unser Beitrag «Schafe im Wildtiergebiet: Die Zahlen hinter dem Wolfsstreit».
Konkrete Abbaufristen und kantonale Vorgaben
Grundlage sind das eidgenössische Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung. Das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hält in seinem Merkblatt Weidezaun fest, flexible Weidenetze seien «unmittelbar, spätestens aber innert 5 Tagen nach Benutzung» abzubauen und Zäune täglich zu kontrollieren. Bei groben Verstössen nennt es Sanktionen bei den Direktzahlungen und strafrechtliche Abklärungen. Der Thurgau verpflichtet Eigentümer, nicht genutzte Zäune mit Verletzungsgefahr für Wildtiere zu entfernen, und will nun auch Stacheldrahtzäune verbieten.
Entscheidend ist, ob die Vorgaben auch auf abgelegenen Weiden kontrolliert und durchgesetzt werden. Die genannten Zahlen stammen zudem aus unterschiedlichen Erhebungen und Zeiträumen und sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.
Dass Verantwortliche belangt werden können, zeigt ein Fall aus der Region Winterthur: Der Präsident eines Schützenvereins wurde wegen Tierquälerei verurteilt, nachdem zum zweiten Mal ein Reh im selben Flex-Zaun verendet war. Wer ein verfangenes Tier findet, sollte sofort die Wildhut oder die Polizei informieren.
Neue Petition: Weidenetze dürfen keine Todesfallen sein
Die IG Wild beim Wild hat bereits 2023 eine Petition gegen gefährliche Weidenetze geführt, die sich an die Händler richtete. Die neue Petition «Weidenetze dürfen keine Todesfallen für Wildtiere sein» wendet sich an Kantone, Bund und Handel zugleich. Zu ihren zentralen Forderungen gehören:
- eine schweizweit verbindliche Pflicht, Weidenetze nach Ende der Nutzung unverzüglich, spätestens jedoch innert fünf Tagen, vollständig abzubauen, auch nach einem Weidewechsel,
- die tägliche Kontrolle eingesetzter Weidenetze auf ihrer gesamten Länge,
- regelmässige Kontrollen und eine konsequente Durchsetzung der Zaunvorgaben durch die Kantone,
- eine Meldepflicht und eine jährliche Statistik der Zaunopfer nach Tierart und Zauntyp,
- Herdenschutzbeiträge, die an eine fachgerechte und wildtierverträgliche Ausführung der Zäune geknüpft sind,
- der Verkaufsstopp für schlecht sichtbare Weidenetze, Informationen des Handels über fachgerechten Einsatz, tägliche Kontrolle und Abbau sowie die Rücknahme alter Netze durch den Handel.
Für Vorstösse in den Kantonsparlamenten steht unser Mustertext für tierschutzkonforme Zaun- und Weidenetzvorgaben bereit. Weitere Beiträge zum Thema finden sich in der Kategorie Wildtiere.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen wir politische und praktische Alternativen zur Hobby-Jagd. Was die Forschung dazu sagt, zeigt Jagd im Faktencheck: die Studienlage.
Die Position der IG Wild beim Wild: Die IG Wild beim Wild lehnt die Hobby-Jagd ab. Unser Vorbild ist der Kanton Genf, der seit 1974 ohne Hobby-Jagd auskommt: ohne Jagdzeiten, ohne Jagdhunde, ohne Treibjagden, ohne Hochsitze, ohne die Tierquälerei und die Kriminalität, die anderswo zur Jagdsaison gehören. Was dort seit über fünfzig Jahren funktioniert, widerlegt jedes Positionspapier von JagdSchweiz. Ein Verband, der seine Politik auf Behauptungen stützt, die er in den eigenen Dokumenten widerlegt, ist keine Fachorganisation, sondern eine Fabrik für Fehlinformationen.
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