Schafe im Wildtiergebiet: Die Zahlen hinter dem Wolfsstreit
Rund 180’000 Schafe weiden im Sömmerungsgebiet, rund 20 Millionen Franken Bundesgeld fliessen jährlich, und niemand zählt die Hobby-Schafhalter.
Symbolbild. Foto: Victor Svistunov / Unsplash
«Auf Vorrat»
Die Debatte um den Wolf dreht sich fast nur um die Frage, wie viele Beutegreifer getötet werden sollen. Wer dort oben weidet, warum, und wer das bezahlt, wird selten gefragt. Die amtlichen Zahlen von Bund und Tierverkehrsdatenbank zeigen ein anderes Bild der Schweizer Schafhaltung, als es die Wolfsdebatte vermittelt.
Nach der dritten Regulierungsperiode zählt das BAFU 40 Wolfsrudel und rund 350 Wölfe in der Schweiz. 77 Wölfe wurden zwischen September 2025 und Ende Januar 2026 geschossen, seit 2023 sind es über 220, und in der laufenden Periode zählt der Wolfszähler der IG Wild beim Wild seit dem 1. September 2026 bereits mindestens 32 präventive Abschüsse (Stand 13. Oktober 2026). Politisch werden diese Abschüsse mit dem Schutz der Nutztiere begründet, vor allem der Schafe. Die präventive Regulierung setzt allerdings nicht bei jedem betroffenen Rudel bereits eingetretene Schäden voraus. Wer sich die Schafhaltung selbst anschaut, stösst auf eine Struktur, die in der öffentlichen Diskussion kaum vorkommt.
Niemand zählt die Hobby-Schafhalter
Wie viele Hobby-Schafhalter es in der Schweiz gibt, weist keine Behörde aus. Es gibt aber zwei amtliche Zählungen, die sich deutlich unterscheiden. Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) der Identitas AG, in der seit 2020 jedes Schaf einzeln registriert sein muss, zählte im Mai 2025 11’916 Tierhaltungen mit Schafen, Ende August 2026 waren es 11’359. Die Landwirtschaftliche Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) weist für 2025 dagegen 7’682 Landwirtschaftsbetriebe mit Schafen aus. Die TVD erfasst also gut 4’000 Tierhaltungen mehr, als es Landwirtschaftsbetriebe mit Schafen gibt. Zu dieser Differenz gehören Hobby- und Kleinsthaltungen, die die Mindestfläche oder die Mindesttierzahlen eines Landwirtschaftsbetriebs nicht erreichen, aber auch zusätzliche Standorte bestehender Betriebe. Wie gross der Anteil reiner Hobbyhaltungen genau ist und wie viele ihrer Tiere auf Alpen gesömmert werden, lässt sich aus den beiden Zahlen allein nicht bestimmen. Dass diese Angabe fehlt, ist selbst ein Befund: Der Bund finanziert die Sömmerung, ohne zu wissen, wessen Tiere er finanziert.
Die Grössenverteilung zeigt, wie klein die meisten Haltungen sind. Die mittlere Schafhaltung in der Schweiz umfasst gemäss TVD elf Tiere. Das kleinste Zehntel der Haltungen hält im Median zwei Schafe, das grösste Zehntel 132. Die Branchenorganisation Proviande hält in ihrer Broschüre «Vom Lamm» selbst fest, dass die Schafhaltung «hauptsächlich im Nebenerwerb» geschieht.
Gleichzeitig verschwinden die Betriebe, nicht die Schafe. Seit 2000 ist die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe mit Schafen laut BFS von 12’565 auf 7’682 gesunken, ein Minus von 39 Prozent. Der Schafbestand nahm im gleichen Zeitraum nur um 15 Prozent ab, von 420’740 auf 355’639 Tiere. Die TVD, die auch Lämmer und nichtlandwirtschaftliche Haltungen erfasst, zählte im April 2026 sogar 477’061 registrierte Schafe. Die Herden werden grösser, die Zahl der Menschen, die sie betreuen, kleiner.
180’000 Schafe im Sömmerungsgebiet
Die Sömmerung ist der Kern des Konflikts. Im Juli 2026 standen laut TVD rund 180’000 Schafe im Sömmerungsgebiet, rund 40 Prozent aller registrierten Schafe. Diese Zahl betrifft das gesamte Sömmerungsgebiet, nicht nur Weiden oberhalb der Waldgrenze. Für den Sömmerungsbeitrag des Bundes zählte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) 2024 insgesamt 743 Schafsömmerungsbetriebe mit 22’937 Normalstössen.
Rund 40 Prozent der gesamten Sömmerungsflächen der Schweiz liegen laut Pro Natura oberhalb der Baumgrenze, auf alpinen Rasen, die ohne Nutzung nicht einwachsen würden. Pro Natura hielt im Juni 2023 fest, dass die Beweidung dort «keine biodiversitätsförderlichen Effekte» habe; Wildtiere würden verdrängt oder könnten sich mit Krankheiten anstecken. Die Organisation forderte eine Gesamtstrategie und erklärte die Aufgabe einzelner Alpbetriebe zum zulässigen Thema. Schon die 2010 von AGRIDEA, Pro Natura, WWF und dem Schafzuchtverband in Auftrag gegebene Vorstudie «SchafAlp» hielt fest, dass Gämsen Schafweiden meiden, dass Schafe als Reservoir für die Gämsblindheit in Frage kommen und dass Nachtpferche in Wintereinständen von Gämsen und Steinböcken diese Lebensräume beeinträchtigen können. Dieselbe Studie kam zum Schluss, dass kein Zaunsystem für Wildtiere völlig unschädlich sei.
Was die Schafsömmerung die öffentliche Hand kostet
Die Sömmerung von Schafen im Wildtiergebiet ist keine Privatsache, sondern wird aus Steuergeldern mitfinanziert. Der Agrarbericht 2025 des BLW weist für das Jahr 2024 rund 8,2 Millionen Franken Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) aus. Hinzu kommen bei einem Ansatz von 250 Franken für 15’640 Normalstösse rechnerisch rund 3,9 Millionen Franken Zusatzbeiträge für einzelbetriebliche Herdenschutzmassnahmen auf 325 Betrieben. Zusätzlich erhalten die Heimbetriebe für jedes zur Sömmerung abgegebene Tier einen Alpungsbeitrag von 370 Franken pro Normalstoss; den auf Schafe entfallenden Betrag weist der Agrarbericht nicht separat aus, bei 22’937 Normalstössen liegt er in der Grössenordnung von 8 Millionen Franken.
Die Schafsömmerung wird damit allein über diese drei Instrumente mit rund 20 Millionen Franken pro Jahr gestützt. Weitere Finanzierungsinstrumente kommen dazu, ohne dass sich daraus eine bereinigte Gesamtsumme bilden lässt: die Herdenschutzgelder des Bundes, die der Nationalrat für das Budget 2023 auf knapp 12 Millionen Franken für alle Tierarten aufstockte, die kantonalen Herdenschutzprogramme, etwa 2,78 Millionen Franken im Wallis 2023, sowie die Entschädigungen für gerissene Tiere, für die die Kantone beim BAFU für November 2024 bis Oktober 2025 insgesamt 695’774 Franken beantragten. Wer heute ein Schaf über der Baumgrenze sömmert, tut das mit öffentlichem Geld, und wer eine Alp aufgibt, verliert diese Beiträge. Die Anreize zeigen in eine Richtung: auf die Alp, auch dort, wo der Lebensraum den Wildtieren gehört.
Zur Einordnung der Verluste: Gemäss der TVD-Auswertung wurden 2025 in der Schweiz 52’408 Verendungen von Schafen registriert, also Todesfälle ausserhalb der Schlachtung; welche Ursachen welchen Anteil ausmachen, geht aus der Gesamtzahl nicht hervor. Im selben Zeitraum meldeten die Kantone dem BAFU 808 durch Wölfe getötete Nutztiere aller Arten (November 2024 bis Oktober 2025). Selbst wenn es sich bei allen um Schafe handelte, entspräche das rund 1,5 Prozent der registrierten Verendungen. Der Beitrag Freigesprochen: Der Wolf war es nicht ordnet diese Zahlen ein. Welche Risiken die Sömmerung in steilem Gelände auch ohne nachgewiesenen Wolfseinfluss birgt, zeigte der im Oktober bekannt gewordene Fall aus der Val Russein: Dort wurden am 11. September 2026 82 abgestürzte Schafe entdeckt. Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei fand keinen Hinweis auf einen Wolfseinfluss.
Die Alpen als Hindernisparcours
Wo Herdenschutz zusätzliche Zäune und Nachtpferche erfordert, entstehen weitere Eingriffe in einem Gebiet, das Gämsen, Hirschen, Rehen und Raufusshühnern gehört. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden hält im «Bündner Bauer» fest, dass die Zahl der in Zäunen verendeten Wildtiere deutlich gestiegen sei; betroffen seien vor allem Rehe und Hirsche, aber auch Füchse. Ein verfangenes Tier könne sich nicht selbst befreien, es sterbe einen langsamen, qualvollen Tod. Das Amt schreibt deshalb vor, Weidenetze spätestens fünf Tage nach Gebrauch zu entfernen und im Herbst alle Zäune vollständig abzubauen. Was davon auf abgelegenen Schafalpen tatsächlich kontrolliert wird, sagt die Vorschrift nicht. Die IG Wild beim Wild hat dokumentiert, dass Weidenetze zu Todesfallen für Wildtiere werden.
Herdenschutz ist für die Nutztiere sinnvoll und wird von der IG Wild beim Wild unterstützt, wie der Beitrag Was ist Herdenschutz? zeigt. Er löst aber nicht die Frage, ob eine Herde überhaupt an diesen Ort gehört. Herdenschutzhunde, Nachtpferche und Elektrozäune machen aus einem Wildtiergebiet eine umzäunte Weide. Darüber muss zuerst entschieden werden, bevor die Frage nach dem Wolf gestellt wird.
Was im Herdenschutz offen bleibt
Wo Schafe trotzdem gesömmert werden, steht der Schutz auf dünnen Beinen. Seit 2013 haben über 800 Herdenschutzhunde die Eignungsprüfung des Bundes absolviert; damit ein Hund als anerkannter Herdenschutzhund eingesetzt werden kann, muss er diese Prüfung bestehen. Das Wallis entwickelte 2023 ein eigenes Prüfprogramm, weil es zu wenige vom Bund anerkannte Hunde gab. Der Bund kürzte seinen Anteil an den Herdenschutzkosten per Februar 2025 von 80 auf höchstens 50 Prozent; im November 2025 beschloss der Bundesrat, ihn wieder auf 80 Prozent anzuheben, nachdem die Kantone die Lücke zwischenzeitlich selbst füllen mussten. Das Zuchtprogramm des Bundes wurde eingestellt, die Ausbildung wird neu mit einer Pauschale von 4’400 Franken pro bestandener Prüfung abgegolten. Wer Herden schützen will, bekommt vom Bund also seit Jahren wechselnde Signale.
Auch Personal fehlt. Wie wenige Hirtinnen und Hirten die Ausbildung bis zum Beruf durchhalten und unter welchen Bedingungen sie arbeiten, zeigt der Beitrag Hirtenmangel auf den Alpen: Wer schützt die Herden?. Zivildienstleistende unterstützen den Herdenschutz nach Angaben des Bundesrats mit 10 bis 15 Personen pro Jahr. Freiwillige der Organisationen OPPAL und Pasturs Voluntaris leisteten bis Sommer 2023 kumuliert 330 Tag- und knapp 700 Nachteinsätze auf über 40 Alpen. Das ist Engagement, aber kein System. Über die Durchführbarkeit des Herdenschutzes entscheiden die Kantone. Ob drei Hunde für eine Herde auf einer bestimmten Fläche reichen, ob ein Nachtpferch klein genug ist, um wirksam zu sein, oder ob eine Alp in einem Rudelgebiet überhaupt mit vertretbarem Aufwand geschützt werden kann, wird dabei kaum nachvollziehbar geprüft und dokumentiert. Die Vorgaben nennen Mindestzahlen, nicht Wirksamkeit.
Die Reihenfolge der Fragen
Die IG Wild beim Wild hält die Schafsömmerung oberhalb der Waldgrenze in ihrem heutigen Umfang für nicht vertretbar. Das Sömmerungsgebiet ist Lebensraum von Gämsen, Steinböcken, Rothirschen, Murmeltieren, Schnee- und Birkhühnern und seit zwei Jahrzehnten wieder des Wolfs. Dass dort mit öffentlichen Mitteln Schafe gehalten werden, ohne dass der Bund weiss, wie viele davon aus Hobby- und Kleinsthaltungen stammen, und dass anschliessend ganze Wolfsfamilien getötet werden, weil diese Schafe gerissen wurden, ist eine politische Entscheidung, keine Naturnotwendigkeit.
Die öffentliche Diskussion muss deshalb in einer anderen Reihenfolge geführt werden:
- Welche Alpen gehören in einem Wildtiergebiet überhaupt bestossen, und welche nicht? Der Bund und die Kantone verfügen über die Daten dazu, die Pro Natura seit 2023 einfordert, und zahlen trotzdem flächendeckend.
- Wo gesömmert wird, muss der Schutz nachweislich wirksam sein, mit Hunden, Behirtung und Nachtpferchen, die der Fläche und dem Risiko entsprechen, nicht einer Mindestzahl auf dem Papier. Kantonal organisierte Herdenschutzteams, Zivildienstleistende in ausreichender Zahl und ein verbindliches Prüfsystem für Hunde gehören dazu.
- Erst wenn beides geklärt ist, stellt sich die Frage nach dem Wolf. Heute wird sie zuerst gestellt und mit dem Gewehr beantwortet.
Solange die öffentliche Hand die Schafsömmerung finanziert, bezahlt die Allgemeinheit die Risse, die Zäune und am Ende die Wolfsabschüsse gleich mit, und sie muss begründen, welche Standorte dafür geeignet sind. Wer den Konflikt lösen will, darf nicht zuerst fragen, wie viele Wölfe getötet werden sollen. Er muss zuerst fragen, wo Schafe verantwortbar gesömmert werden können, und wo nicht.
Quellen: Identitas AG, Tierstatistik, Datensätze «Schafe: Entwicklung der Tierhaltungen», «Medianwerte Haltungsgrösse», «Landwirtschaftliche Zonen» und «Bestand Schweiz», Stand 31. August 2026, ausgewertet 28. September 2026; Bundesamt für Statistik, Landwirtschaftliche Strukturerhebung, «Landwirtschaftliche Betriebe und Nutztiere nach Kanton», Stand 12. Mai 2026; Bundesamt für Landwirtschaft, Agrarbericht 2025, Kapitel Kulturlandschaftsbeiträge (Sömmerungs-, Alpungs- und Herdenschutz-Zusatzbeitrag 2024); BAFU, Medienmitteilung vom 26. November 2025 (Jagdverordnung, Herdenschutz) und Bericht zur Wolfsregulierung 2025/2026 vom 18. Mai 2026 (Wolfsbestand, Nutztierschäden, Entschädigungen); Pro Natura, Medienmitteilung «Schafsömmerung: Pro Natura fordert Gesamtstrategie», 27. Juni 2023; Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden, «Weidezäune: eine Gefahr für Nutztiere und Wild», Bündner Bauer Nr. 17/2019; Werder, Werder, Waldispühl, «SchafAlp: Nachhaltige Schafsömmerung, Vorstudie», 9. November 2010; WWF Schweiz, Medienmitteilung «Freiwilliger Herdenschutz liegt im Trend», 16. Juli 2024; Schweizer Bauer, «Herdenschutzhunde nach der Jagdgesetz-Revision: Eine erste Bilanz», 8. Mai 2026.
Weitere Beiträge: Dossier: Wolf in der Schweiz · Wolfsabschüsse Schweiz 2026/27: der Zähler
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