Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt
Der Umfang der Bündner Regulation ist seit der Bewilligung vom 26. August auf 17 von 18 bekannten Rudeln angewachsen, während die nationale Monitoringstelle einräumt, dass direkte Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar sind.
Als das Bundesamt für Umwelt am 26. August die Bündner Gesuche bewilligte, betraf dies zwölf Rudel sowie vier weitere Rudel nach einem Nachweis diesjährigen Nachwuchses.
Für das Calderas-Rudel beantragte der Kanton zusätzlich die vollständige Entnahme. Wir haben diese Verfügungslage und den Widerspruch zu den sinkenden Rissen bereits dokumentiert. Seither hat sich der Umfang ausgeweitet.
Nach einem Bericht der «Südostschweiz» von Mitte September sind inzwischen sämtliche Gesuche des Kantons bewilligt. Damit dürfen laut diesem Bericht 17 der 18 bekannten Bündner Rudel reguliert werden, ein Rudel soll vollständig entnommen werden. Am 25. August galten im Kanton noch 13 Rudel als bestätigt. Eine öffentlich zugängliche Übersicht des Bundes über sämtliche Bewilligungen der Regulationsperiode 2026/27 fehlt weiterhin.
Die entscheidende Frage ist damit nicht mehr, ob die Abschüsse rechtlich zulässig sind. Sie lautet: Bringen sie, was sie versprechen? Die Antwort der nationalen Monitoringstelle fällt bemerkenswert aus.
Die nationale Monitoringstelle findet kaum Belege
Sven Buchmann ist bei der Stiftung KORA für das nationale Wolfsmonitoring zuständig, das die Stiftung im Auftrag des Bundesamts für Umwelt betreibt. Im Interview mit der «Südostschweiz» hält er fest, dass die proaktive Welpenregulation, wie die Schweiz sie praktiziert, einzigartig sei und über ihre Auswirkungen entsprechend wenig bekannt ist.
Zum zentralen Rechtfertigungsargument, die Abschüsse erhielten oder verstärkten die Scheu der Wölfe, sagt er: «Doch direkte wissenschaftliche Belege, die sich speziell auf das letale Wolfsmanagement beziehen, sind rar.» Ob die Abschüsse in der Praxis überhaupt einen der behaupteten Effekte auslösen, und wenn ja, in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang, müsse erst untersucht werden.
Untersucht wird die Frage in einem Projekt mit dem Titel «Auswirkungen des letalen Managements», federführend bei der KORA, gemeinsam mit dem BAFU und den Kantonen. Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und endet 2029. Es soll nicht nur klären, ob sich Abschüsse auf die Zahl der Risse auswirken, sondern auch, wie letales Management Rudelstruktur, Populationsdynamik und die Haltung der Bevölkerung zum Wolf verändert. Gerade weil diese Fragen noch offen sind, ist die Behauptung einer gesicherten präventiven Schutzwirkung wissenschaftlich nicht haltbar. Bis 2029 wird im gesetzlichen Maximum weiter geschossen.
Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei formuliert es zurückhaltender. In einer Mitteilung vom März hielt es fest, der genaue Einfluss der Regulation werde erst mit zunehmender Erfahrung und weiteren Beobachtungen belastbarer beurteilbar sein. Dass Umweltverbände seit Jahren genau diese fehlende Wirkungskontrolle kritisieren, ist nicht neu. Neu ist, dass die vom Bund beauftragte Monitoringstelle dieselbe Lücke bestätigt. Diese Lücke betrifft allerdings die schweizerische Praxis, nicht die Grundfrage. Zu dieser liegt seit Jahren Forschung vor.
Keine ökologische Notwendigkeit
Bemerkenswert ist auch, wie Buchmann die Begründung einordnet. Auf die Frage, weshalb die Regulation aus ökologischer Sicht wichtig sei, korrigiert er die Prämisse: Die präventiven Abschüsse erfolgten nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern mit dem Ziel, ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Menschen zu unterstützen.
Damit ist die Sache benannt. Es handelt sich um eine gesellschaftspolitische Massnahme, nicht um Artenschutz und nicht um ökologische Steuerung. Wer sie als naturschutzfachlich notwendig darstellt, gibt die Begründung der eigenen Monitoringstelle falsch wieder.
Was die Forschung längst zeigt
Buchmanns Befund gilt für die schweizerische Sonderpraxis. Er bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Frage unerforscht wäre. Zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel liegt seit Jahren Forschung vor, und wir haben sie in unserer Studienübersicht zusammengetragen.
Die aktuellste Auswertung stammt von Adrian Treves und Kollegen und erschien 2026 in «Conservation Science and Practice». Sie verglich fünf Feldstudien aus Slowenien, Michigan, der Slowakei, Lettland und den Golanhöhen, die vorab definierte Mindestkriterien für Studiendesign und Datentransparenz erfüllten. Das Ergebnis war nicht, dass Abschüsse stets zu mehr Schäden führen. Es war, dass Entnahmen spätere Nutztierschäden nicht zuverlässig verhindern: In einzelnen Untersuchungen blieben Effekte aus, in anderen sanken Schäden, in weiteren stiegen sie. Für die Slowakei war zuvor gezeigt worden, dass zwischen der Zahl getöteter Wölfe und den Nutztierverlusten kein Zusammenhang bestand, wohl aber ein umgekehrter zwischen der verfügbaren Biomasse wildlebender Beutetiere und den Rissen. Die öffentliche Wolfsjagd wurde dort 2021 eingestellt.
Entscheidend für den Bündner Fall ist ein zweiter Strang. Cassidy und Kollegen zeigten 2023 in «Frontiers in Ecology and the Environment» anhand langjähriger Daten aus fünf US-Nationalparks, dass menschenverursachte Mortalität mit geringerer Rudel-Persistenz und geringerer Reproduktion im Folgejahr verbunden war. Besonders stark waren die Effekte beim Verlust von Leittieren. Eine Arbeit in «Scientific Reports» von 2024 kommt zum gleichen Schluss: Gezielte Entnahme begünstigt die Auflösung von Rudeln und eine geringere Reproduktion, besonders in kleinen Populationen. Und eine Untersuchung in «Frontiers in Ecology and Evolution» von 2022 fand, dass Schafverluste stärker von den umgesetzten Schutzmassnahmen und der Zahl der gehaltenen Schafe abhängen als von der Grösse der Wolfspopulation.
Damit ist ein Mechanismus benannt, der auch für Graubünden relevant ist und dort nie untersucht wurde. Die gezielte Entnahme von Welpen ist eine Form menschenverursachter Mortalität. Ob sie Rudel in vergleichbarem Ausmass destabilisiert wie der Verlust von Leittieren, ist offen. Dass sie ohne Folgen für die Sozialstruktur bleibt, hat allerdings auch niemand gezeigt, und genau das wäre die Voraussetzung, um sie als unbedenklich zu bezeichnen. Destabilisierte Rudel können unter Umständen mehr Nutztiere reissen, nicht weniger. Dass stabile Rudel weniger Nutztiere reissen, ist seit über zehn Jahren publiziert und wird im Schweizer Wolfsmanagement konsequent ignoriert.
Die Befundlage ist nicht in jedem Punkt eindeutig, und das gehört zur Redlichkeit dazu. Eine vielzitierte amerikanische Arbeit von 2014, wonach Abschüsse die Risse im Folgejahr erhöhen, wurde 2016 nachgerechnet, wobei die Replikation Grösse und Richtung der Ergebnisse nicht bestätigte. Eine Modellierung für die Westalpen von 2024 kam unter ihren Annahmen zum Schluss, dass Abschüsse Populationsgrösse und Risikoniveau tief halten könnten, weil abwandernde Wölfe frei werdende Territorien rascher besetzen. Die Autoren bezeichnen ihr Modell allerdings ausdrücklich nicht als Managementinstrument.
Was bleibt, ist eine klare Beweislastverteilung. Es trifft nicht zu, dass über die Wirkung letaler Eingriffe nichts bekannt wäre. Bekannt ist, dass Entnahmen Nutztierverluste nicht zuverlässig verhindern, dass sie Rudelstrukturen und Reproduktion messbar beeinträchtigen, und dass der Herdenschutz die wirksamere Massnahme ist. Graubünden praktiziert die weltweit schärfste Ausprägung eines Instruments, dessen mildere Formen andernorts messbar nichts gebracht haben. Wer so vorgeht, muss den Nutzen belegen. Nicht die Kritik muss beweisen, dass er ausbleibt.
Calderas und Muchetta wurden nach der Regulation auffällig
Ein Detail aus dem Interview verdient besondere Aufmerksamkeit. Auf die Frage, ob Abschussdruck ein Rudel dazu bringen kann, bei der Nahrungsbeschaffung grössere Risiken einzugehen, verweist Buchmann auf das Calderas- und das Muchetta-Rudel, die nach der Welpenregulation auffällig wurden. Ein Beleg lasse sich daraus nicht ableiten, weil sich gleichzeitig weitere Faktoren verändert hätten: die Sozialstruktur des Rudels, Anzahl und Art der Nutztiere im Gebiet, die umgesetzten Herdenschutzmassnahmen.
Diese Einschränkung ist methodisch korrekt. Sie beantwortet die Frage aber nicht, sie hält sie offen. Und offen bleibt sie ausgerechnet bei jenem Rudel, dessen vollständige Entnahme der Kanton beantragt hat. Calderas stand bereits in der Periode 2025/26 unter Regulation und soll nun in der zweiten Runde ganz verschwinden. Ob die Destabilisierung des Sozialverbands die späteren Risse mitverursacht hat, wird von niemandem ausgeschlossen und von niemandem geprüft. Wer ein Rudel vollständig tötet, beseitigt zugleich die Möglichkeit, diese Frage je zu beantworten.
Unbeantwortet ist die Frage allerdings nur, wenn man die vorhandenen Erkenntnisse übergeht. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, diese sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senken und teils sogar mehr Risse beobachtet werden, und warnte vor den Folgen einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche sind überdurchschnittlich häufig an Rissen beteiligt. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Nach der vollständigen Entnahme wurden im Gebiet zahlreiche Schafsrisse gemeldet, wie Nationalparkdirektor Ruedi Haller festhielt. Ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht belegt. Es war aber exakt die Entwicklung, vor der die Forschungskommission gewarnt hatte.
Damit verschiebt sich die Lage. Was Buchmann für Calderas und Muchetta offenlässt, ist in der Fachliteratur als Mechanismus beschrieben. Konkrete Warnungen lagen dem Amt zudem im Fall Fuorn vor, bezogen auf ein konkretes Rudel, und wurden überstimmt. Die Evidenzlücke besteht also fort, obwohl internationale Forschung und fachliche Warnungen vor möglichen Folgen von Rudelentnahmen längst vorliegen.
Wölfe begrenzen sich selbst, nur weiss niemand, ab wann
Auf die Frage, ob sich Wölfe ab einer gewissen Rudeldichte in einem Gebiet selbst begrenzen, antwortet Buchmann bejahend. Die Wissenschaft kennt dafür zwei Mechanismen: knapper werdende Nahrung bei hohen Dichten sowie soziale Faktoren wie Territorialität, innerartliche Konflikte und Rudelgrösse, die zu höherer Sterblichkeit oder zu weniger Welpen führen. Die sogenannte ökologische Kapazitätsgrenze sei dabei kein fixer Wert und könne schwanken, etwa je nach Nahrungsangebot.
Eine grobe Schätzung aus dem Jahr 2020 geht für die gesamte Schweiz von einer Obergrenze von 50 bis 100 Rudeln aus. Für Graubünden allein ist der KORA keine Schätzung bekannt. Die Frage wird derzeit in einer wissenschaftlichen Projektarbeit erneut untersucht, Resultate stehen aus.
Es gibt also einen Mechanismus, der den Bestand ohne einen einzigen Schuss begrenzt, dessen Schwelle im Alpenraum aber nicht beziffert ist. Der Kanton greift ein, bevor diese Frage beantwortet ist. Und er deutet dabei um, was in Wahrheit Kompensation ist. Die drei im August als neu gemeldeten Rudel besetzen exakt jene Territorien, deren frühere Rudel durch Abschüsse entnommen oder aufgelöst wurden: Heinzenberg im Gebiet des früheren Beverin-Rudels, Giarsinom im Gebiet des erloschenen Fuorn-Rudels, Madlain im Territorium des im November 2025 vollständig entnommenen Sinestra-Rudels. Was als Wachstum präsentiert wird, ist in diesen drei Fällen dokumentierter Ersatz. Und dieser Ersatz liefert die Rechtfertigung für die nächste Abschussrunde.
Kommentar: eine Praxis ohne Fundament
Wer den Nutzen der Abschüsse belegen will, muss die Chronologie erklären. Die Nutztierrisse sanken schweizweit von 1789 im Rekordjahr 2022 auf 1051 im Jahr 2023, in Graubünden im selben Zeitraum von 517 auf 267. Die präventive Regulierung begann am 1. Dezember 2023. Der Rückgang war also da, bevor der erste präventive Schuss fiel, und er setzte sich 2024 mit 213 Rissen in Graubünden fort. Diesen Befund haben wir bereits dokumentiert. 2026 liegt der Kanton bis Ende Juli bei 30 Rissen gegenüber 68 im Vorjahreszeitraum, und das AJF nennt den Ausbau des Herdenschutzes selbst als grossen Einflussfaktor. Weniger Risse bei steigender Rudelzahl ist kein Argument für mehr Abschüsse. Die entscheidende Variable ist der Schutz der Nutztiere, nicht die Zahl der Wölfe.
Die Vereine Wolfs-Hirten und Wildtierschutz Schweiz werfen dem Jagdamt vor, von einer fachlich unabhängigen Behörde zu einem Vollzugsorgan einer rechtskonservativ dominierten Politik geworden zu sein, und kritisieren, dass statt wirksamem Herdenschutz Wolfsfamilien zerschossen würden. Der Kanton widerspricht und hält die Eingriffe für verhältnismässig. Die Kritik trifft allerdings auf eine Praxis, deren Nutzen die vom Bund beauftragte Monitoringstelle nicht belegen kann. Darin liegt der Widerspruch: Eine Massnahme wird im gesetzlich maximalen Umfang ausgeweitet, während ihr Nutzen offen ist.
Auch völkerrechtlich bleibt die Regelung umstritten. Das Büro der Berner Konvention bewertete den Schweizer Umgang mit dem Wolf im April 2024 als «sehr besorgniserregend» und den in der Jagdverordnung festgelegten Mindestbestand von zwölf Rudeln als «willkürlich». Am 5. Dezember 2024 eröffnete der Ständige Ausschuss einstimmig ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Kritisiert werden insbesondere die präventiven Abschüsse wegen bloss möglicher Schäden und die Entnahme von Jungtieren zur Basisregulierung. Eine abschliessende Beurteilung steht aus, die Konformität ist aber Gegenstand eines formellen Verfahrens, nicht bloss einer politischen Behauptung. Die Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» im März 2025 senkt die Hürden für Eingriffe, ändert aber weder das schweizerische Schutzrecht noch die Voraussetzungen für einzelne Abschussverfügungen automatisch. Das vorsorgliche Töten von Jungtieren in Rudeln ohne dokumentierten Schaden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung.
Und dann ist da die Frage, wer entscheidet. Die Tötungen führt nicht allein die Wildhut aus, autorisierte Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger werden während der Hoch- und der Sonderjagd einbezogen. Entschieden wird über sie von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört: AJF-Co-Leiter Adrian Arquint beschreibt sich öffentlich als passionierter Jäger und zählt sich zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Der Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich in Absprache mit seinem Amt. Wenn derselbe Interessenkreis, der in der Patentjagd Rehe und Hirsche bejagt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten befindet, ist die beanspruchte fachliche Neutralität erklärungsbedürftig. Diese Überschneidungen sollten mit transparenten Entscheidungsgrundlagen beantwortet werden, nicht mit dem Verweis auf die gesetzliche Zulässigkeit.
Was zu fordern ist, ist nicht kompliziert:
- Sämtliche Abschussgesuche, Bewilligungen und zugrunde liegende Schadensdokumentationen sind vollständig zu veröffentlichen.
- Proaktive Eingriffe dürfen nur dort geprüft werden, wo wirksamer Herdenschutz dokumentiert, kontrolliert und ausgeschöpft ist.
- Die Maximalquote von zwei Dritteln der bestätigten Jungtiere ist auszusetzen, bis die KORA-Untersuchung belastbare Daten liefert.
- Beantragte vollständige Rudelentnahmen brauchen eine besonders strenge, öffentlich nachvollziehbare Verhältnismässigkeitsprüfung, die vorliegende fachliche Stellungnahmen einbezieht.
Bis Ende Januar können in Graubünden Dutzende Jungwölfe getötet werden. Die Eingriffe sind rechtlich bewilligt. Ihr behaupteter präventiver Nutzen ist nicht belastbar belegt, und wer eine geschützte Art vorsorglich im gesetzlichen Maximum töten lässt, trägt die Beweislast dafür, dass dieser Eingriff notwendig, verhältnismässig und wirksam ist. Diese Beweislast liegt beim Staat, nicht bei jenen, die die Abschüsse kritisieren. Getötet wird derweil nicht, weil die Jungwölfe selbst Schaden angerichtet hätten, sondern weil sie in Rudeln geboren wurden, für die der Staat eine vorsorgliche Maximalquote bewilligt hat.
Alle Hintergründe im Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd».
Quellen: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Medienmitteilung zur proaktiven Regulation 2026, 28. August 2026, sowie Mitteilung vom März 2026; «Südostschweiz», Berichte und Interview von Ursina Straub mit Sven Buchmann, September 2026; Stiftung KORA, Projekt «Auswirkungen des letalen Managements», 2025 bis 2029; Treves, A. et al., «Removing wolves did not reliably prevent domestic animal losses», Conservation Science and Practice, 2026, DOI 10.1111/csp2.70388; Kutal, M. et al., «Testing a conservation compromise: No evidence that public wolf hunting in Slovakia reduced livestock losses», Conservation Letters, 2024; Cassidy, K. A. et al., «Human-caused mortality triggers pack instability in gray wolves», Frontiers in Ecology and the Environment, 2023; Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks, Stellungnahme zur vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels, 2024; Büro und Ständiger Ausschuss der Berner Konvention, Verfahren zur Schweizer Wolfspolitik, 2024; Mitteilungen der Vereine Wolfs-Hirten und Wildtierschutz Schweiz.
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