Biber im Rheintal: Die FDP will regulieren, doch die Raumfrage bleibt offen
Ein St. Galler Standesbegehren zielt auf das Bundesrecht, offen bleibt der Platz für die Gewässer.
«Was er baut»
Dämme, gestautes Wasser, gefällte Bäume: Was der Biber seit jeher tut, kollidiert im St. Galler Rheintal zunehmend mit Drainagen und Hochwasserschutz.
Die FDP will, dass Kantone Biberbestände regional regulieren dürfen. Damit rückt ein nichtmenschliches Tier ins Zentrum, während die Frage nach dem Platz für die Gewässer kaum gestellt wird.
Der Regionalsender TVO berichtete am 4. Oktober 2026, dass das natürliche Wirken des Bibers im Rheintal «zunehmend mit Hochwasserschutz und Drainagesystemen» kollidiere. Der Aufwand nehme zu, und mit ihm die Kosten. Die FDP verlange deshalb mehr Spielraum bei der Regulierung.
Die Forderung ist bereits politisch konkretisiert. Die FDP-Kantonsratsfraktion nennt in ihrem Rückblick auf die Herbstsession 2026 das Standesbegehren «Biberbestand regional wirksam regulieren». Damit verlangt sie eine Änderung des Bundesrechts, damit «betroffene Kantone den Bestand regional und verhältnismässig regulieren können». Die FDP will damit über die bestehenden Möglichkeiten gegen einzelne schadenstiftende Biber hinausgehen. Zur Begründung nennt sie eine Verfünffachung des Bestands seit 2011, rund 425 Biber im Kanton und 250 Dammmassnahmen im Rheintal im Jahr 2025. Diese Zahlen sind Angaben der FDP und keine unabhängig bestätigte Schadensbilanz.
Prävention findet bereits statt
Wie die Situation vor Ort aussieht, zeigte eine Informationsveranstaltung der Gemeinde Diepoldsau am 24. September 2026 mit rund 120 Besucherinnen und Besuchern. «Der Rheintaler» berichtete darüber. Wildhüter und Biberfachmann Nathan Rudin und Claudio Senn, Leiter Betrieb und Unterhalt des Rheinunternehmens, informierten über den Stand. Der Kanton zählte 2022 rund 425 Biber, der Biber ist inzwischen im ganzen Kanton verbreitet.
Das Rheinunternehmen schützt Bäume bereits mit Drahtgittern und einer mit Quarzsand vermischten Biberschutzpaste. Senn schätzt die jährlichen Kosten für Baumschutz und weitere Massnahmen auf «rund 250’000 Franken, Tendenz steigend». Das sind geschätzte Massnahmenkosten, nicht automatisch nachgewiesene Biberschäden. Vorgestellt wurde zudem ein stufenweises Vorgehen: dulden, lenken oder vergrämen, einschränken und als letzte Stufe die Entfernung einzelner Biber, die bisher nicht angewendet wurde. Für den Winter 2026/27 ist eine neue Bestandserhebung geplant.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Massnahmen umgesetzt werden, sondern ob sie durch ausreichend Gewässerraum und langfristige Anpassungen der Infrastruktur ergänzt werden.
Ein Rückkehrer mit ökologischem Nutzen
Der Biber war in der Schweiz Anfang des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Erst ab 1956 wurde er wieder angesiedelt. Die nationale Bestandserhebung 2022 zählte rund 4’914 Biber in 1’382 Revieren. Die Geschichte dieser Rückkehr zeichnet das Dossier Der Biber in der Schweiz: ausgerottet, wieder angesiedelt und neu zum Abschuss freigegeben nach.
Das Bundesamt für Umwelt hält fest, dass Biberdämme «neue, dynamische Lebensräume» schaffen. Biberteiche speichern Wasser in der Landschaft, führen dem Grundwasser Reserven zu und können dazu beitragen, Bäche im Sommer kühl zu halten. Biberdämme können Wasser zurückhalten und den Abfluss verzögern. Lokal können Rückstau und untergrabene Dämme zugleich Konflikte mit Infrastruktur verursachen. Auch das benennt das BAFU: Biberaktivitäten können Schäden an Anlagen, Verkehrsinfrastrukturen, Hochwasserdämmen und landwirtschaftlichen Kulturen verursachen. Zugleich betont das Amt: «Viele Konflikte lassen sich durch geeignete Präventionsmassnahmen verhindern.» Studien aus Nordamerika zeigen sogar, dass Biberlandschaften Waldbränden besser standhalten (Biber bremsen Waldbrände, doch die Schweiz gibt sie zum Abschuss frei). Kein Bauamt arbeitet so günstig, könnte man sagen.
Das Rheintal verlor Ried- und Auenlandschaften
Der Konflikt im Rheintal hat eine Vorgeschichte. Mit der Rheinregulierung und den Meliorationen des 19. und 20. Jahrhunderts wurden grosse Teile der früheren Ried- und Auenflächen entwässert, kanalisiert und landwirtschaftlich nutzbar gemacht. Drainageleitungen, begradigte Kanäle und Nutzungen nahe an der Böschungskante prägen heute weite Teile der Talebene. Wenn ein Biber in einem solchen System einen Damm baut, trifft ein nichtmenschliches Tier, das Feuchtgebiete schafft, auf eine Infrastruktur, die genau diese Feuchtigkeit ableiten soll.
Die Debatte muss deshalb auch den verfügbaren Gewässerraum und die bestehende Infrastruktur einbeziehen. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone seit 2011, für ihre Gewässer einen Gewässerraum festzulegen, der extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften ist (Art. 36a GSchG). Mehr naturnaher Gewässerraum kann Konflikte entschärfen. Wie weit dieses Potenzial an den betroffenen Kanälen im Rheintal genutzt wird, muss der Kanton offenlegen.
Was das Recht heute schon erlaubt
Nach Art. 9d der Jagdverordnung können die Kantone Massnahmen gegen einzelne Biber anordnen, wenn diese erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden und keine zumutbaren Präventionsmassnahmen zur Verfügung stehen. Der Biber bleibt eine geschützte Art. Einzelabschüsse waren unter bestimmten Voraussetzungen schon vor der Revision von 2025 möglich, seit dem 1. Februar 2025 entscheiden die Kantone darüber jedoch ohne vorgängige Anhörung des Bundes. Die IG Wild beim Wild sieht diese Ausweitung kritisch, weil das Stimmvolk 2020 eine Revision des Jagdgesetzes mit erweiterten Abschusskompetenzen an der Urne abgelehnt hatte.
Das Standesbegehren der FDP würde einen Schritt weitergehen: von Massnahmen gegen einzelne schadenstiftende Biber hin zu regionalen Bestandsregulierungen. Ein Abschuss verändert jedoch weder die Drainage noch die Lage gefährdeter Infrastruktur. Er ersetzt deshalb keine langfristige Konfliktlösung. Hinzu kommt: Ein frei gewordenes Revier an einem attraktiven Gewässer kann früher oder später von einem anderen Biber besetzt werden.
Was der Kanton jetzt klären muss
Bevor über regionale Bestandsregulierungen entschieden wird, braucht es Transparenz. Welche Schäden sind dokumentiert, an welcher Infrastruktur und in welcher Höhe, getrennt von den Kosten für Prävention? Wie weit ist die Festlegung der Gewässerräume entlang der betroffenen Kanäle fortgeschritten? Wo liessen sich Drainagen, Durchlässe oder Uferstreifen so anpassen, dass Biber und Nutzung nebeneinander Platz haben? Die geplante Bestandserhebung im Winter 2026/27 wäre ein guter Anlass, diese Fragen gemeinsam zu beantworten.
Das internationale Hochwasserschutzprojekt am Alpenrhein zeigt, dass die Region bereit ist, dem Wasser wieder mehr Raum zu geben. Dieselbe Logik gehört auch an die Seitengewässer und Binnenkanäle. Ein Biber in einem ausreichend breiten, naturnahen Uferstreifen kann Lebensraum schaffen, ohne unmittelbar mit angrenzenden Nutzungen zu kollidieren.
Die Frage, die sich das Rheintal stellen sollte, lautet deshalb nicht nur, wie viele Biber es verträgt. Sie lautet auch, wie viel Gewässerraum es seinen Bächen und Kanälen zugesteht. Wer allein beim Biber ansetzt, verwaltet ein Symptom und verschiebt die Kosten in die Zukunft.
Quellen: TVO, «Der Biber wird im Rheintal zum Problem», 4. Oktober 2026; Der Rheintaler, «Gut besuchte Infoveranstaltung: Biber fordert Hochwasserschutz und Baumschutz heraus», 24. September 2026; FDP St. Gallen, «Rückblick auf die Herbstsession 2026», Medienmitteilung; Bundesamt für Umwelt (BAFU), Themenseite Biber; Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG), Art. 36a; Jagdverordnung (JSV), Art. 9d; nationale Biber-Bestandserhebung 2022.
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