5. September 2026, 08:56

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Bündner Wolfspolitik: Ein Hobby-Jäger rechtfertigt sich

AJF-Co-Leiter Adrian Arquint verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig. Ein Blick auf seine Argumente und seine Doppelrolle.

Redaktion Wild beim Wild — 4. September 2026
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Zwei Naturschutzvereine haben den proaktiven Abschuss dutzender Wölfe in Graubünden scharf kritisiert.

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei (AJF), verteidigt die Eingriffe gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA als grundsätzlich verhältnismässig. Seine Argumente verdienen eine genaue Prüfung, ebenso wie die Frage, wer hier eigentlich über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet.

Die Ausgangslage ist rasch umrissen: Das BAFU hat Graubünden ab dem 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Wolfsrudeln bewilligt, bei vier weiteren sind sie nach nachgewiesenem Nachwuchs möglich, und der Kanton beantragt zusätzlich die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels. Die Details dieser Bewilligung und den Widerspruch, dass Graubünden nur wenige Tage zuvor neuen Wolfsnachwuchs vermeldete, haben wir bereits ausführlich analysiert. Dieser Beitrag konzentriert sich auf Arquints Rechtfertigung.

Naturschutzvereine sprechen von Ausrottungspolitik

Die Vereine Wildtierschutz Schweiz und Wolfshirten reagierten auf die Regulierungspläne mit einer scharfen Stellungnahme. Das Amt für Jagd und Fischerei sei in den letzten Jahren von einer fachlich unabhängigen Wildtierbehörde zu einem Vollzugsorgan einer deplatzierten, rechtskonservativ dominierten Ausrottungspolitik geworden.

Gerade Graubünden zeige, dass Wölfe geeignete Territorien wieder besiedeln und Verluste meist im Folgejahr kompensiert würden. Die gewählte Strategie sei aus Sicht der beiden Vereine nicht zielführend und ein Kostentreiber ohne Nutzen. Trotz bewilligter Abschüsse von 115 Wölfen sei die Zahl der Wolfsfamilien weiter gestiegen.

Der Wolf stelle ein sehr geringes Risiko für Menschen dar. Nicht die Anzahl Wölfe, sondern die Anzahl ungeschützter Weidetiere sei nach Auffassung der Vereine für die Anzahl Risse verantwortlich. Teile der Landwirtschaft seien beim Herdenschutz zudem lernresistent. Die Ursachen ungenügenden Schutzes würden mit dem Gewehr verwaltet. Friedliche, unauffällige Wolfsfamilien vorsorglich zu dezimieren, widerspreche klar dem Sinn des Artenschutzes.

Das Amt sieht einen verhältnismässigen Eingriff

Arquint bemüht sich um eine sachliche Einordnung. Mit dem genehmigten Eingriff sei der Kanton weit davon entfernt, den Bestand zu gefährden, nicht einmal zu stabilisieren. Für ihn sei der Eingriff deshalb grundsätzlich verhältnismässig.

Er erklärte, die Nutztierrisse hätten sich mit der Ermöglichung präventiver Abschüsse ab der Jagdsaison 2023 halbiert. Diese zeitliche Parallele belegt allerdings keinen Zusammenhang. Der Rückgang der gemeldeten Risse war in Graubünden bereits vor Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage am 1. Dezember 2023 sichtbar: Schon im Alpsommer 2023 sanken die Risse gegenüber 2022 um fast 50 Prozent, von rund 500 auf etwa 260 per Ende September. Aus dieser Chronologie lässt sich keine Wirkung späterer präventiver Abschüsse ableiten. Als Ursache gilt der ausgebaute Herdenschutz, den Arquint im selben Atemzug selbst als grossen Einflussfaktor nennt.

Den Vorwurf der Lernresistenz wies er zurück: Fast 95 Prozent der Schafe und Ziegen seien in Schutzkonzepte eingebunden. Bei jedem Rissvorfall kontrollierten Wildhüter vor Ort, ob die Zaunvorgaben eingehalten worden seien. Die als Kostentreiber kritisierten Personalausgaben rechtfertigte Arquint mit dem gesetzlichen Auftrag zur Rissbegutachtung und zum Wolfsmonitoring. Es stelle sich zudem die Frage nach der Alternative. Auch bei anderen Tierarten wie dem Rotwild sei die Regulation Teil des Managements.

Abschuss von Jungtieren als «notwendiger Eingriff»

Arquint räumte ein, dass der Abschuss von Jungtieren aus menschlicher Sicht emotional schwierig zu verstehen sein könne. Wie bei anderen Arten mit hoher Reproduktionsrate, etwa Reh- und Hirschwild, sei dieser Eingriff aus Sicht von Biologie und Ökologie jedoch notwendig. Beim Wolf verfolge der gezielte Abschuss das Ziel, den Bestand zu stabilisieren, ohne ganze Rudel auszulöschen. Es gebe Hinweise, dass bei kleineren Rudeln das Risiko für Konflikte und Nutztierrisse geringer sei.

Den Vorwurf, die Abschüsse seien unwissenschaftlich oder politisch getrieben, wies er zurück. Zwar habe der politische Druck aufgrund höherer Risszahlen zeitweise zugenommen, das Amt sei seiner Linie jedoch treu geblieben. Wichtig sei, dass das Vorgehen eine klare gesetzliche Grundlage habe und fachlich vertretbar sei. Er räumte ein, dass man sich beim Wolfsmanagement in einem dynamischen Prozess befinde. Die langfristige Wirkung der Welpenregulation sei noch unklar. Erst die Erfahrung der kommenden Jahre, das gesammelte Datenmaterial und die wissenschaftliche Begleitung würden zeigen, ob dieser Weg der zielführendste sei.

Einordnung

Die Argumentation des Amts folgt einem bekannten Muster. Sinkende Risszahlen werden als Beleg für die Wirksamkeit der Abschüsse angeführt, obwohl der Rückgang der Risse bereits vor Beginn der präventiven Regulierung einsetzte und massgeblich dem verbesserten Herdenschutz zuzuschreiben ist. Dass der Bestand trotz über hundert bewilligter Abschüsse weiter wächst, wertet das Amt als Erfolg der Regulierung, während dieselbe Zahl ebenso gut belegt, dass sich der Bestand der Steuerung entzieht.

Arquints Interview enthält zudem einen bemerkenswerten inneren Widerspruch. Der gezielte Abschuss ziele darauf, den Bestand zu stabilisieren, «ohne ganze Rudel auszulöschen», sagt er. Zeitgleich beantragt sein eigenes Amt die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, und in der Vorsaison wurden mit Sinestra und Moesola bereits ganze Rudel entnommen. Die beruhigende Formel und die tatsächliche Praxis stehen im selben Dokument nebeneinander.

Auch der Vergleich mit Reh- und Hirschwild trägt nicht. Er vermischt zwei unterschiedliche ökologische Ausgangslagen. Bei Huftieren wird die Bejagung häufig mit dem Fehlen oder der gezielten Begrenzung grosser Beutegreifer begründet. Beim Wolf hingegen betrifft die Regulation gerade einen solchen Beutegreifer. Reh- und Hirschbestände müssen in der Schweiz überhaupt nur deshalb durch Hobby-Jäger «reguliert» werden, weil der natürliche Regulator, nebst Fuchs, der Wolf, fehlt oder aktiv dezimiert wird. Wer den Beutegreifer beseitigt und die dadurch nötig gewordene menschliche Ersatzregulierung anschliessend als Beleg dafür anführt, dass Regulierung eben zur Natur gehöre, argumentiert im Kreis. Aus dem Vergleich folgt gerade nicht, dass der Abschuss von Wolfswelpen ökologisch notwendig oder zur Verringerung von Schäden wirksam wäre.

Wer hier eigentlich entscheidet

Selten mitgedacht wird, wer diese Eingriffe als biologisch notwendig verteidigt. Adrian Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger. In Interviews spricht er von seinen «Jagdkollegen», nennt Gams- und Hirschjagd als seine bevorzugten Jagden und zählt sich als Amtsvorsteher zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Das ist keine Unterstellung, sondern seine eigene, öffentlich dokumentierte Selbstbeschreibung.

Hinzu kommt eine enge institutionelle Verflechtung zwischen Behörde und Jagdverband. Der Bündner Kantonale Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich «in Absprache mit dem Amt für Jagd und Fischerei», an denen Arquint neben dem Verbandspräsidenten persönlich teilnimmt, und der Amtsleiter äussert sich regelmässig im militanten Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Damit entscheidet über das Schicksal der Bündner Wölfe nicht eine von der Jagd unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung, die der Hobby-Jagd persönlich und institutionell eng verbunden ist. Wenn derselbe Interessenkreis, der von der Bejagung von Reh und Hirsch lebt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten Wolf befindet, ist die im Interview beanspruchte fachliche Neutralität zumindest erklärungsbedürftig.

Hinter Begriffen wie «Regulation» und «Bestandsmanagement» verbirgt sich denn auch eine Frage, die das Amt nicht beantwortet: notwendig für wen? Für das Ökosystem, das Beutegreifer als natürliche Regulatoren kennt, oder für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagdplanung, denen eine berechenbare Wildtierdichte gelegen kommt? Wer nichtmenschliche Tiere primär danach bewertet, ob sie land-, forst- oder jagdwirtschaftlichen Zielvorstellungen entsprechen, vertritt keine neutrale Ökologie, sondern eine ökonomisch geprägte Managementlogik. In dieser Logik werden Wildtiere zur Verfügungsmasse: Bestände auf Zielzahlen heruntergerechnet, Familienverbände auseinandergerissen, natürliche Entwicklungen so lange korrigiert, bis sie in die gewünschte Landschaft passen. Der Eigenwert der Wildtiere, ihr Anspruch auf ein artgerechtes Leben, kommt in dieser Rechnung nicht vor.

Das Rad muss nicht neu erfunden werden

Am schwersten wiegt Arquints Verweis auf die angeblich noch unklare Langzeitwirkung der Welpenregulation, denn er blendet aus, dass zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel bereits geforscht wird. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, dass diese aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt sei. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senkten und teils sogar mehr Risse beobachtet würden, und warnte vor Folgerisiken einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche seien überdurchschnittlich häufig an Nutztierrissen beteiligt. Ein Automatismus, wonach jede Rudelentnahme zu mehr Rissen führe, lässt sich daraus nicht ableiten, wohl aber, dass die Eingriffe soziale und ökologische Folgewirkungen haben können, die für jede Massnahme wissenschaftlich zu prüfen sind. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel damals trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Es geht also weniger darum, das Rad neu zu erfinden, als darum, vorhandene Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen, die der eingeschlagenen Praxis widersprechen.

Rechtlich bleibt die Verhältnismässigkeit die entscheidende Hürde. Die Berner Konvention stuft den Wolf seit März 2025 nur noch als «geschützt» statt «streng geschützt» ein. Diese Herabstufung auf internationaler Ebene senkt die Hürden für Eingriffe, ersetzt jedoch das schweizerische Schutzrecht nicht und schafft keinen generellen Abschussfreipass. Das vorsorgliche Töten von Welpen in Rudeln ohne dokumentierte Schäden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung und juristischer Beobachtung.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger.

Alle Beiträge werden von der IG Wild beim Wild sowie von externen Co-Autorinnen und Co-Autoren verfasst. Recherche, Strukturierung und redaktionelle Prozesse können dabei durch KI-gestützte Werkzeuge unterstützt werden.

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