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Graubünden tötet Wolfswelpen: Skandal auf Kosten der Natur

Die Regierung in Graubünden spricht von steigendem Wolfsdruck, Kritiker verweisen auf sinkende Risszahlen. Die Frage ist, ob präventive Abschüsse rechtlich und ökologisch haltbar sind.

Redaktion Wild beim Wild — 12. September 2025

In Graubünden sorgt die Ankündigung der Kantonsregierung, einen grossen Teil der Wolfswelpen präventiv zu töten, für heftige Kritik von Umweltorganisationen und Tierschützern.

Die Debatte berührt zentrale Fragen des Natur- und Tierschutzes – und des Rechts.

Der Rückgang der Wolfsrisse zeigt deutlich, dass Herdenschutz funktioniert – und stellt die Annahme infrage, dass grössere Populationen zwangsläufig zu mehr Schäden führen.

Rechtlicher Rahmen in Graubünden und der Schweiz

  • Bundesverfassung: verpflichtet Bund und Kantone zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Förderung der Biodiversität.
  • Jagdgesetz: Wölfe sind grundsätzlich geschützt; Ausnahmen sind bei Schäden oder zur Regulierung möglich, solange der Bestand gesichert bleibt.
  • Berner Konvention: Der Wolf war bis März 2025 als «streng geschützt» eingestuft, ist nun aber nur noch «geschützt». Das senkt die Hürden für Eingriffe, aber ein völliger Freipass ist es nicht – Verhältnismässigkeit bleibt vorgeschrieben.

Juristisch bedeutet das: Die Bündner Regierung darf Wölfe regulieren, muss aber sicherstellen, dass Eingriffe begründet, verhältnismässig und mit dem Schutz des Gesamtbestands vereinbar sind.

Kritiker verweisen auf die sinkenden Risszahlen und fordern konsequenteren Herdenschutz statt präventiver Abschüsse. Für sie stehen die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats und der internationale Artenschutz auf dem Spiel.

Ob präventive Abschüsse auf der Jagd als notwendiger Schutz oder als Rechtsbruch wahrgenommen werden, wird die Zukunft zeigen. Der Wolf ist nicht in der Liste der jagdbaren Arten aufgeführt. Alle Wildtiere, die nicht zu den jagdbaren Arten gehören, sind geschützt. Hobby-Jäger dürfen den Wolf nicht regulär jagen, weil er nicht jagdbar ist.

Die Antwort der Bündner Regierung auf die Petition mit 17’000 Unterschriften gegen den Einbezug der Hobby-Jäger beim geplanten Massaker von zwei Dritteln der Wolfswelpen ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller Natur- und Tierschützer, sondern ein offener Angriff auf Recht, Verfassung und internationale Verpflichtungen.

«Aufgrund des anhaltenden Wolfsdrucks und des rasanten Anstiegs der Population bleibt nur wenig Spielraum, bei der Regulierung Zurückhaltung zu üben.»

Ein Blick in die Fakten: Die Risszahlen sinken. Doch die Realität scheint die Bündner Regierung nicht zu interessieren. Stattdessen wird das Märchen vom «rasanten Anstieg» wiederholt – als ob es durch ständige Wiederholung wahrer würde.

Noch deutlicher wird die Willkür hier:

«Ein Vorgehen mit nicht-letalen Massnahmen stellt keine befriedigende Lösung dar … Vielmehr braucht es eine Kombination von Herdenschutz, reaktiver Regulierung sowie proaktiver Regulierung

«Proaktive Regulierung» bedeutet nichts anderes als: Abschüsse ohne Grund. Keine Risse, keine Schäden – blosse Vermutung einer möglichen Gefahr reicht aus, um Wolfswelpen im Schutzalter zu töten.

Rechtsbruch im Regierungsauftrag

Damit überschreitet die Bündner Regierung bewusst die roten Linien:

  • Die Schweizer Verfassung verpflichtet Bund und Kantone, bedrohte Arten zu schützen. Der Wolf fällt darunter – ohne Wenn und Aber.
  • Die Berner Konvention, ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, verbietet genau das, was hier praktiziert wird: das Töten streng geschützter Arten ohne zwingenden Grund.

Was die Regierung tut, ist nichts weniger als ein institutionalisierter Rechtsbruch – abgesegnet und organisiert von jenen, die eigentlich unsere Rechtsordnung wahren sollten.

Bundesrat Albert Rösti setzte demokratische Regeln ausser Kraft, um die weltweit schäbigste Wolfsjagd durchzudrücken.

  • Albert Rösti zog die Jagdverordnung vor – obwohl eine breite Vernehmlassung fehlte.
  • Er setzte die Zahl der Wolfsrudel nach unten, ohne wissenschaftliche Grundlage.
  • Umweltverbände zogen vor Gericht – und bekamen recht.

Statt demokratische Prozesse zu respektieren, wurde im Schnellverfahren entschieden – zulasten von Recht, Transparenz und Naturschutz, schreibt watson.ch, die den Ablauf recherchiert haben.

Lobbyismus statt Verantwortung

Statt konsequenten Herdenschutz durchzusetzen, wird das Gewehr zur «Lösung» erklärt. Das ist nicht Schutz, sondern Kapitulation. Es ist die Unterwerfung unter die Bauernlobby, die mit dem Märchen vom «bösen Wolf» Politik auf Kosten der Schwächsten macht – und damit die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats verspielt.

Ein politischer Skandal

Die Bündner Regierung opfert Wolfswelpen, um ihre Machtspiele zu bedienen. Sie verrät die Verfassung, missachtet internationale Abkommen und instrumentalisiert die Angst, um rechtliche Grenzen zu verschieben.

Der Wolf ist nicht der Täter, schreibt Wolf Facts auf Facebook.

Dossier: Wolf Schweiz: Fakten, Politik und Grenzen der Jagd

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