Kunterbunt

Dank Herdenschutz reissen Wölfe in der Schweiz weniger Nutztiere

Die Herdenschutzmassnahmen zahlen sich aus: In Graubünden und im Wallis wurden im ersten Halbjahr 2023 weniger Nutztiere vom Wolf gerissen als im Vorjahr.
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In den in der Schweiz von Wölfen am stärksten betroffenen Kantonen Wallis und Graubünden sind im ersten Halbjahr 2023 und kurz vor der Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung weniger Nutztiere gerissen worden als in derselben Zeitperiode im Vorjahr.

Entsprechend gab es auch weniger Abschussbewilligungen.

Sechs Wölfe seien im ersten Halbjahr 2022 zum Abschuss freigegeben worden, im laufenden Jahr noch keine. Im Kanton Wallis seien im Vergleich zur Vorjahresperiode 55 Prozent weniger Nutztiere von Wölfen gerissen worden. In Graubünden waren die Risse sogar um 80 Prozent rückläufig – trotz steigendem Wolfsbestand, teilt die Gruppe Wolf Schweiz mit.

In der Schweiz lebten im vergangenen Winter 26 Wolfsrudel und circa ein Dutzend Wolfspaare. Die Gruppe Wolf rechnet zudem mit einer weiteren Steigerung des Wolfsbestandes, da die hiesigen Rudel Jungtiere aufzögen und nach wie vor Wölfe aus den Nachbarländern einwanderten.

Aufwand zahlt sich aus

Mehr Wölfe verursachten aber nicht automatisch mehr Schäden, wie die jüngsten Zahlen verdeutlichten, liess die Organisation weiter verlauten. Stattdessen seien die im laufenden Jahr erstmals auf zahlreichen Alpen umgesetzten, vom Bund finanzierten, Herdenschutzmassnahmen entscheidend für den Rückgang von Wolfsrissen.

Dazu gehören unter anderem wolfsabweisende Zäune für gesicherte Nachtweiden und der Einsatz von Herdenschutzhunden. Der grosse Aufwand, den Alpbewirtschafter und Tierhalterinnen für den Herdenschutz betrieben, zahle sich aus, hiess es in der Mitteilung weiter. Der letzte bekannt gewordene Wolfsriss ereignete sich vor etwas mehr als einer Woche, als auf der Alp Mürtschen im Kanton Glarus zwei Schafe gerissen wurden.

Herdenschutz

Per 1. Juli dieses Jahres erleichtert der Bundesrat den Abschuss von Wölfen in der Schweiz mit der Inkraftsetzung der revidierten Jagdverordnung – dies angesichts der durch den Wolf verursachten Probleme für die Alpwirtschaft. Künftig können die Tiere nach weniger Schäden als bisher und damit schneller zum Abschuss freigegeben werden. Neu werden unter anderem schwer verletzte Rinder, Pferde und Neuweltkameliden – etwa Lamas – als «grosse Schäden» angerechnet.

Schaden-Schwelle gesenkt

Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und für Rudel gesenkt. Neu reichen für den Abschuss sechs statt bisher zehn gerissene Nutztiere. Auch darf ein Einzelwolf neu geschossen werden, wenn er Menschen erheblich gefährdet.

Die Regulierung von Wolfsrudeln vereinfachte der Bundesrat ebenfalls. Die Kantone können Regulierungsabschüsse beantragen, wenn acht Nutztiere gerissen worden sind – heute liegt die Schwelle bei zehn Rissen.

Bis das im vergangenen Dezember revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt, soll die Lage in den betroffenen Gebieten so kurzfristig entschärft werden. Der bis dato letzte Wolfsabschuss ereignete sich Ende Oktober 2022 im Kanton Graubünden.

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